Otto Rautenschlein Beteiligungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Ribbe seit 10.10.2022 | Vorstandsmitglied |
Andreas Dippe seit 28.2.2022 | Vorstandsmitglied |
Dirk Winkelbach seit 17.11.2017 | Prokura |
Annette Roch seit 17.11.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 58.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bankhaus Rautenschlein AGSchöningenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Bankhaus Rautenschlein AGGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Die Bankhaus Rautenschlein AG versteht sich als eine landwirtschaftliche Spezialbank. Der strategische Schwerpunkt liegt in der Beratung, Betreuung und Finanzierung von landwirtschaftlichen Betrieben der Primärproduktion. Die Agrarkundenberater der Bank verfügen neben der klassischen Bankexpertise auch über umfangreiche Erfahrungen in der praktischen und kaufmännischen Betriebsführung der Agrarwirtschaft. Des Weiteren bietet die Bank klassische Geldanlageprodukte für Privat- und Firmenkunden an. Das Geschäftsgebiet umfasst die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Besondere Schwerpunkte bilden die neuen Bundesländer und unsere Heimatregion um Schöningen im Umkreis von ca. 100 km. Finanzierungen außerhalb der Landwirtschaft oder für Privatkunden werden nicht angeboten. Es werden keine Zweigniederlassungen unterhalten. Das Bankhaus ist dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken angeschlossen. Gesichert werden die Einlagen von Nicht-Kreditinstituten. Hierzu zählen insbesondere Sicht- und Termineinlagen. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Die wirtschaftliche Situation in Deutschland wurde ebenfalls von den kräftigen Leitzinsänderungen im Jahresverlauf durch die westlichen Notenbanken beeinflusst. Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023 und die geopolitischen Unsicherheiten, wie der andauende russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA, belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9% im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9% im Jahr 2023, der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Die Europäische Zentralbank (EZB) erhöhte im Jahr 2023 die Leitzinsen um weitere 200 Basispunkte. Nach dieser historisch bisher einmaligen Phase steigender Leitzinsen wurde im September 2023 der vorläufige Höhepunkt mit 4,0% für die Einlagenfazilität erreicht. In den verbleibenden Sitzungen bestätigte die EZB das erreichte Zinsniveau. Parallel zu den Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Auch im Umfeld steigender Zinsen suchen Kapitalanleger, wie bereits in den Vorjahren, alternative Anlagemöglichkeiten im Agrarsektor. Mit dieser weiterhin bestehenden Investitionsbereitschaft, gestützt von einem weiter steigenden Flächenbedarf für den Ausbau erneuerbarer Energien, sind die Bodenpreise in nahezu allen Regionen Deutschlands stabil geblieben bzw. sogar leicht angestiegen. Damit setzt sich der Trend steigender Preise für Agrarland fort. Die Land- und Forstwirtschaft ist als Teil der Volkswirtschaft in Deutschland nach wie vor ein bedeutender Wirtschaftsbereich. Jeder zehnte Arbeitsplatz in Deutschland steht mit dem Agrarbusiness in Verbindung. Das Agrarbusiness umfasst die gesamte Lebensmittelkette und damit alle Schritte von der Urproduktion bis zum Verbraucher. Die Landwirtschaft erzeugt mit Produktionsmitteln aus den vorgelagerten Wirtschaftsbereichen die pflanzlichen und tierischen Rohstoffe, die vom Ernährungsgewerbe, also dem Handwerk und der Industrie, weiterverarbeitet werden. Hinzu kommen der Lebensmittelgroß- und -einzelhandel sowie die Gastronomie. Etwa 90% der Fläche Deutschlands zählen zu den ländlichen Räumen. Rund 57% der Einwohner Deutschlands leben in Dörfern, Gemeinden und Städten auf dem Land. Ländliche Räume sind Lebensraum und Wirtschaftsstandort. Sie umfassen land- und forstwirtschaftliche Nutzräume ebenso wie Natur- und Erholungsräume. Nach den Ergebnissen des Konjunkturbarometers Agrar für den Monat Juni 2023 hat sich die Stimmungslage unter den deutschen Landwirten gegenüber