ASSTEL Lebensversicherung AktiengesellschaftLiquidiert
Berlin-Kölnische-Allee 2, 50969 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Ingo Epple seit 9.1.2014 | Vorstandsmitglied |
Karsten Heinz Lutz Dr. Eichmann seit 9.1.2014 | Vorstandsmitglied |
Volker Schmidt seit 7.7.2011 | Prokura |
Holger Dr. Bartel seit 7.7.2011 | Prokura |
Thomas Hoffmann seit 10.3.2011 | Prokura |
Jesko David Christopher Kannenberg seit 7.7.2010 | Prokura |
Henning Karl Hackbarth seit 7.7.2010 | Prokura |
Oliver Kurt Wolf Schoeller seit 4.3.2010 | Vorstandsmitglied |
Mathias Dr. Bühring-Uhle seit 7.1.2009 | Vorstandsmitglied |
Kurt Schmitz seit 19.3.2008 | Prokura |
Jürgen Georg Schmitz seit 26.6.2007 | Prokura |
Hartmut Dr. Nickel-Waninger seit 26.3.2007 | Vorstandsmitglied |
Michael Kurtenbach seit 27.7.2006 | Vorstandsmitglied |
Jürgen Dr. Fuchs seit 14.11.2005 | Prokura |
Michael Schmitz seit 7.2.2002 | Prokura |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Innovations-Capital Göttingen GmbHAufgelöst | 9.99% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Asstel Lebensversicherung AGKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bericht über das Geschäftsjahr 2012Ein Unternehmen im Gothaer KonzernGeschäftsergebnisseFünfjahresvergleich
* Vor Ergebnisabführung und vom
Organträger belasteter Steuern
Bericht über das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012117. GeschäftsjahrSitz der Gesellschaft Schanzenstraße 28 51063 KölnOrgane des UnternehmensAufsichtsrat
Vorstand
Die Aufführung der Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand stellt gleichzeitig eine Anhangangabe gemäß § 285 Nr. 10 HGB dar. Beirat
Bericht des VorstandesLageberichtUnsere GruppeDie Asstel Versicherungsgruppe ist der Direktversicherer im Gothaer Konzern. Die Asstel ProKunde Versicherungskonzepte GmbH (ASV) übernimmt in der Asstel Gruppe die Funktionen einer Vertriebs- und Steuerungsgesellschaft. Die beiden Risikoträger Asstel LebensversicherungAG (ASL) und Asstel SachversicherungAG (ASS) konzipieren für den Direktvertrieb geeignete Produkte. Zudem vertreibt die ASV Krankenversicherungsprodukte der Gothaer Krankenversicherung AG sowie weitere Produkte der Gothaer Pensionskasse AG und der Jurpartner Rechtsschutz Versicherungs-AG. Die ASV vertreibt spartenübergreifend Schaden- und Unfall-, Rechtsschutz-, private Krankenzusatz-, Lebens- und Rentenversicherungen unter der eigenen Vertriebsmarke Asstel, aber auch unter eingeführten Marken von Intermediären. Unsere GeschäftsfelderDie Asstel Versicherungsgruppe richtet sich mit ihren Produkten an Privatkunden. Über Direktmarketingkanäle und Kooperationspartner offerieren wir Interessenten und Kunden unsere Produkte. Unser eigenes Kommunikationscenter und unsere Website bieten dem Kunden die Möglichkeit zu Information und Abschluss unserer Produkte. Unsere Zielkunden sind Menschen, die sich über das Internet informieren und ihren Versicherungsbedarf decken. Dieser kontinuierlich wachsenden Zielgruppe stehen wir mit unserem mehrfach ausgezeichneten Webauftritt zur Verfügung. Mehr als die Hälfte der Neuverträge werden inzwischen über das Internet abgeschlossen. Im Geschäftsfeld "Direkt" bewerben wir unsere Produkte in einer effizienten Kombination verschiedener Instrumente des Direktmarketings (z.B. Display-Schaltung auf ausgesuchten Webseiten, Suchmaschinen-Marketing, Dialog-Marketing und Direct Response TV-Werbung). Auf unserer eigenen Website "asstel.de" bieten wir Online-Tarifrechner für alle unsere Produkte an. Da in unserem wettbewerbsintensiven Marktumfeld nicht alle Produkte durchgängig stark beworben werden können, haben wir uns im Rahmen unserer Leadproduktstrategie auch in 2012 erfolgreich auf die umsatzstärksten Produkte konzentriert. So konnten wir die Performance der Marketingmaßnahmen erneut deutlich steigern. Wir haben beispielsweise im Rahmen der TV-Kampagne für die Haftpflichtversicherung die Bruttoproduktion um 25% deutlich erhöht. Die sozialen Netzwerke wie "Facebook" sind mittlerweile ein relevanter Kanal für die Endkundenkommunikation und somit als Element des Kundendialogs nicht mehr wegzudenken. So haben wir durch unterschiedliche Maßnahmen die Anzahl der Follower in dem sozialen Netzwerk Facebook massiv auf 8.438 Fans ausbauen können. Im Rahmen unserer Positionierung als führender E-Commerce-Versicherer haben wir uns im Jahr 2012 deutlich weiterentwickelt. Durch den Ausbau der systematischen Interessentengewinnung (Leadmanagement) und den Aufbau eines Online-Kooperationsnetzwerkes (Affiliate-Marketing) konnten wir die Effizienz im Online-Vertrieb noch einmal deutlich steigern. Insbesondere durch die vollständige Überarbeitung des Affiliate-Programms, mit dessen Hilfe wir gemeinsam mit einer Vielzahl von kleinen Online-Partnern, sogenannten Publishern, über ein standardisiertes Partnerprogramm Absätze generieren, ist dieser Vertriebsweg in 2012 um 150% auf 1.585 Anträge gewachsen und trägt mittlerweile einen relevanten Anteil zum Erfolg bei. Das Geschäftsfeld "Kooperationen" hat sich im Jahr 2012 erneut sehr positiv entwickelt. Als größtes Geschäftsfeld der Asstel Versicherungsgruppe trägt die Versicherungsvermittlung an Kunden unserer Kooperationspartner wesentlich zum Neugeschäft bei. Die Partner schätzen die Ausweitung ihres eigenen Produktangebotes um bedarfsgerechte Versicherungsprodukte mit sehr gutem Preis-Leistungsverhältnis. Die Schärfung der Kooperationsstrategie der Asstel wird zukünftig zu einer Fokussierung auf wenige, große Partner führen. Mit dem bestehenden Partner Payback wurde 2012 der exklusive Kooperationsvertrag erweitert und umfasst jetzt neben privaten Sachversicherungen (außer KFZ) und Lebensversicherungen auch das Segment Krankenzusatzversicherung. Asstel profitiert somit optimal von den unterschiedlichen Kommunikationskanälen des marktführenden Bonusprogramms und baut seine Vertriebspotenziale weiter aus. Im Jahr 2013 wird der begonnene Weg zum Aufbau neuer Partnerschaften mit Fokus auf kurzfristige Vertriebserfolge fortgesetzt. Der Bestandskundenbereich, der Teil des Geschäftsfeldes "Kooperationen" ist, wuchs erneut überdurchschnittlich. Die Asstel konnte im Jahr 2012 rund 59.000 neue Kunden hinzugewinnen. Im Jahr 2012 wurde der neue Marketing-DataMart der Asstel erfolgreich eingeführt. Er liefert eine deutlich verbesserte Basis um eine Optimierung des Cross- und Up-Selling an unsere Bestandskunden zu erreichen. Langfristig kann so die Zahl der Verträge pro Kunde deutlich erhöht werden. Unsere Schnittstellen zum KundenDas Kommunikationscenter - Vertrieb (KCV) der Asstel hat in 2012 mehrere Optimierungsprojekte erfolgreich umgesetzt. Kernprojekt war dabei die Einführung eines neuen Informationsmanagementtools, welches stringent nach den Anforderungen der Vertriebsmitarbeiter ausgerichtet wurde. Die bereits in 2011 begonnene Qualitätsoffensive wurde damit nahtlos fortgesetzt. Auch in 2012 konnten als Ergebnis der durchgeführten Maßnahmen die Kosten je generierten Antrag im KCV um mehr als 10% gesenkt werden. Dies wurde in erster Linie durch Produktivitätssteigerungen erzielt, die durch schnelle, schlanke und möglichst umfassend industrialisierte Prozesse möglich wurden. Im Hinblick auf 2013 ist ein Schwerpunkt der Ende 2012 neu gestaltete und vollständig industrialisierte Prozess für eine verbesserte Konvertierung der Angebote zu Anträgen. Hier erwarten wir ab dem 2. Quartal 2013 nachhaltige Verbesserungseffekte. Das Jahr 2012 war durch sehr intensive technische und prozessuale Fortschritte geprägt, mit denen wir die Zusammenführung der IT-Systeme und Back-Office-Bereiche von Asstel und Gothaer weiter vorangetrieben haben und somit nun verstärkt Synergien im Konzern nutzen können. Durch einen großen Release-Wechsel unseres Dokumentenimagesystems, die Migration der KFZ-Bestandsdaten im Rahmen des Wechsels unseres Bestandsführungssystems auf die Systeme der Gothaer und die Verlagerung der operativen Schadenbearbeitung von Köln zu dem Gothaer Schadencenter (GSC) in Berlin haben wir den Grundstein für ein stabiles und performantes IT- und Prozess-Umfeld gelegt. Besonders erfreulich ist die Entwicklung der Dunkelverarbeitungsquoten, also des Anteils der Anträge, die vollautomatisch verarbeitet werden können. In den privaten SHU-Sparten konnten wir durch kontinuierliche Verbesserungen mittlerweile Werte oberhalb von 90% erreichen. Zudem haben wir die Dunkelverarbeitung im Bereich der Lebensversicherung sowie der KFZ-Versicherung erfolgreich eingeführt. Die Asstel Gruppe basiert in ihrem Geschäftsmodell auf einer effizienten und verlässlichen Serviceorganisation zum Kunden. Ohne der erklärenden Funktion des Vermittlers setzen wir auf kompetenten und schnellen Service durch die beiden Serviceeinheiten GKC Gothaer Kunden-Service-Center GmbH und KCV. Im Rahmen des schnellen Wachstums der Gruppe und der in Teilen stark erklärungsbedürftigen Produkte im Bestand der Asstel Lebensversicherung AG sind wir diesem Anspruch weitgehend gerecht geworden. Im Jahr 2012 gab es zur Asstel Lebensversicherung AG 23 Kundenbeschwerden bei der Aufsichtsbehörde BaFin (sieben Beschwerden pro 100.000 Verträge). Damit sind die Beschwerden seit 2009 um 55% gesunken. Wir erachten die Situation trotz dieser Entwicklung als verbesserungswürdig. Wir nehmen Beschwerden der Kunden grundsätzlich zum Anlass, unsere Prozesse weitergehend zu überarbeiten. Anfang 2013 wurde eine Serviceinitiative zur Verbesserung der Leistung an unsere Kunden gestartet. Darüber hinaus verbessern wir die Geschwindigkeit in den Antragsannahmeprozessen in den Lebensversicherungsprodukten mit Risikoprüfung. Gleichsam betten wir die Serviceprozesse der Asstel in die Systeme und Serviceorganisation der Gothaer ein, um den schnellen Wachstumsprozess der Gruppe besser unterstützen zu können. Unsere ProdukteGerade im Direktvertrieb hat das Produkt eine besondere Bedeutung und Funktion. Der zunehmende Wettbewerb durch Preisoffensiven unserer Mitbewerber und der zunehmende Einfluss von Aggregatoren (Vergleichsportale) stellen hohe Ansprüche an ein erfolgreiches Produktportfolio eines Direktversicherers. Im Rahmen unserer Leadproduktstrategie streben wir mit unseren Produkten Top-Platzierungen an und dominieren auf Produktebene vielfach unsere Mitbewerber. Wir sind offen für Qualitätsprüfungen durch Verbraucherschutzorganisationen und -publikationen und lassen unseren Erfolg regelmäßig durch unabhängige Ratings und Rankings überprüfen. Dies führte auch in 2012 wieder zu zahlreichen Testsiegen bei den wichtigsten Verbraucherzeitschriften und gleichermaßen zu einer großen, stetig steigenden Anzahl von sehr positiven öffentlichen Publikationen unterschiedlichster Medien. Schon seit Jahren erreichen unsere Risikoträger zudem hervorragende Bewertungen bei den wichtigsten Sicherheitskennziffern. Diese Produktphilosophie verbinden wir mit einem aktiven Leistungsmanagement und dem Angebot zusätzlicher sinnvoller Assistance-Leistungen. Im wettbewerbsintensiven Umfeld des Direktvertriebs müssen wir unsere Produkte zudem zu einem günstigen Preis anbieten können. Unser spartenübergreifendes Produktmanagement stellt sich dieser Herausforderung und sichert uns die aus Kunden- und Wettbewerbssicht erforderliche Produktpositionierung. Im Jahr 2012 haben wir ein neues Risiko-Lebensversicherungs-Konzept entwickelt. Hier haben wir unser erfolgreiches Deckungskonzept-Prinzip aus den Sachversicherungssparten auch auf die Personenversicherung übertragen. Unser Unternehmen im Geschäftsjahr 2012Die Asstel Lebensversicherung AG ist Teil der Asstel Versicherungsgruppe und stellt als Risikoträger Lebens- und Rentenversicherungsprodukte zur Verfügung. Mit der Asstel ProKunde Versicherungskonzepte GmbH besteht weiterhin die einzige Vermittlervereinbarung. Die Produkte der ASL sind im Markt gut positioniert und erreichen regelmäßig hervorragende Platzierungen in Produkt- und Verbrauchertests. Aufgrund des guten Preis-/Leistungsverhältnisses sowie der bedarfsgerechten Leistungsdefinition passen sie gut in die spartenübergreifende Produktfamilie der Asstel Gruppe. Der Versicherungsmarkt leidet nach wie vor unter großen Unsicherheiten. Die Schuldenkrise einiger Euro-Länder und die Diskussionen über die weitere Zins- und Inflationsentwicklung in der Euro-Zone führten bei den Verbrauchern zu Zurückhaltung beim Abschluss langlaufender Versorgungsverträge. In diesem schwierigen Umfeld ist die Bruttoproduktion der ASL (in Antragsstücken) um 2% zurückgegangen. Mit der Gothaer Lebensversicherung AG, der Gothaer Finanzholding AG, der Asstel Pro-Kunde Versicherungskonzepte GmbH und der GKC Gothaer Kunden-Service-Center GmbH bestehen Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsverträge, die die Abwicklung des gesamten operativen Geschäfts sicherstellen. Neuzugang und VersicherungsbestandDas Neugeschäft, zu dem wir die eingelösten Versicherungsscheine und die Erhöhungen der Versicherungssumme durch dynamische Anpassungen zählen, konnte die Vorjahresproduktion nicht erreichen. Der Neubeitrag sank um 1,0% auf 44,3 Mio. Euro und bei der Neubeitragssumme ergab sich eine Verminderung um 19,1% auf 142,9 Mio. Euro. Dabei ist die Neubeitragssumme die Summe der Beiträge, die während der Laufzeit der neu abgeschlossenen Verträge fällig werden.
Die planmäßig bzw. vorzeitig abgegangenen Versicherungen der Asstel Lebensversicherung AG verringerten sich, gemessen in laufendem Beitrag, um 2,3% auf 9,4 Mio. Euro. Die in den abgegangenen Versicherungen enthaltenen Rückkäufe, Umwandlungen in beitragsfreie Versicherungen und sonstigen vorzeitigen Abgänge haben sich gegenüber dem Vorjahr um 0,5% erhöht. Die Stornoquote, die die vorzeitigen Abgänge auf den mittleren Jahresbeitrag bezieht, beträgt unverändert 2,9% und liegt damit weiterhin deutlich unter dem Branchendurchschnitt.
Der gesamte Versicherungsbestand zum Jahresende erreichte eine Versicherungssumme von 10,3 Mrd. Euro und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 3,8% gestiegen. Die Anzahl der Verträge hat sich um 3,4% auf rund 305 Tsd. vermindert. Die Aufteilung des Bestandes auf die verschiedenen Versicherungsarten sowie Angaben über die Entwicklung der Zusatzversicherungen enthält die am Ende des Lageberichtes dargestellte Tabelle zur Bewegung und zur Struktur des Versicherungsbestandes. BeiträgeDie gebuchten Bruttobeiträge verminderten sich um 1,4% auf 209,9 Mio. Euro.
Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurden 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro) entnommen und im Rahmen der Gewinnbeteiligung als "Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung" für zusätzliche Versicherungsleistungen verwendet. Leistungen an die VersicherungsnehmerZu den Leistungen eines Lebensversicherers zählen nicht nur die unmittelbaren Auszahlungen der vertraglich garantierten Versicherungssummen und Renten, die Aufwendungen für Rückkäufe und die bis zum Versicherungsfall bzw. bis zur vorzeitigen Vertragsbeendigung von den Versicherungsnehmern erworbenen Überschussleistungen, sondern auch der Zuwachs der bestehenden Leistungsverpflichtungen in Form von Erhöhungen der Deckungsrückstellungen und von Zuführungen zu den Überschussguthaben und zu der Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (RfB). Die Leistungen, die die Asstel Lebensversicherung AG zugunsten ihrer Versicherungsnehmer erbracht hat, beliefen sich auf insgesamt 296,1 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahreswert von 277,8 Mio. Euro bedeutet dies eine Erhöhung um 6,6%.
