Akcea Therapeutics Germany GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jonathan Walter Morgan Smith seit 8.2.2010 | Vorstandsmitglied |
Reinhold Maria Sell seit 23.5.2006 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MGS Modular Galley Systems AGElchingenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2010
Anhang für das Geschäftsjahr 2010I. Allgemeine AngabenDie MGS - Modular Galley Systems AG ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Aktiengesellschaften (AktG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden1. Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2010 mit T€ 5.995 bilanziell überschuldet. Das verbundene Unternehmen Filacapital hat mit der Gesellschaft unter dem Datum vom 29. März 2010 eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen, wonach sie mit ihren Forderungen von T€ 2.561 gegenüber der MGS im Insolvenzfall im Range dergestalt hinter alle anderen Gläubiger zurücktritt, dass sie Zahlungen auf diese Forderungen nur aus einem künftigen Jahresüberschuss, einem Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freiem Vermögen der MGS verlangen kann. Weitere Verbindlichkeiten gegenüber dem vorherigen Mehrheitsaktionär, der Alupak AG, von T€ 2.500 sowie gegenüber anderen verbundenen Unternehmen von T€ 445 sind ebenfalls mit einem gleichgestalteten Rangrücktritt mit Datum vom 29. März 2010 und 29. Dezember 2010 versehen. Eine bilanzielle Überschuldung führt jedoch nicht zu einer insolvenzrechtlichen Überschuldung, wenn das Unternehmen seine fälligen Zahlungsverpflichtungen im laufenden und im folgenden Geschäftsjahr erfüllen kann (positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose). Auf Basis der aktuellen Ergebnisplanung der Gesellschaft können die fälligen Darlehensrückzahlungen nicht allein mit Gesellschaftsmitteln getilgt werden. Zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit der MGS haben die Filacapital zusammen mit der lacobucci HF Electronics am 29. Dezember 2010 eine nicht vor dem 31. Dezember 2012 kündbare Patronatserklärung abgegeben, wonach die Filacapital verpflichtet ist, die MGS finanziell bis zu einer Höhe von T€ 1.100 so auszustatten, dass diese in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Auf Basis der von der Geschäftsleitung vorgelegten Unternehmensplanung, die eine Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsplanung bis zum 31. Dezember 2012 inklusive der oben genannten Patronatserklärung umfasst, geht die Geschäftsleitung derzeit davon aus, dass die Finanzierung der Verpflichtungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Betrachtungszeitraum gewährleistet ist. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Durch die BilMoG-Erstanwendung wurde die Gliederung der Bilanz nicht geändert und es kommen keine neuen Positionen dazu. Umbewertungen waren nicht erforderlich. 2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden wie bisher nicht aktiviert. Der Ansatz der aktivierten Eigenleistungen erfolgt zu Herstellungskosten. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 150; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 150 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 150 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand der sogenannten FIFO-Methode (first in - first out). Die Bewertung erfolgt zu Einkaufspreisen bzw. niedrigeren Wiederbeschaffungskosten. Die Unfertigen Erzeugnisse und die Fertigen Erzeugnisse werden zu aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet, ggf. gekürzt um einen Abschlag zur verlustfreien Bewertung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt zum aktuellen Tageskurs. III. Erläuterungen zu BilanzpostenAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt € 850.000. Umstellungseffekte aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG haben sich nicht ergeben. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten:
Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse Neu-Ulm wurden das Fräszentrum sowie die Forderung gegenüber einem wichtigen Kunden zwecks Sicherung einer Zwischenfinanzierung als Sicherheit verpfändet. Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.561 gegenüber der Eigentümerin, der Filacapital srl, haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und sie sind in ganzer Höhe mit einem Rangrücktritt versehen. Außerdem unterliegen T€ 2.500 aus den sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber der vorherigen Eigentümerin, der Alupak AG, sowie T€ 445 aus den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (inkl. erhaltenen Anzahlungen von verbundenen Unternehmen) einem Rangrücktritt. Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind insgesamt T€ 300 durch Pfandrechte am Anlagevermögen gesichert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr, die mittel- und langfristigen basieren auf gewährten Darlehen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungSonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Wechselkursgewinne (T€ 17; Vorjahr T€ 3). Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Die Abschreibungen enthalten keine außerplanmäßige Abschreibungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen:
