MAVG mbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Dr. Bilstein seit 14.8.2020 | Geschäftsführer |
Horst Zimmer seit 17.1.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ursatec GmbHTholeyJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023URSATEC GmbHI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Das Unternehmen URSATEC GmbH mit Sitz in Tholey (seit 01.02.2019) entwickelt und produziert seine Produkte und Dienstleistungen überwiegend in Deutschland und vertreibt diese weltweit. Forschung und Entwicklung sowie die Servicefunktionen aller Geschäftsbereiche werden ebenfalls von Tholey aus gesteuert. In Ländern, in denen wir nicht direkt auftreten, erfolgt der Vertrieb über lokale Handelsvertreter oder Kooperationspartner. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist Design, Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Primärpackmitteln, Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika sowie Entwicklung und Vertrieb von Arzneimitteln. Das operative Geschäft gliedert sich in die Geschäftsbereiche Primärpackmittel und abgefüllte Fertigprodukte. 2. Forschung und Entwicklung Die URSATEC GmbH entwickelt und modifiziert insbesondere Dosiersysteme mit mikrobiologischer Schutzfunktion, welche den empfindlichen Inhalt der Behältnisse gegen Kontamination schützen, sowie verschiedene Fertigproduktkonzepte, die diese Verpackungssysteme nutzen. Wir beschäftigen derzeit im F&E-Bereich acht Mitarbeiter*innen. II. Wirtschaftsbericht 1. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach den Veröffentlichungen des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) blickt die chemischpharmazeutische Industrie auf ein schwieriges Jahr 2023 zurück. Die Hoffnungen auf eine Belebung der Konjunktur haben sich aus Sicht des VCI nicht erfüllt; ein schneller Aufschwung sei nicht in Sicht. Der VCI führt aus, dass 2023 für die Branche ein schlechtes Jahr war. Insgesamt ging die Chemie- und Pharmaproduktion um 8 Prozent zurück. Rechnet man das Pharmageschäft heraus, liegt der Rückgang bei 11 Prozent. Den Unternehmen fehlten zunehmend die Aufträge. Die Kapazitäten der Branche waren mit durchschnittlich rund 77 Prozent nicht ausgelastet. Die Produktion liegt damit seit neun Quartalen unterhalb der wirtschaftlich notwendigen Grundauslastung von 82 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Produktion um 8,0 Prozent, der Umsatz sank - auch aufgrund rückläufiger Chemikalienpreise - um 12 Prozent auf rund 230 Millarden Euro, wie der Verband der Chemischen Industrie berichtete. Die Erzeugerpreise für chemisch-pharmazeutische Produkte waren 2023 durchschnittlich rund 1 Prozent günstiger als im Vorjahr. (Quelle: VCI Presseinformation vom 15. Dezember 2023) Die Produkte von Ursatec sind in die Wertschöpfungsketten der pharmazeutischen Industrie und deren Folgeprodukten eingebunden. Entgegen dem allgemeinen Branchentrend partizipierte Ursatec von der positiven globalen Nachfrage im Pharmabereich (ohne Impfstoffe). Das Unternehmen ist dabei jedoch abhängig von den Vorlieferquellen der Rohstoffe mit deren Verfügbarkeits- und Preisproblemen. 2. Geschäftsverlauf a) Ertragslage Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2023 betragen T€ 74.643. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Umsatzerlöse damit um T€ 13.404 oder 21,9 % signifikant erhöht. Die Umsatzprognose von zuletzt € 64,4 Mio. wurde deutlich übertroffen. Ursächlich hierfür waren die Folgen der weiter nachlassenden Coronakrise, deren Auswirkungen in 2020 bis 2022 wesentlich stärker ausgefallen sind, als dies ursprünglich erwartet wurde. Die Materialaufwendungen des Jahres 2023 sind im Vergleich zu den Materialaufwendungen des Vorjahres um T€ 12.301 oder 23,2 % ebenfalls bedeutsam gestiegen. Die Materialaufwandsquote auf Basis der Umsatzerlöse beträgt 87,6 % und hat sich gegenüber dem Vorjahr (86,6 %) leicht erhöht. Der Rohertrag ist um T€ 1.103 oder 13,5 % auf T€ 9.289 gestiegen. Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 161 oder 8,6 % auf T€ 2.026 gestiegen. Das EBIT (Ergebnis vor Steuern und Finanzergebnis) stieg um T€ 845 oder 19,9 % auf T€ 4.088. Der EBIT-Anstieg resultiert trotz der Erhöhung der Aufwendungen für Entwicklung, Regis-trierung und Qualitätsicherungsmaßnahmen sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf der Umsatzsteigerung . Die EBIT-Marge in Relation zu den Umsatzerlösen beträgt 5,5 % nach 5,3 % im Vorjahr. Das EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern und vor dem Saldo aus neutralen Aufwendungen und Erträgen) liegt mit T€ 4.082 über der Planerwartung für das Jahr 2023 von rd. € 2,84 Mio. Nach Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses i.H.v. T€ 125 (Vorjahr + T€ 17) und der Ertragsteuern von T€ 1.279 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 2.928 ausgewiesen (Vorjahr: Jahresüberschuss T€ 2.245). b) Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenswerte sind um T€ 5.691 oder 20,5 % auf T€ 33.501 gestiegen. Dabei hat sich das Anlagevermögen um T€ 4 leicht vermindert und das Umlaufvermögen einschließlich der Rechnungsabgrenzungsposten um T€ 5.695 erhöht. Dabei wurden die ausgewiesenen Vorratsbestände um T€ 2.486 oder rund 27 % aufgebaut und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich um T€ 4.403 oder 46% erhöht. Die liquiden Mittel reduzierten sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um T€ 1.687 bzw. 25 %. Der starke Anstieg der Forderungen resultiert im Wesentlichen aus der in 2023 erfolgten Verbesserung der Geschäftstätigkeit nach dem weitgehenden Ende der Corona-Pandemie. Korrespondierend hierzu erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einschließlich der entsprechenden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern um T€ 3.790. Nach Addition des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2023 von T€ 2.928 mit dem Gewinnvortrag wird unter Berücksichtigung der Gewinnausschüttung für 2022 von T€ 1.500 zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital von insgesamt T€ 18.516 ausgewiesen, dies bedeutet im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres eine Steigerung von T€ 1.428 oder 8,4 %. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 ist aufgrund der Erhöhung des Eigenkapitals bei gleichzeitigem Anstieg der Bilanzsumme gesunken; sie beträgt 55,3 % nach 61,4 % im Vorjahr. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2023 über liquide Mittel von T€ 5.103. Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beläuft sich für das Jahr 2023 auf T€ 6, der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt T€ -194. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich aufgrund der Ausschüttung an die Gesellschafter auf T€ -1.500. Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtszeitraum jederzeit gewährleistet, alle Zahlungsverpflichtungen wurden fristgerecht erfüllt. Aus dem operativen Geschäft wird somit ein ausreichend großer Mittelzufluss generiert, aus dem notwendige Investitionen und eine zeitnahe Bedienung aller finanzieller Verpflichtungen möglich sind. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Steuerungskennzahlen liegt unser Fokus auf der kontinuierlichen Überwachung und Optimierung von Umsatzentwicklung, dem Ergebnis vor Steuern (EBT) und dem Liquiditätsmanagement. Im Rahmen der internen Steuerungsmaßnahmen erfolgt eine monatliche Darstellung und Analyse der finanziellen Leistungsindikatoren. 4. Gesamtaussage Unsere Vermögens- und Finanzlage schätzen wir insgesamt als zufriedenstellend ein. Die Umsatzentwicklung in 2023 sowie das Ergebnis vor Steuern liegen nach dem weitgehenden Ende der Coronamaßnahmen jeweils über unserer Planerwartung. