ELEKTROBAU GIERTH GMBHLiquidiert

63069 Offenbach am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 3650
Eingetragen
9.10.2002
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenReparatur und Instandhaltung von TelekommunikationsgerätenReparatur und Instandhaltung von sonstigen Ausrüstungen
Gegenstand
Die Ausführung jeglicher Elektroinstallationen sowie die Wartung und Reparatur von elekrischen Anlagen, sowie alle mit dem Antennenbau zusammenhängenden Arbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Anneliese Gierth
seit 23.4.2012
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

ELEKTROBAU GIERTH GMBH i.L.

Offenbach am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013

Bilanz

Aktiva

31.3.2013
EUR
A. Anlagevermögen 10.127,47
I. Sachanlagen 10.127,47
B. Umlaufvermögen 465.353,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.579,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 429.773,71
Bilanzsumme, Summe Aktiva 475.480,87

Passiva

31.3.2013
EUR
A. Eigenkapital 17.877,67
I. gezeichnetes Kapital 25.615,72
II. Gewinnvortrag 64.179,27
III. Jahresfehlbetrag 71.917,32
B. Rückstellungen 80.932,08
C. Verbindlichkeiten 376.671,12
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 376.671,12
Bilanzsumme, Summe Passiva 475.480,87

Anhang zur Bilanz auf den 31. März 2013 (Liquidationszwischenbilanz)


Firma
Elektrobau Gierth GmbH i.L.
Elektroinstallationen
Senefelderstr. 57
63069 Offenbach


1. § 284 Abs. 2 Ziff. 1 HGB

Bilanzierungs- u. Umrechnungsmethoden

a. Sachanlagen € 10.127,47

Die Aktivierung der Sachanlagen erfolgte auf Basis der Anschaffungskosten.

Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen durch Verteilung der Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Hinsichtlich der Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) wurden die Abschreibungen entspr. den Vorschriften nach § 6 Abs.2 und Abs. 2a EStG vorgenommen.

b. Vorräte € 0,00

Inventurbestand: € 0,00

Die mengenmäßige Erfassung erfolgte durch körperliche Aufnahme zum Bilanzstichtag. Die Bewertung wurde nach dem Niederstwertprinzip durchgeführt.

In Ausführung befindliche Bauaufträge € 0,00

Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung erfolgte die Wertermittlung pro Baustelle auf Basis der Summe aus

Material
+ Materialgemeinkosten
+ Fertigungslöhne
+ Lohngemeinkosten

Fremdkapitalzinsen wurden nicht mit einbezogen.

c. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände € 35.579,69

Die Bilanzierung erfolgte nach dem Niederstwertprinzip.

d) Kasse, Banken: € 429.773,71

Die Bilanzierung erfolgte zum Tageswert auf Grundlage der Kassenzusammenstellungen bzw. der Bankauszüge.

e) Eigenkapital: € 17.877,67

Das Eigenkapital ist eingezahlt. Die Liste der Gesellschafter hat vorgelegen.

f. Rückstellungen (§ 285 Ziff. 12 HGB insgesamt € 177.337,17

Steuerrückstellungen € 0,00
Für Körperschaft- und Gewerbesteuer

Sonstige Rückstellungen € 80.932,08 für

Abschlusskosten, Gewährleistungen, Berufsgenossenschaft, zu erwartende Lohn- u. Gehaltsverpflichtungen, Tantieme, Pensions- und ähnliche Rückstellungen. Das sog. Planvermögen beträgt € 72.932,08.

Die Vorschriften des § 249 HGB wurden berücksichtigt.

g. Verbindlichkeiten € 376.671,12

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte nach dem Höchstwertprinzip.

h. § 284 Abs. 2 HGB

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

i. § 284 Abs. 2 Ziff. 3 HGB

Die dargestellten Bilanzierungsmethoden wurden auch in den Vorjahren angewandt.

j. § 284 Abs. 2 Ziff.4 HGB

Bewertungsmethoden nach den §§ 240 Abs. 4 oder 256 Abs. 1 HGB kommen nicht zur Anwendung.

k. § 265 Abs. 1 HGB

Eine Änderung der Bilanzierungsmethode ist nicht erfolgt.

l. § 265 Abs. 2 HGB

Die Werte des Wirtschaftsjahres sind mit den entsprechenden Angaben des Vorjahres vergleichbar.

m. § 265 Abs. 3 HGB

Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzpositionen ist in keinem Fall gegeben.

n. § 265 Abs. 4 HGB


Geschäftsbedingte Abweichungen von der vorgeschriebenen Bilanzgliederung oder Ergänzungen liegen nicht vor.

o. § 265 Abs. 7 Ziff. 2 HGB

Eine Zusammenfassung von Bilanzpositionen aus Gründen der Klarheit ist nicht erfolgt.

p. § 268 Abs.7 HGB

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen in Form von Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen. Zum Stichtag belaufen sich diese auf € 0,00

q. § 280 Abs. 3 HGB

Es waren keine Zuschreibungen vorzunehmen.

r. § 281 Abs. 2 S.1 HGB

Die Vornahme der Abschreibungen ergibt sich aus Pos. 1a.
Wertberichtigungen wurden im üblichen Rahmen auf Forderungen vorgenommen.

s. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Hinweis auf Pos. 1c.

Am 07.03.2012 wurde nachstehender Gesellschafterbeschluss herbeigeführt:
Die Gesellschaft wird aufgelöst mit Wirkung zum 31.03.2012.

Da der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, sind keine zusätzlichen Angaben zu machen.


Offenbach, den 28. Februar 2014

Elektrobau Gierth GmbH i.L. Karl Raape
Steuerberater

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2014 festgestellt.

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