REAL-SOFT Informatik GmbHLiquidiert
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
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Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roberto Walter Scholtz seit 11.3.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REAL-SOFT Informatik GmbHDensowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss 2006I. Allgemeine Angaben 1. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und § 264 ff. HGB und der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. 2. Bei dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: 1. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend Ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibung nach der linearen Methode vermindert. 2. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibung auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Soweit steuerlich zulässig, wird für bewegliche Anlagegüter die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt im Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Abschreibungen nach § 7g EStG wurden nicht in Anspruch genommen. Von der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht. 3. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. 4. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung einer angemessenen Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. 5. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. 6. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt |
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