Bärle
GmbH
Landstuhl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
372.189,00 |
| I.
Sachanlagen |
372.189,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.220,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.869,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.350,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
423.409,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
120.804,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
89.090,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.714,15 |
| B.
Rückstellungen |
27.689,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
274.915,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
423.409,10 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft wies zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beinbehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§265 Abs. 1 S.
2, 266 ff HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB).
Die Gesellschaft hat gemäß § 264 Abs.
1 S. 4 HGB keinen Lagebericht aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibung.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB). Die beweglichen Anlagegüter wurden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten bis zu €
410,00 wurden aufgrund des bestehenden Wahlrechtes im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Sonstige Vermögensgegenstände waren zum
Nominalwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen haben alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten erfasst
und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftigen kaufmännischer Beurteilung notwendig
war (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S.
2HGB).
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt (§253 Abs. 1 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Es bestanden Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von € 40.441,56.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit kleiner
einem Jahr betrugen in Höhe von
€ 24.209,99.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer fünf Jahren betrugen in Höhe
von
€ 223.553,56.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert- geführt durch
Herrn Walter Bärle
Der Geschäftsführer war
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Landstuhl, den 17. November 2011
Walter Bärle
(als Gesellschafter-Geschäftsführer
der Bärle GmbH)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.11.2011
festgestellt.
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