"Elektro-Röll GmbH"
Hattingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
65.058,00 |
22.377,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.307,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
62.751,00 |
22.377,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
342.640,12 |
285.068,58 |
| I.
Vorräte |
199.630,00 |
103.861,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.932,20 |
86.236,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
84.077,92 |
94.971,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.133,80 |
3.734,88 |
| Aktiva |
411.831,92 |
311.180,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
161.689,29 |
67.333,31 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
23.488,50 |
23.488,50 |
| III.
Gewinnvortrag |
18.280,22 |
-17.076,57 |
| IV.
Jahresüberschuss |
93.920,57 |
35.356,79 |
| B.
Rückstellungen |
77.567,88 |
11.961,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
169.908,07 |
231.886,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
169.908,07 |
231.886,15 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.113,17 |
51.717,28 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.666,68 |
|
| Passiva |
411.831,92 |
311.180,46 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
berücksichtigt. Die Grundsätze der
Darstellungsstetigkeit und Vergleichbarkeit wurden beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 288
Abs. 1 HGB) und Offenlegung (§ 326 HGB) des
Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen wurden im Rahmen der Bilanzierung folgende
Grundsätze und Methoden beachtet:
I.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite
sowie Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungs-abgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
II.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zum Bilanzstichtag mit ihren Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
angesetzt.
2.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
3.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Marktpreise am
Abschlussstichtag niedriger waren, wurden diese zugrunde
gelegt.
Die Bewertung der unfertigen Arbeiten erfolgte zu
Herstellungskosten entsprechend dem Fertigstellungsgrad am
Bilanzstichtag; die Bewertung der bezogenen Waren erfolgte zu
Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
4.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden am
Bilanzstichtag durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Skonto- und
Zinsverlust sowie anfallende Mahnkosten wurden mit einem
pauschalen Wertabschlag von 0,5 % berücksichtigt.
5.
Rechnungsabgrenzungsposten
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist kein
Disagio ausgewiesen.
6.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
7.
Verbindlichkeiten
Die zum Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten
wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über
5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
III.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i.S.d. §§ 251 und 268
Abs. 7 HGB.
B.
Ergänzende Angaben
Die rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft
stellen sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
| Firma: |
Elektro-Röll
GmbH |
| Sitz: |
45527 Hattingen |
| Rechtsform: |
Gesellschaft mit
beschränkter Haftung |
| Handelsregister: |
Amtsgericht Essen |
| HR-Nr.: |
15597 |
Gegenstand des
Unternehmens: ElektrohandwerkGeschäftsjahr: 01.
Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Stammkapital: 26.000,00 €
Geschäftsführung: Herr Maximilian
Röll (seit 01.01.2023)
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gesellschaftsvertrag: 15. Juni 2023
Hamm, 09.10.2024
gez. Maximilian
Röll, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am
09.10.2024 festgestellt. |