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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Schulte seit 22.9.2014 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
4Vision Deutschland GmbHDormagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
Anhang zur Bilanz zum 31.12.20124Vision Deutschland GmbH, DormagenI. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Die Gesellschaft beachtete bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und des Ausweises die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes sowie der Satzung. Der Anlagenspiegel ist in einer gesonderten Anlage dargestellt. Die Gliederung entspricht den §§ 265, 266, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung dem § 275 HGB. II. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 1. Bilanzierungsmethode Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2012 enthält alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Vermögensund Schuldposten sind unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken; sie sind im einzelnen bei den einzelnen Bilanzpositionen dargestellt. Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen saldiert. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt. Rückstellungen wurden entsprechen § 249 Abs.1 Satz 1 HGB passiviert. 2. Bewertungsmethode Die Vermögensgegenstände sind einzeln bewertet worden. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis 150,00 €, die 2012 angeschafft wurden, wurde die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Wirtschaftsgüter zwischen 150,00 € und 1.000,00 € wurden entsprechend den steuerlichen Regelungen zusammengefasst und einheitlich auf 5 Jahre abgeschrieben. Der Anlagenspiegel ist in der Anlage gemäß § 268 Abs. 2 HGB ausgewiesen. Dabei sind ausgehend von den gesamten historischen Anschaffungskosten (Brutto-Prinzip) die Zugänge und Abgänge des Geschäftsjahres - ebenfalls mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten - sowie die gesamten kumulativen Abschreibungen, also auch die der Vorjahre, aufgeführt. Weiter sind die Buchwerte zum 31.12.2012 sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2012 angegeben. Bei den Gegenständen des Umlaufvermögens wurde dem Niederstwertprinzip Rechnung getragen. Das Vorratsvermögen ist mit durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bilanziert worden. Soweit der beizulegende Wert unter den vorgenannten Werten lag, wurde dieser zugrundegelegt. Bestände mit geringeren Werten wurden gem. § 253 Abs. 3 HGB mit diesen Werten angesetzt. Die Vorräte sind zum Stichtag körperlich aufgenommen worden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für die sich aus der betrieblichen Altersversorgung ergebenden Verpflichtungen wurden Pensionsrückstellungen in Höhe des versicherungsmathematisch ermittelten Teilwertes der Verpflichtung gem. § 6a EStG unter Zugrundelegung der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck gebildet. Der Handels- sowie der steuerrechtliche Bilanzansatz sind im Berichtsjahr nicht identisch. Der Wertansatz der übrigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und un-gewissen Verbindlichkeiten bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten sind mit dem Nennbetrag, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet worden. III. Sonstige Pflichtanqaben gem. § 268 und § 285 HGB 1. Angaben gem. § 268 Abs. 5 HGB i. V. mit $ 42 Abs. 3 GmbHG Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden wie folgt:
Zinssatz: 6 % Tilgung: auf unbestimmte Zeit 2. Angaben gem. § 285 Ziff. 10 HGB Während des Geschäftsjahres 2012 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Vera Buchhorn, Dormagen 3. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses Die Geschäftsführerin schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Dormagen, den 06. September 2013 gez. Vera Buchhorn Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.09.2013 |
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