toms Garage
GmbH
Lünen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
83.451,30 |
79.827,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
70.951,30 |
67.327,88 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
188.555,82 |
185.932,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
272.007,12 |
265.760,83 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
210.932,95 |
209.957,17 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.622,87 |
975,78 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
188.555,82 |
185.932,95 |
| B.
Rückstellungen |
16.770,00 |
13.390,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
255.237,12 |
252.370,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
255.237,12 |
252.370,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
272.007,12 |
265.760,83 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der toms Garage GmbH in
Insolvenz, Lünen, wird nach handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt und in EURO
ausgewiesen. Weiterhin waren die Regelungen des GmbHG zu
beachten. Die in der Bilanz zur Verbesserung der
Übersichtlichkeit zusammengefassten Posten sind im
Anhang gesondert aufgeführt.
Über das Vermögen der toms Garage GmbH,
Lünen, wurde am 31.07.2008 beim Amtsgericht Dortmund
unter dem Aktenzeichen 254 IN 73/08 das Insolvenzverfahren
eröffnet.
Bilanzierung und Bewertung
Die toms Garage GmbH in Insolvenz, Lünen, ist
eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir
im Berichtsjahr unverändert gegenüber dem Vorjahr
beibehalten.
Die Forderungen und Zahlungsmittel sind mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die übrigen Rückstellungen sind nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt.
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Hierbei handelt
es sich um Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO.
Dortmund, 08. Januar 2014
gez. Dr. Petra Mork
Insolvenzverwalterin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht der schuldnerischen
Gesellschaft auf den Insolvenzverwalter über. Die
Gesellschaftsrechte im Falle der Liquidation der
Gesellschaft, § 66 Abs. 1 GmbHG, gelten für
die Insolvenz nicht, da an die Stelle der Gesellschafter
die Gläubigerautonomie tritt. Eine förmliche
Feststellung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse
ist wegen des insolvenzspezifisch geregelten
Verteilungsverfahrens gesetzlich nicht geregelt und auch
nicht erforderlich.
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