Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 13631
Eingetragen
23.11.2021
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne VerteilungBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Die Projektierung und Errichtung, der Betrieb und der Verkauf von Projekten aus dem Spektrum der Erneuerbaren Energietechnologien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Max Joris Wendt
seit 23.11.2021
Geschäftsführer
Florian Foest
seit 23.11.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Florian Foest Vermögensverwaltung Holding UG (haftungsbeschränkt)
50.00%
Max Wendt Vermögensverwaltung Holding UG (haftungsbeschränkt)
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Florian Foest Vermögensverwaltung Holding UG (haftungsbeschränkt)
Germany
25.000 €
50.00%
Max Wendt Vermögensverwaltung Holding UG (haftungsbeschränkt)
Germany
25.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bauernenergie GmbH

Randowtal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.411,00  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.550,00  
II. Sachanlagen 861,00  
B. Umlaufvermögen 1.022.960,18 927.751,17
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   12.510,60
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.022.960,18 915.240,57
Aktiva 1.025.371,18 927.751,17

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 138.489,43 84.309,52
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 34.309,52 -2.079,53
III. Jahresüberschuss 54.179,91 36.389,05
B. Rückstellungen 853.302,18 831.283,00
C. Verbindlichkeiten 33.579,57 12.158,65
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 28.579,57 7.158,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.000,00 5.000,00
davon gegenüber Gesellschaftern 5.000,00 5.000,00
Passiva 1.025.371,18 927.751,17

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Bauernenergie GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242ff. HGB und nach den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 264ff. HGB aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 ( 1 ) S. 3; 267; 267a, 274a, 276, 288 ( 1 ) HGB Gebrauch gemacht.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Nach den in § 267a, 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine Gesellschaft.

B. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden bzw. werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Bewertung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt zu Herstellungskosten der Entwicklung. Die Abschreibungen werden linear über die geplante Nutzungsdauer vorgenommen. Eine Sonderabschreibung kommt nicht in Betracht, da immaterielle WG als nicht bewegliche WG gelten.

Bei dauernder Wertminderung sind zwingend außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen.

Im Finanzanlagevermögen wurden Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Wertpapier zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert angesetzt und bewertet, soweit ersichtlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Vermögensgegenstände mit einem Wert von 150 EUR bis 800 EUR werden analog steuerlicher Regelungen (§ 6 Abs. 2 EStG)  als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) erfasst und im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.

Vermögensgegenstände mit einem Wert von 150 EUR bis 1.000 EUR werden analog steuerlicher Regelungen ( § 6 Abs. 2a EStG) in einem Sammelposten erfasst, der jährlich zu 20 % gewinnmindernd aufgelöst wird.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Den übrigen allgemeinen Risiken wurde die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die übrigen Forderungen uns sonstigen Vermögensgegenständen sowie der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zu Nennwerten angesetzt.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert ausgewiesen, entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie der Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt.

Rückstellungen

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich unter anderem aus folgenden Rückstellungen zusammen :

· aus den Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses,

· den Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Form einer Ansammlungsrückstellung,

· einer Rückstellung für die Leistungsgarantie der jeweiligen Anlage ( vergleichbar einer Rückstellung einer Mietpreisgarantie ),

· einer Rückstellung für Zulassungkosten der Anlage / Ersatzpflicht von Gebühren und Kosten des Auftraggebers/ Aufwandsentschädigung ( vgl. der GrSRsp. 1969 einer Rückstellung künftiger Arzneimittelprüfung ),

· einer Rückstellung für Kosten der Studien, sowie von Projektentwicklungskosten sowie

· einer Rückstellung für Nachlaufkosten / Nachbetreuungsleistungen zusammen ( vgl. FGRsp. Optiker, 1993 )

Sowohl die unmittelbare als auch mittelbare Zugehörigkeit künftiger Aufwendungen zu bereits realisierten Erträgen gründen im Realisationsprinzip und somit im allgemeinen bilanzrechtlichen Vorsichtsprinzips § 252 ( 1 ) Nr. 4 HGB.

Erträge dürfen nach dem Realisationsprinzip erst berücksichtigt werden, wenn sie dem Grunde nach 'so gut wie sicher' geworden sind; dieser strenge Ertragsrealisierungsgrundsatz wäre indes wenig sinnvoll, gäbe es nicht ebenso strenge Grundsätze der Aufwandserfassung im Sinne einer Verknüpfung von Ertrags- und Aufwandsberücksichtigung.

Das die handelsrechtlichen GoB prägende Vorsichtsprinzip erfordert, die betrieblichen Verpflichtungen vollständig zu bilanzieren.

Tatsächlich veranlaßte Leistungsverpflichtungen, fallen ebenso unter die ungewissen Verbindlichkeiten. diese umfassen somit auch Fälle des rein faktischen Leistungszwangs.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als eiem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen ( Erfüllungsbetrag ) angesetzt.

sonstige Berichtsbestandteile


g.z. Florian Foest


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2024 festgestellt.

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