Frank
Gromes GmbH
Dillingen
a.d. Donau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.688,00 |
25.868,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
210,00 |
1.044,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.478,00 |
24.824,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
83.699,10 |
77.984,46 |
| I.
Vorräte |
65.377,06 |
65.377,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.188,07 |
6.320,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.680,69 |
4.187,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.133,97 |
6.286,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
102.387,10 |
103.852,46 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.291,47 |
17.130,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
12.274,30 |
12.274,30 |
| III.
Bilanzverlust |
27.547,42 |
20.708,06 |
| B.
Rückstellungen |
84.535,71 |
72.656,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.559,92 |
14.065,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.559,92 |
14.065,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
102.387,10 |
103.852,46 |
Anhang
Angaben und Erläuterungen zu Bestandteilen der
Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Frank Gromes GmbH ist nach
den Vorschriften des deutschen Handelsrechts aufgestellt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB
als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ist derjenigen für mittelgroße
Kapitalgesellschaften i.S.d. §§ 266 und 275 HGB
nachgebildet.
Zur Bezeichnung der Bilanz- bzw. GuV-Positionen wird
grundsätzlich die volle gesetzliche Bezeichnung nach
§§ 266 Abs. 2, 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die
größenabhängige Erleichterungsvorschrift
des § 276 HGB wird nicht in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft hat alle Ausweise, die bei
mittelgroßen Kapitalgesellschaften wahlweise in der
Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, weitestgehend in den
Anhang aufgenommen.
Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wird das Gesamtkostenverfahren zu Grunde gelegt.
Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
Angabe der auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze gemäß § 252 HGB
beachtet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Zugänge sind mit den
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
bzw. mit den Herstellungskosten bewertet. In den
Zugängen des Berichtsjahres sind keine aktivierten
Eigenleistungen enthalten.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Immobilien und
Mobilien werden überwiegend linear abgeschrieben; bei
angewandter degressiver Abschreibung erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald die lineare Abschreibung zu
höheren Abschreibungen führt. Die Abschreibungen
für Zugänge im Geschäftsjahr werden pro rata
temporis ermittelt. Die berücksichtigte degressive
Abschreibung entspricht einem sachgerechten Werteverzehr
der Vermögensgegenständen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß §
253 Abs. 2 Satz 3 HGB sind nicht vorzunehmen.
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
werden zu Anschaffungskosten auf der Basis der letzten
Zugänge bewertet. Die unfertigen und fertigen
Erzeugnisse werden zu Material- und Fertigungseinzelkosten
(Material- und Personaleinzelkosten) bewertet.
Wertberichtigungen auf Grund von gesunkenen
Wiederbeschaffungskosten, Überbestand und
Ungängigkeit am Abschlussstichtag wurden nicht
vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nominalwert ausgewiesen.
Der Kassenbestand sowie das Guthaben bei
Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die
Kassenbestände werden durch ordnungsgemäß
unterzeichnete Aufnahmeprotokolle zum Abschlussstichtag
belegt. Bank- und Postgiroguthaben sind durch
Bankbestätigungen bzw. Tagesauszüge der Institute
zum Abschlussstichtag nachgewiesen.
Die Steuerrückstellungen erfassen alle noch
nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Für ungewisse
Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine
Rückstellung gebildet. Die Rückstellungen wurden
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Nach § 285 Nr. 25 HGB erfolgte eine Verrechnung der
Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung mit
der vorhandenen Pensionsrückstellung.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Positionen
Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Brutto-Anlagevermögens sowie
die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die
Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem
nachfolgenden Anlagespiegel.
Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von TEuro 1 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
zugrunde gelegte Sterbetafel: Richttafeln 2005 G v.
Dr. Klaus Heubeck
Rechnungszinssatz: 5,15 %
Trends zukünftiger Entwicklungen: 0,00 %
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
| Erfüllungsbetrag
der Pensionsrückstellungen |
Euro 105.630,00 |
| Aktivwert
Rückdeckungsanspruch |
23.094,29 |
| Stand 31. Dezember
2011 |
Euro 82.535,71 |
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten wurden gemäß §
253 Abs. 1 HGB in Höhe der Erfüllungsbeträge
angesetzt, die Restlaufzeit beträgt jeweils bis zu
einem Jahr.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB ergeben sich nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane
Geschäftsführender Gesellschafter ist Herr
Frank Gromes.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter ergeben sich aus dem Darlehenskonto und
betragen am Bilanzstichtag Euro 2.176,99.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2012 festgestellt.
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