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei einigen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und kurzfristig realisierbare Vermögensgegenstände sowie das Warenlager gedeckt. III. Prognosebericht Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds aus April 2024 (World Economic Outlook) wird für das zweite Nach-Pandemiejahr 2024 weltweit ein Wachstum von 3,2 % prognostiziert. Dabei fällt das erwartete Wachstum in China mit 4,6 % und in Indien mit 6,8 % deutlich aus, während innerhalb der Europäischen Union mit einem Wachstum von 0,8 % gerechnet wird. Nach Einschätzung der Geschäftsführung wird die Corona-Pandemie in 2024 keinen Einfluss mehr auf das Geschäft der Ursatec nehmen. Zu hohen Unsicherheiten in der wirtschaftlichen Entwicklung führt weiterhin der russische Angriffskrieg in der Ukraine. Wesentliche geschäftliche Aktivitäten mit Unternehmen in der Ukraine und der Russischen Föderation hat die Ursatec in der Vergangenheit allerdings nicht entfaltet. Sollten die politischen Embargomaßnahmen gegen die Russische Föderation weiter verschärft werden, mit der möglichen Folge für unsere Kunden, keine Arzneimittel mehr nach Russland exportieren zu können, sind für die Ursatec Umsatzeinbußen bis zu 20 % denkbar. Darüber hinaus sind direkte Auswirkungen im Zusammenhang mit einer möglichen Verknappung der Energie- und Rohstoffversorgung bei unseren Zulieferern nicht auszuschließen, was überproportionale Preissteigerungen und verlängerte Lieferzeiten für einzelne Materialien nach sich ziehen könnte. Auch in den Bereichen Personal und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist mit erhöhten Aufwendungen zu rechnen. Dennoch plant die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 einen Ausbau des Wachstums und visiert einen Jahresumsatz von rd. 74,7 Mio. € an, woraus ein EBT von 4,7 Mio. € resultiert. Die aktuellen Ergebnisbeiträge der finanziellen Leistungsindikatoren bestätigen diese Entwicklung. IV. Chancen- und Risikobericht Chancen Verschärfte Zulassungsvorschriften im Bereich Medizinprodukte (siehe EU Medizinprodukte-Verordnung 2017/745 (MDR)) können für uns ein weiteres Auftragspotenzial bedeuten. Aufgrund unserer guten Reputation im Bereich der konservierungsmittelfreien Nasensprays sehen wir Chancen, unser geplantes Umsatzwachstum zu erreichen. Die Ursatec greift den stärker werdenden Trend auf, dass pharmazeutische Firmen und andere Unternehmen im Healthcare Sektor Produkte nicht mehr selbst entwickeln wollen, sondern diese von etablierten Lohnentwicklern/Herstellern entwickeln und herstellen lassen. Zusätzliche Chancen ergeben sich dadurch, dass die Ursatec die Produkte selbst zertifiziert, damit eine größere Wertschöpfung erzielt und gleichzeitig der Marktzugang für unsere Kunden erleichtert wird. Risiken Wie jedes Wirtschaftsunternehmen ist auch die Ursatec von einigen gesamtwirtschaftlichen Faktoren abhängig, die sich unserem direkten Einflussbereich entziehen. Risiken mit potenzieller Auswirkung auf den Waren- und Materialeinsatz und den Absatz von Produkten der Gesellschaft können durch ungünstige politische Entwicklungen entstehen, wie aktuell in einer Eskalation geopolitischer Konflikte und in einer Verstärkung protektionistischer Tendenzen. Das wirtschaftliche Umfeld bleibt in 2024 noch mehr als in den Vorjahren von erheblichen Unsicherheiten geprägt. Neben dem Krieg in der Ukraine und den darauffolgenden Sanktionspaketen gegen den Aggressor Russland sind auch die Folgen der Coronapandemie noch lange nicht überwunden. Die damit einhergehenden gesamtwirtschaftlichen Risiken könnten zu signifikanten Rückgängen des Wirtschaftswachstums führen. Eine Beurteilung des Ausmaßes und der Dauer auf die Wirtschaft ist aus heutiger Sicht quantitativ nicht abschließend möglich. Risiken für die Ursatec können dabei nicht nur die Absatzentwicklung betreffen, sondern auch zu Beeinträchtigungen des Beschaffungsmarktes und der Lieferketten führen. In den Bereichen Forderungs- und Liquiditätsmanagement gehen wir nicht davon aus, dass sich künftig bedeutsame Risiken aus dem Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall von Kunden für die Gesellschaft ergeben. Währungsrisiken sind für die Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung. Hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen wird das Risiko der Veränderung des Bewertungszinssatzes perspektivisch als gering eingeschätzt. Aufgrund der insgesamt differenzierten Struktur von Abnehmern und Partnern weltweit gibt es keine existenziellen Abhängigkeiten von einem oder wenigen Großkunden. So zählen in Deutschland und Europa neben den Top 10 Pharmaunternehmen und Kunden aus dem Mittelstand auch Start Up`s zu den Kundengruppen der URSATEC. Insgesamt lässt sich konstatieren, dass wir vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität keine Risiken sehen, die unsere Entwicklung wesentlich beeinträchtigen oder unseren Bestand gefährden.
