BM Balkonbau GmbHLiquidiert

09117 Chemnitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 26383
Vorher
BM Balkonbau Thüringen GmbH
Eingetragen
10.2.2004
Branche
Herstellung von MetallkonstruktionenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Gegenstand
industrielle Fertigung und Vertrieb von Balkonen und Geländersystemen in Stahl und Beton

Historie

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Management

NameRolle
Constanze Opel
seit 23.3.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Landsberg OT Plößnitz
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BM Balkonbau GmbH

Chemnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

19.739

18.737

II. Sachanlagen

313.664

365.755

III. Finanzanlagen

156.808

17.008

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

98.035

70.038

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

558.802

661.586

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.662

529

C. Rechnungsabgrenzungsposten

39.732

52.274

Summe Aktiva

1.188.442

1.185.927



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Bilanzgewinn

116.471

104.439

B. Rückstellungen

211.333

306.993

C. Verbindlichkeiten

801.972

718.568

D. Passive Latente Steuern

33.666

30.927

Summe Passiva

1.188.442

1.185.927

ANHANG

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits und dem Anhang besteht, wurde dieses Wahrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.

Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Vorjahreswert angegeben.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.

Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten.

Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Auf die Änderung der Bilanzen 2007-2011 wurde bereits hingewiesen.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 1 und 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach dem bestimmungsgemäßen Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

b) Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen als auch von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150 EURO dürfen im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Wirtschaftgüter im Wert von 150 EUR bis 1.000 EUR werden in einen Sammelposten eingestellt, der jährlich mit 20 v.H. aufzulösen ist. Handelsrechtliche Vorschriften stehen diesem Vorgehen im vorliegenden Fall unter dem Blickwinkel eines true and fair view nicht entgegen.

Von welcher Methode im Einzelfall Gebrauch gemacht worden ist, kann dem beigefügten Anlageverzeichnis entnommen werden.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellkosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten) bewertet.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Für das allgemeine Kreditrisiko war eine Pauschalwertberichtigung zu berücksichtigen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelten Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsmethoden sind beibehalten worden.

c) Umrechnung fremder Währungen in Euro

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Fremdwährungspositionen. Es sind daher keine Angaben erforderlich.

3. Angaben zu Bilanzposten

a) Sachanlagevermögen

Die Angaben werden nicht veröffentlicht.

b) Finanzanlagevermögen

Die Wertgegenstände wurden durch Inventurzusammenstellungen nachgewiesen und bewertet. Die Unterlagen wurden durch die Geschäftsleitung vorgelegt.

c) Vorräte

Die Vorräte wurden durch Inventurzusammenstellungen nachgewiesen. Die Unterlagen wurden durch die Geschäftsleitung vorgelegt.

d) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine EDV-Saldenliste, deren Summe mit dem Bilanzansatz übereinstimmt, nachgewiesen.

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Das Erfordernis einer Wertberichtigung wurde allein von der Geschäftleitung beurteilt.

e) Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere enthalten:

Forderungen gegen Gesellschafter 166.284

Haftungsanspruch (derzeit in Klärung) 18.000

f) Kassenbestand

Der Kassenbestand stimmt mit dem Kassenblatt vom 31.12.2014 überein.

g) Guthaben / Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten

Die ausgewiesenen Salden wurden durch Bankbestätigungen zum 31.12.2014 nachgewiesen.

h) Rechnungsabgrenzungsposten

Die Angaben werden nicht veröffentlicht.

i) Latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 2 HGB (aktive latente Steuern) wurde kein Gebrauch gemacht.

Der Abschreibungsverlauf von bestimmten Wirtschaftsgütern fällt in der Handelsbilanz abweichend zur Steuerbilanz aus.

Zudem wurde in der Steuerbilanz ein Investitionsabzugsbetrag beansprucht.

Insoweit ist die ausgewiesene Steuerrückstellung aus handelsrechtlicher Sicht zu niedrig.

Für die Rückstellungsbildung wurde ein kombinierter Steuersatz für Gewerbe- und Körperschaftsteuer in Höhe von ca. 31.6% ermittelt.