der vorangegangenen Erhebung aus Dezember 2022 leicht verschlechtert. Ihre aktuelle wirtschaftliche Lage schätzen die Landwirte als unverändert ein. Der Indexwert des Konjunkturbarometers Agrar ging im Juni 2023 auf 13,2 zurück liegt jedoch noch über dem Wert der Erhebung vom Juni 2022 mit 11,1. Der Indexwert bildet die Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und die Erwartungen an die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung ab. Auf der Notenskala von 1 bis 5 wird die aktuelle wirtschaftliche Situation im Durchschnitt der Betriebe mit 2,78 deutlich günstiger beurteilt als die Zukunftsaussichten mit einem Wert von 3,41. Die aktuelle wirtschaftliche Lage hat sich gegenüber Juni in den Veredelungsbetrieben deutlich verbessert. Dagegen fällt der Ausblick auf die nächsten zwei bis drei Jahre im Jahresvergleich in den Ackerbaubetrieben deutlich schlechter aus. Gegenüber der vorangegangenen Erhebung zeigt die aktuelle Einschätzung für Juni in allen Betriebsformen mehr Skepsis. Die Einschätzungen zu den Düngemittel- und Energiepreisen, zu den Fremdkapitalzinsen sowie zu den politischen Rahmenbedingungen fallen deutlich kritischer aus. Die betriebliche Liquidität hat sich im Laufe des Jahres 2023 im Durchschnitt der Betriebe etwas verbessert. 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren bzw. Steuerungsgrößen sind für das Bankhaus das Kreditvolumen (Position A04), der Zinsüberschuss (Saldo der Positionen GuV01 und GuV02) und das Risikoergebnis im Kreditgeschäft (Saldo der Positionen GuV13 und GuV14) definiert. Das Zinsergebnis aus dem Kreditgeschäft ist die Hauptertragsquelle des Bankhauses. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Das Bankhaus hat im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen erfolgreichen Weg wie in den vorangegangenen Jahren weiter fortgesetzt. Dies lässt sich insbesondere am Wachstum der Forderungen an Kunden und hier in der gestiegenen Vergabe an mittel- bis langfristigen Krediten, sowie dem erfolgreichen Einwerben von Termingeldern über die Plattform "Weltsparen" sowie Tages- und Termingeldanlagen von Privat- und Geschäftskunden im Direktvertrieb ablesen. Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt über dem für das Geschäftsjahr angesetzten Planwert. Die positive Abweichung gegenüber dem Planwert ergibt sich hierbei im Wesentlichen aus dem höher ausfallenden Zinsergebnis und ist auf das deutlich gestiegene Zinsniveau zurückzuführen. Bedingt durch Marketingmaßnahmen, Kosten für den Fuhrpark und die im Geschäftsjahr turnusmäßig anstehende Einlagensicherungsprüfung liegen die sonstigen Verwaltungsaufwendungen über den Planwerten. Der Jahresüberschuss nach Steuern liegt mit rd. TEUR 1.637 über dem Vorjahreswert. Mit dem erreichten Ergebnis sind wir mit Blick auf die externen Einflussfaktoren (Zinsanstieg, inflationsbedingter Preisanstieg) zufrieden.
Der Anstieg der Bilanzsumme entspricht im Wesentlichen dem Wachstum der Forderungen an Kunden. Die Zahlen des abgelaufenen Geschäftsjahres dokumentieren damit wieder, dass der eingeschlagene Weg als "Bank für die Landwirtschaft" für das Bankhaus im Hinblick auf das angestrebte Bilanzsummenwachstum erfolgreich ist. Die außerbilanziellen Geschäfte liegen unter Vorjahresniveau und beruhen auf einem Rückgang der unwiderruflichen Kreditzusagen.
Mit einem Volumen von TEUR 184.522 zum Bilanzstichtag konnten die Kundenforderungen, wie geplant, erneut gesteigert werden. Das Wachstum der Kundenforderungen resultiert aus einem Anstieg der langfristigen Darlehensforderungen um knapp TEUR 16.300 (Vorjahr TEUR 18.000) sowie aus den kurzfristigen Kundenforderungen mit rd. TEUR 5.600 (Vorjahr Reduzierung um TEUR 12.626). Die Wertpapieranlagen in Höhe von TEUR 6.475 sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und dienen zur Absicherung der derzeitigen und künftigen Refinanzierungsgeschäfte. Der Saldo der Forderungen an Kreditinstitute ist maßgeblich vom Bilanzausweis der zur Liquiditätssteuerung angelegten Beträge der Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank geprägt.
