Synal
Consulting GmbH
Landau in
der Pfalz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
1.10.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,50 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,50 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.597,70 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.862,84 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.734,86 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
18.598,20 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
1.10.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.705,09 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.393,11 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
18.598,20 |
0,00 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Synal Consulting GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurden die
Änderungen berücksichtigt, die sich infolge des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergeben haben.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Umsatzkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von €
410,00 (GWG) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
den Nennwerten in Ansatz gebracht.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag keine.
IV. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche
Verhältnisse
1. Rechtliche Verhältnisse
Die Firma Synal Consulting GmbH wurde am 09.
September 2010 vom Notar Linus Freunscht, Kandel
errichtet und am 05. Oktober 2010 unter der
HR-Nummer B 30824 in das Handelsregister beim Amtsgericht
in Landau/Pfalz eingetragen.
Sitz der Gesellschaft ist Landau/Pfalz.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und das
Angebot von Dienstleistungen für andere Unternehmen,
insbesondere im Bereich Personalentwicklung und
Organisationsentwicklung und insbesondere im Gebiet der
Russischen Föderation.
Der Gesellschaft ist jede Tätigkeit gestattet,
die ihrem Gegenstand zu dienen geeignet ist.
Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen
gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen oder
sich an ihnen zu beteiligen.
Die Gesellschaft ist auf
unbestimmte Zeit errichtet.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Das Jahr 2010 ist ein
Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.Oktober bis zum
31.Dezember.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.000,00 €.
An diesem sind am Bilanzstichtag beteiligt:
a. Herr Markus Becker, Gartenstraße 23, 76879
Hochstadt,
mit einem Geschäftsanteil von € 12.500,00
(Geschäftsanteil Nr. 1)
b. Herr Karl Werdich, Freudenstädter Str. 30,
71034 Böblingen,
mit einem Geschäftsanteil von € 12.500,00
(Geschäftsanteil Nr. 2)
Das Kapital ist in voller Höhe erbracht.
Als
Geschäftsführer bzw.
Geschäftsführerin wurden Herr Markus Becker, Herr
Karl Werdich und Frau Tatiana Utochkina bestellt.
Mit Eintrag vom 18. November 2010 in das
Handelsregister beim Amtsgericht in Landau/Pfalz unter der
HR- Nummer B 30824 wurde Frau Tatiana Utochkina als
Geschäftsführerin abbestellt.
Beide Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von der Beschränkung
des
§ 181 BGB befreit.
IV. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche
Verhältnisse
2. Steuerliche Verhältnisse
Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Landau unter der
Steuernummer 24/652/14390 geführt.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1
GewStG.
Landau, den 20.12.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
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