Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
MÜPRO International GmbHLiquidiert
65205 Wiesbaden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Bernhard Hofmann seit 25.8.2022 | Geschäftsführer |
Wolfgang Siegfried Dr. Gödel seit 25.8.2022 | Geschäftsführer |
Jörg Matthias Klatt seit 25.8.2022 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MÜPRO International GmbHWiesbaden (vormals: München)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
KONZERN-ANHANG für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der MÜPRO International GmbH, München (im Folgenden auch MÜPRO International) eingetragen in das Handelsregister Amtsgericht München (Reg.Nr. HRB 237093) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die MÜPRO-Gruppe ist ein Lösungslieferant und Premiumanbieter in den Bereichen Befestigungstechnik, Schallschutz und Brandschutz. Die zum Konzern gehörenden Gesellschaften erstellen ihren Jahresabschluss jeweils zum 31. Dezember eines Kalenderjahres, sofern dies lokale Vorschriften nicht zwingend anders vorschreiben. Als verbundene Unternehmen gelten alle Unternehmen des Müpro International-Konzerns. Konzernunternehmen Zum Kreis der Konzernunternehmen gehören Gesellschaften, an denen die MÜPRO International GmbH unmittelbar bzw. mittelbar bis zu 100 % beteiligt ist. Zum 31. Dezember 2021 handelt es sich neben der Müpro Group GmbH um fünf inländische und 11 ausländische Konzerngesellschaften. Zum Umfang der einbezogenen Unternehmen verweisen wir auf die beigefügte Anteilsbesitzliste. Für folgende Tochterunternehmen wurde von der Befreiung von Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht:
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Konzernabschluss ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt worden. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden die Abschlüsse der einzelnen Unternehmen zur Einbeziehung in den Konzernabschluss einheitlich nach den bei der MÜPRO International geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Anlagevermögen Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie Sach- und Finanzanlagen wird auf den anliegenden Anlagespiegel verwiesen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um kumulierte Abschreibungen bzw. im Falle einer dauerhaften Wertminderung zum Bilanzstichtag zum niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB bewertet. Im Geschäftsjahr 2021 sind wie im Vorjahr selbsterschaffene immaterielle Vermögensgegenstände bilanziert und unter diesem Posten erfasst worden. Die Marke "Müpro" wird über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Die übrigen entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden über ihre voraussichtlichen Nutzungsdauern zwischen 3 und 5 Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Der sich aus der Kapitalkonsolidierung der SIBAG ergebende Geschäfts- oder Firmenwert wird gemäß § 253 Abs. 3 HGB (i.V.m. § 298 Abs.1 HGB) über einen Zeitraum von 10 Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Der Zeitraum der planmäßigen linearen Abschreibung für entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte basiert auf einer Einschränkung der zeitlichen Ertragsrückflüsse auf Basis der identifizierten Komponenten der Geschäfts- oder Firmenwerte. Diese repräsentieren insbesondere die langjährigen Kundenstämme, die im Rahmen des Erwerbs der Secura Industriebeteiligungen GmbH übernommen wurden. Die Ertragspotentiale dieser Komponenten werden korrespondierend zu der durchschnittlichen Dauer eines Produktzyklus bis Ende 2027 ausgeschöpft. Das Sachanlagevermögen wurde mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauern liegen für Bauten (einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken) zwischen 10 und 30 Jahren; bewegliche Anlagegüter werden über eine Nutzungsdauer zwischen 3 und 13 Jahren abgeschrieben. Im Falle einer dauerhaften Wertminderung zum Bilanzstichtag erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Abnutzbare Anlagegüter, die bis zum Jahr 2007 oder in 2009 angeschafft oder hergestellt wurden, werden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer in der Regel degressiv abgeschrieben (Beibehaltung nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB). Zum Stichtag beträgt der Buchwert TEUR 4. Abnutzbare Anlagegüter, die in 2008 oder ab dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, werden nach Maßgabe der voraussichtlichen tatsächlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten netto über EUR 250 bis EUR 1.000 werden aus Vereinfachungsgründen im Zeitpunkt des Zugangs auf einer separaten Anlagenklasse verbucht und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden mit dem Nennwert bilanziert. Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten zum Bilanzstichtag ("strenges Niederstwertprinzip"). In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Die Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und eingeschränkter Verwendbarkeit ergaben, wurden durch Abwertungen berücksichtigt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bestehen Festwerte. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die geleisteten Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Flüssige Mittel wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken wurden durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für vor dem Stichtag erfolgte Zahlungen gemäß § 250 (1) S.1 HGB gebildet. Weiterhin enthält dieser Posten auch ein Disagio gemäß § 250 Abs. 3 HGB. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist voll erbracht und wird zum Nennwert ausgewiesen. Es stimmt mit dem Handelsregistereintrag der MÜPRO International überein. Rückstellungen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 S.2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren für die Pensionsrückstellungen wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) angewendet. Als grundlegende Annahmen der Berechnung wurde die im Wesentlichen in Deutschland erteilten Leistungszusagen an Mitarbeiter ein Rechnungszins in Höhe von 1,90 % p.a. (entspricht dem 10-Jahres-Durchschnitt für eine Restlaufzeit von 15 Jahren) und eine den Zusagen zugrundeliegende latente Anpassungsverpflichtung durch einen Rententrend in Höhe von 0,0 % p.a. und 1,5 % p. a. berücksichtigt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2021 erfolgte auf Basis des zum 30. November 2021 von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatzes. Die Abweichung zum Bundesbankzinssatz zum 31. Dezember 2021 beträgt 0,03 Prozentpunkte. Des Weiteren liegen der Berechnung die Heubeck'schen Richttafeln 2018 G zugrunde. Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden nicht saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Die latenten Steuern wurden mit unternehmensindividuellen Steuersätzen bewertet. Der zugrunde gelegte Durchschnittssteuersatz erhöhte sich bedingt durch den Umzug nach Wiesbaden auf 30,625% (VJ 29%) Währungsumrechnung Die Anschaffungskosten von Vermögensgegenständen bzw. der Erfüllungsbetrag der Verbindlichkeiten aus Bezügen in fremder Währung werden zu den zum Zeitpunkt der Verbuchung der Geschäftsvorfälle gültigen Devisenkassamittelkursen bestimmt. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen bzw. Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährung werden im Konzernabschluss zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und dabei sowohl Kursverluste als auch -gewinne ertragswirksam erfasst. Im Falle langfristiger Fremdwährungsposten wird dagegen das Imparitätsprinzip beachtet. Es werden lediglich Kursverluste vor ihrer Realisation erfolgswirksam erfasst. III. Konsolidierungsgrundsätze Kapitalkonsolidierung Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 HGB nach der Neubewertungsmethode. Für Erwerbsvorgänge wird der Wertansatz der den Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Die Verrechnung gemäß § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB wird auf der Grundlage der Wertansätze der Tochterunternehmen zu dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem das Unternehmen erstmals die Voraussetzungen eines Tochterunternehmens erfüllt. Das Eigenkapital ist dabei mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem die Unternehmen Tochterunternehmen geworden sind. Der nach der Verrechnung verbleibende aktive Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und planmäßig abgeschrieben. Wenn der Unterschiedsbetrag auf der Passivseite entsteht, wird er unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Schuldenkonsolidierung Bei der Schuldenkonsolidierung wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten der einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Schuldenkonsolidierung werden grundsätzlich (soweit wesentlich für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns) ergebnisneutral in den Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" im Eigenkapital eingestellt. Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung Die konzerninternen Zwischenergebnisse wurden gemäß § 304 HGB erfolgswirksam eliminiert. Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäften, insbesondere aus Innenumsätzen, wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung eliminiert. Währungsumrechnung Die Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen wurde unter Beachtung der Vorschriften des § 308 a HGB vorgenommen. Danach ergeben sich für die Währungsumrechnung der Jahresabschlüsse in fremder Währung die folgenden Grundsätze: Auf fremde Währung lautende Bilanzposten, mit Ausnahme des Eigenkapitals, werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Das gezeichnete Kapital, die in Vorjahren dotierten Rücklagen sowie Ergebnisvorträge werden mit historischen Kursen umgerechnet. Aus der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen resultierende Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral in dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" im Eigenkapital ausgewiesen. Posten der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der Abschreibungen werden zu Durchschnittskursen umgerechnet. Die im Rahmen der Währungsumrechnung entstandenen Differenzen werden in der Position "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" im Eigenkapital ausgewiesen. IV. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 wird im Anhang dargestellt. Die Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwerts resultiert aus einer planmäßigen Abschreibung. (2) Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten zum Bilanzstichtag. Das Vorratsvermögen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 22.934. Den höchsten Anteil daran haben die Waren und Fertigerzeugnisse mit TEUR 18.931, auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entfallen TEUR 1.959, auf die unfertigen Erzeugnisse und unfertige Leistungen TEUR 1.334 und auf die geleisteten Anzahlungen TEUR 710. Zum Bilanzstichtag bestehen Wertberichtigungen auf Vorräten in Höhe von TEUR 2.001. Im Berichtsjahr wurden Wertberichtigungen auf Vorräte in Höhe von TEUR 121 vorgenommen. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. (4) Latente Steuern Das Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird angewendet, so dass ein Ausweis des Aktivüberhangs in der Bilanz unter dem Posten "Aktive latente Steuern" erfolgt in Höhe von TEUR 999. Diese betreffen unterschiedliche handelsrechtliche und steuerliche Bilanzansätze bei Pensionsrückstellungen (TEUR 219). Des Weiteren werden steuerliche Verlustvorträge (TEUR 933) berücksichtigt. Die passiven latenten Steuern TEUR 3.372 sind auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Bilanzansätzen bei den Posten immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen zurückzuführen, die im Rahmen des Erwerbs der SIBAG zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden. Resultierend aus dem Verkauf der Immobilie und des Grundstücks Hessenstr.11, in Hofheim Wallau beträgt die Veränderung der passiven latente Steuer TEUR -451. Der Effekt durch die Berechnung bedingt durch den neuen höheren Steuersatz der latenten Steuer beträgt TEUR 179. Die Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Steuerlatenz stellt sich im Berichtszeitraum wie folgt dar:
(5) Rückstellungen Die Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2021 beträgt TEUR 2.189. Für den Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 103 nach § 253 Abs. 6 HGB wurde ein Rechnungszins von 1,90 % p.a. verwendet (10-Jahres-Durchschnitt). Aufgrund ausreichender frei verfügbarer Rücklagen besteht keine Ausschüttungssperre bei der MÜPRO International. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.761, ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 483, die Rückstellungen für Gewährleistung und Kulanz in Höhe von TEUR 152 und übrige sonstige Rückstellungen TEUR 608. (6) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind bis zum maximalen Kreditvolumen von TEUR 23.000 durch Garantieerklärungen für sämtliche unter oder im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag ausstehenden Kapital und Zinsen und durch dingliche Sicherheiten über die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns besichert, unter anderem im Wege von, der Verpfändung von Geschäftsanteilen an den wesentlichen Tochtergesellschaften, und der Verpfändung von Bankkonten. Bei Unterschreiten bestimmter Covenants können die Banken die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens verlangen. Im Jahr 2021 wurde eine Refinanzierung der Darlehensverbindlichkeiten durchgeführt um verbesserte Zinskonditionen zu erreichen. (7) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2021 bestanden folgende Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen:
Die jährlichen Verpflichtungen aus sonstigen langfristigen Verträgen belaufen sich wie im Vorjahr auf TEUR 236. Diese resultieren vor allem aus längerfristigen Maintenance Verträgen. (8) Kapital Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Konzernjahresüberschuss in Höhe von TEUR 5.416. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss der MÜPRO International GmbH in Höhe von TEUR 5.416 auf das neue Jahr 2022 vorzutragen. V. Erläuterungen zur GuV Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich den Absatz von Waren und gliedern sich wie folgt nach geographisch bestimmten Märkten:
(9) Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen von TEUR 1.165 sind periodenfremde Erträge (TEUR 73), Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen resultierend aus dem Verkauf des bebauten Grundstückes Hessenstr 11 in Hofheim-Wallau (TEUR 79), und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 340) enthalten. Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge, Erträge aus der Währungsumrechnung, (TEUR 439) und Erträge aus der Anpassung von Wertberichtigungen (TEUR 107). (10) Personal Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich zum Vorjahr kaum verändert. Die Veränderung im Split zwischen Arbeiter und Angestellte beruht auf einer Korrektur zum Vorjahr.
(11) Abschreibungen Im Jahr 2021 ergaben sich im Unterschied zum Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen. (12) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 342, die größtenteils auf Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten des Investitions- bzw. Finanzierungsbereiches entfallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im aktuellen Jahr periodenfremde Aufwendungen von TEUR 92. (13) Zinsaufwendungen und Zinserträge