Demgemäß wurde eine Rückstellung in Höhe von EUR 33.655 gebildet.

j) Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 EURO und ist voll einbezahlt

k) Rückstellungen

aa) Pensionsrückstellung

Bisher wurde keine Pensionszusage erteilt. Ein Rückstellungsbedarf bestand daher nicht.

bb) Steuerrückstellungen

Die Angaben werden nicht veröffentlicht.

cc) Sonstige Rückstellungen

Die Angaben werden nicht veröffentlicht.

l) Verbindlichkeitsspiegel

Art der

RLZ bis

RLZ von

RLZ mehr

davon

Summe

Verbindlichkeit

1 Jahr

2-5 Jahre

als 5 Jahre

gesichert

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

gegenüber Kreditinstituten

232

253

0

485

485

aus Anzahlungen

17

17

aus Lieferungen und Leistungen

234

n.v.

234

Schuldwechsel

0

gegen verbundene Unternehmen

0

gegenüber Gesellschaftern

0

0

gegenüber Stillen Gesell.

0

0

0

sonstige Verbindlichkeiten

66

66

Zusammen:

549

253

0

485

802

m) Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Gegenüber der Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag Forderungen in einer gesamten Höhe von 166.284 EUR aus der Gewährung von Gesellschafterdarlehen.

Die Verzinsung erfolgt mit 6,00% p.a. Weiterhin besteht eine Forderung von EUR 32.695 ggü. der Gesellschafterin aus von der Gesellschaft geleisteten Sparraten für ein Sparbuch, das auf den Namen der Gesellschafterin angelegt ist, aber zur Sicherung von betrieblichen Darlehen an die Gesellschaft abgetreten wurde.

Die Verzinsung erfolgt mit dem Zinssatz des Sparbuches.

Da zugleich eine Betriebsaufspaltung vorliegt waren die ausgereichten Darlehen in Höhe von EUR 160.480 in der Besitzgesellschaft als Verbindlichkeit zu erfassen.

In der Besitzgesellschaft stehen den Darlehen - zumindest teilweise - entsprechendes betriebliches Vermögen gegenüber, welches auch teilweise der BM Balkonbau GmbH leihweise überlassen wird.

n) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus einer EDV-Saldenliste, deren Summe mit dem Bilanzansatz übereinstimmt.

Verbindlichkeit aus

Summe

Lieferungen und Leistungen

EUR

aus Warenlieferungen / -leistungen

152.991

aus Sonstigen Aufwand

81.128

aus Investitionen

Zusammen:

234.119

o) Sonstige Verbindlichkeiten

Im Wesentlichen handelt es sich um Lohnverbindlichkeiten.

p) Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Aus der laufenden Leistungserbringung bestehen jedoch Gewährleistungsverpflichtungen nach BGB und VOB/B. Für die erhaltenen Fördermittel besteht eine Mittelverwendungsfrist.

4. Angaben zur den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

a) Abschreibungen auf den Firmenwert

Im vorliegenden Fall ist war kein Firmenwert zu bilanzieren.

b) Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß § 253 HGB vorgenommen.

c) Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Umlaufvermögen / Zuschreibung

Außerplanmäßige Ab- oder Zuschreibungen gemäß § 253 HGB waren nicht erforderlich.

5. Sonstige Angaben

a) Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

b) Wechselseitige Beteiligungen

Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen.

c) Mitgeteilte Beteiligungen

Es bestehen keine Beteiligungen.

d) Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Die Gesellschaft haftet nicht persönlich aus einer Gesellschafterstellung heraus.

e) Genussrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte

Die genannten Rechte bestehen nicht.

f) Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Frau Cornelia Keller geführt. Frau Keller ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten.

Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Seit 18.03.2015 wird die Gesellschaft durch Frau Constanze Opel vertreten.

Frau Opel ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesamtprokura gemäß §§ 48 ff. HGB wurde nicht erteilt.

g) Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die industrielle Fertigung und der Vertrieb von Balkonen und Geländersystemen in Stahl und Beton.

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmens zu dienen geeignet sind.

Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, gleichartige und ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder die Verwaltung solcher übernehmen.

 

Chemnitz, den 30. April 2016

gez. Constanze Opel, Kauffrau

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.04.2016

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