In diesem Betrag sind mit 206,5 Mio. Euro (Vorjahr: 210,4 Mio. Euro) die Auszahlungen enthalten, die zum einen als vertraglich festgelegte Leistung bei Ablauf, bei Eintritt des Versicherungsfalles oder bei vorzeitiger Vertragsauflösung und zum anderen als Überschussleistung an unsere Kunden geflossen sind. Hinzu kommen mit 89,6 Mio. Euro (Vorjahr: 67,4 Mio. Euro) die Erhöhungen der Guthaben der Versicherungsnehmer, insbesondere also die Erhöhung der Deckungsrückstellung. Insgesamt erhöhten sich die Versichertenguthaben um 3,1% auf 2.982,3 Mio. Euro. Hierin ist als Hauptposten die Deckungsrückstellung (Passiva D.II.1. und E.I.1.) mit 2.394,4 Mio. Euro enthalten. KostenDie Abschlusskosten haben sich gegenüber dem Vorjahr um 16,7% auf 7,9 Mio. Euro vermindert, entsprechend der Neubeitragssumme, die um 19,1% auf 142,9 Mio. Euro gesunken ist. Der Abschlusskostensatz, der die Abschlusskosten in Relation zur Neubeitragssumme zeigt, beträgt 5,5% (Vorjahr: 5,4%). Der Verwaltungskostensatz, der die Verwaltungsaufwendungen in Relation zu den gebuchten Bruttobeiträgen zeigt, beläuft sich wie im Vorjahr auf 1,9%. Strategisch verfolgen wir unverändert das Ziel, durch Produktivitätssteigerung die Kostensätze zurückzuführen mit der Maßgabe, unsere Versicherungsprodukte weiterhin bedarfsgerecht zu gestalten und die Servicequalität über unsere Betriebsgesellschaft den steigenden Ansprüchen unserer Kunden entsprechend weiterzuentwickeln. KapitalanlagenDas zentrale Ziel der Kapitalanlagestrategie der Asstel Lebensversicherung AG ist die Erwirtschaftung einer im Wettbewerbsumfeld robusten und nachhaltigen Rendite. Dies wird durch die konsequente Anwendung eines risikoadjustierten Performanceansatzes sichergestellt, der das Ziel verfolgt, den Kapitalanlagebestand unter Rendite-/Risiko-gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit zu optimieren. Die sich konkretisierenden Vorschriften zur Eigenkapitalausstattung nach Solvency II stellen in der Kapitalanlagestrategie eine weitere restriktive Nebenbedingung dar. Die Kapitalanlagestrategie ist in einen Asset-Liability-Management Ansatz eingebettet und berücksichtigt die versicherungstechnischen Anforderungen an Ertrag, Liquidität und Sicherheit der Kapitalanlagen. Auch im Jahr 2012 setzte die Asstel Lebensversicherung AG ihre langjährige, weitgehend auf stabile laufende Erträge ausgerichtete Kapitalanlagepolitik konsequent fort. Schwerpunkt dieser Strategie ist es einerseits, attraktive Renditen auch im aktuellen Marktumfeld zu erwirtschaften und andererseits durch eine breite Diversifikation der unterschiedlichen Kapitalanlagearten eine größtmögliche Streuung der Risiken und damit eine Reduktion des Gesamtrisikos zu bewirken. Neben Staatsanleihen und Pfandbriefen gehören auch Unternehmensanleihen seit Jahren zum Anlagebestand. Letztere umfassen sowohl erst- als auch nachrangige Anleihen von Industrie- und Versorgungsunternehmen, Handelsunternehmen und Unternehmen aus dem Finanzsektor (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister). Aufgrund des langfristigen Anlagecharakters unseres gesamten Rentenbestands wird dieser seit Jahren nach den für das Anlagevermögen geltenden Bewertungsvorschriften bilanziert; Abschreibungen werden dabei ausschließlich bei dauerhaften Wertminderungen vorgenommen. Temporäre negative Wertschwankungen im Segment verzinslicher Kapitalanlagen aus Zinsbewegungen oder Kreditrisiko-Preisänderungen werden über die Anwendung des § 341b Abs. 2 HGB nicht wertberichtigt, sondern als stille Lasten im Anhang ausgewiesen. Nachteiligen Wertentwicklungen von Kapitalanlagearten, die nach den Regeln für das Umlaufvermögen bewertet werden, wird weiterhin durch unmittelbare Abschreibungen im Jahresabschluss Rechnung getragen. Die Entwicklung der Staatsschuldenkrise in der Eurozone beeinflusste maßgeblich die Kapitalmärkte im Jahr 2012. Durch die Unsicherheit über den Verbleib Griechenlands in der Eurozone markierte die Rendite für Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren im Mai ein neues historisches Tief von 1,2% und lag damit über 60 Basispunkte unter dem Jahresendstand 2011. Von ihrem Zinstief Mitte des Jahres ist die Rendite im Laufe des weiteren Jahres allerdings nur leicht gestiegen und lag zum Jahresende bei rund 1,3%. Gleichzeitig sind im Jahresverlauf die Renditen von Staatsanleihen europäischer Peripherieländer zurückgegangen. Diese Entwicklungen setzten ein, nachdem sich für Spanien ein Hilfspaket zur Rekapitalisierung seiner Banken abzeichnete und die EZB ankündigte, unter bestimmten Voraussetzungen in unbegrenztem Umfang Staatsanleihen der Mitgliedstaaten der Eurozone zu erwerben. Die Aktienmärkte zeigten eine positive Reaktion auf diese Ereignisse. Nachdem zunächst durch das erneute Aufflammen der Schuldenkrise in der Eurozone die Kurse unter Druck geraten waren, stiegen diese ab Jahresmitte wieder deutlich an. Der Deutsche Aktienindex (DAX) zeigte sich besonders robust und beendete das Jahr mit einer Performance von 29,0%. Der Kapitalanlagebestand der Asstel Lebensversicherung AG hat sich auf Buchwertbasis im Berichtsjahr um rund 67,9 Mio. Euro auf 2.946,0 Mio. Euro (+2,4%) erhöht. Die Nettobewertungsreserven auf Gesamtportfolioebene haben sich aufgrund der positiven Marktentwicklung sehr stark auf 195,5 Mio. Euro (Vorjahr: -28,0 Mio. Euro) verbessert. Hierfür war neben dem Zinsrückgang insbesondere der deutliche Spreadrückgang bei Bankennachrangtiteln und PIIS Staatsanleihen verantwortlich. Die Zusammensetzung der Kapitalanlagen stellt sich bei der Asstel Lebensversicherung AG zum Jahresabschluss auf Marktwertbasis wie folgt dar: Zusammensetzung der KapitalanlagenGeschäftsjahr 2012
Geschäftsjahr 2011
Auch im Jahr 2012 wurde die Kapitalmarktstrategie im Wesentlichen fortgeführt, so dass sich die Asset Allocation der Gesellschaft nur geringfügig verändert hat. In 2012 tätigte die Gesellschaft erste Investments im Segment der erneuerbaren Energien. Diese Anlageklasse soll in den Folgejahren noch weiter ausgebaut werden. Durch die fortgeführte Umstrukturierung im Hedgefondsportfolio ist der Anteil an den Alternative Investments insgesamt jedoch zurückgegangen. Weitere nennenswerte Transaktionen in Risikokapitalassets (Aktien, Beteiligungen) oder Immobilien wurden auch vor dem Hintergrund von Solvency II und der gegenwärtigen Finanzmarktsituation nur in begrenztem Maße getätigt. Zur Reduzierung der Eigenkapitalanforderungen wurden im Geschäftsjahr überwiegend erfolgsneutral und gezielt Bankennachrangtitel veräußert. Im Fokus der übrigen Kapitalanlagetätigkeit stand die Stärkung der laufenden Durchschnittsverzinsung des Portfolios. Zur Kompensation der andauernden Rating-Migration standen hierbei Investments mit hohen Bonitätsnoten im Vordergrund. Das Kapitalanlageergebnis in 2012 ist nur in geringem Umfang von den schwankenden Märkten betroffen gewesen und profitierte vor allem von den hohen laufenden Erträgen. Das leicht negative außerordentliche Ergebnis in Höhe von -5,5 Mio. Euro (Vorjahr: -10,5 Mio. Euro) wurde im Wesentlichen von Abschreibungen auf Einzelinvestments der Assetklassen Private Equity und Real Estate in Höhe von 10,4 Mio. Euro (Vorjahr: 19,9 Mio. Euro) beeinflusst. Auf Gesamtjahresbasis konnte trotz des schwierigen Kapitalmarktumfelds in Summe ein im Vergleich zum Vorjahr erhöhtes Kapitalanlageergebnis in Höhe von 119,5 Mio. Euro (Vorjahr: 113,3 Mio. Euro) erzielt werden. Dies entspricht einer verbesserten Nettoverzinsungin Höhe von 4,1% (Vorjahr: 4,0%). ÜberschussDer Rohüberschuss als Überschuss vor Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer, vor Ertragssteuern und vor Gewinnverwendung erhöhte sich von 41,4 Mio. Euro im Vorjahr auf jetzt 45,7 Mio. Euro. Der Überschuss setzt sich zusammen aus dem Kapitalergebnis, dem Risikoergebnis sowie dem Kosten- und dem sonstigen Ergebnis. Die Gegenüberstellung aller zum Ergebnis aus Kapitalanlagen gehörenden Erträge und Aufwendungen ergab trotz der hohen Zuführung zur Zinszusatzreserve ein Ergebnis, das leicht unter dem Niveau des Vorjahres liegt. Ohne Berücksichtigung der Zinszusatzreserve ergibt sich ein deutlich besseres Ergebnis als im Vorjahr. Zu den Aufwendungen zählt, soweit zutreffend, auch die garantierte Verzinsung der Guthaben der Versicherungsnehmer in Höhe des Rechnungszinses. Als zweite wichtige Ergebnisquelle ist der Risikogewinn zu nennen, der sich aus der Gegenüberstellung von tatsächlichem Bedarf und den aus Sicherheitsgründen höher angesetzten Wahrscheinlichkeiten für Sterblichkeit, Invalidität und sonstige Risiken ergibt. Das Risikoergebnis, ergänzt um das Ergebnis aus Kosten und den sonstigen Erträgen und Aufwendungen, liegt deutlich höher als im Vorjahr. Den Hauptteil des Rohüberschusses führten wir den Versicherungsnehmern zu, und zwar mit 12,1 Mio. Euro als Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung sowie mit 24,6 Mio. Euro als Direktgutschrift. Zwischen der Gothaer Finanzholding AG und der Asstel Lebensversicherung AG bestehen ein Ergebnisabführungs- und ein Organumlagevertrag. Vor Organumlage und vor Gewinnabführung verbleibt ein Jahresüberschuss von 9,0 Mio. Euro. Hiervon werden 6,0 Mio. Euro als Steuerumlage an den Organträger abgeführt und die restlichen 3,0 Mio. Euro mit Zustimmung der Gothaer Finanzholding AG zur Stärkung unserer Eigenkapitalbasis in die Gewinnrücklagen eingestellt. Rückstellung für BeitragsrückerstattungIn die Rückstellung für Beitragsrückerstattung fließen die in den Geschäftsjahren erzielten Überschüsse, bevor sie zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten während der Laufzeit beziehungsweise bei Ablauf der Versicherungen an die einzelnen Versicherungsnehmer ausgeschüttet werden. Für die Überschussbeteiligung unserer Kunden entnahmen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung 15,2 Mio. Euro (Vorjahr: 13,7 Mio. Euro). Damit stellten wir den Versicherungsnehmern wieder erhebliche Mittel zur Verfügung, entweder als Auszahlung oder als Gutschrift auf die Versichertenguthaben. Nach einer Zuweisung von 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 6,0 Mio.) beläuft sich die Rückstellung für Beitragsrückerstattung auf 173,5 Mio. Euro (Vorjahr: 176,6 Mio. Euro). Angesichts der weiterhin anhaltenden Niedrigzinsphase gehen wir planerisch lediglich von einem gleichbleibenden Nettozins aus. Aufgrund der Zinssituation, der Reaktion auf die vor uns liegenden Normen aus Solvency II und des erheblichen Aufwandes für die Zinszusatzreserve haben wir die Überschussdeklaration für 2013 auf ein immer noch marktüberdurchschnittliches Niveau abgesenkt. Einzelheiten hierzu enthält der Anhang, in dem die für die einzelnen Tarifgruppen maßgeblichen Überschussanteilsätze angegeben sind. VersicherungsartenIm Geschäftsjahr haben wir Personenversicherung im selbst abgeschlossenen Einzel- und Gruppenversicherungsgeschäft in folgenden Versicherungsarten angeboten: Todes- und Erlebensfallversicherung, Vermögensbildungsversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung (nach AltZertG), Renten- und Pensionsversicherung, Unfalltod-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeits- und sonstige Zusatzversicherungen. Zugehörigkeit zu Verbänden und ähnlichen EinrichtungenUnser Unternehmen ist Mitglied
Risiken der künftigen EntwicklungRisikoorientierter SteuerungsansatzDie Übernahme von Risiken und das Eingehen von versicherungsvertraglichen Leistungsversprechen zählen zum Kerngeschäft unserer Gesellschaften. Um diese Aufgaben verlässlich erfüllen zu können, orientiert sich unsere Unternehmensführung an dem Safety-first-Prinzip und an wertorientierten Steuerungsgrundsätzen. Den Rahmen der für eine bewusste Übernahme in Betracht kommenden Risiken haben wir in der Risikostrategie abgesteckt. Die Risikotoleranz, als Grenze der zulässigen Risikoübernahme, ist darin als aufsichtsrechtliche Mindestvorgabe festgelegt. Hiernach sind die Solvenzkapitalanforderungen einschließlich eines Sicherheitspuffers für ungeplante, neu hinzukommende Risiken permanent zu erfüllen. Der Nachweis der Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge auch für den Fall einer adversen Kapitalmarktentwicklung, wie sie in den Stress-Szenarien der BaFin simuliert wird, ist quartalsweise zu erbringen. Organisation des RisikomanagementsDas Risikomanagement der Asstel Lebensversicherung AG ist Teil des Risikomanagementsystems des Gothaer Konzerns. Es obliegt hinsichtlich seiner Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit der Verantwortung des gesamten Vorstands. Risikoidentifikation, -analyse, -steuerung und -überwachung erfolgen primär risikonah in den operativen Unternehmensbereichen. Hierbei achten wir darauf, dass Interessenkonflikte bei der Aufgabenwahrnehmung vermieden werden. Ausgegliederte Funktionen werden überwiegend von Konzerngesellschaften erfüllt, die in das konzernweite Risikomanagementsystem integriert sind. Die Wahrnehmung der unabhängigen Risikocontrollingfunktion obliegt dem in der Gothaer Finanzholding AG angesiedelten zentralen Risikocontrolling, das hierbei durch die mathematische Abteilung der Gothaer Lebensversicherung AG und das Middle-/Backoffice der Gothaer Asset Management AG unterstützt wird. Die Asstel Lebensversicherung AG und die Gothaer Asset Management AG sind darüber hinaus in dem auf Konzernebene installierten Risikokomitee vertreten. Zu dessen Aufgaben zählen u. a. die Risikoüberwachung aus Konzernsicht mittels eines kennzahlenbasierten Frühwarnsystems sowie die Weiterentwicklung von konzerneinheitlichen Methoden und Prozessen zur Risikobewertung und -steuerung. Die Grundsätze, Methoden, Prozesse und Verantwortlichkeiten des Risikomanagements sind in einem Risikohandbuch und in einer Risiko-Intranetanwendung dokumentiert. Gegenstand der Betrachtung im Risikomanagementprozess sind Kapitalanlagerisiken, versicherungstechnische Risiken, Risiken aus Forderungsausfall aus Versicherungsgeschäft, strategische und operationale Risiken sowie Reputations- und Konzentrationsrisiken. Der implementierte Risikomanagementprozess umfasst eine jährliche, systematische Risikoinventur mit einem halbjährlichen Maßnahmencontrolling, eine qualitative und quantitative Risikobewertung, vielfältige risikosteuernde Maßnahmen sowie die Risikoüberwachung durch die operativen Geschäftsbereiche und das Risikocontrolling. Das Risikomanagementsystem beinhaltet darüber hinaus ein internes Kontrollsystem (IKS). Dieses zielt darauf ab, Vermögensschädigungen zu verhindern bzw. aufzudecken sowie eine ordnungsmäßige und verlässliche Geschäftstätigkeit und Finanzberichterstattung sicherzustellen. Zum IKS gehören sowohl organisatorische Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Zugriffsberechtigungen, die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips oder Vollmachtsregelungen, als auch prozessintegrierte und unternehmensübergreifende Kontrollen. Im Berichtsjahr wurde eine zentrale Compliancefunktion eingerichtet, die durch den Leiter der Rechtsabteilung wahrgenommen wird. Eine regelmäßige Risikoberichterstattung sowie anlassbezogene Ad-hoc-Meldungen schaffen Transparenz über die Risikolage und geben Hinweise für eine zielkonforme Risikosteuerung. Die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse wird regelmäßig durch die Konzernrevision bewertet. Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems als Teil des Risikomanagementsystems ist zudem Bestandteil der durch unseren Abschlussprüfer durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses. Der Gothaer Konzern hat im Berichtsjahr weiter die Entwicklung des neuen Aufsichtsregimes Solvency II verfolgt. Im Rahmen eines Konzernprojektes werden die Anforderungen der Säulen 1 bis 3 bearbeitet. Über den Umsetzungsstatus wird regelmäßig berichtet. Allgemeine RisikosituationIm Jahr 2012 war die allgemeine Risikosituation für Lebensversicherer geprägt durch das anhaltende Niedrigzinsniveau und die Auswirkungen der Staatsschuldenkrise. So erreichten die Zinsen von deutschen Staatstiteln 2012 historische Tiefststände. Nach der Jahresmitte setzte ein leichter Zinsanstieg ein, nachdem sich für Spanien ein Hilfspaket zur Rekapitalisierung seiner Banken abzeichnete und die EZB ankündigte, unter bestimmten Voraussetzungen in unbegrenztem Umfang Staatsanleihen der Mitgliedstaaten der Eurozone zu erwerben. Gleichzeitig sanken die vorher hohen Zinsspreads anderer europäischer Länder. Ein zentraler Punkt für die deutschen Versicherer ist das Verbot der Differenzierung nach Geschlechtern durch den Europäischen Gerichtshof aufgrund des Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot. Seit dem 21. Dezember 2012 werden daher nur geschlechtsunabhängig kalkulierte Tarife angeboten. Es besteht das Risiko, dass die vom Versicherer erwartete Geschlechteraufteilung des Neugeschäfts nicht mit der tatsächlichen Aufteilung übereinstimmt. In diesem Fall wäre eine zusätzliche Reserve zu bilden. Nach wie vor geschlechtsabhängig kalkulierte Verträge sind nicht von diesem Risiko betroffen. Auf internationaler Ebene werden die Arbeiten an der Ausgestaltung des neuen aufsichtsrechtlichen Regimes Solvency II weitergeführt. Des Weiteren wird die Diskussion der Überarbeitung der internationalen Standards zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen (IFRS) vorangetrieben. Beide Entwicklungen führen mittelfristig zu einer marktnäheren Betrachtung der Verbindlichkeiten und der Risiken. Wir verfolgen diese Entwicklungen intensiv und bereiten uns mit entsprechenden Projekten auf die sich künftig ändernden Rahmenbedingungen vor. Rechtliche Risiken könnten künftig durch eine geänderte Rechtsprechung und stärkere Regulierung entstehen. Im Zuge der Vorbereitung in Deutschland auf Solvency II ist mit Auswirkungen auf die Deckungsrückstellungsverordnung zu rechnen. Eine solche Änderung der Reservierung hätte voraussichtlich Auswirkungen auf die Produktgestaltung, wie z.B. die Ausgestaltung der Garantien. Auch mit der zu erwartenden Möglichkeit zur Bildung von bilanziellen Bewertungseinheiten steht eine Änderung an, die Einfluss auf die Produktgestaltung von Lebensversicherungsunternehmen nehmen wird. Eine weitere Unsicherheit besteht bezüglich der erwarteten Neufassung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven, von der sich die Branche eine Unterstützung für Niedrigzinsphasen, wie sie derzeit vorliegen, erhofft. Von den Urteilen zur Wirksamkeit von Klauseln über Rückkaufswerte und Stornoabschläge ist die Asstel Lebensversicherung AG zwar nicht unmittelbar betroffen. Es können sich jedoch in Teilbereichen mittelbare Auswirkungen ergeben. Daher ist hierfür schon 2012 eine Reservierung erfolgt. Versicherungstechnische RisikenGenerell begegnen wir den versicherungstechnischen Risiken durch eine Tarifkalkulation nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und durch risikoadäquate Zeichnungsrichtlinien. Deren Einhaltung wird systematisch überwacht durch Controllinginstrumente und Frühwarnsysteme, die Trends und negative Entwicklungen rechtzeitig anzeigen. Weiterhin wird die Auskömmlichkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen regelmäßig aktuariell überprüft. Darüber hinaus existieren sachgerechte Rückversicherungsverträge, die das Risiko von Groß- und Kumulschäden begrenzen. Für die in der Lebensversicherung bedeutet dies: Angemessenheit der verwendeten biometrischen Rechnungsgrundlagen (biometrische Risiken)Die Deckungsrückstellungen werden mit Ausscheideordnungen berechnet, die von der Aufsichtsbehörde und der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) als ausreichend angesehen werden. Die Beurteilung des Langlebigkeitsrisikos ist dabei von besonderer Bedeutung. Nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars enthalten diese derzeit für die Gesellschaft angemessene Sicherheitsspannen. Für den Bestand der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen umfassen die Überprüfungen insbesondere den Nachweis, dass die Deckungsrückstellung mindestens der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geforderten Vergleichsrückstellung entspricht. Dabei hat sich ein geringer Auffüllungsbedarf ergeben, um den die Deckungsrückstellung zusätzlich erhöht wurde. Auf die durch die VVG-Reform veränderten Regelungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir durch präzisierte Antragsfragen und durch eine entsprechend modifizierte Risikoprüfung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen reagiert. Bei den Deckungsrückstellungen der geschlechtsunabhängig kalkulierten Verträge wird regelmäßig überprüft, ob die tatsächliche Geschlechteraufteilung der erwarteten Aufteilung entspricht. Bei der Kalkulation der einzelnen Tarife sind für die Gesellschaft ausreichend Sicherheiten nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars angesetzt worden. Angemessenheit der Annahmen zur Stornowahrscheinlichkeit (Stornorisiko)In die Berechnung der Prämien und versicherungstechnischen Rückstellungen fließen grundsätzlich keine Stornowahrscheinlichkeiten ein. In den letzten Jahren lag die Stornoquote stets deutlich unter dem Marktdurchschnitt. Die ergriffenen Stornopräventionsmaßnahmen werden fortgeführt und die Stornoentwicklung wird kritisch beobachtet. ZinsgarantierisikoAufgrund der Niedrigzinsphase und der volatilen Zins- und Aktienmärkte können sich in der deutschen Lebensversicherungsbranche und somit auch für die Asstel Lebensversicherung AG Risiken bezüglich der hohen und in den Lebensversicherungsprodukten in der Regel über mehrere Jahrzehnte gegebenen Zinsgarantieversprechen ergeben. Seit dem 1. Januar 2012 beträgt der Höchstrechnungszins 1,75%. Trotz dieser Absenkung führt die Nichtveränderbarkeit der Garantiewerte im Bestand zu einer Trägheit in der Reduktion dieses Risikos. Der mittlere Rechnungszins des Bestandes liegt bei ca. 3,1%. Im Jahr 2012 bewegte sich die Verzinsung der 10-jährigen Bundesanleihen in einer Bandbreite von 1,83% zu Jahresbeginn über einen historischen Tiefstand von 1,2% Ende Mai auf ein Jahresendniveau von ca. 1,32%. Sowohl der durchschnittliche Kupon des Bestandes per Ende 2012 als auch die 2012 durch diversifizierte Kapitalanlage erzielte Rendite bei Neuanlagen im Festzinsbereich lagen über dem mittleren Rechnungszins. Trotzdem ergibt sich wie im Vorjahr auch zum 31. Dezember 2012 die Verpflichtung zur Stärkung der Reserven durch eine Zinszusatzreserve. Die Höhe der Zinszusatzreserve 2012 beträgt 9,8 Mio. Euro. Für die Bestimmung der Zinszusatzreserve setzt die Asstel Lebensversicherung AG durchgehend Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten mit entsprechenden Sicherheitszuschlägen an. Bei der Bildung der Zinszusatzreserve liegt eine zur Rentennachreservierung vergleichbare Situation vor, so dass hier analoge Verfahren zur Berechnung angesetzt werden. Hierbei bestehen Unsicherheiten bezüglich der in den nächsten Jahren zu erwartenden Auffüllungsbeträge, da diese stark von der Entwicklung des 10-Jahresdurchschnitts von Anleihen im Euro-Währungsgebiet mit einem AAA-Rating und 10 Jahren Laufzeit abhängig sind. In den kommenden Jahren muss gerade bei anhaltend niedrigem Zinsniveau mit weiteren hohen Aufwendungen gerechnet werden. Diese Aufwendungen sind bereits in der Planung berücksichtigt. Wir richten unsere Kapitalanlagen unter Berücksichtigung der Fristigkeit unserer Verpflichtungen aus und beachten die Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Dabei steht die langfristig stabile Ertragsgenerierung im Vordergrund. Risiken aus ForderungsausfallDie Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvertretern betragen zum Bilanzstichtag 2,8 Mio. Euro. Hierin enthalten sind Wertberichtigungen, die dem möglichen Risiko des Forderungsausfalls in ausreichendem Maße Rechnung tragen. Von den in unseren zentralen Inkassosystemen geführten Forderungen sind 0,3 Mio. Euro länger als 90 Tage offen. Die durchschnittlichen Forderungsausfälle der letzten drei Jahre betrugen 2 Tsd. Euro. Dies sind im Schnitt 0,01 ‰ der gebuchten Bruttobeiträge. Forderungsausfälle gegenüber Rückversicherern sind aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit unseren erstklassigen Rückversicherungspartnern nicht zu erwarten. Risiken aus KapitalanlagenRisikostrategieDie Risikostrategie für die Kapitalanlagen leitet sich unmittelbar aus der Geschäftsstrategie der Asstel Lebensversicherung AG ab. Im Zentrum steht dabei die Gewährleistung der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft in Abhängigkeit des gewählten Risikoappetits, der in engem Zusammenhang mit der Eigenkapitalausstattung, den künftigen Eigenkapitalanforderungen unter Solvency II sowie dem angestrebten Zielrating zu verstehen ist. Die Risikostrategie im Kapitalanlagebereich ist eingebettet in einen risikoadjustierten Steuerungsansatz, der potenzielle Ertragschancen vor dem Hintergrund etwaiger Risiken konsequent berücksichtigt. Voraussetzung hierfür ist ein funktionierendes Risikomanagement, das durch den Einsatz moderner Controllingsysteme einerseits die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllt, andererseits aber auch die Einhaltung der selbst auferlegten zusätzlichen und zum Teil restriktiveren Risikolimite sicherstellt. Im Sinne der Mischung und Streuung und zur Verbesserung der Risiko-/Ertrags-Relation legt die Asstel Lebensversicherung AG weiterhin großes Gewicht auf die Entkorrelierung der Kapitalanlagen. Daher ist es Ziel der Kapitalanlagetätigkeit, eine breite Diversifizierung innerhalb bzw. über die unterschiedlichen Assetklassen zu erreichen und gleichzeitig übermäßige Konzentrationen zu vermeiden. Risikolage und -management
