Wesfra
GmbH
Lohmar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.358,00 |
1.146,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.358,00 |
1.146,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.264,05 |
63.133,44 |
| I.
Vorräte |
276,80 |
151,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.573,27 |
15.050,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.413,98 |
47.931,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.622,05 |
64.279,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.981,49 |
50.664,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
25.664,01 |
12.119,73 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.682,52 |
-13.544,28 |
| B.
Rückstellungen |
6.764,92 |
6.587,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.875,64 |
7.027,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.875,64 |
7.027,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.622,05 |
64.279,44 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Wesfra GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts
(Bilanzmodernisierungsgesetz; BilMoG) ist in Bezug auf
Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den
Jahresabschluss 2010 der Wasfra GmbH anzuwenden. Von der
Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wurde nicht
Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG hat in der
sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 01. Januar
2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen
geführt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen
der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB unterblieben.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
B. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des
Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
Geschäftszweigtypische Ergänzungen der
Gliederung
Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses
enthält gegenüber der Gliederung nach HGB keine
Besonderheiten.
C. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Wesfra GmbH wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften
linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 1.000 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Ausleihungen zum Nennwert
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen
zum Barwert
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen
werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
Bei Deckung durch Termingeschäfte war
darüber hinaus der Terminkurs maßgebend.
D. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang
ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung
enthält damit diese Beträge nicht.
E. Weitere Angaben
1. Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung waren im
Geschäftsjahr 2010 folgende Personen bestellt:
Herr Kai Franke
und
Herr Karsten Franke
Die Geschäftsführer sind und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft wird entweder durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem
Prokuristen geführt.
2. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.682,52 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.305,97 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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