Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 191999
Eingetragen
9.5.2011
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Ingenieurbüro für Energie- und Anlagenbauberatung, sowie für Planungen und Bauleitungen im Bereich Haustechnik und Anlagenbau.

Historie

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Management

NameRolle
Herbert Blank
seit 9.5.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Herbert Blank
Martin-Auer-Straße 11 a, 85521 Ottobrunn
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

IB Blank GmbH

Aßling

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

1,00

1,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

108,87

102,83

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

0,00

99,35

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

2.601,64

1.762,93

Summe Aktiva

2.712,51

1.968,11



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12.500,00

-12.500,00

eingefordertes Kapital

12.500,00

12.500,00

II. Verlustvortrag

-14.262,93

-13.605,65

III. Jahresfehlbetrag

-838,71

-657,28

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

2.601,64

1.762,93

B. Rückstellungen

450,00

450,00

C. Verbindlichkeiten

2.262,51

1.518,11

Summe Passiva

2.712,51

1.968,11

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die IB Blank GmbH hat ihren Sitz in Aßling und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 191999).

Der Jahresabschluss wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) und des GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten worden.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Von der Bewertungsvereinfachung nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die vorliegende Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) in Staffelform aufgestellt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr

2.262,51 Euro

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

0,00 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen

0,00 Euro

Forderungen

0,00 Euro

Verbindlichkeiten

2.262,51 Euro

Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer Herrn Herbert Blank (Dipl. Ingenieur) geführt.

 

Aßling, den 22. August 2019

gez. Herbert Blank

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. August 2019

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