Kapitalanlagen sind der Gefahr möglicher Wertverluste aufgrund von Zins-, Aktienkurs- oder Wechselkursveränderungen an den internationalen Finanzmärkten ausgesetzt. Das Management der Marktpreisrisiken wird durch regelmäßige stochastische und deterministische Modellrechnungen unterstützt. In regelmäßigen Abständen wird zur Messung des Risikopotenzials der Kapitalanlagenbestand verschiedenen Stressszenarien ausgesetzt. Die Simulation des Zinsänderungsrisikos im Sinne des Rechnungslegungsstandard DRS 5-20 ergibt für die Asstel Lebensversicherung AG folgende Werte: Ein Parallelanstieg der Zinskurve um 1% bei einer modifizierten Duration von 5,7 führt bezogen auf den Jahresendbestand zu einer Verminderung der Marktwerte der zinstragenden Titel von 179 Mio. Euro (Vorjahr: 112 Mio. Euro). Vor dem Hintergrund der steigenden Eigenkapitalanforderungen aus Solvency II wurde trotz des schwierigen Kapitalanlageumfelds für Festzinstitel im Jahresverlauf die Duration um rund 0,6 Punkte verlängert. Die für deutsche Lebensversicherer marktweit bestehende Durationslücke zwischen den Laufzeiten der versicherungstechnischen Rückstellungen und den der Kapitalanlagen konnte insofern etwas verringert werden. Die Marktwerte des Beteiligungsportfolios werden auch im kommenden Jahr als preisstabil eingeschätzt. Das Hedgefondsportfolio wurde im Jahr 2012 weiter umstrukturiert. Die Umstrukturierungsmaßnahmen umfassten auf der einen Seite den Abbau des klassischen Hedgefondsexposures. Auf der anderen Seite wurden vor dem Hintergrund langfristiger Finanzierungsmöglichkeiten erste Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien getätigt. Es besteht zum Stichtag kein materielles Aktienexposure. Der Risikokapitalstress (Kursrückgang von 20%) führt zum Stichtag zu einem Marktwertrückgang von rund 43 Mio. Euro (Vorjahr: 62 Mio. Euro). Im Immobilienbereich hat sich die Erholung der Marktwerte im Berichtszeitraum überwiegend fortgesetzt. Dementsprechend konnte eine Annäherung der Net Asset Values zu den Modellwerten aus den Discounted Cashflow Bewertungen bei den meisten Real Estate Investments festgestellt werden. Dieses Szenario wird auch für den nächsten Berichtszeitraum erwartet. Einzelne Wertkorrekturen bei einer insgesamt positiven Aussicht der Marktentwicklung sind dabei möglich. Insbesondere durch die langen Laufzeiten, die relativ geringe Marktgängigkeit und die Kapitalabrufe aus laufenden Commitments besteht eine langfristige Bindung an diese Assetklasse. Ein Preisrückgang von 10% führt zu einem Marktwertverlust von 36 Mio. Euro (Vorjahr: 33 Mio. Euro). Das Wechselkursrisiko wird durch den Einsatz von Devisentermingeschäften nahezu vollständig abgesichert.
Unter dem Kredit-/Bonitätsrisiko wird die Gefahr der Insolvenz und des Zahlungsverzuges, aber auch die der Bonitätsverschlechterung eines Schuldners bzw. Emittenten verstanden. Im Sinne der Risikosteuerung ist der Erwerb von Zinsanlagen nur möglich, wenn eine qualifizierte Einstufung der Bonität mit Hilfe externer Agenturen wie Standard & Poor's, Moody's oder Fitch oder ein qualifiziertes internes Rating zur Verfügung steht. Die Kreditrisiken werden breit gestreut, um Konzentrationsrisiken zu vermeiden. Es bestehen neben den aufsichtsrechtlichen Vorgaben darüber hinausgehende, restriktivere interne Limite, die das Kreditrisiko bzw. Konzentrationsrisiko auf Einzeltitel-, Emittenten- sowie auch auf Portfolioebene in geeignetem Maße einschränken. Alle kritischen Namen werden im Rahmen des Kreditprozesses sowohl im Front Office als auch im Middle Office der Gothaer Asset Management AG überwacht. Darüber hinaus werden vom Front Office regelmäßig Kreditanalysen für Titel angefertigt, die im Zuge von Downgrades oder bei Marktbewertungen im Jahresverlauf unter Druck geraten sind, um deren Werthaltigkeit zu überprüfen. Sofern auf Basis dieser Analysen eine nachhaltige Werthaltigkeit nicht gegeben ist, wird auf Einzeltitelebene auf beizulegende Werte oder Marktwerte abgeschrieben. Der gesamte Festzinsbestand weist wegen des allgemeinen Zinsrückgangs und der Einengung der Spreads bei PIIS- und Bankennachrang Anleihen, die u. a. auch in PIIS Staaten investiert sind, eine gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserte Reservesituation auf. Die Credit-Instrumente innerhalb des Festzinsportfolios machen auf Marktwertbasis ein Volumen von rund 27% des Gesamtbestandes der Kapitalanlagen der Gesellschaft aus. Diese Quote schließt sämtliche Inhaberschuldverschreibungen und Namenspapiere von Financials (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister) sowie Corporates, darunter auch Nachrangpapiere der jeweiligen Segmente, ein. Zum Jahresende bestehen im selbst gemanagten Portfolio materielle Kreditrisiken bei einzelnen Bankennachrangtiteln. Der Anteil aller Bankennachrangtitel ist trotz positiver Marktentwicklung durch aktive Bestandsreduktion auf Marktwertbasis auf rund 4,7% (Vorjahr: 4,8%) gesunken. Unabhängig von der positiven Entwicklung werden auch im kommenden Geschäftsjahr bei einzelnen Bankennachrangtiteln Ausfälle von Zinszahlungen, gegebenenfalls auch von Nominalen, auftreten. Das Ausfallrisiko bei Staatsanleihen der PIIS Staaten (Portugal, Irland, Italien, Spanien) ist gemessen an den Spreads deutlich gesunken; ein (Teil-) Ausfall des Nominals gilt als eher unwahrscheinlich. Während griechische Staatsanleihen nicht mehr zum Kapitalanlagenbestand gehören, hat lediglich das Exposure an italienischen Staatsanleihen durch gezielte Transaktionen geringfügig zugenommen. Die Gesamtinvestitionen in Staatsanleihen der PIIS Staaten betragen auf Marktwertbasis rund 7,7% (Vorjahr: 7,7%) des Kapitalanlagenbestands. Hiervon entfallen rund 0,6% auf Portugal (Vorjahr: 0,7%), 1,1% auf Spanien (Vorjahr: 1,3%), 2,2% auf Irland (Vorjahr: 2,8%) und 3,8% auf Italien (Vorjahr: 2,7%). Diese weisen zum Jahresende insgesamt einen unrealisierten Gewinn von rund 4,2 Mio. Euro (+44,3 Mio. Euro) aus. Darüber hinaus bestehen weitere Kreditrisiken bei extern gemanagten High Yield bzw. Emerging Market Mandaten. Insgesamt beläuft sich das Volumen dieser Mandate auf Marktwertbasis auf rund 2,1% des gesamten Kapitalanlagebestands. Aufgrund anhaltend massiver Downgrades der externen Ratingagenturen hat sich, gemessen an der Verteilung der Ratings, das Kreditrisiko im Portfolio geringfügig verschlechtert. Der Anteil der Titel mit Investment Grade Rating hat sich im Vergleich zum Vorjahresniveau auf 92,2% leicht verringert (-2,7%). Gleichzeitig stieg der Anteil der Titel mit Speculative Grade um 2,3% auf 6,9% an. Das Durchschnittsrating aller Festzinstitel verringerte sich um eine Stufe von A+ auf A.
Die Gefahr, die Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens aufgrund nicht ausreichend vorhandener Zahlungsmittel nicht erfüllen zu können, wird als Liquiditätsrisiko bezeichnet. Eine unternehmensweite detaillierte Liquiditätsplanung stellt eine taggenaue Projektion der Kassenbestände sicher. So kann bereits frühzeitig bei angezeigten Liquiditätsspitzen gewährleistet werden, dass die notwendige Liquidität durch Verkäufe von marktgängigen Wertpapieren dargestellt werden kann. Neben den im Direktbestand befindlichen liquiden Wertpapieren können ebenfalls Spezialfonds mittels Ausschüttungen oder Anteilsscheinrückgaben zur Bewältigung etwaiger Liquiditätsspitzen genutzt werden. Im Jahr 2012 sind zu keiner Zeit Liquiditätsengpässe aufgetreten. Für das Geschäftsjahr 2013 bestehen Einzahlungsverpflichtungen aus Real Estate Commitments in Höhe von 23,2 Mio. Euro. Insgesamt wird bei dieser Assetklasse von einem Netto-Kapitalrückfluss in Höhe von rund 17,5 Mio. Euro ausgegangen. Zur Erfüllung von etwaigen Liquiditätsengpässen stehen fungible Wertpapiere im Direktbestand sowie Kassenbestände in den Fonds zur kurzfristigen Realisation zur Verfügung. Weiterhin wird im Rahmen der Liquiditätsplanung besonderes Augenmerk auf Ablaufleistungen gelegt. Auf Jahresbasis wird in Entsprechung der Vorjahresentwicklungen stets mit einem Liquiditätsüberhang gerechnet. Im Rahmen der ALM-Analysen wird das Wiederanlagerisiko in der stochastischen Modellierung mit berücksichtigt. Eventuelle Auswirkungen lassen sich in den Erreichungswahrscheinlichkeiten der Zielgrößen (bspw. Nettoverzinsung, Solvabilität) ablesen. Die Ergebnisse der letztjährigen Analysen belegen, dass durch gleichmäßige Verteilung der Fälligkeiten über die Jahre das Wiederanlagerisiko in keinem der projizierten Jahre problematische Ausmaße erreicht. StresstestDie Asstel Lebensversicherung AG besteht den von der BaFin geforderten Stresstest in allen vier Varianten. Diese Stresstests simulieren - basierend auf Bilanzdaten - sehr negative Kapitalmarktveränderungen, zum Teil parallel für Aktien und festverzinsliche Wertpapiere bzw. Immobilien und betrachten die bilanziellen Auswirkungen für das Versicherungsunternehmen. Zielhorizont ist dabei der nächste Bilanzstichtag. Die Überdeckung ist Ausdruck der guten Risikotragfähigkeit und Stabilität des Unternehmens. Operationale und sonstige RisikenAlle operativen Aufgaben sind über Funktionsausgliederungs- bzw. Dienstleistungsverträge auf Konzerngesellschaften übertragen worden, die den für den Gothaer Konzern definierten hohen Sicherheitsanforderungen gerecht werden. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT) ist für ein Versicherungsunternehmen unverzichtbar und aufgrund immer größerer Prozessunterstützung und Prozessautomation ein zentraler Aspekt des Risikomanagements im Gothaer Konzern. Durch die zunehmende Abhängigkeit von der IT sind in den letzten Jahren die Sicherheitsmechanismen systematisch weiterentwickelt und stabilisiert worden. Wir gewährleisten darüber hinaus die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes und sichern die unternehmenskritischen Anwendungen durch einen Business-Continuity-Management-Prozess, der neben der technischen Integrität auch den reibungslosen Ablauf der entscheidenden Unternehmensprozesse gewährleistet. Dem Risiko eines ungewollten Datenabflusses wirken wir mit gezielten Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Data Loss Prevention entgegen. Die ständige Beobachtung der gesetzgeberischen Aktivitäten und der aktuellen Rechtsprechung ermöglichen uns eine zeitnahe Reaktion auf Veränderungen und die unmittelbare Anwendung entsprechend den gesellschaftsspezifischen Gegebenheiten. Zur Verhinderung der Nutzung des Instruments "Lebensversicherung" zum Zweck der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus sind interne Richtlinien geschaffen und Sicherungsmaßnahmen getroffen. Zusammenfassende Darstellung der RisikolageDie vorhandenen Eigenmittel von 188,6 Mio. Euro übersteigen die zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen notwendigen Eigenmittel um 73,8 Mio. Euro. Die zuvor beschriebenen Kontrollmechanismen, Instrumente und Analyseverfahren stellen ein wirksames Risikomanagement sicher. Nach unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung gewährleistet die Risikolage der Asstel Lebensversicherung AG die Erfüllung der übernommenen Leistungsverpflichtungen aus Versicherungsverträgen. PrognoseberichtGesamtwirtschaftlicher Ausblick für 2012Die konjunkturellen Aussichten für 2013 sind eher gedämpft. Insgesamt dürfte das globale Wirtschaftswachstum wie bereits im Vorjahr hinter seinem langfristigen Durchschnitt zurückbleiben. Zwar mehren sich Anzeichen, dass China eine Fortsetzung der konjunkturellen Abkühlung erspart bleibt, aber demgegenüber können die derzeit ungeklärten fiskalischen Herausforderungen auf Bundesebene in den USA zu erheblichen Belastungen für die Binnennachfrage führen und damit die konjunkturelle Entwicklung in China neben der Euroschuldenkrise als ein weiteres wesentliches Risiko für die Weltwirtschaft ablösen. Ein von Exporten getriebener Aufschwung in der gesamten Eurozone ist demnach weiterhin mit einem Fragezeichen zu versehen. Darüber hinaus lassen sich angesichts der Situation, in der sich zahlreiche Staatshaushalte der Mitgliedsländer der Eurozone nach wie vor befinden, binnenwirtschaftliche Impulse nicht erwarten. Deutschland dürfte nichtsdestotrotz 2013 eine Rezession erspart bleiben und die Eurozone sollte sich ab der zweiten Jahreshälfte graduell erholen. Das unterdurchschnittliche Wirtschaftswachstum wird voraussichtlich eine lediglich leichte Verbesserung auf den Arbeitsmärkten bewirken und in der Folge wenig Spielraum für steigende Lohnsätze bieten. Der Preisauftrieb dürfte folglich gedämpft ausfallen. Vor diesem Hintergrund ist auch 2013 nicht mit einer Umkehr in der geldpolitischen Ausrichtung der Zentralbanken und mit Leitzinserhöhungen zu rechnen. An den Rentenmärkten ist nicht von einem deutlichen Anstieg des Renditeniveaus auszugehen. Insgesamt betrachtet dürften die Zinssätze in den Kernländern der Eurozone und in den USA unter einem für das zu erwartende konjunkturelle Umfeld normalen Niveau liegen. Für den Fall, dass die Euroschuldenkrise aus Sicht der Kapitalmarktteilnehmer mehr und mehr in den Hintergrund tritt, ist hingegen mit einer Normalisierung des Zinsniveaus und damit steigenden Zinssätzen zu rechnen. Die Rendite von Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren dürfte jedoch kaum über 2,5% steigen können. Auf den Immobilieninvestmentmärkten dominieren noch immer Transaktionen mit geringer Risikoneigung bei einem insgesamt hohen Preisniveau und weiter sinkendem Angebot; dabei verharrt das Transaktionsvolumen auf niedrigem Niveau. Da kaum spekulative Bauten entstehen, ist in vielen Teilmärkten ein Rückgang der Leerstandsquoten zu beobachten bei gleichzeitig stabilem Mietniveau. Die nach wie vor limitierte Finanzierungsbereitschaft der Banken jenseits der pfandbrieffähigen Kreditgrenze sowie bei Objekten mit höherer Risikoneigung setzt eine Reorganisation des bisher von Banken dominierten Finanzierungsmarktes in Gang und eröffnet auch der Versicherungsbranche neue Anlagemöglichkeiten. Entwicklung in der VersicherungswirtschaftAuch im fünften Jahr der Finanzmarktkrise war die Geschäftsentwicklung der deutschen Versicherungswirtschaft im Jahr 2012 stabil. Für das Jahr 2013 herrscht in der Versicherungswirtschaft ein vorsichtiger Optimismus an diese Entwicklung anknüpfen zu können. Wir rechnen im Direktversicherungsmarkt und im Besonderen im Online-Markt in 2013 nur mit einem stagnierenden Neugeschäft. Die Entwicklung wird zudem nach Sparten sehr unterschiedlich ausfallen. Im Bereich langfristiger Renten- und Sparprodukte, und insbesondere im Bereich der Einmalbeiträge, wird der Geschäftsverlauf stark abhängen von der weiteren Entwicklung in der Schuldenkrise in Europa und dem Erfolg der Versicherer, verlorenes Vertrauen der Verbraucher in die Versicherungswirtschaft zurückzugewinnen. Die hierdurch bedingten Unsicherheiten führen zu Zurückhaltung der Verbraucher beim Abschluss langfristiger Verträge insgesamt und zu einer Stärkungetablierter Versicherer mit traditionellen Vertriebswegen. Insgesamt rechnen wir deshalb marktweit mit Rückgängen bei den Direktversicherern in diesem Segment. Die Asstel Versicherungsgruppe begegnet dieser Entwicklung mit verbesserten Produkten und ihrem Vertrauen stärkenden Endorsement als Direktversicherer des Gothaer Konzerns. Bei Risiko-Lebensversicherungen erwarten wir hingegen einen weiteren Anstieg des Anteils direkt abgeschlossener Policen, bedingt durch eine steigende Standardisierung der Produkte und vereinfachte und komfortablere Abschlussmöglichkeiten. Insgesamt steigt der Anteil der Menschen, die das Internet für Konsumzwecke nutzen, weiterhin in allen Altersgruppen. Die steigende Akzeptanz des Internets als Transaktionsmedium wirkt sich auch auf den Versicherungsmarkt aus. Seit 2011 werden Risiko-Lebensversicherungen online auch über Vergleichsportale angeboten. Lebensversicherer mit traditionellen Vertriebsstrukturen begegnen diesem Trend durch die Entwicklung eigener Direktabschlussmöglichkeiten im Rahmen ihrer Multikanalstrategien. Zudem erleben wir einen insgesamt zunehmenden Wettbewerb im Bereich biometrischer Risiken (Risiko-Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen), der auch durch Unternehmen mit klassischem Außendienst und durch freie Vertriebsgesellschaften intensiviert wird. Insgesamt steigt also der Druck auf die Direktversicherer und das Wachstum der vergangenen Jahre dürfte sich deutlich abschwächen. Ausblick für die Asstel Lebensversicherung AGDie Asstel Lebensversicherung AG plant in den nächsten Jahren eine Steigerung der Profitabilität bei gleichzeitigem Erhalt der Substanz. Dabei steht der Ausbau des Geschäfts mit biometrischen Risiken im Fokus. Das versicherungstechnische Ergebnis der Gesellschaft soll durch die Realisierung von Risikogewinnen kontinuierlich gesteigert werden. Gleichzeitig werden im Bereich der Altersvorsorge nur Produkte mit entsprechenden Ertragspotenzialen aktiv vermarktet. Die Asstel Lebensversicherung AG wird auch im Jahr 2013 ausgesuchte Spitzenprodukte mit Top-Ratings anbieten und ihre Marktposition stärken. Unsere erfolgreiche Produktstrategie setzten wir konsequent fort. Unser 2011 neu eingeführtes Risiko-Lebensversicherungsprodukt mit Familienbonus hat sich bewährt und wird 2013 weiterentwickelt. Ziel unserer Leadprodukt-Strategie ist es, mit preiswürdigen und volumenstarken Produkten, den Leadprodukten, unsere Kundenbasis auszubauen und im Rahmen von Cross-Selling Aktivitäten anschließend margenstarke Produkte, sogenannte Conversion- und Ankerprodukte, anzubieten. Hierbei handelt es sich um komplexere Produkte mit häufig längeren Laufzeiten, mit denen wir die Kundenbindung erhöhen. In einem schwierigen Kapitalmarktumfeld ist unsere Kapitalanlagepolitik darauf ausgerichtet, auch in Zukunft für die Gesellschaft und für unsere Kunden attraktive Renditen zu erwirtschaften. Dabei legen wir besonderen Wert auf stabile und verlässliche Kapitalerträge für unsere Altersvorsorgeprodukte. Die hiermit verbundenen Risiken werden konsequent überwacht und gesteuert. Unsere Bemühungen zur Optimierung unserer Verwaltungsprozesse setzen wir kontinuierlich fort. Durch einen Ausbau der Industrialisierung rechnen wir mit einem weiteren Rückgang unserer Verwaltungskostenquote bis 2014. Aufgrund der erheblichen Abläufe aus dem Altbestand der Berlin-Kölnischen Versicherung, dem Rechtsvorgänger der Asstel Lebensversicherung AG, erwarten wir bei einer positiven Entwicklung im Bereich der Risiko-Lebensversicherung für die Asstel Lebensversicherung AG insgesamt im Jahr 2013 einen Rückgang der gebuchten Beiträge um etwa 2 %. Die Ertragslage der Gesellschaft wird sich auch in den kommenden Jahren voraussichtlich positiv darstellen. Wir rechnen in 2013 und 2014 mit attraktiven Rohüberschüssen, an denen unsere Versicherungsnehmer partizipieren werden. Darüber hinaus nutzen wir die erwirtschafteten Gewinne zur Stärkung der Sicherheitsausstattung unserer Gesellschaft. Wir werden uns auch zukünftig konsequent auf die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß Solvency II vorbereiten. Vorgänge von besonderer BedeutungVorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2012 nicht eingetreten. VorbehaltDie in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Prognosen und Einschätzungen wurden auf der Grundlage unserer jetzigen Erkenntnisse abgegeben. Die hierbei unterstellten Einflussfaktoren können sich aufgrund von wirtschaftlichen Entwicklungen, der Kapitalmarktentwicklung, Änderungen der gesetzlichen, steuerlichen und demografischen Rahmenbedingungen sowie einer geänderten Wettbewerbssituation unserer Gesellschaft anders entwickeln als im Rahmen der Prognose berücksichtigt. VersicherungsbestandA. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Versicherungen im Geschäftsjahr 2012
B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)
C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen
JahresabschlussJahresbilanz zum 31. Dezember 2012Aktivseite
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten D. II. und E. I. der Passiva eingestellten Deckungsrückstellungen unter Beachtung des § 341f HGB sowie der aufgrund des § 65 Abs. 1 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden sind; für den Altbestand im Sinne von § 11c VAG und Artikel 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach den geltenden genehmigten Geschäftsplänen berechnet worden.
