REAL-SOFT Informatik GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 5943
Eingetragen
11.3.2005
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Software sowie Handel mit Hardware und Software

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

REAL-SOFT Informatik GmbH

Densow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006

Bilanz

AKTIVA 2006
A. Anlagevermögen 3740,24
   I. Sachanlagen 2887,98
 II. Finanzanlagen 852,26 
B. Umlaufvermögen 87.926,28 
  I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 84.632,48 
 II. Schecks, Kassenbestand, 3.293,80 
Summe AKTIVA 91.666,52 
PASSIVA 2006
A. Eigenkapital 61.353,53 
  I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 
 II. Gewinnvortrag u. Verlustvortrag 28.244,06 
III. Kahresüberschuss 7.544,88 
C. Verbindlichkeiten 30.312,99 
     1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.514,52 
     2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 297,92 
     3. Sonstige Verbindlichkeiten 18.500,55 
Summe PASSIVA 91.666,52 

Anhang zum Jahresabschluss 2006

I. Allgemeine Angaben    1. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und § 264 ff. HGB und der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. 

2. Bei dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: 

1. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend Ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibung nach der linearen Methode vermindert.

2. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. 

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibung auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Soweit steuerlich zulässig, wird für bewegliche Anlagegüter die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Der Übergang zur linearen Methode erfolgt im Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. 

Abschreibungen nach § 7g EStG wurden nicht in Anspruch genommen. 

Von der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht.    

3. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.  

4. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung einer angemessenen Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. 

5. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. 

6. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt

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