Elektro
Mertens GmbH
Roth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2010
EUR |
30.9.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.618,00 |
15.811,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.618,00 |
15.811,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.041,82 |
55.259,89 |
| I.
Vorräte |
39.535,00 |
34.425,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.713,85 |
8.675,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.119,20 |
2.119,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.792,97 |
12.159,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
747,12 |
671,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
70.406,94 |
71.742,71 |
Passiva
|
|
30.9.2010
EUR |
30.9.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.305,26 |
21.631,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Gewinnvortrag |
8.848,71 |
1.702,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.674,26 |
7.146,40 |
| B.
Rückstellungen |
16.795,54 |
18.405,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.306,14 |
31.706,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
70.406,94 |
71.742,71 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 Satz 1 HGB i. V. m. § 284 Abs. 2 Nr. 4, § 285
Nr. 2 - 8a, 9a und b, 12 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256 HBG wurden beachtet. Sofern Ansatzwahlrechte in
Anspruch genommen wurden, werden diese - soweit
erforderlich - im Folgenden erläutert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Von den steuerlichen
Abschreibungswahlrechten wurde Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen und allgemeine Ausfallrisiken
durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Informationen zur Bilanz
Angaben über die Restlaufzeiten und die
Besicherung der Verbindlichkeiten nach § 285 N. 1 a
und b HGB:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
4. Sonstige Angaben
Im abgelaufenen und im aktuellen Geschäftsjahr
war zur Geschäftsführung gemäß §
285 Nr. 10 HGB bestellt:
Herr Edmund Mertens, Elektromeister
Tuscheiderstr. 8, 54597 Roth
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
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