poppunity Kommunikationsagentur GmbHLiquidiert

41464 Neuss, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 14027
Eingetragen
4.1.2007
Branche
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenPublic-Relations-BeratungTätigkeiten von Werbeagenturen
Gegenstand
Dienstleistung in Kommunikation, Werbung, Marketing, Design, Beratung, Produktion, strategische Planung, PR und Media in allen Medien für Kunden und in Selbstbeauftragung, sowie artverwandte Produkte.

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Popp
seit 2.1.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

poppunity Kommunikationsagentur GmbH

Neuss

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz 31. Dezember 2010

Aktiva

A. Anlagevermögen
II. Sachanlagen
3. andere Anlagen. Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.422,89
Summe II. Sachanlagen 9.422,89
Summe A. Anlagevermögen 9.422,89
B. Umlaufvermögen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
5. sonstige Vermögensgegenstände 124,60
Summe II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 124,60
III. Wertpapiere
3. sonstige Wertpapiere 5.119,55
Summe III. Wertpapiere 5.119,55
IV. Kassenbestand. Guthaben b. Kreditinstituten. Postgiro 5.808,57
Summe B. Umlaufvermögen 11.052,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 405,85
Summe Aktiva 20.881,46

Passiva

A. Eigenkapital
I. Kapital
Gezeichnetes Kapital
Summe I. Kapital 25.000,00
IV. Gewinn- und Verlustvortrag - 4.837,40
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag - 21.144,26
Summe A. Eigenkapital - 981,66
C. Verbindlichkeiten
8. sonstige Verbindlichkeiten 21.863,12
Summe C. Verbindlichkeiten 21.863,12
Summe Passiva 20.881,46

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

I. Allgemeines

Der Jahresabschluß zum 31.Dezember 2010 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde in Übereinstimmung mit § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.

II. Erläuterungen zur Bilanz

Es wurden die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB beachtet.

Das Umlaufvermögen ist grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt worden.

Die fälligen Verbindlichkeiten werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen; sie bestehen zum Teil, und gegenüber dem Gesellschafter.

III. Geschäftsführung

Geschäftsführer war im Berichtsjahr Oliver Popp

 

Neuss, 02.12.2011

Oliver Popp

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