Agrargenossenschaft Bornum eG

Zerbst/Anhalt

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal GnR 1112
Eingetragen
3.7.1991
Branche
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die TierhaltungErbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den PflanzenbauBetrieb von Baumschulen
Gegenstand
- die gemeinschaftliche Bewirtschaftung des Bodens und die gemeinschaftliche Haltung der Tiere, - die gemeinschaftliche Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, - die Lagerung und Veredlung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, - die Verwertung und der Absatzder erzeugten Produkte, - die Zucht von Rindern und Schweinen und die Vermehrung von Saat- und Pflanzgut, - die Erbringung landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher, landeskultureller und sonstiger Leistungen für Dritte, - die Unterhaltung und der Betrieb von Neben- und Hilfsbetrieben, - die Vermietung von Grundstücken, - der Handel mit Landmaschinen, Ersatzteilen und sonstigen Produkten, - die Beteiligung an anderen Unternehmen, - die Erzeugung und der Verkauf von Energie.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Marcus Lamprecht
seit 16.5.2022
Vorsitzender des Vorstands
Hildrun Rübner
seit 16.5.2022
Vorstandsmitglied
Dirk Knape
seit 17.12.2018
Vorstandsmitglied
Vorsitzender des Vorstands
Der Petermann
seit 14.11.2003
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Agrargenossenschaft Bornum eG

Zerbst/Anhalt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

BILANZ ZUM 30. JUNI 2023

der Agrargenossenschaft Bornum eG

Zerbst/Anhalt

Aktiva

30.06.2023 30.06.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.534,00 23.793,00
II. Sachanlagen 10.927.213,44 10.805.113,43
III. Finanzanlagen 557.990,01 11.491.737,45 557.992,01
B. TIERVERMÖGEN 554.825,00 537.325,00
C. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 2.210.185,80 2.458.161,44
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.643.393,12 1.520.234,27
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.256.706,69 5.110.285,61 1.557.088,32
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 5.526,83 1.626,20
17.162.374,89 17.461.333,67

Passiva

30.06.2023 30.06.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Geschäftsguthaben 177.000,00 180.000,00
II. Ergebnisrücklagen 12.491.738,86 12.051.338,86
III. Gewinnvortrag 377.941,35 0,00
IV. Jahresüberschuss 116.873,56 13.163.553,77 851.941,35
B. SONDERPOSTEN FÜR ZUSCHÜSSE 57.059,00 41.695,00
C. RÜCKSTELLUNGEN 240.600,00 294.800,00
D. VERBINDLICHKEITEN 3.203.980,51 3.505.734,85
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 497.181,61 535.823,61
17.162.374,89 17.461.333,67

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023

der Agrargenossenschaft Bornum eG /Anhalt

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Angaben zur Identifikation der Genossenschaft werden wie folgt gegeben:

Firmenname laut Registergericht: Agrargenossenschaft Bornum eG
Firmensitz laut Registergericht: Zerbst/Anhalt
Registereintrag: Genossenschaftsregister
Registergericht: Stendal
Register-Nr.: GnR 1112

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses in der zur Offenlegung bestimmten Fassung wird von den Erleichterungen gemäß § 339 HGB i. V. m. § 326 HGB Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss der Agrargenossenschaft Bornum eG wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften werden die Regelungen des Genossenschaftsgesetzes beachtet.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Genossenschaft ist nach den in § 336 Abs. 2 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB bezeichneten Größenmerkmalen wie eine kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES

Die Gliederung der Bilanz ist gemäß § 265 Abs. 5 HGB um die Überschriften Tiervermögen sowie den Posten Sonderposten für Zuschüsse erweitert worden.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

I. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Die Genossenschaft macht bei der Bilanzierung von folgenden Ansatz- und Ausweiswahlrechten Gebrauch:

Ausweis eines aktivierten Disagios unter den Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs. 3 HGB

Ausweis der bis zum 31. Dezember 2015 erhaltenen Investitionszuschüsse unter "Sonderposten für Zuschüsse"

Die Bilanzierung erfolgte im Geschäftsjahr 2022/2023 im Übrigen vor einer Verwendung des Jahresergebnisses.