Köln, den 21. März 2013 Dr. Hofmeier, Verantwortlicher Aktuar Ich bescheinige hiermit entsprechend § 73 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Köln, den 21. März 2013 Bertrams, Treuhänder Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
AnhangBilanzierungs- und BewertungsmethodenAllgemeinesDer Jahresabschluss ist nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, sowie der Anhang wurden in Tsd. Euro aufgestellt. Dabei sind die Daten des Jahresabschlusses kaufmännisch gerundet worden. Grundlagen der WährungsumrechnungFremdwährungspositionen wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Immaterielle VermögensgegenständeVon der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde abgesehen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. KapitalanlagenAnteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind entsprechend § 341b Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung nach § 253 Abs. 3 HGB mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Zuschreibungen bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten im Sinne von § 253 Abs. 5 HGB werden vorgenommen, wenn der Grund für die Wertminderung wieder entfallen ist. Soweit kein Börsenwert vorliegt, erfolgt die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen nach einem jeweils geeigneten Verfahren im Sinne des IDW HFA 10. Dementsprechend erfolgt die Bewertung unserer Immobilienbeteiligungen auf Basis der jeweiligen Net Asset Values. Die den Net Asset Values zu Grunde liegenden Immobilienwerte wurden in Anwendung der Discounted Cash Flow Methode mit beizulegenden Werten ermittelt, die auf mittelfristig fundierten Marktparametern beruhen und - unter der Annahme sich zukünftig erholender Märkte -tendenziell über den auf Basis der aktuellen Transaktionspreise ermittelten Immobilienwerten liegen. Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zu Anschaffungskosten, im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Wenn der Grund für die Wertminderung wieder entfallen ist, werden Zuschreibungen bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Für Investmentanteile mit Rentencharakter, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, bei denen eine dauerhafte Halteabsicht besteht, wird von der Möglichkeit des § 341b Abs. 2 2. Halbsatz HGB - diese Anlagen wie Anlagevermögen zu bewerten und somit das gemilderte Niederstwertprinzip anzuwenden - grundsätzlich Gebrauch gemacht. Bei allen anderen Kapitalanlagen wird von der Anwendung des § 341b Abs. 2 2. Halbsatz HGB abgesehen. Die Bewertung der Investmentanteile mit Rentencharakter, die wie Anlagevermögen bewertet werden, erfolgt zu Anschaffungskosten. Abschreibungen werden gemäß § 253 Abs. 3 HGB nur bei einer dauerhaften Wertminderung, wie z.B. bei einer signifikanten Verschlechterung der Kreditqualität, erfasst. Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB werden vorgenommen, wenn der Grund für die Wertminderung wieder entfallen ist. Aktien, Investmentanteile und sonstige nicht festverzinsliche Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB auf den Börsenkurs bzw. Rücknahmepreis, bewertet. Bei einer Werterholung erfolgen Zuschreibungen im Sinne von § 253 Abs. 5 HGB. Die Bewertung der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere, die wie Anlagevermögen bewertet werden, erfolgt zu Anschaffungskosten. Abschreibungen erfolgen gemäß § 253 Abs. 3 HGB nur bei einer dauerhaften Wertminderung. Bei Papieren mit einem Kaufkurs über 100% wird der Buchwert ratierlich über die Laufzeit aufwandswirksam gegen den laufenden Ertrag gemindert. Für Papiere, die zu einem Kaufkurs unter 100% erworben wurde, wird von der Möglichkeit einer ratierlichen ertragswirksamen Bestandserhöhung abgesehen. Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB werden vorgenommen, wenn der Grund für die Wertminderung wieder entfallen ist. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 4 HGB auf den Börsenkurs bzw. Rücknahmepreis, bewertet. Bei einer Werterholung erfolgen Zuschreibungen im Sinne von § 253 Abs. 5 HGB. Namensschuldverschreibungen werden nach § 341c HGB zum Nennwert abzüglich geleisteter Tilgungen bilanziert. Disagiobeträge werden passivisch, Agiobeträge aktivisch abgegrenzt und unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag dieser Papiere werden grundsätzlich nach der Effektivzinsmethode amortisiert. Namensschuldverschreibungen, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden regelmäßig auf Werthaltigkeit geprüft. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine Abschreibungauf den beizulegenden Wert, bei Wegfall der Wertminderung eine Zuschreibung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Für die Zeitwertermittlung sämtlicher standardmäßiger Namensschuldverschreibungen, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wird eine mark-to-model-Bewertung herangezogen. Mit Hilfe des konzerneinheitlichen Kapitalanlagen-Nebenbuches werden alle relevanten Papiere mit einer geeigneten stichtagsbezogenen Swapkurve zuzüglich eines wertpapierindividuellen Spreads bewertet. Papiere, die nicht standardmäßig einer der vordefinierten Gruppen zugeordnet werden können wie z.B. Namensgenussscheine, werden einer gesonderten individuellen mark-to-model-Bewertung unterzogen. Strukturierte Produkte mit Kopplung an Hedgefonds-Indizes, die grundsätzlich zerlegungspflichtig sind, werden wie Umlaufvermögen nach dem strengen Niederstwertprinzip mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf den Börsenkurs bewertet. Zuschreibungen im Sinne von § 253 Abs. 5 HGB werden bei Werterholungen vorgenommen. Für alle strukturierten Zinsprodukte erfolgt eine genaue Analyse der Cashflow-Strukturen und Aufteilung der Produkte in die zugrunde liegenden Basiselemente. Neben stichtagsbezogenen Marktdaten (Swapkurve, Volatilitäten etc.) fließen die aktuellen Forwardsätze in die mark-to-model-Bewertungen ein. Optionale Komponenten werden entweder mit Hilfe des Excel-Bewertungstools Rendite &Derivate von Moosmüller & Knauf oder der Bewertungssoftware MB Risk Management (MBRM) berechnet. Die eigentliche Bewertung erfolgt über die Diskontierung aller zukünftig erwarteten Cash Flows, wobei ebenfalls wertpapierindividuelle Spreads berücksichtigt werden. Derivative Finanzinstrumente werden monatlich über Marktinformationssysteme mit Marktpreisen angesetzt bzw. im Falle von OTC-Derivaten auf der Basis cashflowbasierter Modelle mit Hilfe geeigneter stichtagsbezogener Swapkurven finanzmathematisch exakt abgezinst. Für ABS-Papiere im Direktbestand werden die monatlich aktualisierten Bewertungen der Arrangeure verwendet. Die Gesellschaft bildet Bewertungseinheiten zwischen in Fremdwährung erworbenen Kapitalanlagen (Grundgeschäft) und Devisentermingeschäften (Sicherungsgeschäft) in der jeweils gleichen Währung. Die Bewertungseinheiten werden grundsätzlich für die gesamte voraussichtliche Laufzeit der Grundgeschäfte gebildet. Zwischenzeitlich anfallende Gewinne und Verluste werden bis zur Beendigung der Bewertungseinheiten erfolgsneutral abgegrenzt. Wir verweisen hierzu auch auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 23 HGB, die im Anhang dieses Berichtes dargestellt werden. Einlagen bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert. Übrige Ausleihungen und andere Kapitalanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei einer dauerhaften Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert. Im Falle einer Werterholung wird eine Zuschreibung bis maximal zu den Anschaffungskosten vorgenommen. Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden zum Zeitwert, das heißt mit ihrem Rücknahmepreis ausgewiesen. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen VersicherungsgeschäftForderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern wurden mit dem Nennwert abzüglich angemessener Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Sachanlagen und VorräteDie Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 150 Euro wurden direkt abgeschrieben. Andere AktivaBei der Aktivierung der in den anderen Vermögensgegenständen enthaltenen Körperschaftssteuerguthaben gemäß § 37 KStG wurde eine Abzinsung berücksichtigt. Die übrigen, nicht einzeln erwähnten Aktivposten sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Versicherungstechnische RückstellungenDie Bruttobeitragsüberträge sind unter Berücksichtigung des Beginntermins und der vereinbarten Zahlungsweise für jede Versicherung einzeln errechnet. Die steuerlichen Bestimmungen für den Abzug der nicht übertragbaren rechnungsmäßigen Inkassokosten wurden beachtet. Die Deckungsrückstellung für das selbst abgeschlossene Geschäft wird für jede Versicherung unter Berücksichtigung des individuellen Beginnmonats ermittelt. Die Ermittlung erfolgt grundsätzlich prospektiv gemäß § 341f HGB, § 25 RechVersV und der aufgrund § 65 VAG erlassenen Rechtsverordnungen. Bei Fondsprodukten ist als fondsgebundene Deckungsrückstellung das wertabhängige Deckungskapital für jede Versicherungeingestellt. Für den Altbestand wurde der gültige Geschäftsplan beachtet. Künftige Kosten sind implizit berücksichtigt. Insbesondere wird die Deckungsrückstellung auch für die Verwaltungskosten in den tariflich beitragsfreien Zeiten gebildet. Wegen der sich abzeichnenden Sterblichkeitsverbesserung haben wir die Deckungsrückstellungen der Rentenversicherungen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, auf Basis der Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20 sowie unter zusätzlicher Verwendung unternehmenseigener Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten angepasst. Die Ermittlung des Anpassungsbedarfs berücksichtigt bei allen betroffenen Versicherungen die Anforderungen für die Neubewertung der Deckungsrückstellung gemäß der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VerBaFin 01/2005). Für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit älteren Tafeln als der aktuell verwendeten Tafeln DAV 1997 I wurde die Deckungsrückstellung ebenfalls erhöht. Die Ermittlung des Auffüllbetrags erfolgte gemäß der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VerBAV 12/98). Nach der Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) zum 1. März 2011 ist zum Bilanztermin 31. Dezember 2012 eine weitere Verstärkung der Deckungsrückstellung aufgrund des niedrigen Zinsniveaus (Zinszusatzreserve) für Versicherungen mit einem Rechnungszins oberhalb des Referenzzinses gebildet worden. Grundsätzlich liegt bei der Zinszusatzreserve eine Situation wie bei der Rentennachreservierung vor, das heißt die hier verwendeten Verfahren und Lösungen geben den Rahmen für die Vorgehensweise bei der Zinszusatzreserve vor. Eine der wesentlichen Grundlagen ist der teilkollektive Ansatz. Alle Versicherungsverträge eines Teilkollektivs teilen mit Eintritt in das Kollektiv das Schicksal desselbigen. Sicherheiten werden daher über das Teilkollektiv gestellt und finanziert. Dieser kollektive Ansatz ist durch die vertraglichen Beziehungen mit den Kunden festgelegt. Hierdurch ist weder die Mitgabe der Zinszusatzreserve in Teilen oder in Gänze im Rahmen eines Abganges, noch eine für die individuelle Methode erforderliche Änderung der Überschusssystematik möglich. Aus diesen Gründen wird die Zinszusatzreserve unter Verwendung unternehmenseigener Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten gestellt. Die Asstel Lebensversicherung AG bildet für die zivilrechtliche Risiken wie z.B. Stornoabschlag oder die Auffüllung auf den Mindestrückkaufswert Rückstellungen (BGH-Urteil 2012). Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung aus unserer Sicht notwendiger Kundeninitiativen. Die verwendeten Rechnungsgrundlagen sind nachfolgend für den ganz überwiegenden Teil der Deckungsrückstellung aufgeführt.
