Ihnenfeld
GmbH
Monheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
67.700,00 |
48.392,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.412,00 |
2.064,00 |
| II.
Sachanlagen |
66.288,00 |
46.328,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
196.270,29 |
195.349,61 |
| I.
Vorräte |
27.832,60 |
28.291,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
166.756,36 |
164.841,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.681,33 |
2.217,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
941,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
264.911,29 |
243.741,61 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.406,83 |
7.366,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
175.000,00 |
100.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.250,00 |
-1.250,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
168.750,00 |
98.750,00 |
| II.
Verlustvortrag |
91.383,83 |
2.175,50 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
67.959,34 |
89.208,33 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
3.109,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
252.004,46 |
233.265,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
264.911,29 |
243.741,61 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB sowie die Erleichterungen
gemäß § 286 HGB wurden, soweit es sinnvoll
erschien, in Anspruch genommen.
I. Bilanzierungsvorschriften (§
246-§ 251 HGB)
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
6. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
II. Bewertungsvorschriften (§ 252-§ 256
HGB)
1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen
der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen auch tatsächliche und
rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekanntgeworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
5. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden.
7. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Den planmäßigen Abschreibungen
liegen die in den steuerlichen Abschreibungstabellen
vorgegebenen Nutzungsdauern zugrunde. Geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden in einem Sammelposten
zusammengefasst und deren Anschaffungskosten auf fünf
Jahre verteilt.
8. Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
9. Rückstellungen wurden nur in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
B. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderung gg. Gesellschafter €
53.645,58
Das Darlehen wurde mit 4% verzinst.
C. SONSTIGE PFLICHTANGABEN (§ 285 HGB)
Alleiniges Mitglied des
Geschäftsführungsorgans in 2009 war Uwe
Ihnenfeld, Techniker
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