Hepp & Hepp Optik - Photo GmbH
Marktstätte 9, 78462 Konstanz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Corinna Hepp seit 19.9.2013 | Prokura |
Margarethe Maria Hepp seit 19.9.2013 | Prokura |
Michael Hepp seit 7.11.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Hepp & Hepp Optik - Photo GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hepp & Hepp Optik - Photo GmbHKonstanzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023HEPP & HEPP OPTIK-PHOTO GMBH, KONSTANZA K T I V A
P A S S I V A
HEPP & HEPP OPTIK-PHOTO GMBH, KONSTANZ ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023, FASSUNG FÜR OFFENLEGUNGSZWECKE A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zum Jahresabschluss Die Hepp & Hepp Optik-Photo GmbH mit Sitz in Konstanz ist beim Amtsgericht Freiburg i. Br. unter der Nummer HRB 380538 im Handelsregister eingetragen. Die Hepp & Hepp Optik-Photo GmbH, Konstanz erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss der Hepp & Hepp Optik-Photo GmbH, Konstanz wurde zum Bilanzstichtag 31.12.2023 nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften des deutschen Handelsgesetzes (HGB) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit in der Darstellung werden sämtliche Davonvermerke und Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang dargestellt. Das Geschäftsjahr 2023 hat am 1.1.2023 begonnen und endete am 31.12.2023. B. Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden die Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzes (HGB) berücksichtigt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen hierbei nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für geringwertige Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG) wird vom Sofortabschreibungswahlrecht Gebrauch gemacht. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Soweit erforderlich, erfolgen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 HGB. Die Bewertung der Forderungen erfolgt zum Nennwert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und einer Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen Rechnung getragen. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder, soweit erforderlich, zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bewertet (§ 253 Abs. 4 HGB.) Die Bewertung der Vermögensgegenstände der Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. Devisenbestände sowie Fremdwährungsguthaben werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Aus nachfolgenden Differenzen zwischen den Ansätzen in der Handelsbilanz (HB) und in der Steuerbilanz ergeben sich latente Steuern:
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB haben wir keinen Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Deren Berechnung erfolgt im dynamisierten Teilwertverfahren. Dabei kommen die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck RT2018 G, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bezogen auf eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren mit 1,82 % (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) und ein erwarteter zukünftiger Gehalts- und Rententrend mit jeweils 1,00 % p. a. zur Anwendung. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 21.761,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt (§ 253 Abs. 6 HGB). Der sich durch die Neubewertung der Rückstellungen für Pensionen zum 1.1.2010 ergebende Differenzbetrag wurde auf 15 Jahre verteilt (Art. 67 Abs. 1 EGHGB). Aufwendungen, die sich durch die Neubewertung der Rückstellungen für Pensionen ergaben, wurden im Berichtsjahr mit 1/15 als außerordentlicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen (Art. 67 Abs. 7 EGHGB). Die Rückstellungen (Steuer- und Sonstige Rückstellungen) werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie diese von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. II. Angaben zur Bilanz Die Gesellschaft ist Komplementärin der Gebrüder Hepp GmbH & Co. KG. Die Komplementärin hatte keine Kapitaleinlage zu erbringen. Anschaffungskosten im Sinne von § 255 Abs. 1 HGB für Anteile an verbundenen Unternehmen sind daher nicht angefallen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB) aus unserer Stellung als vollhaftende Komplementärin der Gebrüder Hepp GmbH & Co. KG liegen nicht vor. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen die Gebrüder Hepp GmbH & Co. KG. Es handelt sich in voller Höhe um Forderungen gegen Gesellschafter gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG. Bei dem gezeichneten Kapital handelt es sich um das Stammkapital der Gesellschaft. Vom Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.745.886,00 (Gewinnvortrag EUR 2.493.156,77 zzgl. Jahresüberschuss 2023 EUR 252.729,23) unterliegt ein Betrag in Höhe von EUR 21.761,00 der Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB. Die Position Rückstellungen für Pensionen betrifft die Versorgungszusage an den Geschäftsführer. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen wurde unter Beachtung der Vorschriften des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag vorgenommen. Deren Berechnung erfolgte nach dem dynamisierten Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck RT2018 G, mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre in Höhe von 1,82 % bezogen auf eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren, einem Gehaltstrend mit 1,00 % und einem Rententrend mit 1,00 %. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 21.761,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. In der Position Sonstige Rückstellungen sind Verpflichtungen für Tantiemen, Garantieleistungen, Urlaubslöhne/-gehälter, Berufsgenossenschaft, Heizkosten, Jahresabschluss- und Steuererklärungen sowie für die Aufbewahrungsverpflichtung gem. § 257 HGB enthalten. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten: Davon aus Steuern: 21.871,27 EUR (Vorjahr:16.759,60 EUR) Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 155,06 EUR (Vorjahr: 1.512,41 EUR) C. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 Herr Michael Hepp, Konstanz Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde mit Hinweis auf § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Konstanz, den 25. März 2024 gez. Michael Hepp (Geschäftsführer) E. Mitteilung zum Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2023 wurde am 26.3.2024 von der Gesellschafterversammlung unverändert festgestellt. |
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