Gerhard Wolf GmbH
Wolfslohe 11, 91278 Pottenstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Wolf seit 21.1.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gerhard Wolf GmbHPottensteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Rechtliche Verhältnisse
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft beachtet außerdem die Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstmals in der Fassung, wie sie durch das Bilanzrichtlinien/Umsetzungsgesetz (BiLRUG) geändert wurden. Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind. Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht. Von der den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Da für eine klare und übersichtliche Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden für Forderungen gebildet, welche durch Insolvenzeröffnung betroffen sind. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern. Für passive latente Steuern wurde keine entsprechende Rückstellung gebildet. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung: a) Aktive latente Steuern Von der Möglichkeit einen Aktivposten für latente Steuererträge zu bilden wurde kein Gebrauch gemacht. b) Verbindlichkeiten
Pottenstein, den 29.08.2024 gez. Gerhard Wolf, Geschäftsführer
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