Für die den Versicherten zugewiesenen Überschussanteile im Rahmen des Bonussystems werden Deckungsrückstellungen mit den vorstehenden Grundlagen, jedoch ohne Zillmerung, ermittelt. Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle bzw. Rückkäufe werden für jeden bis zum Abschlussstichtag eingetretenen und bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen, aber im Geschäftsjahr noch nicht abgewickelten Versicherungsfall bzw. Rückkauf einzeln ermittelt. Für die bis zum Abschlussstichtag eingetretenen, jedoch erst nach der Bestandsaufstellung bekannt gewordenen Versicherungsfälle ist für jeden einzelnen Fall eine Spätschadenrückstellung in Höhe des riskierten Kapitals gebildet worden. Für noch nicht abschließend entschiedene Ansprüche aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sowie für noch nicht gemeldete Sterbefälle werden pauschale Rückstellungen gebildet. In den angegebenen Bruttobeträgen ist eine Rückstellung für die voraussichtlich anfallenden Schadenregulierungskosten in steuerlich zulässiger Höhe enthalten. Für die BUZ-Schaden- bzw. -Spätschadenrückstellung gilt folgendes Verfahren: a) für bis zum Ende des Erfassungszeitraumes anerkannte BU-Leistungen wird der Leistungsbarwert in voller Höhe der Rückstellung zugeführt b) für am Ende des Erfassungszeitraumes noch nicht abschließend bearbeitete Vorgänge wird der jeweilige Leistungsbarwert - multipliziert mit einem für das Jahr 2012 aus der Historie abgeleiteten Faktor - der Rückstellung zugeführt c) für unbekannte Spätschäden wird nach dem für b) angewandten Verfahren eine pauschale Rückstellung pro Gewinnverband auf der Basis der BUZ-Durchschnittswerte des Gewinnverbandes der Rückstellung zugeführt In der Rückstellung für Beitragsrückerstattung werden für zukünftig fällig werdende Schlussüberschussanteile und Mindestbeteiligungen an den Bewertungsreserven Mittel (Schlussüberschussanteilfonds) gebunden. Die Berechnung des Schlussüberschussanteilfonds erfolgt nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden. Die Berechnungsvorschriften sind in dem genehmigten Grundsatzgeschäftsplan für die Überschussbeteiligung niedergelegt (Altbestand im Sinne von § 11c VAG) bzw. genügen den Anforderungen des § 28 Abs. 7 RechVersV (Neubestand im Sinne von § 11c VAG). Für die Kapitalversicherungen des Abrechnungsverbandes E sowie der Gewinnverbände Kp E2, Kp S2 und Kp E3 wird von den zu ihrem regulären Fälligkeitstermin vorgesehenen Schlussüberschussanteilen bzw. vorgesehenen Mindestbeteiligungen an den Bewertungsreserven derjenige Teil reserviert, der dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer zur gesamten Versicherungsdauer - abgezinst über die Restlaufzeit mit einem je Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe festgelegten Zinssatz - entspricht. Ein vom Rechnungszins des Tarifs abhängiger Sockelbetrag in Höhe von maximal 2 x (4,5% abzgl. Rechnungszins) der Tarifreserve zum regulären Fälligkeitszeitpunkt wird bei der Reserveberechnung abgesetzt. Für die übrigen Versicherungen des Altbestandes wird der Schlussüberschussanteilfonds einzelvertraglich durch Erhöhung des Vorjahreswertes um den festgelegten Ansammlungszins und der Summe aus Schlussüberschussanteil und Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gebildet. Für die kapitalbildenden Versicherungen des Neubestandes ab 1. Juli 2000 wird von den zu ihrem regulären Fälligkeitstermin (Ablauf der Versicherung bzw. bei Rentenversicherungen Ablauf der Aufschubdauer) vorgesehenen Schlussüberschussanteilen bzw. Mindestbeteiligungen an den Bewertungsreserven derjenige Teil reserviert, der dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer zur gesamten Versicherungsdauer - abgezinst über die Restlaufzeit mit einem je Bestandsgruppe festgelegten Zinssatz - entspricht. Ein vom Rechnungszins des Tarifs abhängiger Sockelbetrag in Höhe von maximal 2 x (4,5% abzgl. Rechnungszins) der Versicherungssumme bzw. bei Rentenversicherungen der 12-fachen Jahresrente wird bei der Reserveberechnung abgesetzt. Der Zinssatz beträgt zurzeit 6,0%. Hierin ist bereits berücksichtigt, dass bei vorzeitigem Abgang Schlussüberschussanteile bzw. Mindestbeteiligungen an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise entfallen. Der für die obigen Versicherungen ermittelte Schlussüberschussanteilfonds beträgt über 90% des gesamten Schlussüberschussanteilfonds. Der restliche Anteil entfällt ausschließlich auf Konsortialverträge mit fremder Federführung und wurde der jeweiligen Beteiligungsquote entsprechend von den federführenden Gesellschaften ermittelt. Für Konsortialverträge, für die die federführende Gesellschaft die versicherungstechnischen Rückstellungen ermittelt, werden die der Beteiligungsquote entsprechenden Anteile an diesen Rückstellungen übernommen. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt. In 2012 wurde kein Geschäft in Rückdeckung genommen. Sonstige RückstellungenAlle anderen sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahrwurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Andere PassivaDepotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft und die anderen Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Erfüllungsbeträgen, Rechnungsabgrenzungsposten mit den Nominalwerten angesetzt. Erläuterungen zur JahresbilanzAktivpostenEntwicklung der Aktivposten A, B I bis B II im Geschäftsjahr 2012
Gegenüberstellung der Buch- und Zeitwerte der Kapitalanlagen
In den unter B. II. 1. und 2. angegebenen Posten sind Investmentfonds, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere im Buchwert von 1.641.288 Tsd. Euro enthalten, die nach § 341b Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen zugeordnet sind. Der Zeitwert dieser Anlagen beträgt 1.704.978 Tsd. Euro. Die stillen Lasten betragen 27.427 Tsd. Euro. Zur Ermittlung der Zeitwerte verweisen wir auf unsere Aussagen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Summe der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden KapitalanlagenEs werden Kapitalanlagen zu Anschaffungskosten von 3.039.021 Tsd. Euro mit ihren beizulegenden Zeitwerten von 3.141.515 Tsd. Euro in die Überschussbeteiligung einbezogen. Am 31. Dezember 2012 betrug der Saldo aus Anschaffungskosten und beizulegenden Zeitwerten 102.494 Tsd. Euro. Angaben zu Finanzanlagen mit einem Buchwert oberhalb des Zeitwertes
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurde von einer Abschreibung abgesehen, da es sich um vorübergehende Wertminderungen handelt, die ausschließlich auf marktübliche Währungsschwankungen zurückzuführen sind. Bei den Investmentanteilen mit Rentencharakter sowie den Inhaberschuldverschreibungen wurde ebenfalls auf eine Abschreibung verzichtet, da es sich um temporäre Wertschwankungen aus Zinsbewegungen oder Kreditrisiko-Preisänderungen handelt. Die Werte zu den Investmentanteilen sind ebenfalls in den weiteren Aussagen zu Investmentfonds enthalten. Angaben zu Bewertungseinheiten
Termingeschäfte werden zur Absicherung gegen Marktrisiken eingesetzt. Die daraus resultierenden gegenläufigen Wertänderungen und Zahlungsströme werden sich aufgrund von Basis-, Währungs- und Fristenidentität voraussichtlich bis zur Endfälligkeit der zugrundeliegenden Grundgeschäfte vollständig ausgleichen. Zur Effektivitätsmessung wird die Critical Terms Match Methode angewendet. Ferner werden die Sicherungsbeziehung ebenso wie die vorgegebenen Risikomanagementziele und die Strategie für den Abschluss der verschiedenen Hedging-Transaktionen auf Einzeltitelebene dokumentiert. Sowohl zu Beginn der Sicherungsbeziehung als auch auf fortlaufender Basis wird die Hedging Effektivität überprüft. Das heißt, es wird geprüft, ob die Wertschwankungen der für die Hedging-Transaktionen verwendeten derivativen Finanzinstrumente die Schwankungen des Zeitwertes oder der Cashflows des abgesicherten Grundgeschäfts weitestgehend ausgleichen. Als Bilanzierungsmethode findet ausnahmslos die Einfrierungsmethode Berücksichtigung. Angaben zu Investmentfonds mit einem Anteilsbesitz von mehr als 10%
Die Bewertung der hier aufgeführten Investmentfonds erfolgt grundsätzlich zum strengen Niederstwertprinzip. Für Rentenfonds erfolgt gemäß § 341b Abs. 2 HGB eine Bewertung zum gemilderten Niederstwertprinzip. Von einer Abschreibung wurde abgesehen, da es sich um temporäre Wertschwankungen aus Zinsbewegungen oder Kreditrisiko-Preisänderungen handelt. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
Sonstige VermögensgegenständeIn den Anderen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen vorausgezahlte Leistungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von 7.790 Tsd. Euro (Vorjahr: 10.554 Tsd. Euro) enthalten. RechnungsabgrenzungspostenIn den Sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Agio aus Namensschuldverschreibungen in Höhe von 1.665 Tsd. Euro (Vorjahr: 5.165 Tsd. Euro) enthalten. PassivpostenEigenkapital
GenussrechtskapitalDie Asstel Lebensversicherung AG hat im Jahr 2002 15.000 Stück auf den Namen lautende Genussscheine in Höhe von insgesamt 15.000 Tsd. Euro ausgegeben. Die Laufzeit endete am 31. Dezember 2011. Die Rückzahlung wurde im Geschäftsjahrvorgenommen. Versicherungstechnische Rückstellungen
Sofern bei fremd geführten Konsortialverträgen keine Unterlagen vorlagen, wurden zur Ermittlung der erklärten, aber noch nicht zugeteilten Beträge Schätzungen vorgenommen. Andere Rückstellungen
Andere Verbindlichkeiten
RechnungsabgrenzungspostenDer passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Disagiobeträge bei Namensschuldverschreibungen in Höhe von 59 Tsd. Euro (Vorjahr: 63 Tsd. Euro). Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungVerdiente Beiträge für eigene RechnungDie gebuchten Bruttobeiträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft setzen sich wie folgt zusammen:
Rückversicherungssaldo (- = zu Gunsten der Rückversicherer)
Aufwendungen für KapitalanlagenIn den Abschreibungen auf Kapitalanlagen sind außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB in Höhe von 9.681 Tsd. Euro (Vorjahr: 17.889 Tsd. Euro). enthalten. Sonstige ErträgeIn den sonstigen Erträgen sind 1 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) aus der Abzinsung der sonstigen Rückstellungen enthalten. Sonstige AufwendungenIn den sonstigen Aufwendungen des Vorjahres sind 4 Tsd. Euro aus der Abzinsung der sonstigen Rückstellungen enthalten. Sonstige AngabenProvisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personal-Aufwendungen
VerbindlichkeitenDer Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 10.000 Tsd. Euro (Vorjahr: 10.000 Tsd. Euro). Mitglieder des Aufsichtsrates und des VorstandesDie Gremien sind auf Seite 4 und 5 abgedruckt. Aufsichtsrat, VorstandBezüge für den Vorstand wurden nicht gezahlt. Ruhegelder, Hinterbliebenen- und sonstige Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstandes wurden nicht gezahlt. Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen 245 Tsd. Euro. An Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2012 keine Kredite gewährt. Gesamthonorar des AbschlussprüfersDie Angaben für das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar erfolgt gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss der Gothaer Versicherungsbank VVaG, Köln, in den unser Unternehmen einbezogen wird. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten ArbeitnehmerDie Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Mitarbeiter. Wir nutzen zur Sicherstellung der betrieblichen Funktionen die Mitarbeiterkapazitäten der als Dienstleistungsgesellschaft konzipierten Asstel ProKunde Versicherungskonzepte GmbH, der GKC Gothaer Kunden-Service-Center GmbH, der Gothaer Lebensversicherung AG und der Gothaer Finanzholding AG sowie zur Know-how- und Kostenoptimierung zentrale Ressourcen aus dem Konzern. Dies erfolgt auf der Grundlage bestehender Funktionsausgliederungs- und sonstiger Dienstleistungsverträge. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Jahresende bestanden Resteinzahlungsverpflichtungen für in unserem Besitz befindliche Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Wertpapiere in Höhe von 43.730 Tsd. Euro (davon gegenüber verbundenen Unternehmen 23.517 Tsd. Euro). Aus Leasing-Verträgen besteht eine jährliche finanzielle Verpflichtung in Höhe von 1.931 Tsd. Euro. Gemäß §§ 124 ff VAG ist die Asstel Lebensversicherung AG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds kann auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) zusätzlich zur laufenden Beitragsverpflichtung Sonderbeiträge bis zur Höhe von 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen erheben. Daneben hat sich die Asstel Lebensversicherung AG verpflichtet, dem Sicherungsfonds bzw. alternativ der Protektor Lebensversicherungs AG finanzielle Mittel in Höhe von 1 Prozent der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen unter Anrechnung der bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Gesamtverpflichtung gegenüber dem Sicherungsfonds beträgt zum Bilanzstichtag 21,1 Mio. Euro. Latente SteuernAngaben zu latenten Steuern erfolgen aufgrund der steuerlichen Organschaft auf Ebene der Organträgerin Gothaer Versicherungsbank VVaG. KonzernzugehörigkeitDer Jahresabschluss unseres Unternehmens wird in den Konzernabschluss der Gothaer Versicherungsbank VVaG, Köln einbezogen. Die Gothaer Versicherungsbank VVaG stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis der Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Aufstellung des Anteilbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB
Die Angaben beziehen sich auf das jeweils letzte Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss vorlag. Es wurde von der Möglichkeit des § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht. Überschussbeteiligung der VersicherungsnehmerAllgemeines zur ÜberschussbeteiligungDer Versicherungsnehmer zahlt an das Lebensversicherungsunternehmen Beiträge. Das Lebensversicherungsunternehmen garantiert dem Versicherungsnehmer dafür die vertraglich zugesicherte Leistung. Darüber hinaus erhält jeder Versicherungsnehmer seinen Anteil an den Überschüssen, die von dem Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftet werden. Die Verteilung der von der Asstel Lebensversicherung AG erzielten Überschüsse erfolgt nach einem eigens entwickelten System, das der Überschusskraft der einzelnen Versicherung Rechnung trägt. Sie werden je nach Tarif, Geschlecht der versicherten Person und Vereinbarung dem Versicherungsnehmer gutgebracht oder ausgezahlt. ÜberschussentstehungDie Beiträge in der Lebensversicherung haben in der Regel über einen längeren Zeitraum Bestand und müssen unter gesicherten Annahmen sehr vorsichtig kalkuliert werden, damit die zugesagten Leistungen sicher erbracht werden können und auch die Kosten abgedeckt sind, die durch Abschluss und Verwaltung entstehen. Das Lebensversicherungsunternehmen stellt zur Absicherung der Leistungen Mittel zurück (Deckungsrückstellungen). Zusätzlich sorgt das Lebensversicherungsunternehmen dafür, dass diese Mittel gewinnbringend (rentabel) angelegt werden. Aufgrund der vorsichtigen Kalkulation entstehen Überschüsse, die sich weiter erhöhen, wenn das Lebensversicherungsunternehmen besonders rentabel arbeitet, also zum Beispiel die Kosten möglichst niedrig hält und das zur Verfügung gestellte Kapital gut anlegt. Die erwirtschafteten Überschüsse finden bedingungsgemäß Niederschlag in der Festlegung der für den neuen Deklarationszeitraum zu bestimmenden Überschussanteilsätze, die letztlich das Maß der Beteiligung an den Überschüssen für jede einzelne Versicherung sind. Diese Anteilsätze werden vom Vorstand der Asstel Lebensversicherung AG unter Beachtung der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Überschusszuteilung, Überschussverwendung, DirektgutschriftDie laufenden Überschussanteile werden als monatliche oder jährliche Anteile zugeteilt und entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen verwendet. Daneben können bei Beendigung des Vertrages Schlussüberschusszahlungen fällig werden, falls solche für das Geschäftsjahr deklariert wurden. Um die Überschüsse möglichst zeitnah an die Versicherungsnehmer weiterzugeben, erhalten überschussberechtigte Versicherungen einen Teil der laufenden Überschussbeteiligung als Direktgutschrift zu Lasten des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres. Diese mindert insoweit die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Die Direktgutschrift wird wie die laufende Überschussbeteiligung fällig und in gleicher Weise verwendet. Sie wird auf die laufende Überschussbeteiligung angerechnet und ist durch diese begrenzt. Hat sich die wirtschaftliche Situation seit der Festsetzung der Überschussbeteiligung für den Deklarationszeitraum wesentlich verschlechtert, können -unter Beachtung aller aufsichtsrechtlichen Auflagen - Mittel zur Finanzierung der Direktgutschrift aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen werden. Auf die Höhe der Überschussbeteiligung für den einzelnen Versicherungsvertrag hat dies keinen Einfluss. Die genaue Beschreibung der für eine Direktgutschrift in Betracht kommenden Versicherung sowie deren Berechnungsmodalitäten sind im Abschnitt "Weitere Erläuterungen zur Direktgutschrift" unten dargestellt. Deklarationszeitraum, Überschussanteilsätze im DeklarationszeitraumSoweit bedingungsgemäß Überschussanteile im Kalenderjahr 2013 fällig werden, gelten für diese die in der nachfolgenden Deklaration aufgelisteten Überschussanteilsätze. Weichen diese von den im Geschäftsbericht 2012 veröffentlichten Sätzen ab, so sind die letzteren in Klammern angegeben. Für die Rentenprodukt APK. können die Überschussanteilssätze quartärlich neu festgesetzt werden. Die Direktgutschrift ist in diesen Überschussanteilsätzen enthalten. Eine genauere Beschreibung der Direktgutschrift ist im Abschnitt "Weitere Erläuterungen zur Direktgutschrift" weiter unter dargestellt. Wird ein Versicherungsvertragtechnisch geändert, können sich entsprechend der durchgeführten Vertragsänderung abweichende Überschussanteile ergeben. Weitere Erklärungen zur DirektgutschriftDie für eine Direktgutschrift in Betracht kommenden überschussberechtigten Versicherungen sind: Kapitalbildende Versicherungen (Einzelkapital- wie Gruppenkapitalversicherungen), Vermögensbildungsversicherungen, Risikoversicherungen, Rentenversicherungen, Rentenversicherungen gemäß dem Gesetz zur steuerlichen Förderung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge und Invaliditätsversicherungen sowie zugehörige Ansammlungsguthaben, soweit keine geschäftsplanmäßigen Regelungen dagegen stehen. Eine Direktgutschrift wird nur dann für eine Versicherung gewährt, falls für diese eine laufende Überschussbeteiligung im Deklarationszeitraum - siehe Absatz "Deklarationszeitraum, Überschussanteilsätze im Deklarationszeitraum" - vorgesehen ist. Bei der Berechnung der Höhe der Direktgutschrift muss unterschieden werden zwischen einer Direktgutschrift auf nachschüssig gewährte laufende Überschussanteile und einer Direktgutschrift auf vorschüssig gewährte laufende Überschussanteile. Für nachschüssig gewährte laufende Überschussbeteiligung errechnet sich die Direktgutschrift als ein Zinssatz des maßgebenden Guthabens. Basis für diesen Zinssatz ist der für den Versicherungsvertrag für die aktuelle Überschusszuteilung zutreffende Ertrags-bzw. Zinsanteil, Basis-Überschussanteil, Zinsdividende, Bonus- bzw. Gewinnrente oder der Ansammlungszins. Für die Ansammlung ist dieser Zinssatz der Ansammlungszinssatz, soweit dieser 4% nicht überschreitet, abzüglich eines eventuell vorhandenen garantierten Zinses (Rechnungszins). Sonst ergibt sich der Zinssatz aus diesem Überschussanteilsatz, soweit die Summe aus diesem Satz und dem garantierten Zins (Rechnungszins) 4% nicht überschreitet, sonst aus 4% abzüglich des garantierten Zinses. Die maßgeblichen Guthaben für die Direktgutschrift sind für Versicherungsverträge, denen ein genehmigter Geschäftsplan zu Grunde liegt, die geschäftsplanmäßig geregelten Guthaben bzw. für die anderen Verträge die mit dem garantierten Zins (Rechnungszins) um ein Jahr abgezinsten Deckungsrückstellungen am Ende des Versicherungsjahres bzw. das zu Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Ansammlungsguthaben. Für vorschüssig gewährte laufende Überschussanteile ergibt sich die Direktgutschrift als der vorschüssig gewährte laufende Überschussanteil. Verstärkung der Deckungsrückstellung für das LanglebigkeitsrisikoAb dem Geschäftsjahr 2004 bildet die Asstel Lebensversicherung AG bei Rentenversicherungsverträgen nach Tarifgenerationen, die vor dem 1. Januar 2005 verkaufsoffen waren, wegen der stärker als kalkulierten Verbesserung der Lebenserwartung eine zusätzliche Deckungsrückstellung zur Sicherung der garantierten Renten im Altersrentenbezug. Die hierfür benötigten Mittel belasten das jeweilige Jahresergebnis und stehen somit nicht mehr für die Überschussbeteiligung zur Verfügung. Bei der Festsetzung der Höhe der Überschussbeteiligung ist die Belastung solange angemessen zu berücksichtigen, bis die für die zusätzliche Deckungsrückstellung benötigten Mittel aus den betroffenen Beständen heraus finanziert sind. Im Geschäftsjahr 2013 führt diese Belastung zu einer Anpassung der Überschussanteilsätze in Höhe von 0,5%, soweit nicht Garantien diesem entgegenstehen. Soweit die Belastung (aus dem aktuellen Jahr bzw. aus Vorjahren) bei Tarifen bei der Festsetzung der Überschussbeteiligung nicht in der geplanten Höhe einfließen konnte, werden diese in den nachfolgenden Jahren berücksichtigt und können zu einer zusätzlichen Anpassung der Überschussanteilssätze führen. Diese zusätzliche Deckungsrückstellung ist nicht den einzelnen Versicherungsverträgen, sondern diesem Bestand pauschal zugeordnet. Verstärkung der Deckungsrückstellung für das Zinsrisiko (Zinszusatzreserve)Ab dem Geschäftsjahr 2011 ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) eine Vergleichsrechnung zwischen den zugesagten Garantiezinssätzen und einer mittleren Umlaufrendite von Anlagen der öffentlichen Hand (DeckRV) durchzuführen. Liegen zugesagte Garantiezinssätze über dieser Umlaufrendite ist für die entsprechenden Versicherungsverträge eine zusätzliche Deckungsrückstellung zu bilden. Die hierfür benötigten Mittel belasten das jeweilige Jahresergebnis und stehen somit nicht mehr für die Überschussbeteiligung zur Verfügung. Bei der Festsetzung der Höhe der Überschussbeteiligung ist die Belastung solange zu berücksichtigen, bis die für die zusätzliche Deckungsrückstellung benötigten Mittel aus den betroffenen Beständen heraus finanziert sind. Im Geschäftsjahr 2012 sind alle Versicherungsverträge nach Tarifen mit einem Garantiezins in Höhe von 4,0% betroffen, so dass für diese Verträge im Geschäftsjahr 2013 die Überschussbeteiligung gekürzt wird. Soweit die Belastung bei Tarifen bei der Festsetzung der Überschussbeteiligung nicht in der geplanten Höhe einfließen konnte, werden diese in den nachfolgenden Jahren berücksichtigt und können dann zu einer zusätzlichen Anpassung der Überschussanteilssätze führen. Diese zusätzliche Deckungsrückstellung (Zinszusatzreserve) ist nicht den einzelnen Versicherungsverträgen, sondern diesem Bestand pauschal zugeordnet. Beteiligung an den BewertungsreservenZur Beteiligung an den Bewertungsreserven kommt zurzeit das nachfolgend beschriebene Verfahren zur Anwendung. Die Kapitalanlage der Asstel Lebensversicherung AG ist zu unterscheiden nach Kapitalanlagen auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers (Anlagemittel aus fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen oder fondsgebundenen Komponenten) und nach konventionellen Kapitalanlagen (Anlagemittel aus konventionellen Lebensversicherungsverträgen, d. h. nicht fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen oder konventionellen Komponenten, d. h. nicht fondsgebundenen Komponenten, oder aus Eigenkapital, Gewinnrücklagen oder ähnlichen den Versichertenvermögen nicht zuzuordnenden Bilanzpositionen). Bei den Kapitalanlagen aus den fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen wird mit dem aktuellen Kurswert bilanziert, so dass keine Bewertungsreserven entstehen können. Bei den konventionellen Kapitalanlagen entstehen auf Grund der Bewertungsvorschriften Bewertungsreserven (nicht realisierte Gewinne) bzw. Bewertungslasten (nicht realisierte Verluste). An dem Saldo aus Bewertungsreserven und Bewertungslasten abzgl. eines gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Abzuges für einen Sicherungsbedarf (zur Sicherstellung der Finanzierung von Garantien) - insoweit der Saldo positiv ist - sind die Versicherungsnehmer nach § 153 VVG verursachungsorientiert zu beteiligen. Die Grundsätze dieses Beteiligungsverfahrens sind im Folgenden dargestellt. Wenn im Folgenden von Bewertungsreserven gesprochen wird, ist grundsätzlich der Saldo aus Bewertungsreserven und -lasten zu verstehen, jedoch kein negativer Betrag. Anspruchsberechtigte Verträge und TarifeEine Beteiligung an den Bewertungsreserven erhalten alle Tarife bis auf
Tarife in fremd geführten Konsortialverträgen erhalten eine Beteiligung an den Bewertungsreserven nach dem Verfahren der federführenden Gesellschaft, soweit diese eine vorsieht. Zeitpunkt der unwiderruflichen Zuteilung der Beteiligung an den BewertungsreservenEin Versicherungsvertrag erhält, soweit er anspruchsberechtigt ist, bei Beendigung (Ablauf, Tod, Rückkauf) eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Bei Rentenversicherungsverträgen treten an die Stelle des Ablaufs die Beendigung der Ansparphase sowie die Rentenbezugszeit. Wird nur ein Vertragsteil, dem ein anspruchberechtigter Tarif zu Grunde liegt, (zum Beispiel Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenenzusatzversicherung) beendet, werden dem Versicherungsnehmer die auf diesen Vertragsteil entfallenden Bewertungsreserven zugeteilt. Bestimmung der verteilungsfähigen BewertungsreservenDer Bestand an Versicherungsverträgen setzt sich zusammen aus dem eigen geführten Geschäft, wiederum unterteilt in Verträge im Rentenbezug und sonstige anspruchsberechtigte Verträge, und den fremd geführten Konsortialverträgen. Für jeden dieser Teilbestände werden die verteilungsfähigen Bewertungsreserven gemäß dem nachfolgend beschriebenen Verfahren (GDV-Verfahren) bestimmt. Die weitere Zuordnung und Zuteilung bei den fremd geführten Konsortialverträgen erfolgt nach dem Verfahren der federführenden Gesellschaft. Schritt 1 (Zuordnung der Bewertungsreserven auf die Gesamtheit der anspruchsberechtigten Verträge)Der Anteil der Bewertungsreserven, der den anspruchsberechtigten Verträgen zugeordnet wird, ergibt sich aus der Multiplikation der gesamten Bewertungsreserven mit der Verhältniszahl (Faktor 1) aus den "verteilungsrelevanten Passivposten für anspruchsberechtigte Verträge" zu dem Minimum aus der "verteilungsrelevanten Bilanzsumme" und der "Summe der Kapitalanlagen". Ist diese Verhältniszahl größer als 1, wird sie durch 1 ersetzt. In Formeln:
"Verteilungsrelevant" bedeutet, dass diesem Bilanzposten Bewertungsreserven zugeordnet werden, da er von Kapitalanlagen bedeckt wird, bei denen Bewertungsreserven entstehen können.
