PSI Automotive & Industry GmbHLiquidiert

10178 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 16992
Vorher
Psipenta Software Systems GmbHPSIPENTA Software Systems Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
16.6.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Die Erstellung und der Vertrieb von Produkten und Systemen der Informationstechnologie, insbesondere des Produktes PSIPEN-TA, die Erbringung von Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Datenverarbeitung sowie der Vertrieb elektronischer Geräte und das Betreiben von Datenverarbeitungsanlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Kurzmann
seit 29.12.2023
Prokura
Holger Bänsch
seit 29.12.2023
Prokura
René Meevissen
seit 4.1.2023
Prokura
Jens Reeder
seit 10.7.2017
Prokura
Ramazan Yildiz
seit 10.7.2017
Prokura
Herbert Dr. Hadler
seit 1.12.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
PSIPENTA Software Systems Gesellschaft mit beschränkter Haftung
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
1.900.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PSI Automotive & Industry GmbH

Berlin

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

DER PSI AUTOMOTIVE & INDUSTRY GMBH, BERLIN

Geschäft und Strategie

Die PSI Automotive & Industry GmbH (im Folgenden "PAI") erzielte im Geschäftsjahr 2020 ein Betriebsergebnis von TEUR 2.753 vor Inanspruchnahme des Besserungsscheins der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 2.000. Im Vorjahr betrug das Betriebsergebnis TEUR 2.959 vor Inanspruchnahme des Besserungsscheins der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 4.000.

Die Struktur der PAI umfasst die Division Industry (Maschinen- und Anlagenbau), die Division Automotive, den Bereich Produkt & Entwicklung, die Tochter PSI AG Schweiz, die Geschäftseinheit der PAI bei der PSI Automotive & Industry GmbH in Österreich und die Geschäftseinheit PAI China bei der PSI Information Technology (Shanghai) Co., Ltd. Der Fokus in den Zielmärkten "Industry", und "Automotive" ist ausgerichtet auf global agierende mittelständische Unternehmen sowie Konzerne, bei denen auf Basis der Standard-ERP- und MES-Lösungen komplette Auftragsabwicklungs-, Produktions-, Prozess- und Maintenance-Lösungen implementiert werden.

Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen

Wachstum im Zielmarkt

Für einen fokussierten Anbieter von ERP- und MES-Lösungen für die Fertigungsindustrie in den Branchen Maschinen- und Anlagenbau und die Automobilindustrie ist das wirtschaftliche Klima der adressierten Zielbranchen von Bedeutung. Für einen ERP- und MES-Anbieter kann allerdings auch eine schwächelnde Konjunktur und ein entsprechender Margenschwund in den Zielmärkten Potential bedeuten. Unternehmen investieren in solchen Phasen besonders in die Optimierung der eigenen Infrastruktur, da nun die internen Kapazitäten für solche Projekte besser zur Verfügung stehen. Trotz allem wird das Jahr 2021 weiterhin von einer Investitionszurückhaltung aufgrund der Corona-Pandemie geprägt sein. Wir erwarten mit Fortschreiten der Impfungen eine leichte Erholung des Marktes, wenngleich die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch weit ins Jahr 2021 zu spüren sein werden.

Der Branchenverband VDMA vermeldet für das Jahr 2020 einen nicht so starken Rückgang der Produktion wie erwartet und rechnet für das Jahr 2021 im Maschinen- und Anlagenbau mit einem moderaten Produktionszuwachs von 4%. (https://www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/57181145)

Der Automarkt dagegen schrumpft im Jahr 2020 um ein Fünftel. Die bereits sehr geringen Wachstumsprognosen für das Jahr 2020 (https://www.automobilwoche.de/article/ 20190628/NACHRICHTEN/190629949/duesterer-ausblick-fuer-die-autoindustrie-studie-kuendigt-drastischen-margenschwund-an) wurden aufgrund der Corona-Pandemie noch deutlich unterboten (https://www.spiegel.de/wirtschaft/automobilindustrie-verkaeufe-2020-um-19-1-prozent-eingebrochen-a-6769d275-0392-4fe2-8ee5-780b0c4f7b0d).

Der Einbruch in der ersten Jahreshälfte konnte im Jahresverlauf nicht aufgeholt werden (https://www.dw.com/de/ autoindustrie-weg-aus-der-krise-lang-und-steinig/ a-54037839).

Der Branchenverband VDA erwartet nach dem "Horrorjahr 2020" ein Wachstum für den deutschen Automobilmarkt von 8%, ausgehend von dem sehr niedrigen Niveau 2020 (https://www.manager-magazin.de/unternehmen/autoindustrie/vda-prognose-deutscher-automarkt-soll-2021-um-8-prozent-wachsen-von-niedrigem-ausgangsniveau-a-b645f480-cf40-4d68-9d57-853bbbc3673e).

Auch 2020 hohe Investitionen in die Produktbasis

Auch 2020 hat die PAI in erheblichem Umfang in die Produktbasis investiert. Wesentlicher Schwerpunkt war die Fertigstellung der Version PSIpenta 9.3 und der Entwicklungsstart der Version 9.4. Als weiterer Schwerpunkt wurde parallel die zukunftsweisende Neuentwicklung des workflowbasierten Standard-MES-Systems PSIpenta/ MES vorangetrieben. Die Produktsuiten PSIpenta/ERP und PSIpenta/MES basieren auf dem aktuellen Release 3.x des bei der PSI Software AG konzernweit eingesetzten PSI Java Frameworks. Damit befindet sich die PAI auf der momentan modernsten verfügbaren Konzern-Entwicklungsumgebung und kann von allen künftigen Weiterentwicklungen der gemeinsamen Basistechnologie vollständig profitieren.

