Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 145606
Eingetragen
5.12.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Erbringung von Internetdienstleistungen, Bürodienstleistungen und Lektorat sowie Computer- und Netzwerkkonfiguration.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Rossa
seit 5.12.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ralf Rossa
Erding
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RossaMedia GmbH

Erding

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 1.814,00
II. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.348,00 1.394,00
1.353,00 3.208,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.286,24 2.862,85
II. Sonstige Vermögensgegenstände 2.583,60 1.964,70
III. Flüssige Mittel 18.790,21 3.391,59
32.660,05 8.219,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 557,32 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 8.687,22
34.570,37 20.114,36

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -33.687,22 -13.877,48
III. Jahresüberschuss / -fehlbetrag 9.718,56 -19.809,74
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 8.687,22
1.031,34 0,00
B. Rückstellungen 3.086,04 1.718,77
C. Verbindlichkeiten 30.452,99 18.395,59
- davon aus Steuern EUR 578,17
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 189,21
34.570,37 20.114,36

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Erläuterungen zum Jahresabschluss

1. Allgemeines

Der Jahresabschluss der RossaMedia GmbH für das Wirtschaftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie des GmbH-Gesetzes erstellt.

Sämtliche Angaben, bei denen ein Auswahlrecht zwischen Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang besteht, wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit in den Anhang verlagert.

Die Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geringfügig verändert. Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Sinne des § 255 HGB aktiviert. Die Zugänge des Wirtschaftsjahres werden ab Zugangsmonat pro rata temporis abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 werden seit 2010 wieder im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 und unter EUR 1.000,00 wurden in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre aufgelöst.

Das Finanzanlagevermögen wird mit Anschaffungskosten angesetzt, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, sofern zum Stichtag der dauerhaft niedrigere Wert niedriger ist als die Anschaffungskosten.

Das Umlaufvermögen wird ebenfalls zu Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß § 255 HGB aktiviert.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Tagespreis zum Bilanzstichtag.

Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren Tagespreis bewertet.

Für ungängige Bestände erfolgen angemessene Abschläge.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Beim Ansatz der Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Schulden am Bilanzstichtag werden angemessene Rückstellungen gebildet. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftig kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (veröffentlicht in der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB).

Verbindlichkeiten sind jeweils mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel am Ende des Anhanges zu entnehmen. Bei den geringwertigen Anlagegütern bis EUR 150,00 wurde der Abgang im Zugangsjahr unterstellt.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der geschätzten Nutzungsdauer der jeweiligen Wirtschaftsgüter vorgenommen. Sie werden sowohl linear als auch degressiv abgeschrieben, sobald die lineare Abschreibungsmethode zu höheren Werten führt, wird umgestellt. Zugänge des Jahres 2010 wurden ausschließlich linear abgeschrieben.

Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 1.300,00 betreffen die Jahresabschlusskosten.

Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:

Verbindlichkeiten Gesamtbetrag Restlaufzeit Gesichert durch
bis 1 Jahr mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR
gegenüber Kreditinstituten 25.000,00 0,00 25.000,00 Bürgschaft
aus Lieferungen und Leistungen 189,21 189,21 0,00 -
Sonstige Verbindlichkeiten 5.263,78 4.852,98 0,00 -
davon aus Steuern 578,17 578,17 0,00 -
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 81,61 81,61 0,00 -

4. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Ralf Rossa bestellt.

Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB (Gesamtbezüge Organe) wird Gebrauch gemacht.

Mit Ausnahme branchenüblicher Lieferanteneigentumsvorbehalte bestanden zum 31.12.2010 sonst keine weiteren aus der Bilanz nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.

 

Erding, im August 2011

Die Geschäftsleitung

5. Feststellung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde von der Gesellschaft am 16.08.2011 festgesellt.

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