VOREO
GmbH
Erbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
77.742,00 |
1.555,00 |
| I.
Sachanlagen |
77.742,00 |
1.555,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
440.339,27 |
463.451,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
298.348,40 |
226.514,21 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
141.990,87 |
236.937,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.751,74 |
3.800,14 |
| Aktiva |
519.833,01 |
468.806,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
215.350,60 |
112.912,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
87.912,50 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
102.438,10 |
|
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
87.912,50 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
30.750,52 |
| B.
Rückstellungen |
51.209,71 |
48.867,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
253.272,70 |
305.526,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
161.030,70 |
195.416,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
92.242,00 |
110.110,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.500,00 |
| Passiva |
519.833,01 |
468.806,37 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
a) Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich
nach den Gliederungsvorschriften des
Bilanzrichtliniengesetzes. Eine Mitzugehörigkeit
von Vermögensgegenständen und
Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.
b) Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB
bestanden nicht.
c) Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis zu 150 €) wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde. Zusätzliche Abschreibungen im
Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
i.S. v. § 253 (4) HGB sind nicht vorgenommen
worden.
Der Warenbestand, die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
wurden zu Einkaufspreisen
bewertet.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden, sie
orientieren sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen.
d) Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
e) Sonstige Angaben nach § 285 HGB
§ 285 Nr. 3 HGB sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Es bestehen Leasingverträge über
Kraftfahrzeuge.
§ 285 Nr. 6 HGB Steuern auf das
außerordentliche Ergebnis
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine
außerordentlichen Erträge und keine
außerordentlichen Aufwendungen enthalten.
§ 285 Nr. 7 HGB Anzahl der Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres 2023 waren im
Durchschnitt 59 Arbeitnehmer beschäftigt.
§ 285 Nr. 9 HGB Gesamtbezüge des
Geschäftsführungsorgans
Die Angaben können nach § 286 Abs. 4 HGB
unterbleiben.
f) Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Gewinn in Höhe von € 102.438,10 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Der Jahresüberschuss beträgt €
102.438,10.
2) Haftungsverhältnisse und sonstige
finanziellen Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
3) Verbindlichkeitsspiegel nach den
§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 2 HGB
Eine Aufgliederung nach § 285 Nr. 2 HGB kann
gemäß § 327 Nr. 2 HGB unterbleiben.
sonstige Berichtsbestandteile
Erbach, 08.08.2024
gez.
Robin Gion Birk
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.08.2024
festgestellt.
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