Das Geschäftsjahr 2020 war durch die Corona-Pandemie geprägt. Die PAI hat gegenüber dem Vorjahr einen gesunkenen Umsatz und eine verminderte Gesamtleistung von je 9,4% zu verzeichnen. Das Betriebsergebnis vor Inanspruchnahme des Besserungsscheins der Gesellschafterin ist im Jahresvergleich nur um TEUR 206 und somit um 7% gesunken. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2020, unter dem Eindruck des Covid-19-Virus einen stärkeren Rückgang bei Auftragseingang, Umsatz und Betriebsergebnis verzeichnen zu müssen, ist bei Auftragseingang und Umsatz eingetreten. Das Betriebsergebnis war nur leicht rückläufig und ist somit wesentlich besser als in der Prognose angegeben.

Im 16. Jahr in Folge konnte 2020 ein positives Betriebsergebnis vor Inanspruchnahme des Besserungsscheins der Gesellschafterin erzielt werden.

Wie im Vorjahr gelang die Finanzierung des laufenden Geschäftes der PAI auch in diesem Jahr aus eigener Kraft.

Neben dem Ausbau des Kundenbestandes durch weitere Neukunden konnte im Bestandskundenumfeld durch Nachverkauf von weiteren Produkten und Modulen, aber auch durch weiterhin zahlreiche Migrationen auf die neueste Version 9.2 bzw. 9.3, die Positionierung der PAI als einer der führenden ERP-Anbieter im Maschinen- und Anlagenbau und in der Automobilindustrie weiter gefestigt und die langjährigen Kundenbeziehungen bestätigt werden.

Die PSI AG Schweiz war von der Coronakrise durch ein sehr schwieriges Marktumfeld stärker als die PAI betroffen. Aufgrund der Corona-Pandemie war die Investitionszurückhaltung bei Bestandskunden und Interessenten deutlich spürbar und höher als vergleichsweise in Deutschland oder Österreich. In der Zeit von Mai bis Juli 2020 musste die PSI AG Schweiz daher Kurzarbeit anmelden. Dennoch konnte die Tochtergesellschaft PSI AG Schweiz auch 2020 wieder ein positives Betriebsergebnis erzielen.

Die Geschäftseinheit der PAI bei der PAI Austria GmbH, die eine Tochter der PSI AG ist, blieb leicht hinter den gesteckten Ergebniszielen zurück, da sie 2020 ebenfalls die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren bekam. Zusätzlich musste ein Restrukturierungsvorgang durch den Abgang von einigen Mitarbeitern im Entwicklungsteam verkraftet werden. Um die Stabilität und Zukunftssicherheit dieser Entwicklungsaufgaben zu gewährleisten, wurden diese von der PAI Austria GmbH in die Standardentwicklung der PAI in Berlin verlegt.

Die Geschäftseinheit der PAI bei der PSI Information Technology Co. Ltd. in China konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr das Betriebsergebnis auf einem zum Vorjahr ähnlichen Umsatzniveau deutlich steigern. Der Abschluss der 2. und letzten Stufe der MES-Railway-Lösung beim Großkunden CRRC (dem weltweit größten Hersteller von Hochgeschwindigkeitszügen) war für Mitte 2020 geplant. Dieses Projekt hat sich auch aufgrund der Corona-Pandemie auf das 2. Quartal 2021 verschoben. Der Go-Live-Termin, die Vorstufe zur Gesamtabnahme, konnte allerdings wie geplant 2020 realisiert werden. Die Geschäftseinheit der PAI in China verfolgt weiterhin mit dem Vertriebspartner den Ausbau des Standard-ERP-Neukundengeschäftes und die Betreuung der chinesischen Niederlassungen der deutschen Bestandskunden der PAI Automotive & Industry GmbH. Trotz der raschen Erholung des chinesischen Marktes im 2. Halbjahr 2020 sehen wir für das Gesamtjahr 2021 einen herausfordernden Markt (https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/konjunktur-china-waechst-2020-als-einzige-grosse-volkswirtschaft-doch-die-wirtschaft-steht-weiterunter-druck/26826446.html?ticket=ST-10611154-rKtHkLkgcLlpTcCcKhy5-ap1).

Die Veränderung des BIP der führenden Wirtschaftsnationen ist bis auf China durchweg negativ, welches aufgrund der Erholung der Wirtschaft im 2. Halbjahr mit einem moderaten Plus zum Vorjahr von 2,1% aus dem Jahr 2020 gegangen ist. (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2021/BIP2020/FG_1_BIP_2020_Konju nktur.pdf?_blob=publicationFile, Seite 10)

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Ertragslage

2020 2019 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Gesamtleistung 26.527 100,0 29.288 100,0 -2.761 -9,4
Betrieblicher Aufwand * -25.774 -97,2 -30.329 -103,6 4.555 -15,0
Beteiligungs- und Finanzergebnis 2.229 1.733 496 28,6
Ergebnis vor Steuern 2.982 692 2.290 >100
Jahresergebnis 2.740 636 2.104 >100

* inkl. sonstiger betrieblicher Erträge

Auftragseingang und Gesamtleistung gesunken

Der Auftragseingang ist im Berichtsjahr auf TEUR 28.083 gesunken (Vorjahr: TEUR 33.476). Der Umsatz ist im Geschäftsjahr 2020 mit TEUR 26.732 um TEUR 2.783 (9,4 %) gesunken. In der verminderten Gesamtleistung von TEUR 26.527 ist eine Bestandsveränderung von TEUR -205 (Vorjahr: TEUR -227) enthalten.