Bewertungsmethoden

Der Bewertung des Anlagevermögens liegen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zugrunde.

Bewegliche Vermögengegenstände, die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft wurden und deren Anschaffungskosten nicht über € 800,00 betrugen, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet:

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

Ausleihungen an verbundene Unternehmen zu Anschaffungskosten

Beteiligungen und Geschäftsguthaben von Genossenschaften zu Anschaffungskosten

Ausleihungen zum Nennwert

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Das Tiervermögen wird in Gruppen zusammengefasst und nach anerkannten Durchschnittswerten (Standardherstellungskosten) bewertet.

Die Vorräte werden teilweise zu Anschaffungskosten, die nach dem effektiven Einstandswert ermittelt werden, teilweise zu Standardherstellungskosten, die retrograd anhand aktueller Marktpreise abzüglich eines angemessenen Gewinnanteils ermittelt werden, angesetzt. Bei zwischenzeitlich eingetretenen Wertminderungen erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert bzw. auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Der Posten Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten wird mit dem Nominalwert angesetzt.

Das im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthaltene Disagio wird anteilig, entsprechend der vertraglich vereinbarten Kapitalinanspruchnahme, über die Gesamtlaufzeit des zugrundeliegenden Darlehens aufgelöst.

Für alle ungewissen Verbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Tiervermögen

Von dem Tiervermögen können € 546.355,00 (Vorjahr: € 532.920,00)) dem Anlagevermögen zugeordnet werden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben Forderungen in Höhe von € 1.418.391,93 (Vorjahr: € 1.279.930,55) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In Höhe von € 225.001,19 (Vorjahr: € 240.303,72) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Bei den Forderungen über einem Jahr handelt es sich in Höhe von € 225.001,19 (Vorjahr: € 238.803,72) um solche gegen verbundene Unternehmen.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft in Höhe von € 211,35 (Vorjahr: € 809,20) Disagio-Beträge.

Ergebnisrücklagen

Die Ergebnisrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:

Stand 30.06.2022 (30.06.2021) Auszahlung an Anspruchsberechtigte Einstellung durch Beschluss der Generalversammlung Stand 30.06.2023 (30.06.2022)
Gesetzliche Rücklage 10.410.690,79 0,00 0,00 10.410.690,79
(10.410.690,79) (0,00) (0,00) (10.410.690,79)
Andere Ergebnisrücklagen 1.547.191,63 0,00 400.000,00 1.947.191,63
( 2.480.991,99) (0,00) (0,00) (1.547.191,63)
Ergebnisrücklage gem. § 73 Abs. 3 GenG 93.456,44 9.600,00 50.000,00 133.856,44
(98.106,44) (4.650,00) (0,00) 93.456,44)

In der Ergebnisrücklage gem. § 73 Abs. 3 GenG (Beteiligungsfonds) sind in Höhe von € 9.900,00 Beträge enthalten, die im folgenden Geschäftsjahr auszuzahlen sind.

Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten haben € 929.022,77 (Vorjahr: € 783.851,52) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, € 1.076.033,74 (Vorjahr: € 1.347.141,33) eine Restlaufzeit von über einem Jahr bis fünf Jahre und € 1.198.924,00 (Vorjahr: € 1.347.742,00) von mehr als fünf Jahren.

In Höhe von € 2.711.826,76 (Vorjahr: € 3.187.893,65) sind Verbindlichkeiten durch Grundschulden und Sicherungsübereignungen gesichert.

Haftungsverhältnisse

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
aus Bürgschaften 154.914,21
davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert 154.914,21
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 154.914,21

Bei den in den Haftungsverhältnissen ausgewiesenen Verbindlichkeiten ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen, da sich das Kreditinstitut als Gläubigerin in mehrfacher Höhe beim Schuldner selbst abgesichert hat.

