Teller-Elektronik GmbHLiquidiert

01824 Königstein/Sächs. Schw., DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 11071
Eingetragen
24.2.1995
Branche
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikReparatur und Instandhaltung von Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Vertrieb, Vermietung und Reparatur von Anlagen, Geräten, Teilen und Zubehör der Unterhaltungs- und Industrieelektronik, Antennen-, Hausgeräte-, Kommunikationsund Elektrotechnik

Historie

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Management

NameRolle
Jochen Teller
seit 21.1.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Teller-Elektronik GmbH

Königstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 22.769,00 15.027,00
I. Sachanlagen 9.769,00 2.027,00
II. Finanzanlagen 13.000,00 13.000,00
B. Umlaufvermögen 140.887,42 136.494,17
I. Vorräte 58.380,85 58.881,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.814,72 18.064,57
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 58.691,85 59.548,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.413,72 2.258,17
Bilanzsumme, Summe Aktiva 165.070,14 153.779,34

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 96.688,56 102.219,55
I. gezeichnetes Kapital 30.677,51 30.677,51
II. Bilanzgewinn 66.011,05 71.542,04
B. Rückstellungen 6.600,00 6.600,00
C. Verbindlichkeiten 61.781,58 44.959,79
Bilanzsumme, Summe Passiva 165.070,14 153.779,34

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze in der Bilanz der Teller-Elektronik GmbH zum 31.12.2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 150 EUR werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibung im Anschaffungsjahr und ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.


Für materielle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 1.000 EUR wird gem. § 6 Abs. 2 a EStG ein jährlicher Sammelposten gebildet und in der gem. § 6 Abs. 2 a EStG festgelegten Höhe gewinnmindernd aufgelöst. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird im letzten Jahr des Sammelpostens ein fiktiver Abgang unterstellt.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.


Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:


Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.


Sonstige Angaben

Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei


Herrn Jochen Teller.



Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Feststellung


Der Jahresabschluss wurde am 18. November 2010 festgestellt.


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