Technosteel GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Constanze Opel seit 23.3.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BM Balkonbau GmbHChemnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits und dem Anhang besteht, wurde dieses Wahrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Vorjahreswert angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten. Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Auf die Änderung der Bilanzen 2007-2011 wurde bereits hingewiesen. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 1 und 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach dem bestimmungsgemäßen Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. b) Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen als auch von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150 EURO dürfen im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Wirtschaftgüter im Wert von 150 EUR bis 1.000 EUR werden in einen Sammelposten eingestellt, der jährlich mit 20 v.H. aufzulösen ist. Handelsrechtliche Vorschriften stehen diesem Vorgehen im vorliegenden Fall unter dem Blickwinkel eines true and fair view nicht entgegen. Von welcher Methode im Einzelfall Gebrauch gemacht worden ist, kann dem beigefügten Anlageverzeichnis entnommen werden. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellkosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten) bewertet. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Für das allgemeine Kreditrisiko war eine Pauschalwertberichtigung zu berücksichtigen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelten Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsmethoden sind beibehalten worden. c) Umrechnung fremder Währungen in Euro Zum Bilanzstichtag bestanden keine Fremdwährungspositionen. Es sind daher keine Angaben erforderlich. 3. Angaben zu Bilanzposten a) Sachanlagevermögen Die Angaben werden nicht veröffentlicht. b) Finanzanlagevermögen Die Wertgegenstände wurden durch Inventurzusammenstellungen nachgewiesen und bewertet. Die Unterlagen wurden durch die Geschäftsleitung vorgelegt. c) Vorräte Die Vorräte wurden durch Inventurzusammenstellungen nachgewiesen. Die Unterlagen wurden durch die Geschäftsleitung vorgelegt. d) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine EDV-Saldenliste, deren Summe mit dem Bilanzansatz übereinstimmt, nachgewiesen. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Das Erfordernis einer Wertberichtigung wurde allein von der Geschäftleitung beurteilt. e) Sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere enthalten: Forderungen gegen Gesellschafter 166.284 Haftungsanspruch (derzeit in Klärung) 18.000 f) Kassenbestand Der Kassenbestand stimmt mit dem Kassenblatt vom 31.12.2014 überein. g) Guthaben / Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten Die ausgewiesenen Salden wurden durch Bankbestätigungen zum 31.12.2014 nachgewiesen. h) Rechnungsabgrenzungsposten Die Angaben werden nicht veröffentlicht. i) Latente Steuern Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 2 HGB (aktive latente Steuern) wurde kein Gebrauch gemacht. Der Abschreibungsverlauf von bestimmten Wirtschaftsgütern fällt in der Handelsbilanz abweichend zur Steuerbilanz aus. Zudem wurde in der Steuerbilanz ein Investitionsabzugsbetrag beansprucht. Insoweit ist die ausgewiesene Steuerrückstellung aus handelsrechtlicher Sicht zu niedrig. Für die Rückstellungsbildung wurde ein kombinierter Steuersatz für Gewerbe- und Körperschaftsteuer in Höhe von ca. 31.6% ermittelt. Demgemäß wurde eine Rückstellung in Höhe von EUR 33.655 gebildet. j) Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 EURO und ist voll einbezahlt k) Rückstellungen aa) Pensionsrückstellung Bisher wurde keine Pensionszusage erteilt. Ein Rückstellungsbedarf bestand daher nicht. bb) Steuerrückstellungen Die Angaben werden nicht veröffentlicht. cc) Sonstige Rückstellungen Die Angaben werden nicht veröffentlicht. l) Verbindlichkeitsspiegel
m) Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Gegenüber der Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag Forderungen in einer gesamten Höhe von 166.284 EUR aus der Gewährung von Gesellschafterdarlehen. Die Verzinsung erfolgt mit 6,00% p.a. Weiterhin besteht eine Forderung von EUR 32.695 ggü. der Gesellschafterin aus von der Gesellschaft geleisteten Sparraten für ein Sparbuch, das auf den Namen der Gesellschafterin angelegt ist, aber zur Sicherung von betrieblichen Darlehen an die Gesellschaft abgetreten wurde. Die Verzinsung erfolgt mit dem Zinssatz des Sparbuches. Da zugleich eine Betriebsaufspaltung vorliegt waren die ausgereichten Darlehen in Höhe von EUR 160.480 in der Besitzgesellschaft als Verbindlichkeit zu erfassen. In der Besitzgesellschaft stehen den Darlehen - zumindest teilweise - entsprechendes betriebliches Vermögen gegenüber, welches auch teilweise der BM Balkonbau GmbH leihweise überlassen wird. n) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus einer EDV-Saldenliste, deren Summe mit dem Bilanzansatz übereinstimmt.
o) Sonstige Verbindlichkeiten Im Wesentlichen handelt es sich um Lohnverbindlichkeiten. p) Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. Aus der laufenden Leistungserbringung bestehen jedoch Gewährleistungsverpflichtungen nach BGB und VOB/B. Für die erhaltenen Fördermittel besteht eine Mittelverwendungsfrist. 4. Angaben zur den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung a) Abschreibungen auf den Firmenwert Im vorliegenden Fall ist war kein Firmenwert zu bilanzieren. b) Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß § 253 HGB vorgenommen. c) Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Umlaufvermögen / Zuschreibung Außerplanmäßige Ab- oder Zuschreibungen gemäß § 253 HGB waren nicht erforderlich. 5. Sonstige Angaben a) Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen. b) Wechselseitige Beteiligungen Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen. c) Mitgeteilte Beteiligungen Es bestehen keine Beteiligungen. d) Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften Die Gesellschaft haftet nicht persönlich aus einer Gesellschafterstellung heraus. e) Genussrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte Die genannten Rechte bestehen nicht. f) Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Frau Cornelia Keller geführt. Frau Keller ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Seit 18.03.2015 wird die Gesellschaft durch Frau Constanze Opel vertreten. Frau Opel ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesamtprokura gemäß §§ 48 ff. HGB wurde nicht erteilt. g) Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die industrielle Fertigung und der Vertrieb von Balkonen und Geländersystemen in Stahl und Beton. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige und ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder die Verwaltung solcher übernehmen.
Chemnitz, den 30. April 2016 gez. Constanze Opel, Kauffrau Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.04.2016 |
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