Fahrschule
U. Gottschalg GmbH
Weimar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.709,00 |
14.778,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.709,00 |
14.778,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.565,68 |
2.535,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.770,29 |
1.909,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
795,39 |
626,16 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
10.540,92 |
2.473,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.815,60 |
19.787,10 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
27.473,45 |
16.588,68 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.067,47 |
10.884,77 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
10.540,92 |
2.473,45 |
| B.
Rückstellungen |
1.423,47 |
803,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.392,13 |
18.583,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.942,13 |
1.580,47 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
400,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.815,60 |
19.787,10 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft Fahrschule U. Gottschalg GmbH hat
ihren Sitz in Weimar und ist beim Amtsgericht Jena,
Handelsregister, unter HRB 113.894 eingetragen.
Gegenstand der Gesellschaft ist das Betreiben einer
Fahrschule.
Der Jahresabschluss der Fahrschule U. Gottschalg GmbH
umfasst gemäß § 264 Abs. 1 HGB die Bilanz,
die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Ein Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanz
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Absetzungen für
Abnutzung werden linear vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände bilanzieren zum Nennwert
oder zum niedrigeren beizulegenden Wert; erforderliche
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sind erfolgt.
Das Stammkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und Verpflichtungen, sowie bestimmte
der übrigen, ihrer Eigenart nach genau umschriebene
dem Geschäftsjahr zuzuordnende Aufwendungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind zum
Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter
enthalten.
Zum Bilanzstichtag hat ein Darlehen von der
Gottschalg GbR mit einem Restrückzahlungsbetrag in
Höhe von 16.450,00 EUR eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
Angaben zur Gewinn und Verlustrechnung
Für die Erstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit den Vorjahreswerten
gemäß § 265 Abs. 2 HGB vergleichbar.
Die Ertragsposition sonstige betriebliche
Erträge umfasst keine Erträge aus der
Auflösung eines Sonderpostens mit
Rücklagenanteil.
Die Aufwandsposition Abschreibungen beinhaltet
ausschließlich planmäßige Abschreibungen
auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sowie die Vollabschreibung der im Wirtschaftjahr
angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Abschreibungen aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften
wurden nicht vorgenommen.
In der Aufwandsposition sonstige betriebliche
Aufwendungen sind keine Aufwendungen für die Bildung
eines Sonderpostens mit Rücklageanteil enthalten.
Sonstige Angaben
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag beträgt 8.067,47 EUR.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der gesamte Verlust wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Geschäftsführer
Die Geschäftsführin während des
abgelaufenen Geschäftsjahres heißt
Ute Gottschalg.
Sie ist von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Weimar, den 02. Oktober 2009
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