Tholey, den 3. Juni 2024 Horst Zimmer Dr. Andreas Bilstein Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Gesellschaft ist unter der Firma URSATEC GmbH mit Sitz in Tholey im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 3529 eingetragen. Die URSATEC GmbH weist zum Abschlussstichtag die Merkmale einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB auf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in Anwendung der §§ 242-288 HGB sowie den Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen aus der Satzung ergeben sich nicht. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Als Nutzungsdauer werden drei bis zehn Jahre zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um lineare, planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis 15 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von bis zu € 250,00 werden sofort aufwandswirksam erfasst. Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert zwischen € 250,01 und € 1.000,00, die im abgelaufenen Geschäftsjahr zugegangen sind, werden in einem Sammelposten erfasst und über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die Waren werden zu Anschaffungspreisen einschließlich Nebenkosten abzüglich Preisnachlässen bewertet, die unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht über den Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag liegen. Soweit erforderlich, werden Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, durch pauschale Gängigkeitsabschläge berücksichtigt. Die Bewertung bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt zu Nennwerten. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, wenn Forderungen ganz oder teilweise uneinbringlich sind oder die Uneinbringlichkeit wahrscheinlich ist. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Der Bestand der liquiden Mittel wird mit Nominalwerten bewertet. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Berechnung wird mit Hilfe der aktuellen Richttafeln "2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck durchgeführt. Dabei wird unter der Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren ein Rechnungszins von 1,82 % angesetzt. Als Rententrend wird ein Satz von 2 % berücksichtigt. Eine Fluktuationsrate und Gehaltstrends werden nicht eingerechnet. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit dem versicherungsmathematischen Barwert der Pensionsverpflichtung saldiert. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktwert des verrechneten Zweckvermögens (§ 246 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Zinsanteile aus der Abzinsung von Rückstellungen werden nach Verrechnung mit den Zinserträgen aus dem zu verrechnenden Vermögen im Zinsergebnis ausgewiesen. Erträge und Aufwendungen aufgrund Änderungen des Rechnungszinses werden im Personalaufwand erfasst (§ 277 Abs. 5 HGB). Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und decken alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Dabei werden die übrigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Alle Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden unter Beachtung von § 256a HGB bewertet. Für Abweichungen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden nach dem bilanzorientierten Konzept latente Steuern gebildet. Die sich aus temporären Abweichungen ergebenden aktiven und passiven latenten Steuern werden miteinander verrechnet. Ein verbleibender passiver Saldo wird in der Bilanz unter dem Posten "Passive latente Steuern" angesetzt. Ein Überhang an aktiven latenten Steuern wird nicht angesetzt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz, der wahrscheinlich im Zeitpunkt des Abbaus der Abweichung gültig sein wird. Zum 31. Dezember 2023 wurde hierbei ein Steuersatz von 30 % zugrunde gelegt. Die latenten Steuern werden aufgelöst, sobald die Steuerbe- oder -entlastung eintritt oder mit ihr nicht mehr zu rechnen ist. