Großhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Geo-Instruments GmbHLiquidiert
Mausegatt 51, 44866 Bochum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Marc Cordes seit 11.1.2021 | Geschäftsführer |
Karsten Thomas Landau seit 27.2.2013 | Prokura |
Thomas Passlick seit 15.2.2012 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Geo-Instruments GmbHBochumJahresabschluss zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine AngabenDie Geo-Instruments GmbH - im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt - mit Sitz in Bochum ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter der Nummer HRB 13799 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs für kleine Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Bilanz entspricht dem gesetzlichen Gliederungsschema (§ 266 Abs. 2 und 3 HGB); für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewandt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenGegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, im Zugangsjahr zeitanteilig, die entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren angesetzt werden, bilanziert. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sofern die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung, höchstens jedoch bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Auf Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt und ist voll eingezahlt. Die Pensionsrückstellungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit-Methode") Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck bewertet. Die Abzinsung erfolgte mit einem Rechnungszinssatz von 1,80 % p. a. (i. Vj. 1,87 % p. a.). Wie im Vorjahr wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n. F. ein Zinssatz, der dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 10 Jahre, der sich auf Basis einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, verwendet. Hierbei wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und bekannt gegebene Abzinsungssatz herangezogen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt TEUR 3 (i. Vj. TEUR 4). Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurden ein Rentensteigerungstrend von 2,0 % (i. Vj. 2,0 %) p. a. sowie eine Fluktuation von 0,30 % (i. Vj. 0,32 %) p. a. unterstellt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Forderungen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Transaktionsstichtag sowie - bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr - unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Einbuchungskurs oder - bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr - mit dem zum Bilanzstichtag höheren Devisenkassamittelkurs bewertet. III. Erläuterungen zur Bilanz1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. 2. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von TEUR 39 (i. Vj. TEUR 37) wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Zeitwert der Rückdeckungsversicherung, der in etwa den Anschaffungskosten entspricht, in Höhe von TEUR 5 (i. Vj. TEUR 6), saldiert. Die Rückdeckungsversicherung dient ausschließlich der Altersversorgung und ist dem Zugriff fremder Dritter entzogen. 3. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 792 (i. Vj. TEUR 699). Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 530 (i. Vj. Verbindlichkeiten i. H. v. TEUR 484) resultieren aus einer Cashpool-Vereinbarung mit der Gesellschafterin und in Höhe von TEUR 252 (i. Vj. Verbindlichkeiten i. H. v. TEUR 219) aus der Ergebnisabführung an die Gesellschafterin. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 54 (i. Vj. TEUR 29). Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 42 (i. Vj. TEUR 9). 2. Zinsaufwendungen In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1 (i. Vj. TEUR 3) enthalten. 3. Ergebnisabführungsvertrag Mit Datum vom 18. Januar 2018 wurde ein neuer Ergebnisabführungsvertrag mit der der Gesellschafterin Keller Holding GmbH geschlossen. Die ebenfalls am 18. Januar 2018 abgehaltene Gesellschafterversammlung hat dem Ergebnisabführungsvertrag zugestimmt. Auf Grundlage dessen verpflichtet sich die Gesellschaft ab dem 1. Januar 2018 ihren ganzen Gewinn entsprechend den Vorschriften des § 301 AktG an die Keller Holding GmbH abzuführen. Die Keller Holding GmbH ist auf Grundlage dieses Vertrags entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG ebenso verpflichtet, etwaige Verluste der jeweiligen Organgesellschaft auszugleichen. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 29. Januar 2018. Der Vertrag kann erstmals mit Ablauf des 31. Dezember 2022 gekündigt werden. V. Sonstige Angaben1. Organe der Gesellschaft, Bezüge der Organmitglieder Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr: · Daniel Cordes · Thomas Passlick Die Geschäftsführer sind hauptberufliche Geschäftsführer. 2. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 7 (i. Vj. 6) Angestellte. 3. Konzernzugehörigkeit Die Keller Group plc, London/Großbritannien, stellt für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss auf, in den die Geo-Instruments GmbH einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird nach den von der EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der übersetzte Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Bochum, den 29. Juni 2023 Geo-Instruments GmbH Thomas Passlick Daniel Cordes Geschäftsführer Geschäftsführer |
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