Ihnenfeld GmbHLiquidiert

40789 Monheim am Rhein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 53255
Eingetragen
18.1.2006
Branche
Verlegen von ZeitungenVerlegen von BüchernVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
Die Herstellung, der Handel, die Bearbeitung von Druckerzeugnissen sowie der Vertrieb.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 5 angezeigt

Uwe Ihnenfeld
Langenfeld
75.000 €
60.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ihnenfeld GmbH

Monheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 67.700,00 48.392,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.412,00 2.064,00
II. Sachanlagen 66.288,00 46.328,00
B. Umlaufvermögen 196.270,29 195.349,61
I. Vorräte 27.832,60 28.291,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 166.756,36 164.841,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.681,33 2.217,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 941,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 264.911,29 243.741,61

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 9.406,83 7.366,17
I. gezeichnetes Kapital 175.000,00 100.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -6.250,00 -1.250,00
2. eingefordertes Kapital 168.750,00 98.750,00
II. Verlustvortrag 91.383,83 2.175,50
III. Jahresfehlbetrag 67.959,34 89.208,33
B. Rückstellungen 3.500,00 3.109,80
C. Verbindlichkeiten 252.004,46 233.265,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 264.911,29 243.741,61

Anhang


A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HGB sowie die Erleichterungen gemäß § 286 HGB wurden, soweit es sinnvoll erschien, in Anspruch genommen.


I.   Bilanzierungsvorschriften (§ 246-§ 251 HGB)


1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
 bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
 

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs­abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

6. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,  soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.



II. Bewertungsvorschriften (§ 252-§ 256 HGB)

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.


2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

 Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.


4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen  Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind.




 Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen  im Jahresabschluss berücksichtigt worden.


6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten  Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
 

7. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden  zu Anschaffungs- oder  Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

 Den planmäßigen Abschreibungen liegen die in den steuerlichen Abschreibungstabellen  vorgegebenen Nutzungsdauern zugrunde. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in  einem Sammelposten zusammengefasst und deren Anschaffungskosten auf fünf Jahre verteilt.



8. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag  angesetzt.
 Verbindlichkeiten sind  mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

9. Rückstellungen wurden nur in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger  kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.


B. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN


Sonstige Vermögensgegenstände
  
 Forderung gg. Gesellschafter  € 53.645,58

 Das Darlehen wurde mit 4% verzinst.

C. SONSTIGE PFLICHTANGABEN (§ 285 HGB)


 Alleiniges Mitglied des Geschäftsführungsorgans in 2009 war Uwe Ihnenfeld, Techniker

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