Elios
GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.023,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.030,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.993,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.533,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.470,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.063,57 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
116.553,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
137.110,25 |
Passiva
|
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
85.389,44 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
56.163,93 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
116.553,37 |
| B.
Rückstellungen |
7.113,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
129.996,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
137.110,25 |
Anhang
zum
J A H R E S A B S C H L U S S
31. Dezember 2009
der
Elios GmbH Softwareentwicklung
Hohenzollernstr. 132
41065 Mönchengladbach
- 1 -
1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Die Elios GmbH hat ihren
Sitz in Mönchengladbach und ist beim
Amtsgericht Mönchengladbach im Handelsregister unter
der Nummer B 11889 eingetragen.
Der
Gesellschaftervertrag datiert vom 09. November 2006
(der Notare Dr. Holger Schmidt und Dr.
StephanOelers).
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von
Internet-, Server- und Desktopsoftware, Entwicklung von
sprachunterstützten Ein- und Ausgabegeräten.
Die Gesellschaft verfügt über ein
gezeichnetes Kapital in Höhe von EUR 25.000,00,
das in voller Höhe eingezahlt ist. Zum Bilanzstichtag
wurden die Geschäftsanteile
zu 100 % von Herrn Dr. Peter Paterok gehalten.
Zu
alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern der Gesellschaft war gem.
Urkundenrolle - Nr. 1587 für 2009/0 bis zum 12.08.2009
Frau Susanne Hengsten bestellt. Zum neuen
Geschäftsführer ist ab dem 12.08.2009 Herr Dr.
Peter Paterok bestellt.
2. Einstufung gemäß § 267 HGB
Es handelt sich bei der Gesellschaft um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB, da weder die Bilanzsumme von EUR 4.840.000,00
noch die Umsatzgrenze von EUR 9.680.000,00 erreicht wurde.
Auch die Anzahl der Beschäftigten lag unter der
maßgebenden Grenze von 50 Arbeitnehmern. Wahlrechte
zum Ausweis bestimmter berichtspflichtiger Angaben wurden
zugunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB hat die
Gesellschaft das ihr zustehende Wahlrecht in der Weise
ausgeübt, daß sie auf die
Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.
- 2 -
3. Gliederung und Bewertung
Die
Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2009 erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 266, 275 HGB).
Grundsätzliche Änderungen in den
Bewertungswahlrechten und -methoden wurden laut
Auskunft der Gesellschaft nicht durchgeführt.
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Das abnutzbare
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt und soweit erforderlich
außerplanmäßig auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Der Ansatz der unter
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände ausgewiesen und
innerhalb eines Jahres fälligen Vermögenswerte
erfolgte zum Nennwert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des unter
Berücksichtigung vernünftiger kaufmännischer
Grundsätze erwarteten Bedarfs gebildet.
Die ausschließlich innerhalb eines Jahres
fälligen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die
Sonstigen Verbindlichkeiten von insgesamt EUR
129.996,47 beinhalten Verbindlichkeiten gegen
Gesellschaftern in Höhe von EUR 53.284,98. Hierauf hat
der Gesellschafter einen Rangrücktritt erklärt.
Weiterhin sind enthalten EUR 70.000,00 Bankdarlehen, die im
Jahr 2009 gewährt wurden, für die sich der
Gesellschafter persönlich selbstschuldnerisch
verbürgt hat.
4. Sonstige Angaben
Auf die Pflichten gemäß §§ 64,
84 GmbHG (insbesondere im Hinblick auf die
bilanzielle Überschuldung und den Verlust des
Stammkapitals) wurde hingewiesen.
Im Übrigen wird auf die v.g. Ausführungen
zu den sonstigen Verbindlichkeiten verwiesen.
|