Urban Stars GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Zintel seit 26.4.2024 | Geschäftsführer |
Bernd Matthias Alfons Schreiber seit 4.8.2022 | Prokura |
Volker Andreas Pfirsching seit 4.8.2022 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Arthur D. Little Services S.A.S | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Arthur D. Little GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNIS Bestätigungsvermerk 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 3. Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 4. Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Arthur D. Little GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Arthur D. Little GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Arthur D. Little GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, 11. Dezember 2024 Forvis
Mazars GmbH & Co. KG
Jörg Maas, Wirtschaftsprüfer Alexandra Rabinovych, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023der Arthur D. Little GmbH Frankfurt am MainAmtsgericht Frankfurt am Main, HRB 89932Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a HGB und der §§ 264 bis 288 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 und Abs. 4 HGB. Die Gesellschaft macht teilweise von den Erleichterungsvorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 288 Abs. 2 HGB Gebrauch. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und, soweit zulässig, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Folgende Nutzungsdauern werden dabei zugrunde gelegt: Computer Equipment 3 Jahre, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre. Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden bis zum Geschäftsjahr 2017 die nachfolgenden Abschreibungsmethoden angewandt: Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150,00 EUR nicht übersteigen, wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben bzw. direkt als Aufwand verbucht. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR wurden unabhängig von ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu einem Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten kleiner EUR 800,00 in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften unabhängig von ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer voll abgeschrieben bzw. als Aufwand verbucht. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt für Beteiligungen und sonstige Ausleihungen zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert, sofern es sich am Bilanzstichtag um eine dauerhafte Wertminderung handelt. Kapitalbildende Versicherungen sind zum beizulegenden Zeitwert, der dem Aktivwert entspricht, des jeweiligen Stichtages angesetzt. Vorräte beinhalten bereits erbrachte, jedoch noch nicht vom Kunden abgenommene und abgerechnete Beratungsleistungen und werden zu Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Leistungsansprüche für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag mit dem anteiligen Nennwert der vor dem Bilanzstichtag geleisteten Vorauszahlungen aktiviert. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden mit diesen Schulden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Die zu verrechnenden Vermögensgegenstände werden mit ihrem aktuellen Zeitwert, dem Zeitwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen sowie dem Zeitwert der Wertpapiere des Anlagevermögens, bewertet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtung, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die sich aus der betrieblichen Altersversorgung ergebenden Verpflichtungen sowie Verpflichtungen aus der betrieblichen Risikoabsicherung (Todesfall- und Berufsunfähigkeitsabsicherung) werden nach der PUC-Methode i.S.d. IAS 19 berechnet und mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit einem von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB n. F.). