Großhandel mit Bekleidung
GESUTRA GmbH
Straubinger Straße 20, 28219 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Gojcic seit 2.8.2011 | Prokura |
Jörg Peter Dr. Lührs seit 17.8.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GESUTRA GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
1. Allgemeine Angaben
3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für Anlagenzugänge werden die Abschreibungsbeträge monatsgenau angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis € 250,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang behandelt. Für geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen € 250,01 und € 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben wird. Vorräte werden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Abschläge wegen Überalterung oder Preisherabsetzungen werden vorgenommen. Die Abwertung wird wie folgt gestaffelt, systematisch und willkürfrei vorgenommen: Keine Bewegung seit mehr als 24 Monaten = 10% Keine Bewegung seit mehr als 36 Monaten = 15% Keine Bewegung seit mehr als 48 Monaten = 20% Keine Bewegung seit mehr als 60 Monaten = 30% Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sie werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellung für Gewährleistungsansprüche aus Reklamationen wird pauschal mit 0,20 % der Umsatzerlöse, ausgenommen dem Bereich Systemböden, bemessen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zum Vorratsvermögen Für einen geringen, seit mehreren Geschäftsjahren relativ gleichbleibenden Bestand (Gitterboxen, Paletten) wurde ein Festwert von € 15.000,00 beibehalten. Die Vorräte enthalten Wertabschläge für entsprechend der Alters-/Bewegungsstaffelung i.H.v. T€ 45. Angaben zu Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. T€ 745 (Vj. T€ 994) enthalten Pauschal- sowie Einzelwertberichtigungen i.H.v. T€ 7 (Vj. T€ 7). Angaben zu den Forderungen gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber Gesellschafter i.H.v. T€ 32 (Vj. TEUR 219). Angaben zum Eigenkapital Das gezeichnete und voll eingezahlte Kapital beträgt unverändert T€ 150. Angaben zu den Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Rechnungsgrundlage sind die Richttafeln 2018 G nach Prof. Klaus Heubeck. Dabei wurde ein Kalkulationszinssatz von 1,82 % zugrunde gelegt. Für die Berechnung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren zugrunde gelegt. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber einem ehemals geschäftsführenden Gesellschafter besteht eine Rückstellung von T€ 67. Die Verpflichtung wurde mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Aktivwert der hierzu bestehenden Rückdeckungsversicherung betrug am Bilanzstichtag T€ 53. Die Pensionsverpflichtung wurde mit dem Aktivwert saldiert und unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurde der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung gem. § 253 Abs. 6 HGB nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ermittelt. Der sich hieraus ergebende Unterschiedsbetrag beträgt T€ 20 und unterliegt nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre. Im Rahmen der gutachterlichen Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde im Berichtsjahr eine Rentendynamik i.H.v 2,0 % bis 2,25 % p.a. berücksichtigt. Angaben zu Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten, ihre Fristigkeiten sowie die gestellten Sicherheiten stellen sich wie folgt dar: Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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