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Positionen des Anlagevermögens im Jahr 2023 ist im Einzelnen dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der dem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Als sonstige Vermögensgegenstände werden im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche ausgewiesen. Der Ausweis enthält keine Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Latente Steuern Es bestehen ausschließlich aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen bei den Pensions- und Archivierungsverpflichtungen. Rückstellungen Die für die Pensionsrückstellungen ausgewiesenen Buchwerte zum Bilanzstichtag entsprechen den ermittelten notwendigen Erfüllungsbeträgen nach Verrechnung mit verpfändeten Vermögensgegenständen. Die gemäß § 246 Abs. 2 HGB zu verrechnenden Vermögensgegenstände betragen insgesamt T€ 1.095. Der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden beträgt T€ 1.435. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Verlängerung des Ermittlungszeitraumes für den durchschnittlichen Marktzinssatz von sieben auf zehn Jahre beträgt T€ 4. In gleicher Höhe besteht eine Ausschüttungssperre. Die Steuerrückstellungen betreffen die Ertragsteuern der Gesellschaft für die Jahre 2022 und 2023. Sonstige Rückstellungen betreffen im Wesentlichen mit T€ 639 ausstehende Provisionsrechnungen und mit T€ 448 Gewährleistungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Mit dem 3K-System wurden Umsatzerlöse in Höhe von € 69,6 Mio. oder 93,3 % der gesamten Umsatzerlöse erzielt. Nach geografischen Märkten gliedern sich die Umsatzerlöse auf:
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abzinsung von Pensionsverpflichtungen (T€ 34) sind mit den Zinserträgen aus dem zu verrechnenden Vermögen (T€ 28) verrechnet. V. Sonstige Angaben Finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestehen feste Warenabnahmeverpflichtungen (Bestellobligo) in Höhe von rd. € 18 Mio. Angaben zu nahestehenden Personen Die Transaktionen zwischen der URSATEC GmbH und ihren Gesellschaftern beziehen sich im Wesentlichen auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen. Im Jahr 2023 wurden - mit Ausnahme von Leistungen im Rahmen des Dienstverhältnisses - keine Geschäfte mit Mitgliedern der Geschäftsführung abgeschlossen. Angaben zum Personalbestand Während des Geschäftsjahres wurden neben der Geschäftsführung durchschnittlich 21 Personen beschäftigt. Honorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüferleistungen T€ 21, Steuerberatungsleistungen T€ 7 und sonstige Leistungen T€ 8. Geschäftsführung Geschäftsführer im Berichtsjahr waren die Herren Dipl. med. Phys. Horst Zimmer, Morbach Dr. Andreas Bilstein, Bergheim Die Berufsbezeichnung entspricht der Organstellung. Die Angabe der für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährten Gesamtbezüge und die Angabe der Gesamtbezüge der früheren Mitglieder und ihrer Hinterbliebenen entfällt mit Hinweis auf die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet. VI. Nachtragsbericht Es sind nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der URSATEC GmbH haben.
Tholey, den 3. Juni 2024 Horst Zimmer Dr. Andreas Bilstein Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die URSATEC GmbH, Tholey Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der URSATEC GmbH, Tholey - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der URSATEC GmbH, Tholey, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, den 3. Juni 2024 DFP
Feß & Kollegen GmbH
Dipl.-Kaufmann Ralf Marquis, Wirtschaftsprüfer Datum der Feststellung des Jahresabschlusses sowie ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 18.06.2024 festgestellt. Es wurde beschlossen, aus dem Bilanzgewinn i.H.v. € 18.515.647,48 einen Betrag von € 1.500.000,00 auszuschütten und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen. |
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