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Im Jahresabschluss enthaltene Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden gem. § 256a Satz 1 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Zum Abschlussstichtag erfolgte gemäß § 246 Abs. 2 HGB die Verrechnung des Deckungsvermögens mit den Pensionsrückstellungen in Höhe des Zeitwertes, der dem Aktivwert i. H. V. 17.014 TEUR (Vorjahr 15.636 TEUR) entspricht, da sie ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen. Das Deckungsvermögen entfällt auf Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 15.744 TEUR (Vorjahr 13.307 TEUR) sowie auf Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 1.252 TEUR (Vorjahr 1.321 TEUR). Die Anschaffungskosten der Wertpapiere des Anlagevermögens betrugen 13.467 TEUR (Vorjahr: 13.467 TEUR). Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind u.a. Forderungen gegen die Arthur D. Little SAS, Paris, Frankreich, aus Cash-Pooling in Höhe von 8.545 TEUR (Vorjahr: 2.798 TEUR) ausgewiesen. Die restlichen Forderungen entfallen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus bereits geleisteten Steuervorauszahlungen i. H. v. 3.858 TEUR (Vorjahr: 4.855 TEUR). Sämtliche sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung Bei den Pensionsplänen erfolgt die Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Dies führt bei einem Pensionsplan zum Ausweis eines aktiven Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 45 TEUR. Der Erfüllungsbetrag der Verpflichtung beträgt 25 TEUR, der Zeitwert des zu verrechnenden Deckungsvermögens beträgt 70 TEUR. Ergebniswirksam haben sich im Wirtschaftsjahr für diesen Pensionsplan Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 2 TEUR und ein Zinsertrag in Höhe von ebenfalls 2 TEUR ausgewirkt. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dabei wurden vom versicherungsmathematischen Gutachter folgende Annahmen getroffen:
Gewinnrücklagen Unter dem Posten Gewinnrücklagen werden andere Gewinnrücklagen im Sinne des § 266 Abs. 3 HGB ausgewiesen. Pensionsrückstellungen Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dabei wurden vom versicherungsmathematischen Gutachter folgende Annahmen getroffen:
Die ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie der ausgewiesene aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ergeben sich nach der Saldierung mit dem entsprechenden Planvermögen wie folgt: Zusammensetzung zum 31. Dezember 2023 in TEUR:
Der sich aus der unterschiedlichen Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen auf Basis eines Sieben-Jahres- bzw. Zehn-Jahres-Durchschnittszinssatzes (1,74% versus 1,82%) ergebende Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Sätze 1 und 3 HGB n. F. beläuft sich in Summe zum 31. Dezember 2023 auf einen Wert von 458 TEUR. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n. F. Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen beläuft sich auf 6.088 TEUR (vor Verrechnung mit Deckungsvermögen). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 8.259 TEUR (Vorjahr: 6.985 TEUR) beinhalten neben den Rückstellungen für Restrukturierungen von 3.241 TEUR (Vorjahr: 3.241 TEUR) im Wesentlichen Rückstellungen für Boni und Prämien an Mitarbeiter in Höhe von 4.352 TEUR (Vorjahr: 3.194 TEUR), für ausstehende Rechnungen in Höhe von 153 TEUR (Vorjahr: 145 TEUR), für noch nicht genommenen Urlaub in Höhe von 338 TEUR (Vorjahr: 259 TEUR) sowie übrige sonstige Rückstellungen in Höhe von 175 TEUR (Vorjahr: 146 TEUR). Für Risiken aus der Geschäftsübernahme der ehemaligen deutschen Zweigniederlassung der Arthur D. Little International, Inc., die nach der Fixierung des Kaufpreises nach deren Insolvenz erkannt wurden, wurden im Rahmen der Zeitwertbilanzierung der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden in der Eröffnungsbilanz nach Übernahme zum 6. April 2002 sogenannte Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 16.054 TEUR gebildet. Zum Bilanzstichtag beträgt die Höhe der Rückstellungen 3.241 TEUR (Vorjahr: 3.241 TEUR). Alle sonstigen Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2.468 TEUR (Vorjahr: 3.960 TEUR) resultieren aus Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sie entfallen in Höhe von 605 TEUR (Vorjahr: 1.520 TEUR) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Sonstige Haftungsverhältnisse Die Arthur D. Little GmbH hat zugunsten ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, der Arthur D. Little Austria GmbH, Wien, Österreich, eine Patronatserklärung in unbegrenzter Höhe ausgesprochen. Sie wurde am 11. Dezember 2018 unterzeichnet und gilt zunächst für einen unbegrenzten Zeitraum. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird durch die Geschäftsführung als gering eingeschätzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen für Büroräume, PKW sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in voller Höhe gegenüber Dritten und setzen sich wie folgt zusammen:
Zur Verbesserung der Liquiditätslage besteht eine Factoring-Vereinbarung mit der BNP Paribas Fortis Factor NV, Turnhout, Belgien. Der Saldo gegenüber der Factoringgesellschaft beläuft sich am 31. Dezember 2023 auf 7.585 TEUR (Vorjahr: 2.813 TEUR). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Aus Währungsumrechnungen ergeben sich Erträge in Höhe von 422 TEUR. Sonstige betriebliche Aufwendungen Aus Währungsumrechnungen ergeben sich Aufwendungen in Höhe von 493 TEUR. Zinsertrag Der Zinsertrag aus der Wertänderung des Deckungsvermögens vermindert um den Zinsaufwand aus der Abzinsung beträgt 1.213 TEUR (Vorjahr: Zinsaufwand 4.772 TEUR). Die übrigen Zinserträge in Höhe von 85 TEUR (Vorjahr: 34 TEUR) resultieren aus Zinsen für Finanzanlagen und Cash-Pooling. Zinsaufwand Der Zinsaufwand aus der Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beträgt im Geschäftsjahr 15 TEUR (Vorjahr: 6.664 TEUR). Die übrigen Zinsaufwendungen von 98 TEUR (Vorjahr: 36 TEUR) resultieren aus Zinsen für Verpflichtungen an ehemalige Mitarbeiter und Factoring. Sonstige Angaben Arbeitnehmerzahl Im Jahresdurchschnitt waren 145 Mitarbeiter beschäftigt. Hiervon waren 117 operativ tätige Angestellte (Berater) und 28 administrative Angestellte. Geschäftsführung und Geschäftsführerbezüge Mitglied der Geschäftsführung sind bzw. waren im abgelaufenen Geschäftsjahr: Dr. Fabian Dömer, Wirtschaftsinformatiker, Hofheim am Taunus, bis 01.03.2024; Michael Zintel, Diplom-Kaufmann, Hochheim am Main, seit 01.03.2024. Bezüglich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft von der Regelung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Beteiligungen mit einem Anteil von mindestens 20% An dem nachfolgend dargestellten Unternehmen ist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag im Sinne von § 285 Abs. 11 HGB beteiligt:
Der letzte vorliegende Abschluss der Arthur D. Little Austria GmbH ist der Abschluss zum 31. Dezember 2022.
Der letzte vorliegende Abschluss der Arthur D. Little s.r.o. ist der Abschluss zum 31. Dezember 2022. Angaben über Unternehmensbeziehungen Die Arthur D. Little GmbH ist von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit. Mutter der Gesellschaft ist die Arthur D. Little Services S.A.S., Paris, Frankreich. Der Jahresabschluss der Arthur D. Little GmbH wird in den Konzernabschluss der Arthur D. Little Services S.A.S., Paris, Frankreich, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen und somit den befreienden Konzernabschluss aufstellt. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Muttergesellschaft sowie unter www.infogreffe.fr erhältlich. Die Gesellschaft ist zudem ein verbundenes Unternehmen der 1886 Partnership B.V., Brüssel, Belgien, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. In den Konzernabschlüssen werden keine wesentlichen vom deutschen Recht abweichenden Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden angewandt. Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers wird gem. § 285 Nr. 17 HGB in Verbindung mit § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht angegeben. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag gab es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 4.608.204,35 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Frankfurt am Main, den 11. Dezember 2024 Die Geschäftsführung Michael Zintel Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Arthur D. Little GmbH, Frankfurt am MainGrundlagen des Unternehmens Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen im Bereich der Managementberatung in den Fokus-Branchen Automotive & Manufacturing, Energy & Utilities, Telecommunication, Travel & Transportation, Financial Services sowie Health Care & Life Science. Schwerpunkte der funktionalen Beratungstätigkeit liegen in den Service-Bereichen Strategie & Organisation, Operations Management und Technology & Innovation Management. Die Gesellschaft ist Teil des globalen Netzwerkes der Arthur D. Little Gruppe, welche seit 2012 als weltweite Partnerschaft in eigener unternehmerischer Verantwortung geführt wird. Arthur D. Little bietet kundenspezifische Dienstleistungen, die Strategie, Innovation und Technologie miteinander verbinden - vom Konzept bis zur Implementierung. Die globale Wissensmanagement-Infrastruktur gewährleistet innovative und bewährte Methoden und Tools. Auf Basis des "Arms-length"-Prinzips werden gemeinsam mit Schwestergesellschaften im deutschen und globalen Beratungsmarkt Geschäftsmöglichkeiten erschlossen, die über die eigenen Möglichkeiten der jeweiligen Landesgesellschaft hinausgehen. Grundlage für die globale Zusammenarbeit ist eine globale Verrechnungspreisvereinbarung. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Am 24. Februar 2022 kam es zum Angriff Russlands auf die Ukraine und seit Herbst 2023 hat sich der seit langem schwelende "Nahostkonflikt" in einen kriegsähnlichen Zustand in der Region verschlimmert. Seitdem besteht durch den andauernden Kriegszustand sowohl in der Ukraine als auch in Israel und den benachbarten Gebieten eine beträchtliche Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung der zukünftigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa und damit auch in Deutschland. Insbesondere betrifft dies Störungen entlang der Lieferketten und nachteilige Änderungen von Rohstoff- und anderen Marktpreisen. Beide Konflikte und die damit verbundenen Sanktionen haben starke Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Nahrungsversorgung und den Energiesektor. Lag die Inflation im Dezember 2022 im Jahresdurchschnitt noch bei 8,7% 1 , so lag der harmonisierte Verbraucherpreisindex im Januar 2024 nur noch bei 2,9%. Somit scheint sich die Inflation vorläufig wieder in Richtung des langfristigen Ziels der Europäischen Zentralbank von 2% Inflation pro Jahr zu entwickeln. 2 Für das 1. Quartal 2024 bewerten die im Bund Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) organisierten Consulting-Unternehmen die Geschäftsaussichten zu Jahresbeginn 2024 ähnlich wie im Vorquartal. Eine große Mehrheit beurteilt ihre aktuelle Geschäftslage als über Budget bzw. im Plan und die Geschäftsaussichten als günstig oder gleichbleibend. Insgesamt bleibt der Geschäftsklimaindex mit 96,1 Punkten im 1. Quartal 2024 (Vorquartal: 96,3 Punkte) auf gleichem Niveau. 3
1 Quelle: Statistisches Bundesamt, WISTA 1,
2023, Februar 2023
Besonders positiv bewerten Sanierungsberatungen das Geschäftsklima im 1. Quartal 2024. Die Geschäftsaussichten beurteilen insgesamt 85 Prozent der befragten Unternehmen mit über Budget (31 Prozent) bzw. gleichbleibend (54 Prozent). Damit liegt die Beurteilung über dem 4. Quartal 2024 (81 Prozent). Am positivsten bewerten mittelgroße Beratungen mit 38 Prozent ihre Geschäftsaussichten, gefolgt von kleinen Beratungen (30 Prozent). Auch bei den Geschäftsaussichten blicken die Sanierungsberatungen am optimistischsten in die Zukunft: 50 Prozent sehen ihre Geschäftsaussichten als gut an vor HR-Beratung (43 Prozent), IT-Beratung (36 Prozent), Strategieberatung (32 Prozent) sowie Organisations- und Prozessberatung (26 Prozent). 