Fremdleistungsanteil und Personalkosten gesunken

Der Einkauf von Fremdleistungen und Waren verminderte sich von TEUR 6.158 um TEUR 1.260 auf TEUR 4.898, somit um 20,5%. Die Personalaufwendungen lagen im Berichtsjahr mit TEUR 14.308 um TEUR 625 (-4,2%) unter dem Vorjahr. Ursache für den Rückgang waren die ergebnisabhängigen Gehälter der Mitarbeiter.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind im Vergleichszeitraum von TEUR 155 2019 auf TEUR 180 leicht gestiegen. Das Investitionsvolumen in immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betrug im Geschäftsjahr TEUR 156 (Vorjahr TEUR 228).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um TEUR 2.844 auf TEUR 6.893 gesunken. Wesentliche Faktoren waren einerseits die verminderte Inanspruchnahme aus dem Besserungsschein der alleinigen Gesellschafterin PSI Software AG von TEUR 2.000 (Vorjahr TEUR 4.000) und andererseits die durch die Corona-Pandemie verursachte geringere Reisetätigkeit, ausschließliche Online-Messeteilnahmen und die erstmalig komplett online absolvierte Kundenveranstaltung (IPA 2020).

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind mit TEUR 505 gegenüber TEUR 654 im Vorjahr um TEUR 149 gesunken.

Das Betriebsergebnis vor Inanspruchnahme des Besserungsscheins aus Forderungsverzicht der PSI Software AG ist um TEUR 206 auf TEUR 2.753 gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig.

Das Beteiligungs- und Finanzergebnis ist mit TEUR 2.229 (Vorjahr TEUR 1.733) positiv und somit ein wesentlicher Bestandteil des Jahresergebnisses. Es beinhaltet das Ergebnis aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der PSI Metals Non Ferrous GmbH in Höhe von TEUR 1.642 (Vorjahr TEUR 1.663), eine Dividendenausschüttung der PSI Schweiz AG in Höhe von TEUR 921 (Vorjahr TEUR 439) sowie das Zinsergebnis in Höhe von TEUR -334 (Vorjahr TEUR -369). Im Zinsaufwand sind Zinsen aus Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 397 (Vorjahr TEUR 460) ausgewiesen.

Im Berichtsjahr weist die PAI einen Steueraufwand von TEUR 242 aus (Vorjahr TEUR 56).

Finanzlage

2020
TEUR
2019
TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 5.256 5.988
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -235 -4.666
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -4.000 -3.250
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 1.021 -1.928
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.298 5.226
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 4.319 3.298

Finanzierung aus operativem Geschäft

Die monatliche Liquiditätsplanung der PAI und die daraus abzuleitenden Maßnahmen stellen die Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und Investitionen sicher. Über das Risikomanagement erfolgt eine monatlich rollierende Prognose mit einem Planungshorizont von zwölf Monaten.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verminderte sich um TEUR 732.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthält im Wesentlichen Investitionen in das Sachanlagevermögen, die Dividendenzahlung der PSI AG, Schweiz und die Gewährung eines Darlehens an die Muttergesellschaft.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die Bedienung des Besserungsscheins aus Inanspruchnahme der Gesellschafterin PSI Software AG von TEUR 4.000.

Die PAI war im Geschäftsjahr 2020 jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die PAI gewährte der Muttergesellschaft ein Darlehen von insgesamt TEUR 5.000, davon im Berichtsjahr TEUR 1.000. Die Liquidität konnte die PAI trotzdem auf einem hohen Niveau sicherstellen.

Vermögenslage

31.12.2020 31.12.2019 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Vermögen
Anlagevermögen 7.629 31,1 7.653 31,0 -24 -0,3
Vorräte abzüglich erhaltene Anzahlung 146 0,6 104 0,4 42 40,4
Kurzfristige Forderungen 12.197 49,8 13.437 54,5 -1.240 -9,2
Flüssige Mittel 4.319 17,6 3.298 13,4 1.021 31,0
Übrige Aktiva 203 0,8 162 0,7 41 25,3
24.494 100,0 24.654 100,0 -160 -0,6
Kapital
Eigenkapital 12.047 49,2 9.307 37,8 2.740 29,4
Langfristige Verbindlichkeiten 5.003 20,4 4.705 19,0 298 6,3
Kurzfristige Verbindlichkeiten 7.444 30,4 10.642 43,2 -3.198 -30,1
24.494 100,0 24.654 100,0 -160 -0,6

Das Vermögen der Gesellschaft ist zu 69 % kurzfristig gebunden (TEUR 16.865). Dem stehen kurzfristige Verbindlichkeiten von TEUR 7.444 gegenüber. Die langfristigen Verbindlichkeiten resultieren aus Pensionsrückstellungen.

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR 12.047. Die Eigenkapitalquote beträgt 49,2 %.

Gesamtbeurteilung Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Das Geschäftsjahr 2020 der PAI ist gekennzeichnet durch die mit Covid-19 verbundenen gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die deutsche und die Weltwirtschaft. Eine gesunkene Gesamtleistung konnte durch Verminderung der Kostenseite aufgefangen werden und somit ein nur leicht gesunkenes, aber positives Betriebsergebnis vor Inanspruchnahme des Besserungsscheins aus Forderungsverzicht der PSI AG erzielt werden. Der operative Cashflow ist mit TEUR 5.256 positiv. Die Wartungsumsätze bilden mit TEUR 14.276 (Vorjahr TEUR 14.262) weiterhin eine stabile Grundlage für die Zukunft. Die Eigenkapitalbasis wurde im Berichtsjahr ausgebaut.

Forschung und Entwicklung

Die wichtigsten Treiber für Innovationen sind der Markt, die engagierte und kooperative Kundenbasis, die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und die Synergieeffekte im PSI Konzern. Dieser Mix bildet die richtige Mischung für eine marktgerechte Produktentwicklung.