Der Erfolg im Kundenkreditgeschäft, insbesondere in der Entwicklung bei den Darlehensforderungen, lässt sich auch im Anstieg der Bankenrefinanzierungen ablesen. Neben der Landwirtschaftlichen Rentenbank stellen auch die Investitionsbanken der Länder Geschäftspartner für den Bereich Weiterleitungskredite dar. Das Volumen bei den Weiterleitungskrediten erhöhte sich um fast TEUR 14.000 auf TEUR 82.004. Als Hauptrefinanzierungsquelle des Kundenkreditgeschäfts nutzt die Bank neben den Termineinlagen von institutionellen Anlegern in Höhe von TEUR 23.329 (Vorjahr TEUR 71.944) auch Termineinlagen, die über das Portal "Weltsparen" vermittelt werden mit einem Volumen von TEUR 40.614 (Vorjahr TEUR 23.684) sowie Termineinlagen eigener Kunden in Höhe von TEUR 19.605 (Vorjahr TEUR 7.689). 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Bank haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2
zuzüglich GuV-Posten 3
2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6
3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 \sowie
abzüglich GuV-Posten \17 \und \18
4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 ist der Zinsüberschuss deutlich angestiegen. Das resultiert aus dem Wachstum im Kundenkreditgeschäft verbunden mit dem allgemeinen Anstieg des Zinsniveaus. Mit der in 2023 fortgesetzten Erhöhung der Leitzinsen stiegen die Zinserträge im Rahmen der Einlagenfazilität auf TEUR 771 (Vorjahr TEUR 13). Im Vergleich zur Prognose hat sich das Zinsergebnis insgesamt um 202 TEUR verbessert. Das Provisionsergebnis ist nahezu konstant geblieben. Bei den Verwaltungsaufwendungen sind die Personalaufwendungen um TEUR 220 auf TEUR 2.071 gestiegen und liegen damit leicht über dem Planwert. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind geprägt durch die Prüfungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Einlagensicherungsprüfung, Kosten für den Fuhrpark sowie die Aufwendungen für Marketing und Werbung, die deutlicher als geplant angestiegen sind. In Summe liegen die anderen Verwaltungsaufwendungen mit TEUR 1.155 über dem Planwert in Höhe von TEUR 980. Das Risikoergebnis hat sich im Vergleich zur Prognose (TEUR 154,7) mit TEUR 106,9 TEUR besser entwickelt. Es ergibt sich ein Betriebsergebnis vor Bewertung von TEUR 2.542 welches damit TEUR 127 über dem Planwert für das Geschäftsjahr liegt. Unter Berücksichtigung des Steueraufwands von TEUR 798 verbleibt ein Jahresüberschuss von TEUR 1.637, der über der Prognose für das Geschäftsjahr 2023 liegt. b) Finanzlage Kapitalstruktur Als landwirtschaftliche Spezialbank liegt der Fokus auf der Finanzierung von landwirtschaftlichen Betrieben der Primärproduktion. Daraus ergibt sich eine Kapitalstruktur, die auf der Aktivseite im Wesentlichen geprägt ist von den Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 184.522 (Vorjahr 162.685). Das Kreditvolumen liegt damit 2,7 Mio. EUR über dem Planwert. Die Position gliedert sich mit TEUR 37.348 (Vorjahr 31.744) in Kontokorrentforderungen in Form von Betriebsmittelkrediten und längerfristigen Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 147.644 (Vorjahr 131.358). Diese Geschäftsstruktur wird auf der Passivseite in Form von Refinanzierungen bei Kreditinstituten mit TEUR 84.636 (Vorjahr 71.560) und Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von TEUR 127.720 (Vorjahr 125.574) sichergestellt. Einen Schwerpunkt bilden hier die Termingeldeinlagen institutioneller Anleger mit TEUR 23.329 (Vorjahr 71.944), über das Portal "Weltsparen" hereingenommene Termingeldanlagen in Höhe von TEUR 40.614 (Vorjahr 23.864) sowie Termingeldeinlagen eigener Kunden in Höhe von TEUR 19.605 (Vorjahr 7.689). Investitionen Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Investitionen in Höhe von TEUR 91 getätigt worden. Die Investitionen betreffen im Wesentlichen einen Batteriespeicher (TEUR 39) im Zusammenhang mit der PV-Anlage sowie zwei Wallboxen (TEUR 34) zum Aufbau einer E-Ladeinfrastruktur. Liquidität Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 292% aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 342%. Die Kennzahl der Net Stable Funding Ratio (NSFR) betrug zum Bilanzstichtag 140%. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben sowie Refinanzierungslinien bei Kreditinstituten zurückgreifen. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Bank zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt vom Gezeichneten Kapital der Aktionäre und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen gestärkt. Die Eigenmittel nach Art. 72 CRR haben sich von TEUR 20.659 auf TEUR 21.146 erhöht, die harte Kernkapitalquote ist mit 14,0% (Vorjahr 12,8%) bedingt durch die Zuführung zu den Rücklagen angestiegen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
