Schwetzler Consult UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gisela Schwetzler seit 23.10.2007 | Geschäftsführer |
Bernhard Prof. Dr. Schwetzler seit 23.10.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 45.00% | |
| 45.00% | |
B******* H***** | 5.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
3 von 4 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
finexpert GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Allgemeine Angaben Die finexpert GmbH wurde am 2.10.2007 von Prof. Dr. Bernhard und Gisela Schwetzler gegründet. Die Gesellschaft wurde mit notariellem Vertrag vom 4.10.2007 durch Notar Rolf R. Tzschaschel in Leipzig errichtet (UR.Nr. 2353). Die Eintragung ins Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig erfolgte am 23.10.2007 unter HRB 23587. Grundlagen der Rechungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz der finexpert GmbH zum 2.10.2007 wurden fortgeführt. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthab en bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten sind vorausbezahlte Versicherungsaufwendungen und sonstige vorausbezahlte Aufwendungen in Höhe von 0 € enthalten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 0 Personen beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Prof. Dr. Bernhard und Gisela Schwetzler in Leipzig. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Leipzig, den 5. Februar 2024 Geschäftsführer Prof. Dr. Bernhard Schwetzler und Gisela Schwetzler
Leipzig, den 05. Februar 2024 gez. Prof. Dr. Bernhard und Gisela Schwetzler Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05. Februar 2024 |
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