Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 8653
Eingetragen
18.1.2005
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung und persönlichen Haftung bei anderen Handelsgesellschaften, insbesondere für die FF-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Lohr a.Main, die die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere Grundstücken, Gesellschaftsanteilen und Beteiligungen zum Gegenstand hat.

Historie

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Management

NameRolle
Johanna Fuchs
seit 18.1.2005
Geschäftsführer
Friedrich Fuchs
seit 18.1.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

FF-Verwaltung GmbH

Lohr a. Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Umlaufvermögen 29.300,72 28.291,53
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.300,72 28.291,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 29.300,72 28.291,53

Passiva

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 26.937,81 26.087,92
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.087,92 -127,19
III. Jahresüberschuss 849,89 1.215,11
B. Rückstellungen 2.362,91 2.203,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 29.300,72 28.291,53

Anhang zum 31.12.2009

Besonderheiten der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses

Angabe der Darstellungsform

Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchesund des GmbH-Gesetzes erstellt. Der Ausweis der Vorjahreszahlen erfolgte gemäß § 265 Abs. 2 HGB.

Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Angabe der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2009 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeführt.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Bilanzierungsmethoden:

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt. Im Wesentlichen ist hierzu auszuführen:

Bewertungsmethoden:

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der § 252 -256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 279 - 283 HGB) aufgestellt. Im Wesentlichen ist hierzu auszuführen:

Forderungen und sonstige Vermögensstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt.

Das Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregisterauszug. Die Bewertung des Eigenkapitals erfolgte zum Nennwert.

Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Friedrich Fuchs, Kfz-Meister, und Frau Johanna Fuchs, Kauffrau, geführt.

Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB

Die FF-Verwaltung GmbH ist die unbeschränkt haftende Komplementärin der FF-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Lohr a. Main.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und § 285 Nr. 9c HGB

Im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von 29.300,72 Euro (Vorjahr: 28.291,53 Euro).

 

03.08.2010

FF-Verwaltung GmbH

Geschäftsführer

gezeichnet

Friedrich Fuchs

Johanna Fuchs

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2010 festgestellt worden (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB).

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