In den Zinsaufwendungen sind Abzinsungen langfristiger Rückstellungen in Höhe von TEUR 48 (VJ TEUR 55) enthalten. Periodenfremde Zinsaufwendungen bestanden im Geschäftsjahr 2021 wie bereits im Vorjahr nicht. (14) Steuern vom Einkommen und Ertrag Die geleisteten Ertragssteuerzahlungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt TEUR 1.883 darunter ein periodenfremder Ertrag in Höhe von TEUR 30. Der Aufwand aus latenten Steuern beträgt TEUR 764. (15) Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 121 für Abschlussprüferleistungen und TEUR 8 für andere Bestätigungsleistungen für die deutsche Gruppe. VI. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelbestand beinhaltet der in der Bilanz ausgewiesenen Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten (TEUR 5.052). Im Geschäftsjahr bestehen keine kurzfristigen Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten, die der Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit dienen. Die in der Darstellung des Mittelabflusses aus laufender Geschäftstätigkeit aufgeführten Veränderungen der Aktiva und Passiva enthalten die Veränderungen zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember 2021. VII. Sonstige Angaben (16) Konzernkreis und Mutterunternehmen Die Gesellschaft ist das oberste Mutterunternehmen der MÜPRO-Gruppe und ist als solches nicht in einen befreienden Konzernkreis eines anderen Unternehmens einbezogen. (17) Beziehung zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties) Der Konzern steht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit mit den Gesellschaftern Perusa Partners Fund 2, L.P., Guernsey und PP Founder 2a L.P., Guernsey sowie ATP Private Equity Partners V K/S, Dänemark, QIC Private Capital Pty Ltd, Australien und QIC Investments No. 3 Pty Ltd, Australien in Beziehung. Die Geschäftsbeziehungen mit diesen Gesellschaften werden wie unter fremden Dritten abgewickelt. (18) Nachtragsbericht Deutschland war in den ersten Wochen des neuen Geschäftsjahres 2022 von der fünften Coronawelle betroffen, die vor allem durch die in Deutschland im November 2021 erstmals festgestellte Omikron Variante des Coronavirus getrieben wurde. Die Inzidenzen stiegen seit Jahresbeginn stark an und erreichten in der Spitze eine 7-Tages-Inzidenz von knapp unter 1.600. Nach einem Rückgang in der zweiten Februarhälfte kam es mit Beginn des März erneut zu einem Anstieg der Infektionszahlen. Das Infektionsgeschehen wirkte sich auch auf unsere Kunden und deren Baustellen aus, so dass die Umsatzentwicklung nach dem Januar, der unseren Erwartungen entsprach, seit Februar hinter unseren Erwartungen zurückblieb. Infolge des Verkaufs unseres ehemaligen Betriebsgeländes in Hofheim-Wallau, Hessenstr. 11, und des im 4. Quartal 2021 erfolgten Umzugs an den neuen Standort Wiesbaden-Nordenstadt haben wir die Sitzverlegungen der betroffenen Gesellschaften vorbereitet. Aktuell wurde der Sitz der Gesellschaften Müpro GmbH, Müpro Services GmbH, Müpro Elektro-Großhandels-Gesellschaft mbH und Secura Industriebeteiligungen GmbH von Hofheim am Taunus nach Wiesbaden verlegt. Für die MÜPRO Group GmbH ist dies noch nicht erfolgt. Im Februar 2022 ging der Kaufpreis in Höhe von EUR 1,1 Mio. für ein zuletzt ungenutztes Grundstück im Gewerbegebiet Hofheim-Wallau in der Rudolf-Diesel-Straße ein. Am 24. Februar 2022 eskalierte der seit 2014 bestehende russisch-ukrainische Konflikt als russische Streitkräfte einen offenen Überfall auf die gesamte Ukraine begannen. Aktuell dauern die Kampfhandlungen an und ein rasches Ende des Kriegs erscheint aufgrund des bisherigen Verlaufs unwahrscheinlich. An den Rohstoffmärkten kam es insbesondere bei Rohöl, Gas, Stahl und anderen Metallen zu sprunghaften Preisanstiegen, die unserer Einschätzung nach vor allem auch durch Unsicherheit als durch aktuelle Engpässe in der Verfügbarkeit verursacht sind. Bei den Transportkapazitäten wird ein möglicher Ausfall ukrainischer Fahrer den Mangel an entsprechenden Fachkräften und damit Transportkapazitäten weiter verstärken. Der Transport über Schiene aus China ist unterbrochen, so dass hier verstärkt auf Seetransporte ausgewichen werden muss. Derzeit erwarten wir nur sehr begrenzte unmittelbare Auswirkungen auf unser Geschäft. Den Anteil der Länder Ukraine, Russland und Belarus an unserem Umsatz beträgt deutlich unter 2% und wir haben keine Lieferanten aus diesen Ländern. Unsere Beschaffung von Stahl ist bis Ende des 3. Quartals 2022 im Wesentlichen durch Kontrakte gesichert. Die sich aus dem Krieg mittelbar ergebenen Auswirkungen wie etwaige Unterbrechungen von Lieferketten, fehlende Materialen bei Lieferanten, Konjunktureinbrüche, steigende Arbeitslosigkeit und Inflationsszenarien können wir noch nicht genau bewerten. Geschäftsführung: Herr Dr. Daniel Hohmann, Geschäftsführer, München Zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung werden mit Hinweis auf § 314 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB keine Angaben gemacht.
München, den 8. April 2022 Dr. Daniel Hohmann, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2021Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2021
Anteilsbesitzliste zum 31. Dezember 2021
Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Konzern-Eigenkapitalspiegel für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MÜPRO International GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der MÜPRO International GmbH, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MÜPRO International GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 8. April 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christiane Lawrenz, Wirtschaftsprüferin Stefan Hartwig, Wirtschaftsprüfer |
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