Einzelhandel mit Lederwaren und Reisegepäck
J. Thenn GmbHLiquidiert
95028 Hof, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Thenn seit 3.11.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
J. Thenn GmbHHofJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31.12.2011J. Thenn GmbHAKTIVA
Anhang zur Schlussbilanz per 31.12.2011der Firma J. Thenn GmbH, Karolinenstr. 41, 95028 HofA. Auftrag und Auftragsdurchführung1. Die Geschäftsführung der Firma J. Thenn GmbH hat mich beauftragt, nach den mir zur Verfügung gestellten Unterlagen den Jahresabschluss per 31. Dezember 2011 zu erstellen. 2. Der Auftrag wurde in der Zeit vom 25.10.2012 bis 25.01.2013 mit Unterbrechungen in meiner Kanzlei ausgeführt. B. Rechtliche Grundlagen1. Die Gesellschaft wurde durch den notariellen Vertrag am 18.08.2010 gegründet und am 07.09.2010 unter der Nr. HRB 4729 im Handelsregister des Amtsgerichts Hof eingetragen. 2. Sitz der Gesellschaft ist Hof. 3. Auf- und Abbau von Messe- und Ausstellungsständen sowie Veranstaltungen und Events, einschließlich Planung und Entwurf, Logistikservice für das zu transportierende Messegut, Einlagerung und Vermietung von Messeständen, Messezubehör sowie Licht- und Tontechnik, Messegutzulieferservice und allgemeine Dienstleistungen. 4. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EURO 25.000,00. (1.) Gesellschafter und die Beteiligungsverhältnisse der GmbH sind:
(2.) Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. C. GliederungsgrundsätzeDie Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Grundsätzen des Bilanzrichtliniengesetzes und den Bestimmungen der §§ 266 ff. HGB. D. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Bilanzierungsmethoden 1.1. In der Schlussbilanz sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. 1.2. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. 1.3. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, sind nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB bestehen, wurden diese gesondert angegeben. 2. Bewertungsmethoden 2.1. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die am Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung der Schlussbilanz bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. 2.2. Die Bewertung der Aktiven und Passiven der Schlussbilanz erfolgte auf der Grundlage des Bilanzrichtliniengesetzes in Verbindung mit den dort genannten Bestimmungen des Handels-und Gesellschaftsrechts. 2.3. Bei der Bewertung der Aktiven und Passiven wurde das kaufmännische Vorsichtsprinzip angewandt. E. Erläuterungen der Bilanzpositionen1. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden nach dem Anlagenverzeichnis unter Vornahme zeitanteiliger planmäßiger linearer Abschreibungen gem. § 7 Abs. 1 EStG bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen waren die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die betriebsgewöhnliche Nutzungs- bzw. Restnutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Der erworbene Firmenwert wurde handels- und steuerrechtlich auf 15 Jahre abgeschrieben. 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Erwerbsjahr gem. § 6 (2a) EStG mit 20 v. H. abgeschrieben (Sammelposten). 3. Teilwertabschreibungen wurden nicht vorgenommen. 4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 5. Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Im Einzelnen wurden Rückstellungen gebildet für:
6. Die Lieferantenverbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Abstimmung erfolgte aufgrund der Saldenlisten. 7. Sämtliche übrigen Aktiva und Passiva mit Nennwertangaben wurden nach den einschlägigen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts bilanziert. F. Bilanzerstellung und Bilanzprüfung1. Mit der Erstellung der Schlussbilanz einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2011 sowie des Anhangs wurde Herr Dipl.-Finanzwirt (FH) Hubert Becker, Steuerberater und Rechtsbeistand, Kreuzsteinstr. 13, 95028 Hof/Saale, beauftragt. Dem Auftragnehmer standen die Buchführung und das Belegwesen, Debitoren- und Kreditorenlisten per 31.12.2011 sowie das Anlageverzeichnis mit Anlagenkartei zum Abschlussstichtag zur Verfügung. Darüber hinaus erteilte die Unternehmensleitung die erforderlichen Auskünfte. 2. Die Wertansätze des Jahresabschlusses wurden stichprobenartig überprüft. 3. Die etwaige Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von dieser Fassung abweichenden Form bedarf meiner Zustimmung. 4. Bestandteil dieses Auftrags sind die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften zum Stand Juli 2002, wie sie diesem Jahresabschluss beigeheftet sind. Im Rahmen des bestehenden Auftragsverhältnisses übernehme ich die Haftung für meine Arbeiten nur gegenüber dem Auftraggeber unter Ausschluss der Haftung gegenüber Dritten. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Allgemeinen Auftragsbedingungen erhalten hat, auf den Inhalt und Verbindlichkeit ausdrücklich hingewiesen wurde und diese anerkennt.
Hof, den 25. Januar 2013 Diplom-Finanzwirt (FH) Hubert Becker, Steuerberater/Rechtsbeistand |
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