4 ErtragslageTrotz der herausfordernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben wir es geschafft, das bereits im Vorjahr gute Umsatzniveau erneut zu steigern. Gleichzeitig haben wir eine überproportionale Steigerung des EBITDAs erreicht und weisen im Geschäftsjahr 2023 wieder einen Jahresüberschuss in Höhe von rund 4,6 Mio. EUR aus. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft lagen im Jahr 2023 bei 40.483 TEUR. Wie auch im Vorjahr als sehr erfolgreich hat sich zudem unser Angebot zur Unterstützung von Unternehmen bei der Energiewende erwiesen. Die Umsatzerlöse im Bereich Energy & Utilities sind von 9.169 TEUR im Vorjahr auf 14.667 TEUR gestiegen. Einen Umsatzrückgang haben wir im Geschäftsbereich Travel & Transportation (-305 TEUR), Telecommunications, Information Technology, Media & Electronics (-2.317 TEUR) sowie Healthcare & Life Science (- 5.623 TEUR) im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Einen positiven Trend konnten wir in den Segmenten Automotive & Manufacturing (+ 8.391 TEUR im Vergleich zum Vorjahr) und Financial Services (+ 1.959 TEUR im Vergleich zum Vorjahr) erzielen. Neben den um rund 22,3% gestiegenen Umsatzerlösen haben sich die Aufwendungen für bezogene Leistungen leicht unterproportional entwickelt und stiegen im abgelaufenen Geschäftsjahr um 21,1% (+697 TEUR). Beliefen sich die eingekauften Subunternehmerleistungen im Vorjahr noch auf 3.297 TEUR, so wurden im Jahr 2023 Subunternehmerleistungen in Höhe von 3.994 TEUR bezogen, was im Wesentlichen auf die Umsatzsteigerung zurückzuführen ist. Grundsätzlich werden dabei einerseits im Rahmen der intensiven Zusammenarbeit von Schwestergesellschaften innerhalb der Arthur D. Little- Gruppe Subunternehmerleistungen bezogen, andererseits in Zusammenhang mit Projekten, für deren erfolgreiche Abwicklung auf das umfangreiche Netzwerk von externen Experten zurückgegriffen wird.
3 Quelle: Pressemitteilung des Bund Deutscher
Unternehmensberatungen BDU e.V. vom 23.04.2024
Die Personalaufwendungen sind um 1.332 TEUR angestiegen, was auf die Bewertung zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2.161 TEUR auf 3.158 TEUR. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Erträge aus der geänderten Abzinsung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2.632 TEUR sowie um Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 422 TEUR (Vorjahr: 934 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 435 TEUR auf 10.857 TEUR gestiegen. Zu den wesentlichen Positionen zählen Konzernumlagen (3.472 TEUR), Reisekosten (2.162 TEUR), Kosten für das Mobility Programm (986 TEUR), Bürokosten (899 TEUR) und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (493 TEUR). Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr positiv entwickelt und stieg um 117,8% auf 1.184 TEUR (Vorjahr: -6.665 TEUR). Der wesentliche Teil des Finanzergebnisses entfällt auf die Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.198 TEUR (Vorjahr: Abzinsung um 6.700 TEUR). Nach Steuern weist die Gesellschaft im Geschäftsjahr einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von 4.608 TEUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag: 8.726 TEUR) aus. Das entspricht einer Verbesserung um 13.334 TEUR. Aufgrund des hohen Einflusses der mit den Pensionsrückstellungen zusammenhängenden Erträge und Aufwendungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft stellen wir den finanziellen Leistungsindikatoren die entsprechenden Indikatoren vor der bilanziellen Änderung der Pensionsverpflichtungen gegenüber. Zusätzlich zum Umsatz und Ergebnis, finden als finanzielle Leistungsindikatoren die folgenden Kennzahlen Berücksichtigung:
