Elektro Mertens GmbHLiquidiert

54597 Roth bei Prüm, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 31847
Eingetragen
15.11.1994
Branche
Herstellung von elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Elektrogeräten, Rundfunk-, Fernseh- und Hifigeräten, die Herstellung von Kleinverteilungen sowie Elektroinstallationen und die Montage von Elektroheizungen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Anneliese Mertens
Tuscheider Straße 8, 54597 Roth
47.500 DM
95.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Mertens GmbH

Roth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010

Bilanz

Aktiva

30.9.2010
EUR
30.9.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.618,00 15.811,00
I. Sachanlagen 3.618,00 15.811,00
B. Umlaufvermögen 66.041,82 55.259,89
I. Vorräte 39.535,00 34.425,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.713,85 8.675,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.119,20 2.119,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.792,97 12.159,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 747,12 671,82
Bilanzsumme, Summe Aktiva 70.406,94 71.742,71

Passiva

30.9.2010
EUR
30.9.2009
EUR
A. Eigenkapital 27.305,26 21.631,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 -12.782,30
2. eingefordertes Kapital 12.782,29 12.782,29
II. Gewinnvortrag 8.848,71 1.702,31
III. Jahresüberschuss 5.674,26 7.146,40
B. Rückstellungen 16.795,54 18.405,25
C. Verbindlichkeiten 26.306,14 31.706,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 70.406,94 71.742,71

Anhang



1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Satz 1 HGB i. V. m. § 284 Abs. 2 Nr. 4, § 285 Nr. 2 - 8a, 9a und b, 12 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.


2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HBG wurden beachtet. Sofern Ansatzwahlrechte in Anspruch genommen wurden, werden diese - soweit erforderlich - im Folgenden erläutert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Von den steuerlichen Abschreibungswahlrechten wurde Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen und allgemeine Ausfallrisiken durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

3. Informationen zur Bilanz

Angaben über die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten nach § 285 N. 1 a und b HGB:

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

4. Sonstige Angaben

Im abgelaufenen und im aktuellen Geschäftsjahr war zur Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 10 HGB bestellt:

Herr Edmund Mertens, Elektromeister
Tuscheiderstr. 8, 54597 Roth

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
  

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