GEBTEC
GmbH
Rellingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
114.723,00 |
160.652,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
110.814,00 |
155.142,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.859,00 |
5.460,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
124.690,95 |
99.053,12 |
| I.
Vorräte |
15.460,43 |
12.576,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.099,72 |
28.244,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
94.130,80 |
58.232,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.956,59 |
| D.
Aktive latente Steuern |
13.982,00 |
21.121,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
18.003,85 |
32.850,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
271.399,80 |
316.632,99 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
45.350,28 |
24.242,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.846,43 |
-21.107,46 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
18.003,85 |
32.850,28 |
| B.
Rückstellungen |
10.464,05 |
9.568,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
260.935,75 |
307.064,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
271.399,80 |
316.632,99 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten
die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Bei den
Finanzanlagen werden
zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt.
Soweit zu den Finanzanlagen gehörende
Finanzinstrumente über ihrem beizulegenden Zeitwert
ausgewiesen werden, ist dies im Rahmen der Erläuterung
der Finanzanlagen dargelegt.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Wertberichtigungen waren im Ergebnis der
Risikobeurteilung nicht erforderlich.
Aktive latente Steuern werden in Höhe der
erwarteten zukünftigen Entlastungen bei
Körperschafsteuer und Gewerbesteuer, die sich aus
temporären Differenzen zwischen Handels- und
Steuerbilanz ergeben, gebildet. Es handelt sich um den
Saldo der insgesamt erwarteten steuerlichen Be- und
Entlastungen. Steuerliche Verlustvorträge werden in
die Betrachtung einbezogen, soweit in den folgenden
fünf Jahren auf Basis der Ergebnisplanung mit einer
steuerlichen Entlastung durch die bestehenden
Verlustvorträge zu rechnen ist.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Zinssatz abgezinst soweit die zu
Grunde liegende Verpflichtung nicht verzinslich ist.
Bei der Bildung von Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird der Zinseffekt
aus der Abzinsung mit dem entsprechenden Aufwand aus der
Bildung der Rückstellung verrechnet (Nettomethode).
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben im Geschäftsjahr
und im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschafter sind gemäß
Rangrücktrittserklärung vom 17. Dezember 2012 mit
ihren Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller
anderen Gläubiger in der Weise zurückgetreten,
dass ihre Forderungen nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus
einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die
sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin
übersteigendem Vermögen bedient zu werden
brauchen.
Ausschüttungssperre
Es besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe
von EUR 13.982,00. Diese resultiert aus:
| • |
der Aktivierung latenter
Steuern
|
Verbindlichkeiten
Es bestehen in Höhe von EUR 61.250,00 (Vj.
TEUR 62)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
haben in Höhe von TEUR 61 (Vj. TEUR 62) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Bei den übrigen
Verbindlichkeiten sind dies TEUR 65 (Vj. TEUR 69).
TEUR 25 der Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren.
Es bestehen ausschließlich branchenübliche
Sicherheiten in Form von Eigentumsvorbehalten bzw.
erweiterten Eigentumsvorbehalten.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Sascha Tesch, Kaufmann
Wolfram Geißler, Kaufmann
Rellingen, den 17.12.2015
gez. Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2015 festgestellt.
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