IFE Solarpark Kyritz GmbH & Co. Betriebs-KG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Niehaus seit 10.7.2024 | Geschäftsführer |
Wilko Albert Ries seit 10.7.2024 | Geschäftsführer |
Jakobus Smit seit 12.7.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Windpark Steenfelde GmbHAufgelöst | 10.00% |
| 3.18% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Smit Asset Management GmbHRastedeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
AnhangDie Smit Asset Management GmbH hat ihren Sitz in 26180 Rastede, Parkstraße 174, und ist eingetragen beim Amtsgericht Oldenburg im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer HRB 201513. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt. Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft abgesehen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden (sofern vorhanden) wie folgt bewertet: 1. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen. 2. FinanzanlagenBeteiligungen und Wertpapiere wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. 3. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. 4. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst. 5. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz dargestellt. 1. AnlagevermögenAuf die Aufstellung eines Anlagengitters (§ 284 Abs. 3 HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. 2. RückstellungenBezüglich der Erläuterung der sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht. 3. VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 285,72 davon entfallen auf: a) Steuern EUR 0,00 b) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern EUR 0,00 Es sind nur Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr vorhanden. C. Angaben zu der Gewinn- und VerlustrechnungAuf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 Abs. 1 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 Abs. 1 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet. Oldenburg, 07.05.2021 gez. Jakobus Smit Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.6.2021. |
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