Wesentliche periodenfremde Aufwendungen sind nicht angefallen. V. Geschäftslage, -ausblick für die Jahre 2011 und 2012Lage und Ausblick 2011 Die Geschäftsentwicklung in 2011 ist weiter aufwärtsgerichtet und es werden Umsatzsteigerungen auf ca. 2,7 Mio. € (im Jahr 2010: 1,8 Mio. €) erwartet. Aufgrund der hohen Entwicklungsaufwendungen für die ARINC-fähigen Produkte für den neuen A350 wird jedoch ein ausgeglichenes Ergebnis noch nicht ganz erreicht werden können und es werden Verluste von ca. 0,2 Mio. € anfallen. Die Politik von Airbus, die Kosten für Neuentwicklungen für neue Flugzeuge auf die Lieferanten abzuwälzen, verursacht eine hohe finanzielle Bürde für MGS und erst ab den Jahren 2013 / 2014 werden positive Rückflüsse aus diesem Projekt erwartet. Die am 29. Dezember 2010 von der Eigentümerin und einem verbundenen Unternehmen unterzeichnete Patronatserklärung in Höhe von 1,1 Mio. € finanziert die Rückzahlungsverpflichtungen aus den in 2011 fälligen Darlehensbeträgen vollumfänglich und deckt auch die in 2010 noch entstehende Finanzierungslücke ab. Darüber hinaus gibt es jedoch wenig Spielraum, um evt. ungünstige Planabweichungen auszugleichen. Denn um die gegenüber Airbus eingegangen Entwicklungsverpflichtungen erfüllen zu können und um die in Arbeit befindlichen neuen Entwicklungen zu stemmen, kann bei den Kosten nicht oder nur minimal gegengesteuert werden. So sind die Geschäftserwartung und die finanzielle Lage in 2011 insgesamt zwar besser als im Vorjahr, jedoch immer noch sehr angespannt und Planabweichungen können nur schwer ausgeglichen werden. Vorschau 2012 Für 2012 werden weitere Umsatzsteigerungen auf 4,0 Mio. € erwartet. Dazu wird auch die jetzt noch in der Entwicklung befindliche Mikrowelle beitragen, die als Prototyp bereits auf den Messen gezeigt wurde und eine äußerst positive Kundenresonanz erfahren hat. Daraus kann sich neben den Induktionsöfen und den Entwicklungsleistungen für Dritte ein weiterer starker Geschäftsbereich entwickeln. In 2012 wird das Ergebnis dann voraussichtlich erstmals positiv ausfallen. Per Ende 2011 werden alle kurzfristig fälligen Darlehen getilgt sein, und aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs 2012 wird kein zusätzlicher Finanzbedarf entstehen, so dass dieses Geschäftsjahr ohne neue Darlehen bewältigt werden kann. Falls das Geschäft nach Plan läuft, ist sogar die Bildung einer kleinen finanziellen Rücklage möglich. Das Risiko für 2012 liegt wie bisher in der Erreichung der angestrebten Umsatzziele. Die Entwicklung und / oder Zulassung der Mikrowelle kann sich verzögern mit den dann negativen Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis. Im Gegensatz zum bisherigen Geschäftsverlauf wird es dann aber einen kleinen Spielraum geben, um negative Planabweichungen auszugleichen. Weiter gibt es Verhandlungen mit der Hausbank, den bestehenden Kreditrahmen zu erweitern, um zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, evt. Planabweichungen ausgleichen zu können. VI. Sonstige AngabenArbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2010 waren durchschnittlich 16 (Vj. 17) Mitarbeiter beschäftigt (ohne Vorstand). Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2010 die Herren Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Drittes Mitglied
Im Geschäftsjahr ausgeschiedene Aufsichtsratmitglieder
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf T€ 18 (Vj. T€ 23). Vorstand Alleinvorstand ist seit dem 01.02.2010 ist:
Sein Vorgänger, Alleinvorstand
Sonstigen finanziellen Verpflichtungen: Aus einem Besserungsschein im Rahmen eines Forderungserlasses in 2008 besteht eine bedingte Verpflichtung gegenüber dem vormaligen Eigentümer in Höhe von T€ 4.500. Es bestehen Miet- und Leasingverträge mit Restlaufzeiten von 42 bis 60 Monaten. Die Gesamtverpflichtung beträgt T€ 454 (Vj. T€ 414), davon sind T€ 100 (Vj. T€ 92) innerhalb eines Jahres fällig. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnissen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Die Miet-, Pacht- und Leasingverträge betreffen das Verwaltungs- und Produktionsgebäude in Elchingen, den Fuhrpark und Software. In allen Fällen handelt es sich um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Erklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG: Der pflichtgemäß erstellte Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2010 enthält die folgende Schlussbemerkung: "Nach den Umständen, die mir in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, erhielt die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung. Berichtspflichtige Maßnahmen lagen nicht vor." Gesellschafter und Konzernverhältnisse Seit dem 20.10.2009 ist die Filacapital Srl in Fronsinone / Italien am Grundkapital unserer Gesellschaft gem. § 20 Abs. 4 AktG mit Mehrheit beteiligt. Beschränkt haftender Gesellschafter Die Eigentümerin hat gemeinsam mit einem verbundenen Unternehmen eine Patronatserklärung unterzeichnet, die die Rückzahlungsverpflichtungen der Darlehen für 2011 deckt. Die Rückzahlungsansprüche sind mit einem Rangrücktritt versehen. Ereignisse, die zu einer persönlichen Haftung führen könnten, sind bis zum heutigen Tage nicht bekannt geworden. GewinnverwendungDer in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von € 733.000,00 wird in voller Höhe mit dem Verlustvortrag verrechnet.
Elchingen, den 8. Juli 2011 MGS - Modular Galley Systems AG Vorstand Jonathan Smith ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2010
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die MGS Modular Galley Systems AG Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der MGS Modular Galley Systems AG, Elchingen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Ohne unsere Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft durch Risiken bedroht ist, die in Abschnitt 5. "Ausführungen zu bestandsgefährdenden Tatsachen" des Anhangs dargestellt sind. Dort ist ausgeführt, dass die Gesellschaft von der weiteren finanziellen Unterstützung durch andere Konzerngesellschaften abhängig ist.
München, den 11. Juli 2011 PicewaterhouseCoopers
Stefano Mulas, Wirtschaftsprüfer ppa. Klaus Rekitt, Wirtschaftsprüfer |
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