AVENADA GmbH
Großgeschaidt 170, 90562 Heroldsberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Riedl seit 9.7.2004 | Geschäftsführer |
Andrea Gunther seit 27.1.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVENADA GmbHHeroldsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011BILANZ
Anhang zum 30. September 2011 AVENADA GmbH, HeroldsbergAllgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung: 1. Im Aufbau und Gliederung folgen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung den gesetzlichen Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. 2. Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear bzw. degressiv und werden zeitanteilig angesetzt. 3. Geringwertige Wirtschaftgüter bis zu einem Wert von € 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftgüter von einem Wert ab € 410,00 bis € 1.000,00 werden im Sammelposten geringwertige Wirtschaftsgüter eingestellt und auf 5 Jahre abgeschrieben. 4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 5. Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewisser Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt. 6. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Bilanzerläuterungen: 1. Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind gemäß § 274 a Nr. 1 HGB nicht mehr angabepflichtig. 2. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. Die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
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1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, sind gemäß § 288 HGB nicht angabepflichtig. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgeteilt. 3. Der entstandene Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Geschäftsführer: Andrea Gunther und Dipl.-Ing. Univ. Georg Riedl. Heroldsberg, den 04.Dezember 2012
Georg Riedl Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.12.2012 |
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