Diese Verhältniszahl wird einmal jährlich auf Basis der Jahresabschlusszahlen ermittelt. Schritt 2 (Bestimmung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven)Ausgangspunkt für die Ermittlung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven sind die oben ermittelten auf die anspruchsberechtigten Verträge entfallenden Bewertungsreserven. Diese werden im Verhältnis (Faktor 2) der "verteilungsrelevanten Passivposten für anspruchsberechtigte Verträge ohne die ungebundene Rückstellung für Beitragsrückerstattung" zu den "verteilungsrelevanten Passivposten für anspruchsberechtigte Verträge" reduziert. Ist der Faktor 2 größer als 1, wird er durch 1 ersetzt; ist er negativ, wird er durch 0 ersetzt.
Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven ergeben sich dann aus den gesamten Bewertungsreserven durch Multiplikation mit den beiden oben beschriebenen Faktoren (Faktor 1 und Faktor 2). Die Bestimmung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven erfolgt monatlich auf Basis der Bewertungsreserven des ersten Börsentages des jeweiligen Monats. Verteilungsfähige Bewertungsreserven = Gesamte Bewertungsreserven x Faktor 1x Faktor 2. Schritt 3 (Bestimmung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven pro Teilbestand)Für jeden anspruchsberechtigten Versicherungsvertrag wird die Summe der Versichertenguthaben (Deckungsrückstellungen und Gewinnguthaben) zum jeweiligen Bilanztermin bestimmt. Die Summe der Versichertenguthaben wird für jeden Teilbestand (Verträge im Rentenbezug des eigen geführten Geschäfts, sonstige anspruchsberechtigte Verträge des eigen geführten Geschäfts, fremd geführte Konsortialverträge) gebildet. Das Verhältnis der Summe eines Teilbestandes zur Summe aller anspruchberechtigten Versicherungsverträge beschreibt den Anteil des Teilbestandes an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven. Zuordnung und Zuteilung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven auf den einzelnen Vertrag (für Verträge des eigen geführten Geschäfts, die nicht im Rentenbezug stehen)Das Zuordnungsverfahren ist ein Ertragsschlüsselverfahren pro Vertragsteil eines Vertrages, die Festlegung des Schlüssels erfolgt einmal im Jahr. Vertragsteile sind die Hauptversicherung (das versicherte Hauptrisiko) sowie abgeschlossene Zusatzversicherungen (zum Beispiel Berufsunfähigkeitversicherung). Bei der Festlegung des Schlüssels werden die benötigten technischen Werte (vorhandene konventionelle Mittel, Summe der gezahlten Beiträge) zum bzw. bis zum letzten Bilanztermin berücksichtigt. Dem einzelnen Vertragsteil werden nun anteilig die verteilungsfähigen Bewertungsreserven zugeordnet, und zwar je nach Verhältnis des konventionellen Kapitalertrags für diesen Vertragsteil zu dem gesamten konventionellen Kapitalertrag aller Versicherungsnehmer des jeweiligen Teilbestandes (fremd geführter Konsortialvertrag oder eigen geführtes Geschäft). Der konventionelle Kapitalertrag errechnet sich dabei aus den vorhandenen konventionellen Mitteln des jeweiligen Vertragsteils (Deckungsrückstellung und Gewinnguthaben, ausgenommen Rückstellungen und Überschussguthaben auf Rechnung und Risiko des Versicherungsnehmers), abzüglich der Summe der gezahlten Beiträge (dabei werden nur die Beitragsteile berücksichtigt, die dem konventionellen Teil des Vertragsteils zugeordnet sind, ohne Beitragsteile aus der Überschussbeteiligung). Für Versicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, wird die Summe der gezahlten Beiträge bis zum 31. Dezember 2007 geeignet approximiert. Bei Beendigung eines Vertragsteils durch Ablauf, Tod oder bei Beendigung der Ansparphase bei Rentenversicherungen werden 50% der auf den Vertragsteil zugeordneten verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Vorvormonats (bezogen auf den Zuteilungstermin) zugeteilt, bei Rückkauf 50% der auf den Vertragsteil zugeordneten verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Vormonats. Zuordnung und Zuteilung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven auf den einzelnen Vertrag (für Verträge im Rentenbezug des eigen geführten Geschäfts)Die Zuteilung der verteilungsfähigen Bewertungsreserven erfolgt über eine erhöhte laufende Überschussbeteiligung. Dazu wird zunächst Faktor3 bestimmt:
Die auszuschüttende Beteiligung an den Bewertungsreserven bestimmt sich dann durch: verteilungsfähigen Bewertungsreserven für diesen Teilbestand x Faktor 3 x 50%. Dieses Produkt wird dann in eine geeignete erhöhte laufende Überschussbeteiligung umgerechnet, um die dann die Überschussanteilsätze der laufenden Renten erhöht werden. Mindestbeteiligung an den BewertungsreservenDarüber hinaus kann eine Aufstockung der Beteiligung an den Bewertungsreserven auf einen Mindestbetrag nach Maßgabe der aktuellen Überschussanteildeklaration erfolgen. Diese wird nachfolgend auch Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven oder kurz Mindestbeteiligung genannt. Die Mindestbeteiligung wird auf den Anspruch an der Beteiligung an den Bewertungsreserven angerechnet. Die Mindestbeteiligung kann für Abläufe, Tod, Rückkauf, Beendigung der Ansparphase bei Rentenversicherungen oder in der Rentenphase unterschiedlich sein und wird nur dann fällig, falls sie für den Deklarationszeitraum festgelegt wurde. Die Aufstockung ergibt sich als Differenz aus der deklarierten Mindestbeteiligung und dem tatsächlichen Anspruch an den Bewertungsreserven soweit diese positiv ist. Zur Darstellung der ÜberschussanteileDie Überschussanteilsätze werden für die Tarife mit den alten Produktbezeichnungen bis 1. Juli 2000 nach Gewinnverbänden dargestellt, für die Verträge mit den neuen Produktbezeichnungen ab 1. Juli 2000 erfolgt die Darstellung für jeden einzelnen Tarif. A. Überschussanteile für Produkte und zugehörige Zusatzversicherungen vor der Einführung der neuen Produktpalette zum 1. Juli 2000Abrechnungsverbände Kap, VL, Ren und Gr sowie Neuzugang ab 1. Januar 1995Die Abrechnungsverbände Kap, VL, Ren und Gr umfassen folgende für den Neuzugang geschlossene Gewinnverbände:
Bezeichnungen bei Sterbetafeln
M = Sterbetafel für Männer
Der Neuzugang ab 1. Januar 1995 unterteilt sich in folgende Gewinnverbände Kp E1, Kp E2, Kp E3, Kp S1, Kp S2, Kp M1, RisB E1, RisB S1, RisL E1, RisL E2, KpV E1, Rt E1, Rt E2, Rt E3, Rt S1, Rt S2, Kp G1, BUZS E1, BUZS S1, BUZL E1, BUZL S1, BUZL E2, BUZL E3, BUZA E3. Überschussverteilung und -verwendung bei den Abrechnungsverbänden Kap, VL, Ren und Gr sowie beim Neuzugang ab 1. Januar 1995Bei Kapital- und Rentenversicherungen besteht die Überschussbeteiligung aus laufenden Überschussanteilen und einem Schlussüberschussanteil/einer Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Die laufenden Überschussanteile werden jeweils am Ende des Versicherungsjahres gutgeschrieben. Sie werden im Allgemeinen verzinslich angesammelt und bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt, außer bei:
Der Schlussüberschussanteil wird für den Neuzugang vor dem 1. Januar 1995 gemäß den hierfür getroffenen geschäftsplanmäßigen Festlegungen fällig. Für den Neuzugang ab dem 1. Januar 1995 wird bei Beendigung der Beitragszahlungsdauer im Deklarationszeitraum ein Schlussüberschussanteil fällig. Im Todesfall oder bei Rückkauf wird ein anteiliger Schlussüberschussanteil gezahlt. Für jedes volle abgelaufene Versicherungsjahr wird ein Promillesatz auf das maßgebliche Deckungskapital gewährt und mit Ausnahme der Gewinnverbänden Kp E2, Kp S2 und Kp E3 mit dem Ansammlungszins verzinst. Als Promillesatz für ein abgelaufenes volles Versicherungsjahr wird der für dieses abgelaufene volle Versicherungsjahr in der entsprechenden Überschussdeklaration festgesetzte Satz genommen. Das maßgebliche Deckungskapital ist für die Gewinnverbände Kp E2, Kp S2 und Kp E3 das Deckungskapital am Ende des jeweiligen Versicherungsjahres, sonst das überschussberechtigte Deckungskapital des entsprechenden Versicherungsjahres. Bei einer nicht planmäßigen technischen Änderung können sich hiervon abweichende Werte ergeben. Bei Beendigung der Versicherung entspricht der Anteil der Mindestbeteiligung 10% der zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Schlussgewinnanteile incl. Mindestbeteiligung. Weibliche Personen, die nach einem Tarif mit alten Rechnungsgrundlagen ("Männer-Sterbetafel") versichert sind, erhalten im Hinblick auf ihre längere durchschnittliche Lebenserwartung einen Ausgleich über den Zusatz-Überschussanteil. Bei den Risikoversicherungen besteht die Überschussbeteiligung aus einer Sofort-Überschussbeteiligung in Form einer erhöhten Versicherungssumme (Todesfallbonus) oder einer Schlusszahlung. Hiervon ausgenommen sind die Risikoversicherungen des Gewinnverbands RisL E1. Bei diesem erfolgt die Überschussbeteiligung wie bei Versicherungen nach Tarif KT 86 des Abrechungsverbandes E. Die Regelungen bei Zusatzversicherungen sind nachfolgend bei der Deklaration unter Ziffer 1 in den Abschnitten für Zusatzversicherungen dargestellt. Überschusssätze der Abrechnungsverbände Kap, VL, Ren und Gr sowie des Neuzugangs ab 1. Januar 1995Die Überschussanteilsätze sind in der Deklaration unter Ziffer 1 angegeben. Gewinnverbände des Abrechnungsverbandes EDer Abrechnungsverband E umfasst folgende für den Neuzugang geschlossene Gewinnverbände:
Überschussverteilung und -Verwendung beim Abrechungsverband EDie Überschussbeteiligung besteht aus laufenden Überschussanteilen. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wird zusätzlich eine Schlussdividende bzw. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt. Die Ausschüttung der laufenden Überschussanteile für die beitragspflichtigen Versicherungen der Tarife 9,10 und KT 86 erfolgt bei jeder Beitragsfälligkeit. Sie werden mit den Beiträgen verrechnet. Bei allen anderen Versicherungen werden die laufenden Überschussanteile jeweils am Ende des Versicherungsjahres gutgeschrieben. Sie werden verzinslich angesammelt und bei Beendigung des Vertrages ausgezahlt. Die Grunddividende enthält einen Ausgleich für weibliche Versicherte, die nach einem Tarif aufgrund alter Rechnungsgrundlagen ("Männer-Sterbetafel") versichert sind. Dieser Ausgleich berücksichtigt die durchschnittlich höhere Lebenserwartung von Frauen. Bis 1999 wurde dieser Ausgleich in Form einer zusätzlichen Schlussdividende gewährt. Die Schlussdividende bzw. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird gemäß den geschäftsplanmäßigen Festlegungen ermittelt und bei Beendigung der Beitragszahlungsdauer ausgeschüttet. Im Todesfall oder bei Rückkauf wird eine anteilige Schlussdividende bzw. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Maßgebend für die Höhe der Schlussdividende bzw. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven sind die nachfolgend bei der Deklaration unter Ziffer 2 angegebenen Sätze, die für jedes anrechnungsfähige Versicherungsjahr gelten. Die Regelungen bei Zusatzversicherungen sind nachfolgend bei der Deklaration unter Ziffer 2 im Abschnitt für Zusatzversicherungen dargestellt. Überschusssätze des Abrechnungsverbandes EDie Überschussanteilsätze sind in der Deklaration unter Ziffer 2 angegeben. DeklarationSofern sich die Überschusssätze geändert haben, sind die Sätze des vorangehenden Deklarationszeitraumes in Klammern angegeben. 1. Abrechnungsverbände Kap, VL, Ren und GR sowie Neubestand ab 1. Januar 19951.1 Hauptversicherungen mit Kapitalbildung
1 In dem Basisüberschussanteil ist eine
Mindestbeteiligung in Höhe von 0,08% enthalten.
1 Falls der Basisüberschussanteil ungleich
Null ist, ist eine Mindestbeteiligung in Höhe von
0,05% enthalten.
1 Enthält die Beteiligung an den
Bewertungsreserven in Höhe von 0,02%.
Sonderregelungen für Kap 2, Kap 3 und Kap 4Bei gleichartigen Tarifen, deren Beitragsniveau infolge geänderter Summenrabatte/ -zuschläge unterschiedlich ist, werden die laufenden Überschussanteile entsprechend korrigiert, um eine Gleichbehandlung zu erreichen. 1.2. Risikoversicherungen
Die Risikoversicherungen des Gewinnverbands RisL E1 sind überschussberechtigt gemäß den Regelungen für Risikoversicherungen des Gewinnverbands ER 86 im Abrechnungsverband E.
1.3. Zusatzversicherungen (IZV, BUZ)Zusatzversicherungen nach den genannten Tarifen erhalten bei Tod des Versicherten, bei Kündigung der Zusatzversicherung oder bei Erleben des Ablaufs der Beitragszahlungsdauereine Schlusszahlung. Für jedes volle abgelaufene Versicherungsjahr wird ein Prozentsatz der für dieses Versicherungsjahr gezahlten überschussberechtigten Zusatzbeiträge gewährt. Im Deklarationszeitraum beträgt dieser Prozentsatz 30% für beitragspflichtige Verträge sowie 0% für beitragsfreie Verträge. Leistungspflichtige Zusatzversicherungen nach den Tarifen IZV und BUZ, erhalten einen laufenden Überschussanteil in Höhe von 0,0% (0,3%) des überschussberechtigten Deckungskapitals. Wird die Rente erst für weniger als 12 Monate gezahlt, so wird der laufende Überschuss anteilig gewährt. In dem laufenden Überschussanteil ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,0% enthalten. Der laufende Überschussanteil wird verzinslich angesammelt oder zur Bildung einer Gewinnrente verwendet, die zusammen mit der versicherten Rente fällig wird. Die Gewinnrenten sind wiederum wie die Grundrente überschussberechtigt. Verzinslich angesammelte Überschussguthaben werden bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt. Zusatzversicherungen zu den Tarifen der Gewinnverbände Kap 5 M, GrF 6, Kp M1 und Kp G1 sowie Zusatzversicherungen der Gewinnverbände BUZL E1 und BUZLS1 sind überschussberechtigt gemäß den Regelungen für Zusatzversicherungen des Abrechnungsverbandes E. 1.4. Zusatzversicherungen (BUZ BF 98, BUZ BR 98, BF 98, BR 98)Die Überschussbeteiligung für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der genannten Tarife besteht aus laufenden Überschussanteilen. Während der leistungsfreien Zeit beträgt der laufende Überschussanteil 25% des Beitrages für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (ohne Zuschläge) für beitragspflichtige Versicherungen sowie 0,00% des überschussberechtigten Deckungskapitals für beitragsfreie Versicherungen. Die laufenden Überschussanteile werden entweder verzinslich angesammelt oder zur Beitragsreduktion verwendet. Während der leistungspflichtigen Zeit wird als Überschussanteil eine Gewinnrente in Höhe von 0,00% der Berufsunfähigkeitsrente zuzüglich der Gewinnrente des Vorjahres gewährt. Die Gewinnrente wird erstmals fällig, nachdem die Berufsunfähigkeit mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden hat. In der Gewinnrente ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,0% enthalten. Die Gewinnrente wird bei den Tarifen BUZ BF 98 und BF 98 verzinslich angesammelt und bei den Tarifen BUZ BR 98 und BR 98 zusammen mit der Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Verzinslich angesammelte Überschussguthaben werden bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt. 1.5. Zusatzversicherungen (UZV)Die Zinsdividende beträgt bei beitragsfreien Unfall-Zusatzversicherungen 0,0% (0,3%), bei beitragspflichtigen 0% des überschussberechtigten Deckungskapitals. 1.6. AnsammlungszinsDer Ansammlungszins setzt sich zusammen aus dem Rechnungszins (für Versicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 1995 zugegangen sind - regulierter Bestand), der Direktgutschrift sowie dem Ansammlungsüberschussanteil. Der Ansammlungszins beträgt jährlich:
Für Unfall-Zusatzversicherungen gemäß 1.5 richtet sich der Ansammlungszins nach der zugehörigen Hauptversicherung. 2. Abrechnungsverband E2.1 Hauptversicherungen mit Kapitalbildung
1 Wenn die Zinsdividende ungleich Null ist, ist
eine Mindestbeteiligung in Höhe von 0,5 ‰
enthalten.
