STÜMPFL GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PhoneCom Kommunikationsdienste GmbHTittlingJahresabschluss zum 31. Dezember 2009BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2009PHONECOM KOMMUNIKATIONSDIENSTE GMBH, TITTLINGA K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2009PHONECOM KOMMUNIKATIONSDIENSTE GMBH, TITTLING I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde trotz der bilanziellen Überschuldung weiter unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erstellt, da durch die Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafter keine Überschuldung im Rechtssinne bei einer positiven Fortführungsprognose vorliegt. Bewertungsmethoden Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Dabei werden die Zugänge pro rata temporis abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurden für Sachanlagen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Für geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten zwischen EUR 150,01 und EUR 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert aktiviert. Vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet; Wertminderungen werden durch Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ Finanzanlagen Die Gesellschaft hält 100 % der Anteile an der Media Evolution Agentur für neue Medien GmbH, Burghausen. Das Stammkapital der Media Evolution GmbH beträgt TEUR 31; im Geschäftsjahr 2008 weist die Media Evolution GmbH einen Jahresfehlbetrag von TEUR 1,2 und ein Eigenkapital von TEUR 20,4 aus. Forderungen Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 18.132,92 (Vorjahr: EUR 38.332,92). Eigenkapital Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet; auf Grund der Rangrücktrittserklärungen liegt keine Überschuldung i. S. d. § 64 Abs. 1 GmbHG vor. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 1.646.932,43 (Vorjahr: EUR 1.328.850,22). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 356.760,34 (Vorjahr: EUR 323.164,14). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 1.646.932,43 (Vorjahr: EUR 0,00). Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Die in 2002 und 2003 erhaltenen Mittel von insgesamt TEUR 369 aus den Bayerischen regionalen Förderprogrammen sind zurückzuzahlen, sofern die an die Förderung geknüpften Bedingungen - insbesondere die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze - bis 2005 nicht erreicht werden. Der Zuwendungsbescheid vom 16.08.2006 liegt vor. Zum 11.08.2010 ist eine Bestätigung der Mittelverwendung vorzulegen. Die Bindungsfrist läuft bis 11.02.2011. III. SONSTIGE ANGABEN Geschäftsführerin der Gesellschaft (mit Tätigkeitschwerpunkten Key Account und Personalwesen) ist Frau Carolin Gsottberger.
Tittling, den 18.03.2010 Geschäftsführung BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSPHONECOM KOMMUNIKATIONSDIENSTE GMBH, TITTLINGDer Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der PhoneCom Kommunikationsdienste GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Deggendorf, den 19. März 2010 Dr.
Kittl & Partner GmbH
Prof. Dr. Herbert Kittl, Wirtschaftsprüfer |
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