Die PAI ist als Kooperationspartner des European 4.0 Transformation Center am interdisziplinären Forschungscampus der RWTH Aachen immatrikuliert und arbeitet aktiv in verschiedenen gemeinsamen Projekten, wie z. B. einem Echtzeit-Monitoring der Fertigung oder bei der Erstellung eines Enterprise Cockpit zur kumulierten Darstellung relevanter Fertigungskennzahlen mit. 2020 konnte eine weitere Kooperation mit dem EICe (Enterprise Integration Center) im Umfeld der RWTH Aachen geschlossen werden.

Die Produkte der PAI werden in Forschungsprojekten und der Demofabrik der Werkzeug Akademie Aachen (Cluster für produzierende Anwendungen Industrie 4.0) genutzt. Die PAI steht stets als verlässlicher Partner für gemeinschaftliche Forschungsaktivitäten oder bei der Gestaltung von unterschiedlichen Anträgen für die industrielle Gemeinschaftsförderung zur Verfügung.

Die große Bedeutung der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen wird durch weitere Kooperationen bekräftigt. Mit der Universität Potsdam entstand in einem Gemeinschaftsprojekt ein Konzept zur Verbesserung der Planung in ERP-Systemen für die Fertigungsindustrie unter volatilen volkswirtschaftlichen und Marktverhältnissen. Die Ergebnisse werden zur Konzeption einer Planungslösung zur Beherrschung von globalen Lieferketten genutzt. Die Implementierung wird 2021 beginnen. Dabei kommen auch Methoden der künstlichen Intelligenz zur Anwendung.

Die jüngste Kooperation besteht mit dem Centrum für Digitalisierung, Führung und Nachhaltigkeit Schwarzwald GmbH (Campus Schwarzwald). Hier geht es um die Verbindung der Industrie mit der Forschung und Lehre. Das erste Projekt für die PAI ist die Mitarbeit bei der Gestaltung eines "Hybriden Zentrums für Ultraeffizienzfabriken".

Die Experten der PAI stehen in vorderster Reihe bei der Erarbeitung von Konzepten und Umsetzungen der Hightech-Strategie der Bundesregierung (Industrie 4.0) und bringen dies in die eigene Produktentwicklung ein.

Auf Basis der Konzernplattform PJF wurde die Entwicklung des neuen PAI-Releases V9.3 abgeschlossen. Es konnten im Jahr 2020 mehrere Neukunden gewonnen werden, die sich für die neue Produktsuite PSIpenta 9.2 bzw. 9.3 entschieden haben. Es gelang, verstärkt unter den Bedingungen der Corona-Pandemie, Vertriebsaktivitäten komplett zu digitalisieren und Neuabschlüsse ohne Vor-Ort-Termine zu erreichen. Implementierungsprojekte bei Neukunden konnten vollständig remote umgesetzt werden. So war es auch in diesen schwierigen Zeiten möglich, die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen zu begrenzen.

Spürbar war 2020 die Investitionszurückhaltung der international operierenden deutschen Kunden in China. Der weitere Ausbau von deren Geschäftseinheiten ist weitgehend zurückgestellt worden und auf das Jahr 2021 verschoben.

Das Folgeprojekt BaSys 4.2 wurde, sofort im Anschluss an die Beendigung des Vorprojektes BaSys 4.0 aus dem Jahre 2019, mit Beteiligung der PAI gestartet. Die zentrale Zielsetzung von BaSys 4.2 ist die Weiterentwicklung der BaSyx Open-Source Industrie 4.0 Middleware aus BaSys 4.0 im Hinblick auf das kontinuierliche Engineering von Produktionsprozessen. Das kontinuierliche Engineering ist die Fähigkeit, einen Produktionsprozess zu jeder Zeit zu wandeln, d. h., ungeplante Änderungen bezüglich des gefertigten Produkts, des Prozesses oder der Produktionsressourcen zu jeder Zeit effizient durchführen zu können. Die Planung und Steuerung der Fertigung soll dabei auf der Basis der (konfigurierbaren) Fähigkeiten des Produktionssystems einerseits und der Anforderungen eines Herstellungsprozesses andererseits erfolgen. Dieses Projekt sorgte auch 2020 für den kontinuierlichen Zufluss von Know-how für die Implementierung marktführender Softwareprodukte zur Gestaltung der Wertschöpfungsnetze im Zeitalter von Industrie 4.0. Ein weiteres anwendungsorientiertes Projekt mit der Basyx-Plattform wird 2021 starten.

Mitarbeiter

Die hohe Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter stellt für einen spezialisierten Softwareanbieter wie die PAI einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar. Daher zeichnet sich die PAI seit vielen Jahren durch einen besonders hohen Anteil an Akademikern mit speziellen Branchenkenntnissen aus.

Die Mitarbeiterzahl in der PAI zum 31.12.2020 mit 192 (Vorjahr: 198) Mitarbeitern ist gegenüber dem Vorjahr um 3 % gesunken. Die PAI greift insbesondere bei der Programmierung von Produkten und Projektlösungen verstärkt auf Ressourcen der PSI-Einheit PSI Polen zurück. Es wurden zudem Synergieeffekte durch den Einsatz der konzerneigenen Produktplattform realisiert. Außerdem wurde für die Realisierung einzelner innovativer und zukunftsweisender Großprojekte Ressourcen der PAI Austria GmbH und der PSI Information Technology Co. Ltd. in China hinzugezogen. Damit wurde, neben der kapazitiven Bedienung von aufwändigen Projekten, auch der Wissensverbreitung in der PAI-Gruppe Rechnung getragen.

