GUT Gleisunterhaltungstechnik GmbH
Selbe AdresseBau von Bahnverkehrsstrecken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lothar Ruppert seit 2.11.2007 | Geschäftsführer |
Matthias Dipl.-Ing. Schlemm seit 3.8.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
terevo GmbHBebraJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der terevo GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Kapitalgesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Angaben werden daher unter Beachtung der größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB vorgenommen. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen am Abschlussstichtag nicht. (Vorjahr 0,00 Euro). Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Pensionsrückstellung: Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags unter Verwendung der PUC-Methode vorgenommen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie wurde pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich in 2011 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 29.252,00 Euro. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß auch in 2012 1/15, also 1.950,00 Euro den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2012 beträgt 23.402,00 Euro (Art. 67 Abs. 2 EGHGB). Die für die Pensionsrückstellungen vorliegende an die Gesellschafter-Geschäftsführer abgetretenen Rückdeckungsversicherungen bei der Hannoversche Lebensversicherung AG und bei der HDI Gerling Lebensversicherung AG wurde gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 und 3 HGB mit der Pensionsrückstellung saldiert. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber dem Gesellschafter bestehen folgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht (Vj. 0,00 Euro). Angabe zu Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Angabe zu Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich in 2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 29.252,00 Euro. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Nr. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde auch in 2012 1/15, also 1.950,00 Euro den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2012 beträgt 23.402,00 Euro
Angabe zu den außerordentlichen Aufwendungen Die außerordentlichen Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) in Höhe von 1.950,00 Euro betreffen den Zuführungsbetrag zur Pensionsrückstellung, der aufgrund der Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich ist. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herrn Dipl. Ing. Matthias Schlemm, Ingenieur, Rotenburg a.d.F. Herrn Lothar Ruppert, Schachtmeister, Haunetal Unterschrift der Geschäftsleitung
Bebra, 04.09.2013 gez. Matthias Schlemm gez. Lothar Ruppert sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2013 festgestellt. |
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