Die Wertpapieranlagen der Bank setzen sich wie folgt zusammen:
Die Wertpapieranlagen entfallen ausschließlich auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5). Die im Bestand befindlichen Wertpapiere im Aktivposten 5 wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Im Wertpapierbestand sind zu 100% festverzinsliche Wertpapiere von Emittenten guter Bonität. Davon entfallen TEUR 4.492 auf öffentliche Emittenten und TEUR 1.983 auf Kreditinstitute. Alle Wertpapiere lauten auf Euro und wurden von inländischen Emittenten aufgelegt. Wesentliche Veränderungen in der Struktur sowie Bonitätseinstufung bei den Wertpapieranlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Bankhaus Rautenschlein AG ist als Spezialkreditinstitut für die Landwirtschaft eng mit dem wirtschaftlichen Erfolg dieser Branche verwoben. Im Geschäftsjahr 2023 standen neben Anfragen im langfristigen Finanzierungsbereich auch mittelfristige Betriebsmittelfinanzierungen im Fokus. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr zu jeder Zeit eingehalten. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Der Verwaltungsaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen und liegt über dem Planwert. Der Anstieg beruht auf inflationsbedingt höheren Kosten sowie auf Prüfungskosten für die Einlagensicherungsprüfung, höheren Beiträgen aufgrund des Einlagenwachstums gesicherter Einlagen und erhöhten Werbeaufwendungen. Im Zinsergebnis lässt sich das Kreditwachstum sowie auch der allgemeine Anstieg des Zinsniveaus ablesen. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen und politischen Situation, die maßgeblich von der Zinsentwicklung, der Inflationsrate und auch dem Ukrainekrieg im abgelaufenen Geschäftsjahr geprägt wurde, hat die Bank eine gutes Jahresergebnis über dem Planwert erreicht. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere im Unternehmenshandbuch dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf unser Kerngeschäft, der Finanzierung von landwirtschaftlichen Betrieben der Primärproduktion sowie der Hereinnahme von klassischen Geldanlageprodukten für Privat- und Firmenkunden. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige Begleitung unserer Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche anstrebt. Die Geschäfts- und Risikostrategie wird im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen überprüft. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von geschäftsüblichen Risiken innerhalb unserer Risikopräferenz sowie die Begrenzung von Risiken aus eingegangenen Geschäften. Die Risikoidentifizierung erfolgt im Rahmen der jährlichen bzw. anlassbezogenen Risikoinventur. Für alle im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich identifizierte Risiken haben wir ein System zur Früherkennung implementiert. Das Risikocontrolling berichtet regelmäßig sowie ad-hoc bei Über- bzw. Unterschreitung von Frühwarnschwellen unmittelbar dem Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risiko¬control-ling und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 entsprechend der Neuausrichtung der Bankenaufsicht zur "Aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessuale Einbindung in die Gesamtbanksteuerung ("ICAAP")" auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen zur Deckung des Gesamtrisikobetrages gemäß CRR. Diese umfassen insbesondere die regulatorischen Kapitalanforderungen an die harte Kernkapital-, die Kernkapital- sowie die Gesamtkapitalquote und die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Die Annahmen für die Markt und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch ein Expertenteam bestehend aus Gesamtvorstand, leitende Mitarbeiter und einer externen Beratungsgesellschaft auf Grundlage einer Marktpotenzialanalyse. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Lediglich unsere eigengenutzte Immobilie inkl. Inventar, die Beteiligung an unserer Tochtergesellschaft (ABB) sowie einige Rückstellung sind mit dem Buchwert berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass unter Berücksichtigung eines strategischen Puffers von 1.500 TEUR genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value at Risk (VaR) Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % mit einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr sowie mittels Simulationsverfahren in den Risikoarten OpRisk, Kreditrisiko Eigengeschäft und Liquiditätsrisiko. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Mit Hilfe einer Ampelsystematik wird die Einhaltung sowohl des Gesamtbankrisikolimits als auch der Einzelrisikolimite überwacht. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert, der im Berichtszeitraum nicht unterschritten wurde. Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik wird mit den Strategien dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Dabei werden auch Modell-, Reputations-, Nachhaltigkeits- und Konzentrationsrisiken als querschnittlich zu betrachtende Risikoklassen in der Gesamtbewertung aller Risiken einbezogen. Adressenausfallrisiken bzw. Kreditrisiko Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern (Kreditnehmer, Emittenten) und aus der Migration der Bonitäten dieser Adressen entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft. Durch die strategische Ausrichtung unseres Hauses sind die Adressenausfallrisiken aus dem Kreditgeschäft für uns regelmäßig die Hauptrisikoart und damit aufsichtsrechtlich und betriebswirtschaftlich wesentlich. Das Risiko kann wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage haben. Das Kreditrisikomanagement, d.h. die Kontrolle der Kreditrisiken nach den Grundsätzen und Leitlinien für unser Haus, ist direkt im Vorstand angesiedelt. Auf Einzelengagement-Ebene setzen wir zur Risikosteuerung und -begrenzung Ratingverfahren zur Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer ein. Jede Kreditvergabe erfolgt nach einem festgelegten Genehmigungsprozess. Für erkennbare Risiken bilden wir soweit erforderlich Einzelwertberichtigungen auf Blankoanteile sowie Pauschalwertberichtigungen. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 auf Basis eines erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote und des aktuellen Blankovolumens für alle unter dem Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisenden Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Auf Portfolioebene setzen wir im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung Limite zur Überwachung der bilanziellen und außerbilanziellen Adressenausfallrisiken ein. Risikokonzentrationen werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur identifiziert und durch Strukturlimite begrenzt. Konzentrationen im Kundenkreditgeschäft, insbesondere in den Kategorien Branche, Größenklasse und Sicherheiten, werden bewusst akzeptiert. Die NPL-Quote ist historisch betrachtet unbedeutend, wird dennoch regelmäßig überwacht. Zum Stichtag lag sie bei 0,35 %. Wir ermitteln vierteljährlich mit Hilfe des Moduls Kreditportfoliomodell für Kundengeschäfte (KPM-KG) unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die aggregierten Blankoanteile als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Branchenparameter zugrunde liegen. Migrationsrisiken werden über einen plausibilisierten PD-Shift berücksichtigt. Wertpapiereigenanlagen in guten Bonitäten werden lediglich zur Absicherung von Refinanzierungsgeschäften mit Genehmigung durch den Vorstand getätigt. Das Kreditrisiko bei den Eigenanlagen ermitteln wir vierteljährlich mit Hilfe eines vereinfachten Spread-Shift-Verfahrens. Marktpreisrisiken bzw. Marktrisiken Das Marktrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen (z.B. Zinsstrukturen), in deren Folge Barwertverluste entstehen können. Das Zinsrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als einziges Marktrisiko (in Form des Gap-Risikos) aufsichtsrechtlich wesentlich und betriebswirtschaftlich hoch ein. Aufgrund des umfangreichen zinstragenden Geschäftes kommt dem Zinsrisiko eine besondere Bedeutung zu. Das Risiko kann sich maßgeblich auf die Vermögens- und Ertragslage auswirken. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir vierteljährlich einen Value at Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir die klassische historische Simulation. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Ergänzend werden weitere barwertige Berichtsgrößen als zusätzliche Informationen bei geschäftspolitischen Entscheidungen berücksichtigt. In der normativen Betrachtung haben wir die Vermeidung eines SREP-Zuschlages für Zinsänderungsrisiken als strategisches Ziel definiert. Auch hierfür berechnen und überwachen wir die aufsichtsrechtlichen Zinskoeffizienten (Basel-II-Kennziffer und EBA-Frühwarnindikatoren). Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Die Bank erachtet das Liquiditätsrisiko insgesamt als wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts, betriebswirtschaftlich jedoch als gering. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests für einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren führen wir anhand institutseigener, marktweiter und kombinierter Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb unseres Erwartungshorizontes reflektiert. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) und Net Stable Funding Ratio (kurz: NSFR) überwacht. Unsere Risikotoleranz haben wir über die Festlegung einer internen Mindest-LCR-Quote von 150% definiert. Für die NSFR gilt eine Quote von oberhalb 115%. Die Überschreitung dieser Warngrenzen wird an den Vorstand per ad-hoc-Meldung weitergeleitet. Die Überwachung erfolgt geschäftstäglich. Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Strukturlimite insbesondere für hohe täglich fällige Einlagen implementiert. Zur jederzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit besteht ein detaillierter Liquiditätsnotfallplan, der mindestens jährlich überprüft wird. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive (ICAAP) erfolgt vierteljährlich unter Berücksichtigung von möglichen Schwankungen des Refinanzierungsspreads. Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Die Bank erachtet das operationelle Risiko insgesamt als hoch aus wirtschaftlicher Sicht und wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts. Wesentliche operationelle Risiken werden im Rahmen eines Self-Assessments jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Der Risikowert wird anhand eines Simulationsmodells mit den im Rahmen des Self-Assessments ermittelten Daten berechnet und jährlich aktualisiert. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom IT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem IT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung rechtlich geprüfter Formulare. Bei Rechtsstreitigkeiten wird juristische Beratung in Anspruch genommen. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) im Geschäftsjahr gegeben. Vom gesamten verfügbaren Risikodeckungspotenzial wurden zum Stichtag 41,4% als Gesamtbankrisikolimit für die Risikoszenarien zur Verfügung gestellt. Die Auslastung dieses Gesamtbankrisikolimits betrug zum Stichtag 71,2%. Die Gesamtrisikolage stellt sich zum Stichtag wie folgt dar:
Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt ist. Innerhalb des Planszenarios sind in den nächsten fünf Jahren keine Liquiditätsengpässe erkennbar. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögensituation des Instituts auch im kommenden Geschäftsjahr gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Chancen Auf dem Weg hin zu nachhaltigen Geschäftsmodellen in der Landwirtschaft, sehen wir mit Blick auf die Herausforderungen durch den Klimawandel und dem Bedarf der Transformation einen umfangreichen Investitionsbedarf der Branche in Technik und Infrastruktur. Darüber hinaus erachten wir die steigende Nachfrage nach Ausbauflächen für Windkraft- bzw. Photovoltaikanlagen als wichtige Preisstütze für landwirtschaftliche Flächen. Des Weiteren sehen wir durch die volatilen Märkte für die Erzeugerpreise in der Landwirtschaft einen steigenden Finanzierungsbedarf im Bereich der Betriebsmittel. D. Prognosebericht Das Bankhaus wird auch im Jahr 2024 an der Wachstumsstrategie "Wachstum aus eigener Kraft" festhalten und wird die Weiterentwicklung der Bank als Agrarfinanzierungspartner für die Landwirtschaft vorantreiben. Im Fokus steht die Finanzierung landwirtschaftlicher Betriebe in den neuen Bundesländern und der Heimatregion. Darüber hinaus soll das Einlagengeschäft im Bereich der Termingeld- und Tagesgeldanlagen für landwirtschaftliche Betriebe und Privatkunden weiter ausgebaut werden, um damit weiterhin Basis für die Refinanzierung des Kreditgeschäftes zu stärken. Mit Erhöhung der Rücklagen durch die Thesaurierung der erzielten Betriebsergebnisse kann der Prozess der Eigenkapitalstärkung aus eigener Kraft fortgeschrieben werden, um auch zukünftig den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen zu können. Für das Geschäftsjahr 2024 planen wir ausgehend von einem konstanten bzw. zum Ende des Jahres rückläufigem Zinsniveau mit einem steigenden Finanzierungsbedarf für Betriebsmittel, Investitionen im Bereich Technik und Landkauf sowie Nachfolgefinanzierungen mit einem soliden Anstieg des Kreditvolumens um ca. 25 Mio. EUR. Damit verbunden erwarten wir einen leichten Anstieg des Zinsüberschusses. Dem entgegen stehen höhere Verwaltungsaufwendungen durch das zentrale Projekt im Geschäftsjahr 2024 die Digitalisierung. Insgesamt kalkulieren wir für das Geschäftsjahr 2024 bei einem gleichbleibenden Risikoergebnis mit einen Betriebsergebnis nach Bewertung auf Niveau des Geschäftsjahres 2023. Ein nachhaltiges Wachstum durch eine langfristige partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Geschäftspartnern bleibt auch im Jahr 2024 ein wichtiges Ziel der Bankhaus Rautenschlein AG.
