WOB Innovation GmbHLiquidiert

38446 Wolfsburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Braunschweig HRB 201092
Vorher
Bagiela Verwaltungs-GmbH
Eingetragen
6.2.2008
Branche
Forschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die technische und kaufmännische Verwertung von Schutzrechten und Erfindungen. Insbesondere betreibt die Gesellschaft Forschung, Entwicklung und Vertrieb für Adsorptionsanlagen aller Art. Die Gesellschaft erbringt zudem Dienstleistungen für Dritte im Bereich Forschung und Entwicklung, allgemeine Geschäftsfeldentwicklung sowie IT- und Prozessberatung.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

WOB Innovation GmbH

Wolfsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 8.215,00 8.495,00
I. Sachanlagen 535,00 815,00
II. Finanzanlagen 7.680,00 7.680,00
B. Umlaufvermögen 29.666,90 29.424,61
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.113,25 29.195,85
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 29.113,25 28.825,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 553,65 228,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.881,90 37.919,61

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 20.491,93 20.916,26
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
IV. Gewinnvortrag 8.416,26 9.122,93
V. Jahresfehlbetrag 424,33 706,67
B. Rückstellungen 300,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 17.185,07 16.003,35
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.881,90 37.919,61

Anhang


A. Allgemeine Angaben

I. Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches entsprechend dem Vorjahr aufgestellt. Abweichungen hiervon ergeben sich aus der erstmaligen Anwendung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

III. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

IV. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit:

von einem bis fünf Jahre 17.185,07 €.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

V. Sonstige Angaben

Geschäftsführer war im Berichtsjahr: Herr Helmut Ucke, Helmstedter Straße 2a, 38458 Velpke

Angaben zur Geschäftsführervergütung unterbleiben gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

Ergebnisverwendung: Der Jahresfehlbetrag wird mit Gewinnen aus früheren Jahren verrechnet.

Velpke, 30.11.2017

gezeichnet: Helmut Ucke

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Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 13.11.2017 wird der Jahresabschluss zum 31.12.2016 genehmigt und festgestellt.

Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

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