Arnusch
GmbH
Fürstenfeldbruck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.981,15 |
7.552,51 |
| I.
Sachanlagen |
6.981,15 |
7.552,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
119.584,42 |
85.103,84 |
| I.
Vorräte |
39.430,00 |
49.260,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.871,98 |
32.977,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
102,26 |
102,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.282,44 |
2.865,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.513,25 |
889,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
130.078,82 |
93.545,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.098,93 |
8.385,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
17.178,67 |
21.090,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
36.713,01 |
3.912,12 |
| B.
Rückstellungen |
7.358,97 |
4.530,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.620,92 |
80.629,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
77.620,92 |
80.629,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
130.078,82 |
93.545,59 |
Anhang
I.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluß der Firma Arnusch GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Die immateriellen
Vermögensgegenstände, sowie das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar,
um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend der
steuerlichen Vorschriften
(Amtl. Abschreibungstabellen) vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,-
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Forderungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
II. Angaben zu Einzelposten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der in der
Bilanz ausgewiesenen Anlageposten mit ihren historischen
Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen
ist in einem Anlagespiegel (Anlage 1)
dargestellt.
Sonstige Vermögensgegenstände
Im Posten sonstige
Vermögensgegenstände sind größere
Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag
rechtlich entstehen.
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Rückstellungen
Rückstellung im Bereich Finanz- und
Rechnungswesen:
Für den Jahresabschluß und die
Steuererklärungen 2009 wurde eine Rückstellung
von TEuro 0,9 gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen betrugen TEuro 1,7. Die sonstigen Verbindlich-
keiten ohne Gesellschafterdarlehen belaufen
sich auf TEuro 6,4. Bei dem Gesellschafterdarlehen in
Höhe von TEuro 20 handelt es sich um ein
kapitalersetzendes Darlehen.
III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
oder unterhalb der Bilanz ausgewiesen sind gemäß
§ 282 Nr. 3 HGB
Neben der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verplich-
tungen:
Mietvertrag: Büroräume
Jährlicher Mietzins € 6.480,00
Lagermiete
Jährlicher Mietzins € 4.392,00
IV. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Geschäftsführer: Vladimir Arnusch
einzelvertretungsbefugt
Gehalt: € 60.000,- brutto
Kfz-Nutzung: € 5.484,00 brutto
V. Angaben nach § 42 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten:
Verrechnungskonto Vladimir Arnusch €
19.644,71
Das Konto wurde mit 4 % verzinst.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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