Im Wettbewerb um qualifizierte Berufsanfänger und erfahrene Experten wird die PAI als attraktiver Arbeitgeber auf dem Markt wahrgenommen. Durch eigene interne Ausbildungsprogramme, ergänzt durch die Schulungsangebote der PSI Software AG und externe Fortbildungen, werden die Mitarbeiter weiterentwickelt und neue Mitarbeiter kontinuierlich eingearbeitet. Die PAI arbeitet mit Hochschulen in Berlin und bundesweit (Duales Studium, Werkstudenten, Praktikanten-Betreuung von Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten) zusammen und bildet seit einigen Jahren Auszubildende im Ausbildungsgang "Fachinformatiker Anwendungsentwicklung" aus.

Analyse der Risiken und Chancen

Mit dem mittelständischen Geschäft ist die PAI in besonderer Weise vom Investitionsklima im Mittelstand abhängig. Für den Fall einer lang anhaltenden Schwäche der Binnenkonjunktur besteht das Risiko eines geringeren Auftragseingangs. Mit der Konzentration auf langfristige Projekte in weniger zyklischen Subsegmenten, der weiteren Internationalisierung und der Ausbalancierung von Konzerngeschäft, Bestandsgeschäft und Neukundengeschäft wird dieses Risiko begrenzt.

Für einen erfolgreichen Geschäftsverlauf im Jahr 2021 und in den Folgejahren sind insbesondere folgende Risiken von Bedeutung: Das Risiko mittelfristiger Unterauslastung und negativer operativer Cashflows könnte einen weiteren positiven Geschäftsverlauf beeinträchtigen. Insbesondere bestehen Risiken hinsichtlich der Investitionstätigkeit der Zielbranchen im Zusammenhang mit dem weiteren Verlauf der Corona-Pandemie. Andererseits hat die Pandemie auch gezeigt, dass die Digitalisierungsbemühungen der Industrie auch Chancen für innovative Softwarehersteller bei der Gestaltung der Wertschöpfungsnetzwerke bieten. Nach dem Einbruch der Wirtschaft in den ersten beiden Quartalen 2020 kam es in der Folge zu einer Erholung. Daran konnte die PAI als Partner der Industrie partizipieren.

Die PAI hat ein Risikomanagementsystem installiert, um frühzeitig Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Zur Finanzierung des operativen Geschäfts nutzt die PAI Finanzinstrumente, die im Wesentlichen aus Liefer- und Leistungsforderungen, liquiden Mitteln und Bankverbindlichkeiten bestehen. Die wichtigsten Risiken sind hierbei Ausfall-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zeitwertrisiken.

Ausfall- und Liquiditätsrisiken werden mittels der Verwendung von Kreditlinien und Kontrollverfahren gesteuert. Für die PAI besteht keine Konzentration des Ausfallrisikos bei einzelnen oder einer Gruppe von Vertragspartnern. Die Gesellschaft ist bestrebt, über ausreichende Liquidität und Kreditlinien zu verfügen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Da die PAI überwiegend Geschäfte tätigt, die in Euro abgeschlossen werden, besteht kein nennenswertes Wechselkursrisiko. Bei den nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumenten kommt der Buchwert dem Zeitwert aufgrund der kurzen Laufzeit sehr nahe, sodass nur ein geringes Zeitwertrisiko besteht.

Ein fester Bestandteil bei der kontinuierlichen Pflege der Kundenbeziehungen ist die Kundenjahrestagung. Bedingt durch Covid-19 konnte die Tagung nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Dem Trend folgend wurde sie daher, wie viele andere Aktivitäten, virtualisiert. Das ungebrochene Interesse der Kunden spiegelte sich in der großen Anzahl von Teilnehmern wieder, die sogar höher war als die IPA-Präsenz-Veranstaltung 2019. Unter der Headline "Think together. Perform better." standen die Aktivitäten rund um das Produktportfolio und die gemeinsame Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Vordergrund. Ein weiteres wichtiges Thema waren die Potentiale der Kooperation zwischen der Kundenbasis und der PAI. So wurden beispielsweise Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Konzeption von praxistauglichen Lösungen auf der Basis von "DevOps" diskutiert und in Diskussionen Vorgehensmodelle entwickelt. Alle Vorträge wurden in einer Mediathek zur Verfügung gestellt.

Neben der Kundenjahrestagung engagierte sich die PAI bei einer Vielzahl weiterer Onlinemessen und -veranstaltungen (DiMitEx, METAV, Hannover Messe, Industrial Production & Handling, Industry Show) und schuf so auch die Basis für eine voll-digitale Marktbearbeitung.

Die schrittweise Umstellung des Leistungsangebotes zu einer Plattform und die Anwendung modernster Technologien, auch im PSI-weiten Zusammenhang, macht das Unternehmen zu einem interessanten und zukunftsfähigen Arbeitgeber. Der Fachkräftemangel und die in Fahrt kommenden Digitalisierungsprojekte in der Industrie mit ihrem Bedarf an gut ausgebildeten Technikern und Ingenieuren stellen nach wie vor eine Herausforderung für die Zukunft dar. Die Verstärkung der Kooperationen mit der Wissenschaft und Lehre sollen den frühzeitigen Zugang zu zukünftigen Mitarbeitern ermöglichen. Die eigenen Ausbildungsprogramme und weitere Synergien mit der PSI stellen eine weitere Komponente zur Bewältigung der Herausforderungen des Arbeitnehmermarktes dar.

