Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 107505
Eingetragen
20.6.1989
Branche
Herstellung von BüromöbelnHerstellung von Ladenmöbeln und sonstigen ObjektmöbelnHerstellung von Schlaf-, Ess- und Wohnzimmermöbeln
Gegenstand
Das Herstellen von Möbeln aller Art, insbesonere Einrichtungen für Fahrzeuge, wie Regale, Schränke, Bodenplatten etc.; ferner die Planung und Beratung im Innenausbau von Kleinbussen, Kombi- und ähnlichen Fahrzeugen und deren Ausführung sowie die polizeiliche Zulassung von Fahrzeuen und Fahrzeuglogistik. Die Gesellschaft darf gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen oder Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Sven Scholte
seit 16.2.2024
Geschäftsführer
Andreas Arnold
seit 4.11.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heberger GmbH
Germany
100.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Car-Management GmbH

Karlsruhe

Verkürzter Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

Aktiva

  31.12.2015 31.12.2014
 
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.812,00 11.499,00
II. Sachanlagen 106.470,40 98.713,50
  117.282,40 110.212,50
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 356.616,00 361.508,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 713.386,24 1.252.526,52
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.356,71 193.745,28
  1.123.358,95 1.807.779,80
  1.240.641,35 1.917.992,30

Passiva

  31.12.2015 31.12.2014
 
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 621.387,63 417.225,56
III. Jahresüberschuss 87.638,15 204.162,07
  809.025,78 721.387,63
B. Rückstellungen 112.603,00 137.383,73
C. Verbindlichkeiten 319.012,57 1.059.220,94
  1.240.641,35 1.917.992,30

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

I. Allgemeine Angaben

Die Car-Management GmbH, Karlsruhe, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

In Ausübung von Art. 75 Abs. 7 EGHGB wird die Bewertung der Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 2 und 6 HGB i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 vorzeitig angewendet. Hierbei wurde das Wahlrecht ausgeübt, die Pensionsrückstellungen statt nach den bisherigen Regeln, nach denen mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen ist, mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Der resultierende Unterschiedsbetrag zwischen diesen beiden Wertansätzen wurde ermittelt. Gewinne dürften dabei nur ausgeschüttet werden, wenn die nach einer Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen (Ausschüttungssperre). Sonst haben sich keine Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. Die Wertangaben im Anhang beziehen sich grundsätzlich auf je € 1.000 (T€).

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a und 288 HGB in Anspruch.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke weitestgehend im Anhang angeführt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierung und Bewertung von Aktivposten

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu zählen die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand erfasst.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird seit dem 1. Januar 2008 wie folgt verfahren: Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 150 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 150 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt anhand des gewogenen Durchschnitts.

Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden retrograd mit dem Verkaufserlösen abzüglich Gewinnmarge und eines Abschlags für Vertriebskosten und schwerverkäufliche Bestände bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich angemessener Einzel- und Pauschalabwertungen angesetzt. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos, von Zinsverlusten aufgrund langer Laufzeiten und des möglichen Skontoabzuges wurde eine Pauschalabwertung von 2,2 % des um die einzeln abgewerteten Forderungen und um die enthaltene Umsatzsteuer gekürzten Forderungsbestands abgesetzt.

Die liquiden Mittel sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag angesetzt.

2. Bilanzierung und Bewertung von Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck als biometrische Rechnungsgrundlage. Als Bewertungsverfahren wird bei aktiven Berechtigten das ratierlich degressive Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) verwendet, das auch zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen berücksichtigt. Bei Rentenbeziehern und mit unverfallbarem Anspruch ausgeschiedenen Mitarbeitern wird als Erfüllungsbetrag der Barwert der künftigen Versorgungsanwartschaften angesetzt. Bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes wird von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Danach dürfen Rückstellungen für Altersversorgungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Bei Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichtem, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr.

Der Rechnungszinssatz der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beträgt 4,3% p. a. Bei der Ermittlung wurden Rentensteigerungen von jährlich 2,0% p. a. zugrunde gelegt. Die Berücksichtigung von jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen entfällt, da vereinbarungsgemäß bei allen aktiven Mitarbeitern keine lohn- oder gehaltsabhängigen Vereinbarungen getroffen wurden. Aufgrund der Bestandszusammensetzung bzw. in der Vergangenheit nur geringer fluktuationsbedingter Bestandsveränderungen wurde eine Fluktuation außer Acht gelassen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von T€ 94 (Vorjahr: T€ 85) wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit Deckungsvermögen in Höhe von T€ 60 (Vorjahr T€ 53) verrechnet.

Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände wurde anhand von Marktpreisen auf einem aktiven Markt bestimmt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von T€ 47 (Vorjahr: T€ 8) sowie aus Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von T€ 14 (Vorjahr: T€ 331), davon aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von T€ 24 (Vorjahr: T€ 34) und Forderungen aus dem Finanzverkehr in Höhe von T€ 10 (Vorjahr: Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 298).

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 39 (Vorjahr T€ 20).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr.

V. Sonstige Angaben

Für die kommenden Geschäftsjahre bestehen so nstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3, 3a HGB in Höhe von T€ 79, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 8.

Geschäftsführer sind:

Herr Karl-Richard Wesch, Holztechniker und Schreinermeister, Leipzig

Herr Andreas Arnold, Schreinermeister und Betriebswirt des Handwerks, Bruchsal

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der Heberger Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Schifferstadt (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn von T€ 709, der sich aus dem Jahresüberschuss von T€ 88 und dem Gewinnvortrag von T€ 621 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen.

In Anwendung von § 253 Abs. 2 HGB i. V. m. Art. 75 Abs. 7 EGHGB beträgt der ausschüttungsgesperrte Betrag nach § 253 Abs. 6 HGB insgesamt T€ 6.

 

Karlsruhe, den 31. März 2016

Karl-Richard Wesch
Geschäftsführer

Andreas Arnold
Geschäftsführer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde am 22.04.2016 festgestellt.

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