D. SONSTIGE ANGABEN

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Höhe der Sonstigen finanziellen Verpflichtungen (zukünftige Pachtzahlungen) beläuft sich auf rd. T€ 2.434.

Angabe zur Arbeitnehmerzahl

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer, ermittelt nach § 267 Abs. 5 HGB, beträgt 40,25.

Mitgliederbewegung

Mitglieder Geschäftsguthaben Haftsumme
Anzahl Anteile
Stand zum 30.06.2022 58 58 174.000,00 174.000,00
+ Zugänge 1 1 3.000,00 3.000,00
- Abgänge -2 -2 -6.000,00 -6.000,00
Stand zum 30.06.2023 57 57 171.000,00 171.000,00

Angaben zum Prüfverband

Die Agrargenossenschaft Bornum eG ist Mitglied im Genossenschaftlichen Prüfverband Halle/Saale e.V., Trothaer Straße 9 f, 06118 Halle.

Angaben zu den Leitungsorganen

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:

1.

Achim Heyer, Aufsichtsratsvorsitzender

2.

Sieglinde Reimann, 1. stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

3.

Siegfried Niemann

4.

Uwe Heinrich

5.

Alexander Reich, 2. stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

6.

Jörg Schuboth

7.

Ralf Müller

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

1.

Mario Gaube, Vorstandsvorsitzender

2.

Marcus Lamprecht, stellvertretender Vorstandsvorsitzender

3.

Dirk Knape

4.

Hildrun Rübner

 

Zerbst/Anhalt, den 12. Oktober 2023

gez. Mario Gaube

gez. Marcus Lamprecht

gez. Dirk Knape

gez. Hildrun Rübner

Der Jahresabschluss wurde am 30. November 2023 festgestellt.

Bericht des Aufsichtsrates zur OGV am 30.11.2023 zum Geschäftsjahr 2022/2023

Sehr geehrte Mitglieder,

ein Aufsichtsrat ist in erster Linie Überwachungsorgan und im Auftrag der Mitglieder der Genossenschaft tätig. Er ist der Gesellschafterversammlung über seine Tätigkeit rechenschaftspflichtig, was wir hiermit tun wollen.

Unsere Landwirtschaft hat sich gewandelt - besonders in der letzten Zeit. So stellen wir uns als Agrargenossenschaft den veränderten Bedingungen vom Artensterben bis Klimawandel. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand kann in dieser Beziehung als gut eingeschätzt werden. Positiv bewertet der Aufsichtsrat die Überlegungen des Vorstandes zur einer zukunftsfähigen Tierhaltung als auch die Aktivitäten im Pflanzenbau, wie bereits gesagt, mit Umwelt- und Naturschutz in Einklang zu bringen.

Innovationsbereitschaft und Risikomanagement zeichnet die Arbeit aus. Investitionen erfolgen überlegt, sowohl in der Tier- als auch in der Pflanzenproduktion. Fachwissen und landwirtschaftliches Engagement spiegelt sich in der Arbeit unseres Vorstandes wider.

Wie der Vorsitzende bereits sagte, arbeiten 45 Festangestellte sowie 4 Azubis in der Pflanzen- und Tierproduktion. Sie setzen unter fachlicher Anleitung Betriebsmittel sinnvoll ein und Gebäude und der Maschinenpark werden von ihnen regalmäßig gewartet und gepflegt oder repariert.

Ordnung und Sauberkeit auf unseren Betriebshöfen sollte jedoch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Vorhandene Fördermittel wurden genutzt, um eigene Ressourcen zu schonen und unter dem Aspekt eines vorsichtigen Kaufmanns die weitere Entwicklung und das Fortbestehen unserer Genossenschaft zu sichern.