Durch die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) besteht die Gefahr einer weltweiten konjunkturellen Abkühlung durch die Unterbrechung internationaler Lieferketten. PAI verfügt über einen hohen Auftragsbestand und wäre als Softwarehersteller mit einem hohen Anteil eigener Wertschöpfung kaum von der Unterbrechung der Lieferketten betroffen. Insbesondere im ersten Halbjahr 2021 besteht aber die Gefahr, dass es zu verzögerten Auftragsvergaben und im Fall von Quarantänemaßnahmen zu reduzierten Arbeitsstunden an den betroffenen Standorten kommt.

Prognosebericht

Für 2021 erwarteten Analysten im deutschen IT-Markt ein Wachstum bei IT-Dienstleistungen und Software und IT Hardware. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/ 3017/umfrage/wachstumsraten-in-der-it-branche-zeitreihe/). Die Pandemie hat gezeigt, dass die Digitalisierung der Prozesse eine wichtige und entscheidende Antwort ist, um die Auswirkungen einer solchen Krise zu beherrschen und einzudämmen.

Für das BIP in Deutschland wurde durch das DIW für 2021 eine Veränderung von 5,3% zum Vorjahr prognostiziert. Nach dem Rückgang des BIP in Deutschland 2020 von 5,1% würde somit wieder das Niveau von 2019 erreicht werden können (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/74644/umfrage/prognose-zur-entwicklung-des-bip-in-deutschland/).

Der IWF verzeichnet für die Weltwirtschaft einen positiven Trend für 2021, auch wenn die Corona-Pandemie die Weltwirtschaft weiterhin fest im Griff hat https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article225068529/IWF -hebt-Prognose-zur-Entwicklung-der-Weltwirtschaft-an.html .

Das strategische Ziel der PAI, die Softwarelösungen zur Produktionsplanung, -steuerung und -durchführung in großen mittelständischen Unternehmen und Gruppengesellschaften zu platzieren, soll unter der weiterhin positiven Konjunktur gefestigt werden. Die Geschäftsbeziehungen mit diesen Gesellschaften konnten weiter ausgebaut werden, und somit sind weitere Rollouts der bestehenden Lösungen in der Pipeline.

Die PAI deckt mit eigener Software als Anbieter in Deutschland das komplette Spektrum der Produktionsplanungs- und -steuerungssoftware mit eigenen Produkten und Lösungen (ERP & MES) ab. Mit der Ergänzung durch weitere Konzernlösungen (Transport und Logistik) und der Kompetenz bei der industriellen Anwendung künstlicher Intelligenz ist die PAI damit nicht nur innerhalb des D-A-CH-Raumes attraktiv, sondern auch für international agierende Unternehmen und Konzerne außerhalb des D-A-CH-Raumes sehr gut aufgestellt.

Die PAI wird 2021 und in den Folgejahren mit dem Know-how über Industrie 4.0 und der Digitalisierung neue Kunden gewinnen, bestehende Kundenbeziehungen vertiefen und das weitere wirtschaftliche Wachstum und positive Ergebnis der kommenden Jahre sicherstellen und sich als Anbieter von umfassenden Lösungen für die "Smart Factory" positionieren.

Insbesondere sollen den Kunden und Interessenten Lösungen zur Beherrschung der veränderten Marktbedingungen bereitgestellt werden. Zur Beschreibung dieser Veränderung wurde der Begriff der "VUCA-World" geprägt. Die Rahmenbedingungen werden volatiler, unsicherer, komplexer und mehrdeutig (Ambiguität). Letztendlich werden zukünftig Entscheidungen immer mehr unter unsicheren Rahmenbedingungen getroffen werden müssen. Die Softwaresysteme der PAI entwickeln sich mehr und mehr zum Assistenten der Stakeholder in den wertschöpfenden Prozessen.

PAI wird auf den wichtigen großen Fachmessen, analog oder digital, vertreten sein. Neben der IPA-Jahrestagung im November 2021 in Berlin werden weitere regionale IPA-Arbeitskreistreffen mit Kunden und Interessenten sowie eine Reihe von branchen- bzw. lösungsfokussierten Veranstaltungen durchgeführt. Die Form - mit Präsenz oder virtuell - wird an die dann vorliegende Situation angepasst.

Die Notwendigkeit der Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen besteht zurzeit nicht. Preisänderungsrisiken auf dem Markt werden für 2021 nicht erwartet.

Für 2021 erwartet das Management erneut einen positiven Cashflow. Damit verfügt die PAI weiterhin über die finanziellen Voraussetzungen, um das geplante Wachstum aus eigener Kraft zu realisieren.

Im Geschäftsjahresvergleich hat die PAI die vor der Corona-Pandemie gesteckten Ziele nicht erreichen können. Den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutschen und internationalen Märkte konnte die PAI gut entgegenwirken. Das Betriebsergebnis ist nur leicht zum Vorjahr gesunken. Ein stabiles operatives Ergebnis vor Inanspruchnahme des Besserungsscheins aus Forderungsverzicht der Gesellschafterin und eine solide Liquidität in einem turbulentem Marktumfeld 2020 sind wichtige Indikatoren eines erfolgreichen Geschäftsjahres.

Vor dem Hintergrund sich erholender und weiter stabilisierender Märkte plant die PAI für das Jahr 2021 eine signifikante Steigerung des Auftragseingangs und des Umsatzes auf das Niveau des Jahres 2019, bei leicht wachsendem positivem Betriebsergebnis. Die Corona-Pandemie wird aber weiterhin zu Verzögerungen in der Auftragsvergabe und in Projekten führen, auch wenn man für 2021 von einer leichten Erholung der fragilen Märkte ausgehen kann. Die auch 2021 möglichen Einflüsse der Corona-Pandemie und die noch fragilen Märkte der Weltwirtschaft erschweren derzeit die kurz- und mittelfristige Planungen.