Sowohl die Umsatz- als auch die EBITDA-Rendite haben sich im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verbessert. Dies resultiert hauptsächlich aus der Umsatzsteigerung und der deutlich niedrigeren Belastung der Pensionsrückstellungen auf das Finanzergebnis. Die Umsatzrendite ohne Pensionseffekte ist zwar mit 2,6% weiterhin relativ schwach, entwickelt sich aber im Vergleich zum Vorjahr positiv. FinanzlageUnser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Finanzlage der Gesellschaft ist stabil. Die Gesellschaft weist am Stichtag liquide Mittel (inkl. Cash Pooling) in Höhe von 9.002 TEUR (Vorjahr: 3.736 TEUR) aus. Die Gesellschaft ist im Juni 2013 zur Absicherung der Liquidität einem länderübergreifenden Cashpool-Vertrag beigetreten. In der Vereinbarung ist geregelt, dass die Unternehmen selbsthaftend für eine sich gegebenenfalls ergebende Verbindlichkeit aus dem Cashpooling sind. Hinzu kommen die Zinsen und die Kosten in Zusammenhang mit der Cashpool- Vereinbarung für die entgegengebrachten Leistungen. Das Eigenkapital ist trotz des Jahresüberschusses im laufenden Geschäftsjahr weiterhin negativ, hat sich aber gegenüber dem Vorjahr wesentlich erholt. Durch den Jahresüberschuss in Höhe von 4.608 TEUR ergibt sich nunmehr ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 1.209 TEUR (Vorjahr: 5.817 TEUR). Die Liquidität der Gesellschaft ist weiterhin zweifelsfrei gegeben und ist zum einen über ein Cash-Pooling Vertrag wie eine Patronatserklärung zusätzlich abgesichert. Es besteht eine Patronatserklärung mit Datum vom 6. Januar 2023 seitens der Muttergesellschaft an die Arthur D. Little GmbH. Damit verpflichtet sich die Muttergesellschaft zu einer unwiderruflichen Ausstattung der Arthur D. Little GmbH mit Finanzmitteln, sodass diese jederzeit ihre sämtlichen eingegangen Verpflichtungen gegenüber ihren gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigern begleichen kann. Die Patronatserklärung gilt bis zum 31. Dezember 2025. VermögenslageDie Bilanzsumme reduziert sich um 2.399 TEUR auf 27.722 TEUR (Vorjahr: 30.121 TEUR). Hierbei ist jedoch der zuvor erläuterte nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag besonders zu erwähnen. Ohne diese bilanztechnische Rechengröße erhöht sich die Bilanzsumme um 2.210 TEUR auf nunmehr 26.513 TEUR (Vorjahr: 24.303 TEUR). Die Entwicklung ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf die um 985 TEUR gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und auf die um 2.615 TEUR gestiegenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen zurückzuführen, während sich nunmehr Steuerrückforderungsansprüche gegenüber den Finanzbehörden in Höhe von 3.858 TEUR (-997 TEUR im Vergleich zum Vorjahr) ergeben. Trotz des hohen handelsrechtlichen Jahresüberschusses ergibt sich, insbesondere durch die steuerrechtlich abweichende Bewertung der Pensionsrückstellungen, eine sehr viel niedrigere, wenn auch positive steuerliche Bemessungsgrundlage. Im Rahmen der steuerlichen Erleichterungen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber für einen begrenzten Zeitraum einen deutlich höheren Verlustrücktrag zugelassen. Dies führte in den vergangenen Veranlagungszeiträumen zu einer Rückforderung geleisteter Steuervorauszahlungen basierend auf einer ursprünglich positiven steuerlichen Prognose für den Veranlagungszeitraum 2022 und zum zweiten zu einer Rückforderung von in der Vergangenheit gezahlter Körperschaftssteuer. Die steuerlichen Veranlagungen seit 2022 stehen noch aus. Das Vorratsvermögen (im Wesentlichen handelt es sich hierbei um begonnene Arbeiten) ist im Vergleich zum Vorjahr unwesentlich um -26 TEUR auf 57 TEUR gesunken. Wir streben grundsätzlich eine Abrechnung aller begonnenen Arbeiten bis zum Jahresende an. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr wesentlich um -2.375 TEUR gesunken. Dabei ist zum einen der wesentliche Rückgang der Pensionsrückstellungen zu erwähnen. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Pensionsrückstellungen um -3.846 TEUR auf nunmehr 13.203 TEUR. Der Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen ergibt sich im Wesentlichen aus im weiterhin sehr volatilen Kapitalmarkt begründeten Gewinnen im Bereich des Deckungsvermögens, das mit den Pensionsverpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zu verrechnen ist. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens erhöhte sich im abgelaufenen Jahr um 1.378 TEUR. Die sonstigen Rückstellungen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr hingegen um 1.273 TEUR gestiegen. Die Steigerung beruht im Wesentlichen auf deutlich gestiegenen personalbezogenen Rückstellungen (+1.268 TEUR im Vergleich zum Vorjahr). Die Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr unwesentlich um -39 TEUR gesunken. Dabei sind die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um -1.492 TEUR gesunken und die sonstigen Verbindlichkeiten dafür um 1.426 TEUR gestiegen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert aus gesunkenen Import aus der Gruppe, wohingegen es sich bei der Steigerung der sonstigen Verbindlichkeiten im Wesentlichen um die Steigerung von Verbindlichkeiten aus Lohn- und Umsatzsteuer zum Jahresende handelt. In Anbetracht der kriegsbedingten Unsicherheiten auf wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene bewertet die Geschäftsführung die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zusammenfassend trotzdem als gut. Nicht finanzielle LeistungsindikatorenZur internen Unternehmenssteuerung werden die Kennzahlen Auslastung, Umsatz pro Berater und Auftragseingang von Drittkunden herangezogen. Die Auslastung als wesentlicher nicht-finanzieller Leistungsindikator ermittelt sich durch die Summe der weiterberechenbaren Stunden im Verhältnis zu der Gesamtauslastung der Berater. Sie lag im Geschäftsjahr bei 62% und damit 5%-Punkte über Vorjahresniveau. Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 103 Berater bei der Gesellschaft beschäftigt. Der Umsatz pro Berater lag bei 393 TEUR (Vorjahr: 321 TEUR). Der Auftragseingang von Drittkunden in 2023 betrug 34.474 TEUR (Vorjahr: 24.783 TEUR). Chancen- und RisikoberichtAus derzeitiger Sicht lassen sich folgende wesentlichen internen und externen Risiken, denen die Berichtsgesellschaft ausgesetzt ist, erkennen: Entgegen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung rechnen die deutschen führenden Management-Beratungen im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2024 mit einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von 10,9 Prozent (Quelle: Lünendonk-Umfrage, März 2024). Auch Arthur D. Little erwartet, dass die wirtschaftlichen Herausforderungen vieler Unternehmen eher zu erhöhtem Beratungsbedarf führen, weil erforderliche Weiterentwicklungen der Strategie, Prozesse, Technologie und des Teams eingeleitet und umgesetzt werden müssen. Die Unternehmen wollen robuster, agiler und Technologie-affiner werden, um sich für die Zukunft zu rüsten. Besondere Treiber der Nachfrage sind die großen Veränderungsthemen von Gesellschaft und Wirtschaft: Klimawandel, Mobilitätswandel, Wandel im Gesundheits- und Finanzsystem sowie Digitalisierung. Speziell nimmt die Nachfrage im Bereich Künstliche Intelligenz und ESG sprunghaft zu. Sämtliche von uns betreuten Branchensegmente sind von entsprechenden Transformationen betroffen. Aus Sicht der Geschäftsführung ist die Gesellschaft hier mit ihren funktionalen Schwerpunkten auf operative Exzellenz, Innovations- und Technologiemanagement (einschließlich Künstliche Intelligenz und Digitalisierung), Change Management und Nachhaltigkeit exzellent positioniert. Wir verbinden in einzigartiger Weise Strategie, Technologie mit dem Faktor Mensch - und diese Kombination wird vom Markt in besonders positiver Weise angenommen. Sollte sich im Laufe des Jahres aufgrund allgemeiner wirtschaftlicher Entwicklung eine Verschiebung der Nachfrage zu anderen Themen ergeben, so ist die Gesellschaft darauf vorbereitet. Wir können zusammen mit unseren Partnern das gesamte Anforderungsspektrum an eine Strategieberatung abbilden. Zudem verfügen wir über eine hohe strukturelle Agilität in