Kontrollen zur Buchführung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz konnten wir als beanstandungsfrei beurteilen. Hierfür an dieser Stelle ein Dankeschön an die Buchhaltung.

Zu unseren Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen werden regelmäßig entsprechende Protokolle erstellt und diesbezüglich ausgewertet.

Mit Schreiben vom 05.10.2023 konnte dem Genossenschaftlichen Prüfverband Halle/Saale e.V. mitgeteilt werden, dass der Aufsichtsratsvorsitzende keine Kenntnis von vermuteten, behaupteten oder festgestellten gesetzlichen Verstößen des Vorstandes hat.

Die Genossenschaft hat zum 30.06.2023 die körperliche Bestandsaufnahme zur Inventur vorgenommen. Bei Kontrollen waren ein Inventurplan und entsprechende Inventurprotokolle zu den Beständen vorhanden und nicht zu beanstanden.

Die Erhöhung der Umsatzerlöse im bezeichneten Wirtschaftsjahr 2022/2023 konnten, wie der Vorsitzende bereits ausführte, durch gute Milchpreise und die Energieerzeugung erreicht werden.

Der Vorstand ist trotz alledem aufgefordert, zügig und konkreter nach Methoden und Möglichkeiten zur Verbesserung der Ertragslage unserer Genossenschaft zu suchen sowie Entscheidungen auf kurzem Wege zu treffen. Erste Ansätze wie der Anbau von Hülsen- und Futterfrüchten fanden die Zustimmung des Aufsichtsrates.

Das am 17. Juni 2023 durchgeführte Hoffest fand im Großen und Ganzen Zustimmung und. Resonanz bei den Anwesenden, wobei die Wertschätzung gegenüber unseren Verpächtern und Betriebsangehörigen erhöht werden sollte. Die Erhöhung der Pachtpreise wäre ein erster Anfang.

Boden- und Maschinenkäufe fanden im gegenseitigen Einklang zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bei einem Wert von über 50.000 € statt. Ein günstiges Kaufangebot wurde stets durch die Einholung verschiedener Kostenangebote ermittelt.

Die gemeinsame Flurfahrt von Vorstand und Aufsichtsrat fand am 22. Juni 2023 statt. Trotz guter Bestände ging der Umsatz in der Pflanzenproduktion im Ertrag und im Erlös zum Vorjahr deutlich zurück und somit sind wir sehr unzufrieden. Die Liquidität unserer Genossenschaft ist als gut einzuschätzen und wird zufriedenstellend beurteilt.

Als Jahresergebnis wurden durch den Prüfverband ein Plus von 116.874 € festgestellt. Die Bilanzsumme von 17.162.347,89 € ist um 300 T€ niedriger als im letzten Wirtschaftsjahr. Trotzdem schlägt der Aufsichtsrat der Generalversammlung vor, an die Mitglieder 200 € je Genossenschaftsanteil steuerfrei auszuzahlen.

Unsere Agrargenossenschaft verfügt über stille Reserven, welche im Eigentum der Genossenschaft stehenden Grund und Boden und in den Gebäuden sowie mit den erheblichen Wertsteigerungen dieses Besitzes begründet sind. Kredite wurden gegenüber Kreditinstituten in geforderter Höhe bedient. Unsere Genossenschaft verfügt über eine gute Eigenkapitalausstattung.

Durch die Prüfung unseres Jahresabschlusses hat der Genossenschaftliche Prüfverband Halle/Saale e.V. die Ordnungsmäßigkeit dieses Abschlusses nach §33 Abs.1 des Genossenschaftsgesetzes festgestellt.

Somit empfiehlt der Aufsichtsrat der Generalversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und den Vorstand für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 Entlastung zu erteilen.

Für das neue Wirtschaftsjahr 2023/2024 wünscht der Aufsichtsrat allen Anwesenden persönliche Gesundheit, Wohlergehen und für 2024 optimales Produktionswetter.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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