RETTUNGSTEDDY PAULA GmbHLiquidiert

50735 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 86894
Eingetragen
26.2.2016
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit Bekleidung
Gegenstand
der Handel mit Werbeartikeln, Textilien, Berufsbekleidung und medizinischen Hilfsmitteln

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Holger Renz
seit 8.6.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RETTUNGSTEDDY PAULA GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 17.05.2021

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

B. Umlaufvermögen

25.094,54

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Summe Aktiva



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

25.000,00

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

94,54

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Summe Passiva

25.094,54

1.

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Rettungsteddy Paula GmbH ist zum 17.05.2021 nach den neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes, wie sie am 25. 5. 2009 verkündet wurden (BilMoG), aufgestellt worden.

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG; BGBl I 15, 1245) ist grundsätzlich erstmals auf Geschäftsjahre (GJ) anzuwenden, die nach dem 31.12.15 beginnen

Der Jahresabschluss der Rettungsteddy Paula GmbH für das (Rumpf-)Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften i. d. F. des vom Bundesrat am 3. 4. 2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des BilRUG aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Die Accon Patientenbetreuungs GmbH hatte im Geschäftsjahr 2021 1 Angestellten.

2. Rechtliche Verhältnisse

Zwischen der Firma Rettungsteddy Paula GmbH und der LH Longerich Holding GmbH, Sitz: Friedrich-Karl-Str. 241-243, 50735 Köln bestand ein am 31. Juli 2018 abgeschlossener Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, der mit der Eintragung ins Handelsregister in Kraft trat.

Die Gesellschaft ist mit Beschluss vom 18. Mai 2021 aufgelöst. Liquidator ist Herr Holger Renz. Er vertritt die Gesellschaft gem. den gesetzlichen Bestimmungen.

3.Steuerliche Verhältnisse

Die Gesellschaft hat ein Stammkapital von 25.000 €, das vom Gesellschafter gehalten wird

Zwischen der Rettungsteddy Paula GmbH als gewinnabführende Gesellschaft und der LH Longerich Holding GmbH, Sitz in Köln (AG Köln, HRB 73570) besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung ab 01.01. 2016 (Gewinnabführungsvertrag=EAV). Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Rettungsteddy Paula GmbH mit Beschluss vom Dezember 2016 zugestimmt (s. HRB 86894 v. 27.12.2016).

Dieser Vertrag ist mit Beginn des Wirtschaftsjahres der Liquidation 2021 aufgelöst.

4.Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. 5. 2009 (BilMoG) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Die weiteren mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt 1. 1. 2009 verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:

Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Gem. § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB anzugeben und aufzuschlüsseln in Beträge aus der

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Anlagevermögensgegenstände und

Aktivierung latenter Steuern sowie

Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert.

Es sind keine dieser Beträge vorhanden (§ 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrter Betrag).

Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden Rückstellungen, für die sich aufgrund der geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben würde, beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. 12. 2024 wieder zugeführt werden müsste. Die Rückstellungen für Pensionen wurden hierbei im Sinne einer Gesamtbetrachtung als ein Posten zusammengefasst, auch wenn er sich aus verschiedenen Teilen von Verpflichtungen zusammensetzt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Außerplanmäßige Abschreibungen bei nur vorübergehender Wertminderung des Anlagevermögens, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung oder auf den niedrigeren Zukunftswert im Umlaufvermögen sind nicht angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sonstige Erläuterungen Haftungsverhältnisse

Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen wurden keine abgegeben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

5.ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva

Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Abschreibungsverzeichnis zu entnehmen.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 2 a HGB aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen liegen nicht vor.

Der Bankbestand ist mit dem nominellen Wert angesetzt, 10.670,00 €.

Folgende Angaben nach § 285 Nr. 23BS c) HGB sind zu Bewertungseinheiten zu machen: Im Geschäftsjahr sind keine aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten gebildet worden.

Passiva

Gezeichnetes Kapital

Der Nennbetrag des Anteils von 25.000 € ist dem Gesellschafter zuzurechnen.

Der Jahresfehlbetrag der Rettunsgteddy Paula-GmbH i.L. beträgt -14.424,54 €.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gibt es nicht, § 285 Nr. 24 HGB.

Steuerrückstellungen sind für das Geschäftsjahr 2021 nicht gebildet worden (Körperschaft-Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag).

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, existieren nicht, § 285 Nr. 1b) HGB.

6.ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Ausschüttungssperre

Zum 30. Juni 2021 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB kein Sachverhalt für eine Ausschüttungssperre vor.

Außerordentliche Erträge

Außerordentliche Erträge sind im Geschäftsjahr 2021 nicht entstanden.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultiert aus den Umsatzerlösen. Sonst. betriebliche Erträge sind im Wirtschaftsjahr bis zum 30.06. 2021 nicht angefallen. Von den Umsatzerlösen werden der Personalaufwand, Löhne Gehälter und Sozialabgaben und die Abschreibungen sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgezogen.

Einzufordernder Verlust aufgrund EAV

Der einzufordernde Verlust für das Rumpfwirtschaftsjahr 17.05.2021 bis 31.12.2021 beträgt 14.424,54 €.

7.SONSTIGE ANGABEN

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2021 war (zugleich Liquidator):

Ab 31. Juli 2018 Gesellschafter (mehrheitlich) Holger Renz. Liquidator mit Beschluss vom 18.Mai 2021.

Köln, im Juni 2022

 

Köln, den 01. Juni 2022

gez. Renz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01. Juni 2022

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