JFT
Entertainment GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.360.882,19 |
6.353.878,26 |
| I.
Sachanlagen |
7.530,00 |
56.554,18 |
| II.
Finanzanlagen |
6.353.352,19 |
6.297.324,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.787.599,39 |
17.376.782,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.474.695,63 |
13.276.370,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.312.903,76 |
4.100.412,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
4.363,38 |
| Aktiva |
23.148.481,58 |
23.735.024,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.097.158,09 |
23.468.392,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
62.500,00 |
62.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
23.034.658,09 |
23.405.892,75 |
| B.
Rückstellungen |
49.705,11 |
263.363,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.618,38 |
3.268,48 |
| Passiva |
23.148.481,58 |
23.735.024,56 |
Anhang
JFT Entertainment GmbH, Berlin
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
der JFT Entertainment GmbH mit Sitz in Berlin,
eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin
(Charlottenburg) unter der Registernummer HRB 101361 B, ist
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
GmbHG aufgestellt worden.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gesellschaft hat die
größenabhängigen Erleichterungen des
§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen und auf die
Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Darüber
hinaus hat die Gesellschaft von den
größenabhängigen Erleichterungen zur
Aufstellung gemäß § 288 Abs. 1 HGB und
§ 274a HGB teilweise Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gewählt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Gliederung und die Bewertungsgrundsätze
entsprechen den Vorschriften der § 264
Abs. 2 S. 1, §§ 238 ff.,
§ 266 und § 275 HGB.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rückstellungen, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Aktiva
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear
vorgenommen.
Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert
am Bilanzstichtag bilanziert.
Passiva
Das Gezeichnete Kapital wurde mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit
den Erfüllungsbeträgen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind. Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr,
werden die Rückstellungen mit einem der jeweiligen
Restlaufzeitentsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens für die
Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum
31. Dezember 2023 wird gesondert im
Anlagenspiegel dargestellt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
resultieren aus Darlehen und belaufen sich auf T€
4.561,7 (Vorjahr: T€ 4.492,3). Die
Darlehensforderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus
Darlehen, belaufen sich auf T€ 3.872,9 (Vorjahr:
T€ 4.259,0) und haben eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
resultieren im Wesentlichen aus Darlehen, belaufen sich auf
T€ 5.040,1 (Vorjahr: T€ 4.525,0) und haben eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Darin enthalten sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
T€ 2,8 (Vorjahr: T€ 2,8).
Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 62,5 und
ist in voller Höhe eingezahlt.
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen die
Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses
und der Steuererklärungen des Geschäftsjahres
2023 sowie Vermögensverwaltungsentgelte.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
belaufen sich auf T€ 1,6 (Vorjahr: T€ 3,3) und
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter.
Die Gesellschaft wird durch die
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern Herrn Julian Kunz, Frau
Christine Kunz sowie Herrn Gregor Kunz vertreten.
sonstige Berichtsbestandteile
Julian
Kunz
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Christine
Kunz
|
Gregor Kunz
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Geschäftsführer
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Geschäftsführerin
|
Geschäftsführer
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2024
festgestellt.
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