Pilgram-Rupprecht Verwaltungs GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
119.697,22 |
113.579,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
113.802,70 |
106.249,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.894,52 |
7.330,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
119.697,22 |
113.579,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
112.497,09 |
106.103,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
60.497,09 |
54.103,25 |
| B.
Rückstellungen |
1.724,22 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.475,91 |
5.475,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
119.697,22 |
113.579,16 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Pilgram-Rupprecht Verwaltungs
GmbH wurde nach den Vorschriften des dritten Buchs des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009
und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a und 288 Satz 1 HGB in Anspruch
genommen.
Für die Aufstellung der Bilanz wird die
Gliederung gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
zugrunde gelegt.
Die mit dem BilMoG verbundenen Wahlrechte werden wie
folgt ausgeübt:
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind unverzinsliche
Forderungen mit dem marktkonformen Zinssatz abgezinst
worden. Darüber hinausgehende Beibehaltungs- und
Fortführungswahlrechte gem. Art. 67 Abs. 3 und 4 EGHGB
betreffend bestimmte Rückstellungen sowie niedrigere
Wertansätze von Vermögensgegenständen sind
im Sinne der Beibehaltung oder Fortführung
ausgeübt worden.
Das Wahlrecht gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB, die
Vorjahreszahlen bei der erstmaligen Anwendung der
geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
nicht anzupassen wurde ausgeübt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit den
Nominalbeträgen angesetzt. Das unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesene
Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 Abs. 5 KStG
wurde mit dem Barwert angesetzt. Eine
Einzelwertberichtigung als auch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen war nicht
veranlasst.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten wurde mit dem
Nominalwert angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den vertraglich
vereinbarten Erfüllungsbeträgen bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen bestehen Forderungen i.H.v.
EUR 635,26 (Vj. EUR 681,32) mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.475,91
(Vj. EUR 5.475,91) haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
IV.
Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Ewald Weschky,
Rechtsanwalt, Nürnberg.
Angabe gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Im Geschäftsjahr 2010 bestehen keine Forderungen
gegen oder Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Angabe gemäß § 285 Nr. 11a HGB
Die Pilgram-Rupprecht Verwaltungs GmbH ist
unbeschränkt haftende Gesellschafterin
(Komplementärin) der Firma Pilgram-Rupprecht GmbH
& Co. KG mit Sitz in Nürnberg.
V. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung der Pilgram-Rupprecht Verwaltungs
GmbH vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
VI. Unterschrift gem. § 245 HGB
Nürnberg, den 15.07.2011
gez. Ewald Weschky
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Ergänzende Angaben nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 S.
2 HGB:
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 15.07.2011 festgestellt.
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