2.2. Risikoversicherungen
2.3. Zusatzversicherungen (BUZ)Die Überschussbeteiligung für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen besteht aus laufenden Überschussanteilen. Während der leistungsfreien Zeit wird ein Prozentsatz auf den überschussberechtigten Zusatzbeitrage gewährt. Dieser beträgt für beitragspflichtige Versicherungen 15%, für beitragsfreie Versicherungen 0%. Bei Zusatzversicherungen zu den Risikotarifen 9, 10 und KT 86 werden die Überschussanteile mit den laufenden Beiträgen verrechnet. Die Ausschüttung erfolgt bei jeder Beitragsfälligkeit. Bei allen übrigen Zusatzversicherungen werden die laufenden Überschussanteile am Ende des Versicherungsjahres gutgeschrieben und verzinslich angesammelt. Während der leistungspflichtigen Zeit wird ein Überschussanteil in Höhe von 0,0% (0,3%) des überschussberechtigten Deckungskapitals gewährt. Dieser wird verzinslich angesammelt oder zur Bildung einer überschussberechtigten Gewinnrente verwendet. In dem Überschussanteil ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,0% enthalten. Verzinslich angesammelte Überschussguthaben werden spätestens bei Beendigung der Versicherung ausgezahlt. 2.4. AnsammlungszinsDer Ansammlungszins setzt sich zusammen aus dem Rechnungszins (für Versicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 1995 zugegangen sind - regulierter Bestand), der Direktgutschrift sowie dem Ansammlungsüberschussanteil. Der Ansammlungszins beträgt jährlich
B. Überschussanteile für Produkte und zugehörige Zusatzversicherungen mit Einführungstermin ab dem 1. Juli 2000 (Produktbezeichnungen: AE., AF., AH., AL., AM., AMM., AP, AR., RMA.)1. Kapitalbildende VersicherungenLaufende ÜberschussanteileDie laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Risikoanteil und einem Ertragsanteil. Der Risikoanteil wird in Promille der Todesfallsumme oder in Prozent des Risikobeitrags bemessen. Der Ertragsanteil bemisst sich in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals. Überschussberechtigt sind die Todesfallsumme oder der Risikobeitrag des gerade beendeten Versicherungsjahres. Das für die Überschussbeteiligung maßgebliche Deckungskapital ergibt sich aus dem mit dem Rechnungszins um ein halbes Jahr diskontierten arithmetischen Mittel der Deckungskapitale am Ende des abgelaufenen und des davor beendeten Versicherungsjahres; bei Mehrfachauszahlungstarifen abzüglich einer zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres fällig gewordenen Erlebensfallleistung. Ein letzter Jahresanteil wird bei Ablauf, Auflösung oder Beendigung im Rahmen der flexiblen Altersgrenze gewährt, bei unterjährigem Abgang anteilig. Er berechnet sich analog zu den laufenden Überschussanteilen. Risikoanteile werden zurzeit in Promille der Todesfallsumme gewährt. Tarife mit Auflösungsoption (Kennzeichen "A" in der Tarifbezeichnung) erhalten in der Auflösungsphase keinen Risikoanteil. Es sind die nachfolgend aufgeführten Gewinnverwendungsarten vorgesehen. Barauszahlung, verzinsliche AnsammlungDie jährlichen Überschussanteile werden bar ausgezahlt oder verzinslich angesammelt. Im Deklarationszeitraum gelten die nachfolgend deklarierten Risiko- und Ertragsanteile.
Gewinnsystem BEDie jährlichen Überschussanteile werden für eine zusätzliche Versicherung (Bonus BE) verwendet, die vor allem die Versicherungsleistung im Erlebensfall erhöht. Es gelten die entsprechenden Überschussanteilsätze der Gewinnsysteme "Barauszahlung, verzinsliche Ansammlung". Gewinnsystem BSVon Beginn der Versicherung an wird ein zusätzlicher Mindesttodesfallschutz in Höhe von maximal 35% der für das betreffende Versicherungsjahr maßgeblichen Versicherungssumme vereinbart. Es gelten die Überschussanteilsätze der Gewinnsysteme "Barauszahlung, verzinsliche Ansammlung", die entsprechend des individuell vereinbarten Mindesttodesfallschutzes reduziert werden (s.u.). Die jährlichen Überschussanteile, die nach Finanzierung dieser verstärkten Absicherung im Todesfall verbleiben, werden wie im Gewinnsystem BE verwendet. Gewinnsystem BREs wird eine Beitragsreduktion in Höhe von maximal 10% des für das jeweilige Versicherungsjahr geltenden Jahresbeitrags gewährt. Das Gewinnsystem BR ist nur bei den Tarifen AE., AF zugelassen. Es gelten die Überschussanteilsätze der Gewinnsysteme "Barauszahlung, verzinsliche Ansammlung", die entsprechend der individuell vereinbarten Beitragsreduktion reduziert werden (siehe unten). Die jährlichen Überschussanteile, die nach Finanzierung dieser Beitragsreduktion verbleiben, werden wie im Gewinnsystem BE verwendet. Anpassung der Risikoanteil- und Ertragsanteilsätze in den Gewinnsystemen BS und BRRisikoanteilsatz:Im Gewinnsystem BR wird der in den Gewinnsystemen "Barauszahlung, verzinsliche Ansammlung" deklarierte Überschusssatz für jedes vereinbarte Prozent der Beitragsreduktion um 1/10 von dem aktuell deklarierten Risikoanteilsatz reduziert. Im Gewinnsystem BS wird für beitragspflichtige Versicherungen der in den Gewinnsystemen "Barauszahlung, verzinsliche Ansammlung" deklarierte Risikoanteilsatz für jedes Prozent des vereinbarten Mindesttodesfallschutzes um ein 1/35 von dem aktuell deklarierten Risikoanteilsatz reduziert. Für beitragsfreie Versicherungen wird ein gegenüber beitragspflichtigen Versicherungen halbierter Risikoanteilsatz gewährt. In allen Gewinnsystemen darf die Reduktion den Risikoanteilsatz des Gewinnsystems BE nicht überschreiten. Ertragsanteilsatz:Für jedes Prozent der vereinbarten Beitragsreduktion wird der in den Gewinnsystemen "Barauszahlung, verzinsliche Ansammlung" deklarierte Ertragsanteilsatz um 1/10 von 1,1% reduziert. Schlussgewinnanteile/ Mindestbeteiligung an den BewertungsreservenSoweit Schlussgewinnanteile bzw. eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven im Deklarationszeitraum fällig werden, berechnen sie sich wie folgt abhängig vom Tarif 1. Schlussüberschussanteil/Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in % der Leistungen aus der laufenden Überschussbeteiligung 2. Laufzeitabhängiger Schlussanteil/laufzeitunabhängige Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in % der Versicherungssumme
Bei vorgezogenem Ablauf, Tod oder Rückkaufwird ein Schlussgewinnanteil/eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in verminderter Höhe fällig. Bonus BEDer Bonus BE ist selbst wieder überschussberechtigt. Er erhält laufende Überschussanteile, die aus einem Risiko- und einem Ertragsanteil bestehen. Der Risikoanteil wird in Promille der Bonusversicherungssumme, der Ertragsanteil in Prozent des Bonusdeckungskapitals bemessen. Überschussberechtigt ist die Bonusversicherungssumme des abgelaufenen sowie das Bonusdeckungskapital zu Beginn des gerade beendeten Versicherungsjahres. Analog zur zugehörigen Grundversicherung wird ein letzter Jahresanteil gewährt.
2. Risikoversicherungen2.1. Risikotarife der E-Generation
Es wird ein Todesfallbonus in Höhe von 150% der aktuellen garantierten Todesfallleistung gewährt. Alternativ kann bei Risikoversicherungen mit konstanter Todesfallleistung und durchgehender Beitragszahlung als Überschussbezugsart Beitragsreduktion in Höhe von 60% des Tarifbeitrags gewählt werden. 2.2. Risikotarife der F-, H- und L-Generation
Es wird ein Todesfallbonus in Höhe von 163% der aktuellen garantierten Todesfallleistung gewährt. Alternativ kann bei Risikoversicherungen mit konstanter Todesfallleistung und durchgehender Beitragszahlung als Überschussbezugsart Beitragsreduktion in Höhe von 62% des Tarifbeitrags gewählt werden. 2.3. Risikotarife der M-Generation
Es wird ein Todesfallbonus in Höhe von 100% der aktuellen garantierten Todesfallleistung gewährt. Alternativ kann bei Risikoversicherungen mit konstanter Todesfallleistung und durchgehender Beitragszahlung als Überschussbezugsart Beitragsreduktion in Höhe von 50% des Tarifbeitrags gewählt werden. 2.4. Risikotarife der MM-Generation (ab 1. Januar 2009)
Es wird ein Todesfallbonus in Höhe von 56% der aktuellen garantierten Todesfallleistung gewährt. Alternativ kann bei Risikoversicherungen mit konstanter Todesfallleistung und durchgehender Beitragszahlung als Überschussbezugsart Beitragsreduktion in Höhe von 36% des Tarifbeitrags gewählt werden. 2.5. Risikotarife der MN-Generation (ab 1. Januar 2011)
Es wird ein Todesfallbonus in % der aktuellen garantierten Todesfallleistung gewährt. Alternativ kann bei Risikoversicherungen mit konstanter Todesfallleistung und durchgehender Beitragszahlung als Überschussbezugsart Beitragsreduktion in % des Tarifbeitrags gewählt werden. Die entsprechenden Überschussanteilsätze werden abhängig von der Laufzeit und vom Vorliegen der Bedingungen für einen Familienbonus gewährt.
2.6. Risikotarife der P-Generation (ab 1. Januar 2012)
Es wird ein Todesfallbonus in % der aktuellen garantierten Todesfallleistung gewährt. Alternativ kann bei Risikoversicherungen mit konstanter Todesfallleistung und durchgehender Beitragszahlung als Überschussbezugsart Beitragsreduktion in % des Tarifbeitrags gewählt werden. Die entsprechenden Überschussanteilsätze werden abhängig von der Laufzeit und vom Vorliegen der Bedingungen für einen Familienbonus gewährt.
Es wird ein Todesfallbonus in % der aktuellen garantierten Todesfallleistung gewährt. Alternativ kann bei Risikoversicherungen mit konstanter Todesfallleistung und durchgehender Beitragszahlung als Überschussbezugsart Beitragsreduktion in % des Tarifbeitrags gewählt werden. Die entsprechenden Überschussanteilsätze werden abhängig vom Geschlecht und vom Vorliegen der Bedingungen für einen Familienbonus gewährt.
2.7. Risikotarife der Q-Generation (ab 1. Januar 2013)
Es wird ein Todesfallbonus in % der aktuellen garantierten Todesfallleistung gewährt. Alternativ kann bei Risikoversicherungen mit konstanter Todesfallleistung und durchgehender Beitragszahlung als Überschussbezugsart Beitragsreduktion in % des Tarifbeitrags gewählt werden. Die entsprechenden Überschussanteilsätze werden abhängig von der Laufzeit, vom Vorliegen der Bedingungen für einen Familienbonus und vom Vorliegen der Bedingungen für einen Partnerbonus gewährt.
Es wird ein Todesfallbonus in % der aktuellen garantierten Todesfallleistung gewährt. Alternativ kann bei Risikoversicherungen mit konstanter Todesfallleistung und durchgehender Beitragszahlung als Überschussbezugsart Beitragsreduktion in % des Tarifbeitrags gewählt werden. Die entsprechenden Überschussanteilsätze werden in Abhängigkeit vom Vorliegen der Bedingungen für einen Familienbonus gewährt.
3. Rentenversicherungen (ohne Versicherungen gemäß 4.)Die Versicherungen erhalten laufende Überschussanteile. Zusätzlich werden Schlussgewinnanteile bzw. eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven abhängig vom Tarif gewährt. Laufende ÜberschussanteileDie Versicherung gilt für die Überschussanteilberechnung als Versicherung im Rentenbezug, wenn die Rentenversicherung oder die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung im Rentenbezug ist. Während der AufschubzeitDie laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Rentenanteil in Promille der Jahresrente und einem Zinsanteil (ARE, AHE, ARF, AHF, ARH, AHH, ARL, AHL) bzw. einem Ertragsanteil (Tarife RMA., ARP., ARQ., HMA., AHP., AHQ., APKM1, APKP1, AQKP1) in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals. Für Rentenhauptversicherungen ohne Schlussgewinnbeteiligung ist eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven im Zins- bzw. Ertragsanteil enthalten. Hinterbliebenenzusatzversicherungen erhalten diese Mindestbeteiligung nicht. Überschussberechtigt ist die Jahresrente des gerade beendeten Versicherungsjahres. Das für die Überschussbeteiligung maßgebliche Deckungskapital ergibt sich aus dem mit dem Rechnungszins um ein Jahr/einen Monat diskontierten Deckungskapital am Ende des abgelaufenen Versicherungsjahres Monats. Ein letzter Jahresanteil wird bei Kapitalabfindung (anteilig auch im Rahmen der flexiblen Altersgrenze) oder bei Übergang in den Rentenbezug gewährt. Er berechnet sich analog zu den laufenden Überschussanteilen. Die jährlichen Überschussanteile werden zur Finanzierung einer zusätzlichen Rentenleistung (Bonus, Rentenbonus Plus) verwendet. Alternativ können sie auch verzinslich angesammelt oder bar ausgezahlt werden. Nach RentenbeginnDie laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Rentenanteil, einem Zinsanteil und einem zusätzlichen Zinsanteil (Tarife ARE, AHE, ARF, AHF, ARH, AHH, ARL, AHL) bzw. einem Ertragsanteil und einem zusätzlichen Ertragsanteil (Tarife RMA., ARP.,HMA., AHP., AHQ., APKM1, APKP1, AQKP1). Der Rentenanteil wird in Promille der Jahresrente bemessen. Der Zinsanteil bzw. der zusätzliche Zinsanteil (bei Konstanter Gewinnrente bzw. Gewinnrente) werden in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals bemessen. Im Zinsanteil ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven enthalten. Rentenhauptversicherungen wird außerdem eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt, die desgleichen im Zinsanteil enthalten ist. Hinterbliebenenzusatzversicherungen erhalten keine Mindestbeteiligung. Überschussberechtigt ist die Jahresrente des gerade beendeten Versicherungsjahres. Das für die Überschussbeteiligung maßgebliche Deckungskapital ergibt sich aus dem mit dem Rechnungszins um ein Jahr und mit einem Zins zweiter Ordnung um ein weiteres Jahr diskontierten Deckungskapital am Ende des laufenden Versicherungsjahres. Die jährlichen Überschussanteile können wahlweise zur Finanzierung einer zusätzlichen Rentenleistung (Bonusrente) verwendet oder bar ausgezahlt werden. Als Überschussverwendungsart kann ferner die Konstante Gewinnrente bzw. Gewinnrente vereinbart werden. In diesem Fall werden die jährlichen Überschussanteile für eine zusätzliche individuell berechnete Rentenleistung nach dem Leistungsbild der Grundversicherung verwendet. Diese Rentenleistung bleibt bei unveränderter Überschusssituation in ihrer Höhe bestehen. Nicht zur Finanzierung der Konstanten Gewinnrente bzw. Gewinnrente benötigte Überschussanteile, werden zur Bildung von Bonusrenten verwendet. Überschussbeteiligung für BoniDie in der Aufschubzeit und im Rentenbezug gebildeten Boni sind selbst wieder überschussberechtigt. Die Boni erhalten laufende Überschussanteile analog zur Grundversicherung. Die Bezugsgrößen berechnen sich in gleicherweise. ÜberschussanteilsätzeZurzeit wird kein Rentenanteil gewährt. Der Zins zweiter Ordnung zur Ermittlung des maßgeblichen Deckungskapitals beträgt 8,0%. Rentenhauptversicherung, Tarife ARE, ARF, ARH, ARL
1 In den ersten 8 Versicherungsjahren nach
Rentenbeginn
Für die Tarife ARE., ARF., ARH. gegen Einmalbeitrag ist in der Aufschubzeit bei positiven Zinsanteilen im Zinsanteil eine Mindestbeteiligung in Höhe von 0,05% enthalten. Für alle Tarife im Rentenbezug ist im Zinsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten. Rentenhauptversicherung, Tarife RMA, APKM
3 In den Überschussarten "Konstante
Gewinnrente" bzw. "Gewinnrente" werden die jährlichen
Zinsanteile zur Finanzierung dieser "Konstanten
Gewinnrente" bzw. "Gewinnrente" benötigt. Eine weitere
Erhöhung der Rentenleistung ergibt sich daraus nicht.
Die aufgeführten Überschussanteilssätze für Versicherungsverträge nach Tarif APKM1 können quartärlich neu festgesetzt werden. Im Rentenbezug ist im Ertragsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten. Rentenhauptversicherung, Tarife ARP, APKP
3 In den Überschussarten "Konstante
Gewinnrente" bzw. "Gewinnrente" werden die jährlichen
Zinsanteile zur Finanzierung dieser "Konstanten
Gewinnrente" bzw. "Gewinnrente" benötigt. Eine weitere
Erhöhung der Rentenleistung ergibt sich daraus nicht.
Die aufgeführten Überschussanteilssätze für Versicherungsverträge nach Tarif APKP1 können quartärlich neu festgesetzt werden. Im Rentenbezug ist im Ertragsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten. Rentenhauptversicherung, Tarife ARQ, APKQ
3 In den Überschussarten "Konstante
Gewinnrente" bzw. "Gewinnrente" werden die jährlichen
Zinsanteile zur Finanzierung dieser "Konstanten
Gewinnrente" bzw. "Gewinnrente" benötigt. Eine weitere
Erhöhung der Rentenleistung ergibt sich daraus nicht.
Die aufgeführten Überschussanteilssätze für Versicherungsverträge nach Tarif APKQ1 können quartärlich neu festgesetzt werden. Im Rentenbezug ist im Ertragsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten. Tabelle "APKM1, APKP1, APKQ1 nach Rentenbeginn"
1 Der Zusätzliche Zinsanteil/Ertragsanteil
wird nur bei dem Überschusssystem Gewinnrente
gewährt.
Im Rentenbezug ist im Ertragsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten. Hinterbliebenen-Zusatzversicherung, Tarife AHE, AHF, AHH,AHL
1 In den ersten 8 Versicherungsjahren nach
Rentenbeginn.
Im Rentenbezug ist im Zinsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten. Hinterbliebenen-Zusatzversicherung, HMA
3 In den Überschussarten "Konstante
Gewinnrente" bzw. "Gewinnrente" werden die jährlichen
Zinsanteile zur Finanzierung dieser "Konstanten
Gewinnrente" bzw. "Gewinnrente" benötigt. Eine weitere
Erhöhung der Rentenleistung ergibt sich daraus nicht.
Im Rentenbezug ist im Ertragsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten. Hinterbliebenen Zusatzversicherung, AHP
3 In den Überschussarten "Konstante
Gewinnrente" bzw. "Gewinnrente" werden die jährlichen
Zinsanteile zur Finanzierung dieser "Konstanten
Gewinnrente" bzw. "Gewinnrente" benötigt. Eine weitere
Erhöhung der Rentenleistung ergibt sich daraus nicht.
Im Rentenbezug ist im Ertragsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten. Hinterbliebenen Zusatzversicherung, AHQ
3 In den Überschussarten "Konstante
Gewinnrente" bzw. "Gewinnrente" werden die jährlichen
Zinsanteile zur Finanzierung dieser "Konstanten
Gewinnrente" bzw. "Gewinnrente" benötigt. Eine weitere
Erhöhung der Rentenleistung ergibt sich daraus nicht.
