Autopark
Aschheim GmbH
Finsing
(vormals: Aschheim)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
55.554,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
55.554,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
553.660,80 |
1.001.398,63 |
| I.
Vorräte |
145.865,55 |
269.053,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.728,21 |
48.542,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
371.067,04 |
683.802,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
553.660,80 |
1.056.952,63 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
499.236,70 |
968.579,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
443.579,93 |
834.998,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.656,77 |
108.581,70 |
| B.
Rückstellungen |
38.268,95 |
55.405,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.155,15 |
32.967,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
553.660,80 |
1.056.952,63 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2019
|
2018
|
|
Euro
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
10.078,70
|
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung
oder
außergewöhnlicher Bedeutung
Bei den Erträgen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich im
Einzelnen um:
Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung handelt es sich im Einzelnen um:
Unterschrift der Geschäftsführung
Neufinsing den
10.06.2020
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gez. Peter Reiter
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2020 festgestellt.
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