Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 741452
Eingetragen
19.1.2021
Branche
Sonstige Überlassung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von Arbeitskräften
Gegenstand
Erbringung von Personaldienstleistungen, insbesondere Arbeitnehmerüberlassung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robin Gion Birk
seit 19.1.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Biberacher Straße 98, 88441 Mittelbiberach
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VOREO GmbH

Erbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 77.742,00 1.555,00
I. Sachanlagen 77.742,00 1.555,00
B. Umlaufvermögen 440.339,27 463.451,23
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 298.348,40 226.514,21
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 141.990,87 236.937,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.751,74 3.800,14
Aktiva 519.833,01 468.806,37

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 215.350,60 112.912,50
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 87.912,50  
III. Jahresüberschuss 102.438,10  
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust   87.912,50
davon Gewinn-/Verlustvortrag   30.750,52
B. Rückstellungen 51.209,71 48.867,18
C. Verbindlichkeiten 253.272,70 305.526,69
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 161.030,70 195.416,69
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 92.242,00 110.110,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.500,00
Passiva 519.833,01 468.806,37

Anhang

1. Allgemeine Angaben

a)  Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung  der  Bilanz und der Gewinn- und  Verlustrechnung  richtet  sich nach  den Gliederungsvorschriften  des  Bilanzrichtliniengesetzes. Eine  Mitzugehörigkeit von  Vermögensgegenständen  und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

b)  Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB bestanden nicht. 

c)  Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 150 €) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
i.S. v. § 253 (4) HGB sind nicht vorgenommen worden.

Der Warenbestand, die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Einkaufspreisen      bewertet.

Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden, sie orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen.

d)  Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

e)  Sonstige Angaben nach § 285 HGB

§ 285 Nr. 3 HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen Leasingverträge über Kraftfahrzeuge.

§ 285 Nr. 6 HGB Steuern auf das außerordentliche Ergebnis
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine außerordentlichen Erträge und keine außerordentlichen Aufwendungen enthalten.

§ 285 Nr. 7 HGB Anzahl der Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres 2023 waren im Durchschnitt 59 Arbeitnehmer beschäftigt.

§ 285 Nr. 9 HGB Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorgans
Die Angaben können nach § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben.

f)  Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Gewinn in Höhe von € 102.438,10 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresüberschuss beträgt € 102.438,10.

2) Haftungsverhältnisse und sonstige finanziellen Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
         
3)  Verbindlichkeitsspiegel nach den §§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 2 HGB

Eine Aufgliederung nach § 285 Nr. 2 HGB kann gemäß § 327 Nr. 2 HGB unterbleiben.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Erbach, 08.08.2024

gez. Robin Gion Birk

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.08.2024 festgestellt.

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