Schöningen, 12. März 2024 Bankhaus Rautenschlein AG Der Vorstand gez. Andreas Dippe gez. Dirk Ribbe Aktivseite
Passivseite
3. AnhangA. Allgemeine Angaben Die Bankhaus Rautenschlein AG mit Sitz in Schöningen ist beim Amtsgericht Braunschweig unter der Handelsregisternummer HRB 206854 eingetragen. Der Jahresabschluss der Bankhaus Rautenschlein AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. In der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird zeitanteilig aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Cash Flows aus der Sicherheitenverwertung abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 auf Basis eines erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote und des aktuellen Blankovolumens für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Wertpapiere des Anlagebestandes (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere) sind zum gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezember 2023 war keine Rückstellung zu bilden. Anteile an verbundenen Unternehmen Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, linear vorgenommen. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Aktive latente Steuern Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Der Aktivüberhang beruht im Wesentlichen auf Pensions- und andere langfristigen Rückstellungen. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 31,58% zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Disagiobeträge enthalten, die bei Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden. Die Unterschiedsbeträge werden planmäßig auf die Laufzeit der Forderungen verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Laufende Rentenverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellung wurde ein Rententrend in Höhe von 1,75% zugrunde gelegt. Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre in Höhe von 1,83 % abgezinst. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 3. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Abweichungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Von den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 19.600.391 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Der beizulegende Zeitwert der Wertpapiere beträgt EUR 4.636.895. Wertpapiere mit einem Nominalwert von EUR 6.500.000 und einem Kurswert von EUR 4.636.895 wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und nicht auf den niedrigeren Zeitwert abgeschrieben. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wären im Falle einer Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzig Abschreibungen in Höhe von EUR 1.834.555 erforderlich gewesen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, weil die Wertpapiere zu Pari zurückgezahlt werden und keine Anhaltspunkte erkennbar sind, dass die Rückzahlungen gemindert würden. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Mit dem unter Buchstabe a) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 979.076 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 299.276 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 14) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Sonstige Verbindlichkeiten Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 2.161 (Vorjahr EUR 2.993) enthalten. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten (P 9) in Höhe von EUR 167.506 an. Mittelaufnahmen, die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigen, erfolgen zu folgenden Bedingungen:
Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Verbindlichkeiten sind im Falle des Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Eine Umwandlung in andere Eigenkapitalformen ist nicht möglich. Für die weiteren nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen: Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Die Restlaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten beträgt zwischen 1 und 7 Jahren. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Zinssätzen von 3,75 % bis 4,00 % ausgestattet. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Eigenkapital Das gezeichnete Kapital setzt sich gemäß § 25 Abs. 1 RechKredV ausschließlich aus dem Grundkapital der Bankhaus Rautenschlein AG zusammen und beträgt zum 31.12.2023 EUR 7.760.000. Es besteht aus 7.760.000 nennbetragslosen Stückaktien. Eigene Aktien hält weder die Bankhaus Rautenschlein AG selbst noch ein von ihr abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen. Eine wechselseitige Beteiligung im Sinne des § 19 AktG besteht nicht. Im ausgewiesenen Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR 41.127,41 enthalten. Die Kapital- und Gewinnrücklagen (P 12b) und c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind nicht erkennbar. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen Bürgschaftsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Provisionserträge In den Provisionserträgen sind Beträge für die Erstellung von Finanzierungskonzeptionen in Höhe von EUR 82.730,00 (Vorjahr EUR 42.173,42) enthalten. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (GuV 12) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen EUR 100.000 (Vorjahr EUR 100.000). Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 2.839, diesem stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Aufwendungen für den Abschlussprüfer Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar schlüsselt sich in folgende Honorare auf:
