Quick Original Autoteile GmbH

Mühlenweg 2A, 34582 Borken (Hessen), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fritzlar HRB 12126
Eingetragen
20.3.2015
Branche
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Original-Ford-Ersatzteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich.

Historie

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Management

NameRolle
Jan Klein
seit 20.3.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Borken-Singlis
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Quick Original Autoteile GmbH

Borken (Hessen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 5.556,00 6.995,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.250,00 4.250,00
II. Sachanlagen 2.306,00 2.745,00
B. Umlaufvermögen 137.189,38 176.626,11
I. Vorräte 78.526,66 140.119,32
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.677,35 23.211,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 46.965,14 13.294,94
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 4.945,88 0,00
Summe Aktiva 147.691,26 183.621,11

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 17.271,42
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 7.728,58 -2.257,23
III. Jahresfehlbetrag 22.217,30 9.985,81
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.945,88 0,00
B. Rückstellungen 2.100,00 2.400,00
C. Verbindlichkeiten 145.591,26 163.949,69
Summe Passiva 147.691,26 183.621,11

Anhang

A. Allgemeine Angaben

I. Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches entsprechend dem Vorjahr aufgestellt. Abweichungen hiervon ergeben sich aus der erstmaligen Anwendung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

III. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

IV. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit:

bis zu einem Jahr 10.390,72 €

von einem bis fünf Jahren 135.200,54 €.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

V. Sonstige Angaben

Geschäftsführer war im Berichtsjahr: Herr Jan Klein, Mühlenweg 2a, 34582 Borken.

Angaben zur Geschäftsführervergütung unterbleiben gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

Ergebnisverwendung: Der Jahresfehlbetrag wird mit Gewinnen aus Vorjahren verrechnet.

Borken, 27.11.2018

gezeichnet: Jan Klein

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Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 13.11.2018 wird der Jahresabschluss zum 31.12.2017 genehmigt und festgestellt.

Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

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