 

Berlin, 7. Mai 2021

Dr. Herbert Hadler, Geschäftsführer

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen 64.261,59 49.556,59
Sachanlagen
Rechner und Zubehör 337.035,00 377.454,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.606,00 16.328,00
354.641,00 393.782,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 7.209.601,98 7.209.601,98
7.628.504,57 7.652.940,57
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Unfertige Leistungen 1.398.185,00 1.602.771,00
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen -1.252.079,00 -1.498.865,00
146.106,00 103.906,00
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.070.092,74 4.032.055,91
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10.059.263,76 9.336.359,87
Sonstige Vermögensgegenstände 68.184,64 68.438,55
12.197.541,14 13.436.854,33
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 4.318.866,56 3.297.648,01
16.662.513,70 16.838.408,34
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 203.450,13 162.091,47
24.494.468,40 24.653.440,38

PASSIVA

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital 1.900.000,00 1.900.000,00
Bilanzgewinn 10.147.597,29 7.407.395,68
12.047.597,29 9.307.395,68
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.003.492,00 4.704.565,00
Steuerrückstellungen 231.021,31 0,00
Sonstige Rückstellungen 3.215.375,33 3.545.802,73
8.449.888,64 8.250.367,73
VERBINDLICHKEITEN
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 519.612,13 359.586,13
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 708.839,16 1.024.741,79
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.462.386,77 5.289.893,13
Sonstige Verbindlichkeiten 223.580,76 283.773,60
- davon aus Steuern: EUR 193.255,45 (Vorjahr: EUR 221.100,30)
3.914.418,82 6.957.994,65
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 82.563,65 137.682,32
24.494.468,40 24.653.440,38

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

2020
EUR
2019
EUR
Umsatzerlöse 26.732.466,99 29.515.039,72
Bestandsveränderung an unfertigen Leistungen -204.586,00 -227.017,00
Sonstige betriebliche Erträge 505.216,25 653.685,36
- davon Erträge aus der Währungsumrechnung: EUR 2,45 (Vorjahr: EUR 817,47)
Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Waren -711.186,95 -1.078.429,56
Aufwendungen für bezogene Leistungen -4.187.095,96 -5.079.766,76
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -12.011.593,31 -12.673.852,36
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -2.296.570,23 -2.259.066,22
- davon für Altersversorgung: EUR 18.892,14 (Vorjahr: EUR 3.030,11)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -180.259,81 -154.559,77
Sonstige betriebliche Aufwendungen -6.893.398,97 -9.737.125,61
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung: EUR 2.256,64 (Vorjahr: EUR 1.857,59)
- davon Aufwendungen aus der Anwendung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB (Übergangsvorschriften zum BilMoG) EUR 60.638,00 (Vorjahr: 60.638,00)
Erträge aus Beteiligungen 920.884,00 438.620,00
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 920.884,00 (Vorjahr: EUR 438.620,00)
Erträge aus Ergebnisabführungsvertrag 1.642.088,22 1.663.034,58
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 89.919,06 94.957,97
- davon von verbundenen Unternehmen: EUR 89.919,06 (Vorjahr: EUR 83.562,20)
Verlustübernahme aus Ergebnisabführungsvertrag 0,00 0,00
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -423.984,54 -463.595,21
- davon Aufwendungen aus der Aufzinsung: EUR 397.311,00 (Vorjahr: EUR 460.221,00)
Ergebnis vor Steuern 2.981.898,75 691.925,14
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -231.021,31 -23.030,57
Ergebnis nach Steuern 2.750.877,44 668.894,57
Sonstige Steuern -10.675,83 -33.029,97
Jahresüberschuss 2.740.201,61 635.864,60
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 7.407.395,68 6.771.531,08
Bilanzgewinn 10.147.597,29 7.407.395,68

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

I. ALLGEMEINES, WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Die Gesellschaft ist unter der Firma PSI Automotive & Industry GmbH im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer B 16992 eingetragen.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

2. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss 2020 der PSI Automotive & Industry GmbH (im Folgenden ,PAI GmbH') ist nach den Vorschriften der §§ 242-288 HGB sowie nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Abschluss wurde in Euro erstellt.

Nach § 267 HGB gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Vermögensgegenständen und Schulden

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Soweit außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung notwendig sind, werden diese berücksichtigt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr zu einem Pool zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst worden.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden wie folgt abgeschrieben:

Erworbene Lizenzen, Software 3-7 Jahre linear
Rechner und Zubehör 3-7 Jahre linear
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5-10 Jahre linear
Geringwertige Wirtschaftsgüter 5 Jahre linear

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, wobei entsprechende Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert bei dauerhafter Wertminderung vorgenommen werden.

Die unfertigen Leistungen sind in entsprechender Anwendung des § 255 HGB zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet, wobei angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung berücksichtigt wurden. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

Erhaltene Anzahlungen wurden auftragsbezogen aktivisch von den Vorräten abgesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bewertet. Werthaltigkeitsrisiken wurde durch die Bildung entsprechender Wertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst.

Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 503, er unterliegt einer Ausschüttungssperre, welche durch ausreichende Kapitalrücklage jedoch nicht zum Tragen kommt.

Die Höhe der Pensionsverpflichtung (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden auf Basis folgender Annahmen berechnet:

2020
%
2019
%
Abzinsungsfaktor (7-Jahres-Durchschnitt) 1,60 1,97
Abzinsungsfaktor (10-Jahres-Durchschnitt) 2,30 2,71
Einkommenstrend p.a. 0,00/1,30 0,00/1,30
Rententrend p.a. 1,50 1,50
Fluktuation 0,00 0,00

Pensionen - Änderung der Regelaltersgrenze

Zum 31. Dezember 2020 wurde bei der Berechnung der deutschen Pensionsverpflichtung die grundsätzliche Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt.