der Entwicklung neuer Themen. Der allgemeine Fachkräftemangel in den Unternehmen führt dazu, dass insbesondere für Projekte oft keine hinreichenden internen erfahrenen Kapazitäten zur Verfügung stehen, so dass hier externe Beratung in Anspruch genommen wird. Der Fachkräftemangel ist auch für Arthur D. Little eine grundsätzliche Herausforderung. Allerdings haben sich die Erfolgsquoten bei der Gewinnung von Personal bislang nicht messbar verschoben. Die Management-Beratung hat weiterhin eine hohe Anziehungskraft für Bewerber. Wir professionalisieren laufend unseren Bewerbungsprozess und entwickeln die Attraktivität unserer Personalgewinnungs-Veranstaltungen weiter. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen und quer durch alle wesentlichen Branchen breit aufgestellten Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Das Liquiditätsrisiko wird als gering angesehen. Die Gesellschaft ist Teil einer konzernweiten Cash-Pool-Vereinbarung. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates aktives Debitorenmanagement. Darüber hinaus informieren wir uns vor Eingehung einer neuen Geschäftsbeziehung stets über die Bonität unserer Kunden. Das Risiko aus Währungskursänderungen spielt für die Gesellschaft eine untergeordnete Rolle, da Geschäftsvorfälle bis auf wenige Ausnahmen in Euro durchgeführt werden. Bestandsgefährdende Risiken: Die Arthur D. Little GmbH ist in die Arthur D. Little Gruppe eingebunden. Die Geschäftsführung ist überzeugt, dass die Finanzierung auch in schwierigen Zeiten durch die Gruppe sichergestellt wird, um den Standort Deutschland zu sichern. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die o.g. Patronatserklärung. PrognoseberichtFür das Geschäftsjahr 2024 prognostiziert die Gesellschaft einen Umsatz- und EBITDA- Anstieg. Für das Jahresergebnis würde diese Prognose einen Wert von etwa 5,0 Mio. EUR ergeben. Die Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine sowie der Nahostkonflikt sorgen allerdings weiterhin für viel Unsicherheit. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage lassen sich zu diesem Zeitpunkt nicht genau quantifizieren. Darüber hinaus ist der Effekt der Pensionsrückstellung auf das laufende Ergebnis aufgrund der neuen versicherungsmathematischen Annahmen sowie der Zinsentwicklung bis zum Geschäftsjahresende noch nicht absehbar. Die Gesellschaft geht aber von tendenziell weiter belastenden Ergebniseffekten aus. Daher könnten sowohl das EBITDA als auch Jahresüberschuss geringer ausfallen als oben prognostiziert. Von der Corona-Pandemie und deren Folgen sieht sich die Gesellschaft im Branchenvergleich zu diesem Zeitpunkt unterproportional betroffen. Bei den nicht-finanziellen Leistungsindikatoren gehen wir von einer Auslastung zwischen 65% bis 70% aus. Damit erwarten wir einen Anstieg zum Niveau 2023. Im Headcount sehen wir einen Anstieg auf über 120 Berater vor und folgen damit unserem stetigen Wachstumskurs. GesamtbewertungDer zentraleuropäische Markt für Beratungs-Dienstleistungen ist von großen Veränderungen geprägt. Die Gesellschaft begegnet den Risiken durch eine klare Marktpositionierung, die weitere Stärkung unserer Kernkompetenz und die Verbreitung unseres Angebotsspektrums. Eine hohe Nachfrage nach Beratungsleistungen ist vor allem in den Bereichen operative Exzellenz, Transformation, Künstliche Intelligenz und Nachhaltigkeit zu erwarten. Dabei können wir auf ein weites Angebotsspektrum mit einer breiten Branchendurchdringung setzen, sodass wir uns auch aktuell gut aufgestellt sehen. Insgesamt sehen wir die Gesellschaft sehr gut positioniert. Deswegen bewerten wir die Aussichten für die Geschäftsentwicklung unserer Gesellschaft für das Jahr 2024 trotz anhaltender Unsicherheiten wie den Krieg in der Ukraine, die dadurch ausgelöste Energiekrise und die hohe Inflation als positiv.
Frankfurt am Main, den 11. Dezember 2024 Die Geschäftsführung Michael Zintel |
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