Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 26177
Eingetragen
27.5.2011
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Handel mit und Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art sowie Handel mit Kfz-Zubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Kurtz
seit 27.5.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Kurtz Ulrich
51.00%
49.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kurtz Ulrich
Hauptstr. 26 89438 Holzheim
12.750 €
51.00%
Gerlachstr. 14 89438 Holzheim
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

K & S Automobile GmbH

Holzheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
1.6.2011
EUR
A. Anlagevermögen 680,00 0,00
I. Sachanlagen 680,00 0,00
B. Umlaufvermögen 230.237,17 12.500,00
I. Vorräte 138.849,58 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 162,64 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 91.224,95 12.500,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 230.917,17 12.500,00

Passiva

31.12.2011
EUR
1.6.2011
EUR
A. Eigenkapital 32.879,42 12.500,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Jahresüberschuss 20.379,42 0,00
B. Rückstellungen 8.363,08 0,00
C. Verbindlichkeiten 189.674,67 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 189.674,67 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 230.917,17 12.500,00

Anhang



  K & S  AUTOMOBILE GMBH
 

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Die K&S Automobile GmbH hat  den Jahresabschluß nach den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.



B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear verrechnet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Bei selbst hergestellten Erzeugnissen enthalten die Herstellungskosten je nach Grad der Fertigstellung nur die direkt zurechenbaren Kosten. Zinsen für Fremdkapital werden generell nicht aktiviert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.



Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen werden zum Nennkapital angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.



C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.



D. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.500 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
  

Gezeichnetes Kapital
25.000 Euro
 
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
12.500 Euro
 
Eingefordertes Kapital
 
12.500 Euro



Angabe zu Verbindlichkeiten
  

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
0 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0 Euro




Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre.
Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Euro
Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen
Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern
Euro
Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre
Euro




Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
  

Ausleihungen
Euro
Forderungen
Euro
Verbindlichkeiten
180.600 Euro




Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführer
 
 Herrn Ulrich Kurtz; Geschäftsführer
 Herrn Norman Schneider, Geschäftsführer

geführt.

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vorschüsse oder Kredite an die Geschäftsführung wurden nicht gewährt.

Anteile an anderen Unternehmen (Anteil mehr als 1/5) besitzt die it consulting denkl GmbH nicht.

Ein abschreibungsfähiger Geschäfts- oder Firmenwert besteht nicht
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2012 festgestellt.

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