Stave Wassertechnik GmbH
Mittenwalde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Handelsbilanz
Aktiva
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|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
101.768,00 |
121.974,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II. Sachanlagen |
101.765,00 |
121.971,00 |
| B. Umlaufvermögen |
347.769,70 |
285.319,45 |
| I. Vorräte |
60.410,74 |
56.863,46 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
59.861,85 |
73.455,93 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
227.497,11 |
155.000,06 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
3.217,16 |
5.411,56 |
| Aktiva |
452.754,86
|
412.705,01 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
344.811,18 |
278.094,71 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.570,00 |
25.570,00 |
| II. Bilanzgewinn |
319.241,18 |
252.524,71 |
| davon Gewinnvortrag |
252.524,71 |
238.273,78 |
| B. Rückstellungen |
33.204,74 |
29.823,12 |
| C. Verbindlichkeiten |
74.738,94 |
104.787,18 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
24.008,16 |
23.709,72 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
50.730,78 |
81.077,46 |
| Summe Passiva |
452.754,86 |
412.705,01 |
Anhang
Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
Der Jahresabschluss 2024 der Firma stave wassertechnik GmbH wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2023 wurden unverändert übernommen.
Steuerliche Bewertungswahlrechte wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Zum 31.12.2024 liegen keine Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz vor.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Plausibilitätsbeurteilung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen,
um planmäßige Abschreibung vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
die planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen AfA erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EUR wurden
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen haben wir auf seine Plausibilität und Ordnungsmäßigkeit beurteilt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis
ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir
nicht mitgewirkt. Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten angesetzt (unter Berücksichtigung des
Niederstwert- prinzips).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt und sind durch Saldenlisten in der Finanzbuchhaltung
nachgewiesen.
Die Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen war nicht Gegenstand unseres Auftrages.
Eine von den Forderungen gekürzte Pauschalwertberichtigung deckt das allgemeine Ausfallrisiko
ab.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Salden der Bank- und Kassenbestände sind durch Kontoauszüge bzw. das Kassenbuch nachgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind in der erforderlichen Höhe gebildet worden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die die Geschäftsjahre 2022 und 2023 betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit Rückstellungen wegen ihrer Laufzeit abzuzinsen
sind werden diese gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G u V-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 09.07.2025 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung
zur Ergebnisverwendung angenommen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Gero Brachwitz, ausgeübter Beruf: Kaufmann
Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB wurde erteilt.
sonstige Berichtsbestandteile
Mittenwalde, 09. Juli 2025
gez. Gero Brachwitz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2025 festgestellt.
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