Im Rentenbezug ist im Ertragsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten. Hinterbliebenen-Sofortrenten
Im Rentenbezug ist im Zinsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten. Die gebildeten Bonusrenten sind in gleicherweise am Überschuss beteiligt wie die Grundversicherung. Schlussgewinnanteile/ Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Tarife ARE, ARF, ARH, ARL, RMA, ARPAufgeschobene Rentenhauptversicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten bei Kapitalabfindung oder bei Ablauf der Aufschubzeit einen Schlussüberschussanteil bzw. eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven abhängig vom Tarif. Dieser/Diese besteht aus zwei Komponenten: 1. Schlussüberschussanteil/Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in % auf Teile der mit einem Schlussüberschussanteilzins verzinsten Überschussanteile 2. Laufzeitabhängiger Schlussanteil/laufzeitunabhängige Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in % der 12-fachen Jahresrente
Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag der Tarife ARE., ARF. und ARH. erhalten keinen Schlussüberschussanteil. Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag der Tarife ARL., RMA. und RPA. erhalten bei Kapitalabfindung oder bei Ablauf der Aufschubzeit einen Schlussüberschussanteil bzw. eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven abhängig vom Tarif. Dieser besteht aus zwei Komponenten 1. Schlussüberschussanteil/Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in % auf Teile der mit einem Schlussüberschussanteilzins verzinsten Überschussanteile 2. Laufzeitabhängiger Schlussanteil/laufzeitunabhängige Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in % der 12-fachen Jahresrente
Schlussgewinnanteile/ Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven Tarif APKM1, APKP1, APKQ1Schlussanteile werden bei Rentenbeginn, Mindestbeteiligungen an den Bewertungsreserven bei Rentenbeginn oder bei Kapitalabfindung nach einer Wartezeit von einem Jahr gewährt. Für jeden vollen Versicherungsmonat erhöht sich die Anwartschaft auf den Schlussgewinnanteil bzw. die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um einen Prozentsatz auf das gewinnberechtigte Deckungskapital (das mit dem Rechnungszins um einen Monat abgezinste Deckungskapital, das am Ende des abgelaufenen Monats vorhanden ist). Der Prozentsatz für den Schlussgewinnanteil bzw. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven beträgt im Deklarationszeitraum p. a. 0,54% bzw. 0,06%. Die Schlussgewinnanteil-Anwartschaft sowie die Anwartschaft für die Mindestbeteiligung werden mit 2,60% p. a. verzinst. Der gesamte so erworbene Anspruch wird außerdem mit dem Faktor 1 gewichtet. 4. Rentenversicherungen gemäß Gesetz zur steuerlichen Förderung einer kapitalgedeckten AltersvorsorgeDie Versicherungen nach den Tarifen AERRC1PN, AERRC1PE, AERRC1PZ, AFRRC1PE, AHRRC1PE, AHRRC2PE, AHRRC3PE, ALRRC1PE, AMRRC1PE, APRRC1PE (Klassikprodukt) und AERRF1PN, AERRF1PE, AERRF1PZ, AFRRF1PE, AHRRF1PE, AHRRF2PE, AHRRF3PE, ALRRF1PE, AMRRF1PE (Fondsprodukt) sowie AMRRF2PZ, AMRRF2PE, AMRRF2PS, AMRRF2PN, APRRF2PN (RiesterReflex) erhalten laufende Überschussanteile. Während der AufschubzeitFonds- und Klassikprodukte
RiesterReflex
Die monatlichen Überschussanteile werden bis zum Rentenbeginn verzinslich angesammelt (Klassikprodukt), in den (die) Fonds investiert (Fondsprodukt) oder dem Vertragsguthaben zugeführt (RiesterReflex). Im Ertragsanteil/Zinsüberschussanteil sind die Beteiligung an den Bewertungsreserven sowie eine Mindestbeteiligung enthalten. Die RiesterReflex-Tarife erhalten zusätzlich einen Sofort-Überschuss. Dieser besteht aus einem Kostenanteil in % der monatlich bzw. modal erhobenen Verwaltungskosten. Nach RentenbeginnDie laufenden Überschussanteile werden jährlich gewährt, erstmals bei Rentenbeginn und dann zu Beginn eines jeden Rentenbezugsjahres. Sie bestehen aus einem Rentenanteil und einem Ertragsanteil. Im Ertragsanteil ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven und eine Mindestbeteiligung enthalten. Der Rentenanteil wird in Prozent der Jahresrente bemessen. Der Ertragsanteil wird in Prozent des maßgeblichen Deckungskapitals bemessen. Fällt der Rentenbeginn nicht auf einen Versicherungsjahrestag, so erhält die Versicherung einen anteiligen laufenden Überschussanteil für die Zeit vom Rentenbeginn bis zum ersten Versicherungsjahrestag nach Rentenbeginn. Überschussberechtigt ist die Jahresrente des gerade beendeten Versicherungsjahres. Das für die Überschussbeteiligung maßgebliche Deckungskapital ergibt sich aus dem mit dem Rechnungszins um ein Jahr und mit einem Zins zweiter Ordnung um ein weiteres Jahr diskontierten Deckungskapital am Ende des laufenden Versicherungsjahres. Die Überschussanteile werden zur Finanzierung einer zusätzlichen Rentenleistung (Bonusrente) verwendet. Überschussbeteiligung für BoniDie im Rentenbezug gebildeten Bonusrentenversicherungen (Boni) sind garantiert und nach einem Jahr selbst wieder überschussberechtigt. Die Boni erhalten laufende Überschussanteile analog zur Grundversicherung. Die Bezugsgrößen berechnen sich in gleicher Weise. ÜberschussanteilsätzeZurzeit wird kein Rentenanteil gewährt. Der Zins zweiter Ordnung zur Ermittlung des maßgeblichen Deckungskapitals beträgt 8,0%.
* Für die monatlichen Zuteilungen in der
Aufschubzeit müssen die angegebenen jährlichen
Zinsanteile in monatliche Zinsanteile umgerechnet werden.
In der Aufschubzeit ist im Zinsanteil/Ertragsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe einer Mindestbeteiligung von 0,05% enthalten. Im Rentenbezug ist im Ertragsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten.
* Für die monatlichen Zuteilungen in der
Aufschubzeit müssen die angegebenen jährlichen
Zinsanteile in monatliche Zinsanteile umgerechnet werden.
Im Rentenbezug ist im Ertragsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten. Hinterbliebenen-Sofortrenten
Im Rentenbezug ist im Ertragsanteil die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,02% enthalten. Tabelle "V" Fondsrenten, Bonusrenten zu fondsbasierten Produkten
Die Verrentung des Fondsvermögens erfolgt nach den im Jahr des Rentenbeginns festgelegten Rechnungsgrundlagen. SchlussgewinnanteileRiester-Reflex-Tarife mit einer Laufzeit von mehr als 12 vollen Versicherungsjahren erhalten einen Schlussüberschussanteil. Für jedes volle abgelaufene Versicherungsjahr, das nach dem 12ten vollen Versicherungsjahr endet, wird ein Prozentsatz auf das dem Vertrag zugeordnete Fondsvermögen am Ende des Versicherungsjahres gewährt. Der Prozentsatz beträgt im Deklarationszeitraum 0,3%. Die Schlussgewinnanteil-Anwartschaft wird mit 4,6% verzinst. Der gesamte so erworbene Anspruch wird außerdem mit dem Faktor 1 gewichtet. 5. Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-ZusatzversicherungenFür Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach den Tarifen BU 2000 BF, BU 2000 BR, EU 2000 BF und EU 2000 BR bestimmen sich die Überschussanteile wie folgt:Während der leistungsfreien ZeitEs kann wahlweise eine Beitragsreduktion in Prozent des Tarifjahresbeitrags, verzinsliche Ansammlung des Gewinnanteils in Prozent des Tarifjahresbeitrags oder ein Sofortbonus in Prozent der versicherten Rente vereinbart werden. Die entsprechenden Überschussanteilsätze werden altersabhängig und getrennt für Männer und Frauen deklariert. Die für den Deklarationszeitraum gültigen Sätze können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Während der Dauer der Invalidität bzw. ErwerbsunfähigkeitEs wird eine Bonusrente in Prozent der Vorjahresrente gewährt. Der Bonusrenten-Satz beträgt 0,00% (0,05%). In dem Bonusrenten-Satz ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,0% enthalten. Für Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach den Tarifen BU 2004 BF, BU 2004 BR, EU 2004 BF, EU 2004 BR, BU 2005 BF, BU 2005 BR, EU 2005 BF und EU 2005 BR bestimmen sich die Überschussanteile wie folgt:Während der leistungsfreien ZeitEs kann wahlweise eine Beitragsreduktion in Prozent des Tarifjahresbeitrags, verzinsliche Ansammlung des Gewinnanteils in Prozent des Tarifjahresbeitrags oder ein Sofortbonus in Prozent der versicherten Rente vereinbart werden. Die entsprechenden Überschussanteilsätze werden abhängig von der Hauptversicherung und vom Alter und getrennt für Männer und Frauen deklariert. Sofern die Hauptversicherung eine Risikoversicherung ist, können die für den Deklarationszeitraum gültigen Sätze der folgenden Tabelle entnommen werden.
Sofern die Hauptversicherung keine Risikoversicherung ist, können die für den Deklarationszeitraum gültigen Sätze der folgenden Tabelle entnommen werden.
Während der Dauer der Invalidität bzw. ErwerbsunfähigkeitEs wird eine Bonusrente in Prozent der Vorjahresrente gewährt. Der Bonusrenten-Satz beträgt für die Tarife BU 2004 BF, BU 2004 BR, EU 2004 BF und EU 2004 BR 0,25% (0,55%) bzw. für die Tarife BU 2005 BF, BU 2005 BR, EU 2005 BF, EU 2005 BR 0,25% (0,55%). In dem Bonusrenten-Satz ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,0% enthalten. Für Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach den Tarifen BU 2007 BF, BU 2007 BF-T, BU 2007 BR, BU 2007 BR-T, EU 2007 BF, EU 2007 BF-T, EU 2007 BR EU 2007 BR-T, BU 2008 BF, BU 2008 BF-T, BU 2008 BR, BU 2008 BR-T, EU 2008 BF, EU 2008 BF-T, EU 2008 BR EU 2008 BR-T sowie BU 2009 BF, BU 2009 BF-T, BU 2009 BR, BU 2009 BR-T, EU 2009 BF, EU 2009 BF-T, EU 2009 BR EU 2009 BR-T bestimmen sich die Überschussanteile wie folgt:Während der leistungsfreien ZeitEs kann wahlweise eine Beitragsreduktion in Prozent des Tarifjahresbeitrags, verzinsliche Ansammlung des Gewinnanteils in Prozent des Tarifjahresbeitrags oder ein Sofortbonus in Prozent der versicherten Rente vereinbart werden. Die entsprechenden Überschussanteilsätze werden abhängig von der Hauptversicherung und vom Alter und getrennt für Männer und Frauen deklariert. Sofern die Hauptversicherung eine Risikoversicherung ist, können die für den Deklarationszeitraum gültigen Sätze der folgenden Tabelle entnommen werden.
Sofern die Hauptversicherung keine Risikoversicherung ist, können die für den Deklarationszeitraum gültigen Sätze der folgenden Tabelle entnommen werden.
Während der Dauer der Invalidität bzw. ErwerbsunfähigkeitEs wird eine Bonusrente in Prozent der Vorjahresrente gewährt. Der Bonusrenten-Satz beträgt für die Tarife BU 2007 und EU 2007 0,75% (1,05%) sowie für die Tarife BU 2008 und EU 2008, BU 2009 und EU 2009 0,75% (1,05%). In dem Bonusrenten-Satz ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,0% enthalten. Für Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach den Tarifen BU 2012 BF, BU 2012 BF-T, BU 2012 BR, BU 2012 BR-T, EU 2012 BF, EU 2012 BF-T, EU 2012 BR EU 2012 BR-T bestimmen sich die Überschussanteile wie folgt:Während der leistungsfreien ZeitEs kann wahlweise eine Beitragsreduktion in Prozent des Tarifjahresbeitrags, verzinsliche Ansammlung des Gewinnanteils in Prozent des Tarifjahresbeitrags oder ein Sofortbonus in Prozent der versicherten Rente vereinbart werden. Die entsprechenden Überschussanteilsätze werden abhängig von der Hauptversicherung und vom Alter und getrennt für Männer und Frauen deklariert. Sofern die Hauptversicherung eine Risikoversicherung ist, können die für den Deklarationszeitraum gültigen Sätze der folgenden Tabelle entnommen werden.
Sofern die Hauptversicherung keine Risikoversicherung ist, können die für den Deklarationszeitraum gültigen Sätze der folgenden Tabelle entnommen werden.
Während der Dauer der Invalidität bzw. ErwerbsunfähigkeitEs wird eine Bonusrente in Prozent der Vorjahresrente gewährt. Der Bonusrenten-Satz beträgt für die Tarife BU 2012. und EU 2012. 1,55%. In dem Bonusrenten-Satz ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,0% enthalten. Für Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach den Tarifen BU 2013 BF, BU 2013 BF-T, BU 2013 BR, BU 2013 BR-T, EU 2013 BF, EU 2013 BF-T, EU 2013 BR EU 2013 BR-T bestimmen sich die Überschussanteile wie folgt:Während der leistungsfreien ZeitEs kann wahlweise eine Beitragsreduktion in Prozent des Tarifjahresbeitrags, verzinsliche Ansammlung des Gewinnanteils in Prozent des Tarifjahresbeitrags oder ein Sofortbonus in Prozent der versicherten Rente vereinbart werden. Die entsprechenden Überschussanteilsätze gelten im Deklarationszeitraum für alle Eintrittsalter.
Während der Dauer der Invalidität bzw. ErwerbsunfähigkeitEs wird eine Bonusrente in Prozent der Vorjahresrente gewährt. Der Bonusrenten-Satz beträgt für die Tarife BU 2013. und EU 2013. 1,55%. In dem Bonusrenten-Satz ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,0% enthalten. 6. AnsammlungDie Ansammlungsguthaben bei der Überschussbezugsart "verzinsliche Ansammlung" für die in den Abschnitten 1, 3, 4 und 5 genannten Tarife sind selbst wieder gewinnberechtigt und verzinsen sich mit dem Ansammlungszins. Der Ansammlungszins wird am Ende eines Versicherungsjahrs fällig und wird auf das zu Beginn des Versicherungsjahres vorhandene Ansammlungsguthaben gewährt. Der jährliche Ansammlungszins beträgt:
Bei Tarifen gemäß 4. erfolgt die Verzinsung monatlich, wobei der deklarierte jährliche Ansammlungszins in einen Monatlichen umgerechnet wird. 7. Zeitrenten-ZusatzversicherungenDie Überschussbeteiligung für Zeitrentenzusatzversicherungen nach den Tarifen AEZRPV, AEZRSPV, AFZRPV, AFZRSPV, AHZRPV und AHZRSPV besteht aus einem Schlussanteil und - für leistungspflichtige Versicherungen - aus laufenden Überschüssen. Der Schlussanteil wird nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Jahren bei Tod, Ablauf oder Rückkauf fällig. Soweit ein Schlussanteil im Deklarationszeitraum fällig wird, beträgt dieser 25% der gewinnberechtigten Zusatzbeitragssumme. Leistungspflichtige Versicherungen erhalten eine laufende Überschussbeteiligung, die aus einem Zinsanteil in Prozent des gewinnberechtigten Deckungskapitals besteht. Im Deklarationszeitraum beträgt dieser Zinsanteil für die Tarife AEZRPV und AEZRSPV 0,00%, für die Tarife AFZRPV und AFZRSPV 0,00% bzw. für die Tarife AHZRPV und AHZRSPV 0,00%. In dem Zinsanteil ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,0% enthalten. 8. Unfalltod-ZusatzversicherungenUnfalltod-Zusatzversicherungen nach den Tarifen AEUT, AFUT, AHUT, ALUT, AEUTE, AFUTE, AHUTE, ALUTE, AMUT, AMUTE, AMMUT, AMMUTE, APUT, APUTE, AQUT und APUTE sind nicht überschussberechtigt.
Köln, den 26. März 2013 Der Vorstand Dr. Mathias Bühring-Uhle Dr. Werner Görg Dr. Helmut Hofmeier Michael Kurtenbach Jürgen Meisch Dr. Hartmut Nickel-Waninger Oliver Schoeller Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Asstel Lebensversicherung AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 18. April 2013 KPMG
AG
Dr. Dahl, Wirtschaftsprüfer Dr. Rohlfs, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat während des Berichtsjahres die Geschäftsführung des Vorstandes fortlaufend entsprechend der ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht. Er wurde vom Vorstand über die Entwicklung und Lage des Unternehmens regelmäßig schriftlich und in vier Sitzungen mündlich informiert. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat eingebunden. Der Information und Überwachung dienten auch die Ausschüsse des Aufsichtsrates. Der Kapitalanlageausschuss tagte viermal, der Prüfungsausschuss und der Vorstandsausschuss tagten jeweils dreimal. Die regelmäßige Berichterstattung beinhaltete neben der Beitrags-, Kosten- und Kapitalanlageentwicklung und den damit verbundenen Konsequenzen für den Jahresabschluss, die Unternehmensplanung, die systematische Risikokontrolle, die Risikosituation, die Ergebnisse eines differenzierten Benchmarkings mit strukturell vergleichbaren Unternehmen sowie die Entwicklung der Vertriebsgesellschaft Asstel ProKunde Versicherungskonzepte GmbH und der Schwestergesellschaft Asstel Sachversicherung AG. Das besondere Augenmerk des Aufsichtsrates galt auch der Bedeutung und Perspektive der Krankenzusatzversicherung im Geschäftsmodell der Direktversicherung. Darüber hinaus hat der vom Aufsichtsrat nach § 107 Abs. 3 AktG eingerichtete Prüfungsausschuss nicht nur den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems überwacht, sondern auch die Bewertung der Kapitalanlagen insbesondere der Spezialfonds in der vorgelegten Bilanz ausführlich mit dem Vorstand und den Abschlussprüfern diskutiert. Es ergaben sich keinerlei Beanstandungen. Der Prüfungsausschuss hat daher dem Aufsichtsrat vorgeschlagen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 gemäß § 172 AktG festzustellen. Die Kapitalanlageplanung und -politik des Vorstandes war regelmäßig Gegenstand der Kapitalanlageausschusssitzungen. Ausführlich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat über die Entwicklungen an den Kapitalmärkten und die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Kapitalanlagen der Konzerngesellschaften, die Entwicklung stiller Reserven/ stiller Lasten und das Kapitalanlageergebnis berichtet und hat die möglichen Folgen der Finanzmarktkrise auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft und die Gesellschaft erörtert. Die besondere Aufmerksamkeit des Aufsichtsrates galt der laufenden Kontrolle der aktuellen Geschäftsentwicklung und damit verbunden dem Erreichen der Planziele 2012. Die Vertriebsstrategie war ein zentrales Thema der Berichterstattung. Über die Verbesserung der operativen Exzellenz sowie die Professionalisierung des Direktmarketings wurde ebenso wie über die Intensivierung des Onlinemarketings ausgiebig berichtet. Auch über die Entwicklung der Vertriebs- und Marketingbudgets und deren Auswirkungen auf die Entwicklung der Kundenanzahl hat der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich informiert. Der Aufsichtsrat hat sich mit den ihm gesetzlich zugewiesenen Personalangelegenheiten des Vorstandes, insbesondere mit der Verlängerung der Organbestellung in einem Fall, der Neuordnung der Vorstandsanstellungsverträge und den Fragen der Vergütung inklusive der Zielvereinbarung für die variablen Vergütungsbestandteile, befasst. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat zudem über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme im Gothaer Konzern informiert. Alle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführten Stresstests wurden bestanden. Der mit der Gothaer Finanzholding AG mit Sitz in Köln am 14. Oktober 2002 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag wurde durch Vertrag vom 28. Dezember 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013 aufgehoben. Die von der Prüfungsgesellschaft vorgenommenen Prüfungen haben ergeben, dass das Rechnungswesen, der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Prüfungsgesellschaft hat dem Jahresabschluss 2012 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB erteilt. Die Prüfung des Lageberichts und des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat haben keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Die Abschlussprüfer und der Verantwortliche Aktuar haben in der Bilanz-Aufsichtsratssitzung über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Zu dem Bericht der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, vom 18. April 2013, hat der Aufsichtsrat keine besonderen Bemerkungen zu machen. Er billigt den Jahresabschluss 2012, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand.
Köln, den 23. Mai 2013 Der Aufsichtsrat Dr. Roland Schulz, Vorsitzender Asstel Lebensversicherung AG Schanzenstr. 28 51175 Köln Telefon 0221 9677-2122 Telefax 0221 9677-2130 www.asstel.de |
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