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf
Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf
Nachtragsbericht Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die das Ergebnis und die allgemeine Lage der Bank wesentlich beeinflusst hätten, haben sich nicht ergeben. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 1.637.246,16 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 41.127,41 (Bilanzgewinn von EUR 1.678.373,57) - wie folgt zu verwenden:
Schöningen, 12. März 2024 Bankhaus Rautenschlein AG Der Vorstand gez. Andreas Dippe gez. Dirk Ribbe Der Jahresabschluss wurde am 20. März 2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bankhaus Rautenschlein AG, Schöningen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bankhaus Rautenschlein AG, Schöningen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bankhaus Rautenschlein AG, Schöningen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: Kreditgeschäft: Bewertung der Forderungen an Kunden Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: 1.) Sachverhalt und Problemstellung 2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3.) Verweis auf weitergehende Informationen 1.) Die Bankhaus Rautenschlein AG gewährt Kredite an Unternehmen, die vornehmlich im Bereich Landwirtschaft in Deutschland tätig sind. Die Forderungen an Kunden sind mit EUR 184,5 Mio. (Vj. EUR 162,7 Mio.) der größte Bilanzposten der Bank. Die Kreditvergabe erfolgt nach genauer Analyse der materiellen Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Forderungen an Kunden sehen eine Bewertung zum Nominalwert und eine Berücksichtigung der Risiken durch Abschreibungen und Wertberichtigungen vor. Es werden hierzu zusammengefasst drei Risikoklassen gebildet. Für ausfallgefährdete Kredite werden entsprechend dem Deckungswert der Sicherheiten Einzelwertberichtigungen gebildet. Der Deckungswert der Sicherheiten wird nach einem von der Bank festgelegten Bewertungsverfahren gebildet. Bei den Verfahren zur Bewertung der Sicherheiten bestehen im Hinblick auf die zugrundeliegenden Sachverhalte und Bewertungsparameter Ermessenspielräume. Zusammen mit der Höhe dieses Bilanzpostens können sich aus den Einzelwertberichtigungen wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Bank ergeben, so dass es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt handelt. 2.) Bei unserer Prüfung der Werthaltigkeit der Kundenforderungen haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:
Die von der Geschäftsleitung gebildeten Einzelwertberichtigungen sind nachvollziehbar und liegen im Rahmen unserer Erwartungen. 3.) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Forderungen sind im Anhang unter dem Abschnitt B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden sowie im Lagebericht unter dem Abschnitt C. Risiko- und Chancenbericht - Adressenausfallrisiko bzw. Kreditrisiko enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und für den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. März 2023 als Abschlussprüfer gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Bankhaus Rautenschlein AG, Schöningen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Nürnberg, 14. März 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
gez. Ginzinger, Wirtschaftsprüfer gez. Melchior-Becker, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Der Aufsichtsrat erhielt vierteljährlich den Gesamt- sowie den Kreditrisikobericht und erlangte Kenntnis über sämtliche Berichte und Prüfungen der Internen Revision. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat in den Sitzungen detailliert über die Geschäftsentwicklung und die Risikosituation sowie über die Unternehmensplanung und Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung. Die satzungsgemäß erforderliche Mitwirkung an der Gewährung von Krediten wurde reibungslos und effizient umgesetzt. Alle erforderlichen Beschlüsse wurden gefasst. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem ständigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Jahresabschlussprüfer hat den durch den Vorstand aufgestellten Jahresabschluss geprüft und diesem einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss inklusive Anhang und Lagebericht sowie der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes wurden vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Hauptversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement im vergangenen Jahr. Der Aufsichtsrat dankt allen Kunden der Bank für ihre Treue und das unserem Hause entgegengebrachte Vertrauen.
Schöningen, März 2024 Gez. Klaus-Michael Scholze, Vorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung") Die Bankhaus Rautenschlein AG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Bankhaus Rautenschlein AG besteht darin, Einlagen von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Der im Jahresabschluss ausgewiesene Umsatz nach HGB, bestehend aus den Zinserträgen, Zinsaufwendungen, Provisionserträgen, Provisionsaufwendungen und sonstigen betrieblichen Erträgen wurde im Inland erzielt. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger, der Gewinn vor Steuern sowie die Steuern auf den Gewinn sind dem Jahresabschluss zu entnehmen. Die Bankhaus Rautenschlein AG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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