Bis 2009 wurden die Pensionsverpflichtungen versicherungsmathematisch mit ihrem Teilwert gemäß § 6a EStG auf der Basis eines Zinssatzes von 6 % angesetzt. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG hat sich zum 1. Januar 2010 eine Unterdotierung in Höhe von TEUR 910 ergeben. In Anwendung des Übergangswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der Unterschiedsbetrag über eine Laufzeit von 15 Jahren verteilt. Zum 31. Dezember 2020 besteht noch ein ausstehender Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 243. Im Geschäftsjahr erfolgte entsprechend eine Zuführung in Höhe von TEUR 61, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen ist.

Die gem. Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 EGHGB nicht bilanzierte Unterdeckung aus der Unterstützungskasse beträgt TEUR 1.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen berücksichtigt und ihnen ausreichend Rechnung getragen. Da es sich mit Ausnahme der Jubiläumsrückstellungen nur um kurzfristig fällige Rückstellungen handelt, waren bis auf diese Ausnahme keine zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen und Abzinsungseffekte bei der Bewertung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr müssen gemäß den Vorschriften des geltenden HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst werden, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird.

Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden alle Einzahlungen vor dem 31. Dezember 2020 ausgewiesen, soweit sie einen Ertrag nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Latente Steuern werden auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt, wenn davon ausgegangen wird, dass sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren wieder abbauen. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen der PAI GmbH. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 29,83 %. Die Aktivierung eines Überhangs aktiver latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Wahlrechts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

II. ERLÄUTERUNGEN ZU BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens und der kumulierten Abschreibungen ist im Anlagenspiegel dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen die Gesellschafterin PSI Software AG in Höhe von TEUR 5.110 (Vorjahr: TEUR 4.106) und gegen Konzerngesellschaften in Höhe von TEUR 4.949 (Vorjahr: TEUR 5.230).

Die Forderungen gegen die Gesellschafterin PSI Software AG betreffen in Höhe von TEUR 5.000 (Vorjahr: TEUR 4.000) Darlehensforderungen und in Höhe von TEUR 110 (Vorjahr: TEUR 106) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Der Forderungen gegen Konzerngesellschaften betreffen sonstige Forderungen aus der Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 1.642 (Vorjahr: TEUR 1.663), Darlehensforderungen von TEUR 3.000 (Vorjahr: TEUR 3.000) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 307 (Vorjahr: TEUR 567).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Gezeichnetes Kapital

Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt zum 31. Dezember 2020 unverändert EUR 1.900.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.

4. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten produkt-/projektbezogene Rückstellungen TEUR 977 (Vorjahr: TEUR 1.037), Provisionen und Prämien gegenüber Mitarbeitern TEUR 1.394 (Vorjahr: TEUR 1.876), personalbezogene Rückstellungen TEUR 768 (Vorjahr: TEUR 559), Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Schwerbehindertenabgabe TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 52) und übrige Rückstellungen TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 22).

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 2.368 (Vorjahr: TEUR 4.995) aus Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin und in Höhe von TEUR 94 (Vorjahr: TEUR 295) aus Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin beinhalten im Berichtsjahr die Inanspruchnahme des Besserungsscheins aus Forderungsverzicht von TEUR 2.000 (Vorjahr: TEUR 4.000) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 368 (Vorjahr: TEUR 995). Die Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften betreffen wie im Vorjahr Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind weder durch Pfandrechte noch ähnliche Rechte gesichert.

6. Latente Steuern

Aus der Gegenüberstellung von aktiven und passiven latenten Steuern ergab sich zum Bilanzstichtag ein Aktivüberhang. Latente Steuern auf temporäre Differenzen i. S. v. § 274 HGB ergeben sich unter Anwendung eines Steuersatzes von 29,83 % bei folgenden Bilanzposten:

Aktiver Ausgleichsposten

Pensionsrückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Anteile an verbundenen Unternehmen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird nicht in Anspruch genommen. Die sich ergebenden aktiven latenten Steuern werden nicht aktiviert.

7. Umsatzerlöse

In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von TEUR 397 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten.

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Ein sich aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG ergebender Unterschiedsbetrag bezüglich der Pensionsrückstellungen wird unter Anwendung eines Übergangswahlrechtes über eine Laufzeit von 15 Jahren verteilt. Im Geschäftsjahr erfolgte entsprechend wie im Vorjahr eine Zuführung in Höhe von TEUR 61. Diese Zuführung ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter den Aufwendungen aus der Anwendung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB ausgewiesen. Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.000 (Vorjahr: TEUR 4.000) aus der Inanspruchnahme des Besserungsscheines aus dem Forderungsverzicht durch die PSI Software AG.

III. SONSTIGE ANGABEN

1. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte / Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Wartung
TEUR
Raummieten
TEUR
Gerätemieten und -leasing
TEUR
Insgesamt
TEUR
2021 17 607 302 925
2022-2023 0 806 363 1.169
2024-2026 0 223 17 240

Davon finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen:

Wartung
TEUR
Raummieten
TEUR
Gerätemieten und -leasing
TEUR
Insgesamt
TEUR
2021 0 528 3 531
2022-2023 0 655 3 658
2024-2026 0 0 0 0

2. Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestehen eine Subsidiärhaftung aus den Pensionsverpflichtungen im Sinne des § 251 HGB.

3. Eventualverbindlichkeiten

Gegenüber der PSI Software AG bestehen aus dem Erlass von Darlehen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wesentliche Verpflichtungen aus Besserungsscheinen. Diese finanziellen Verpflichtungen entstehen bedingt, sofern die Gesellschaft Gewinne erzielt und die alleinige Gesellschafterin den Besserungsschein in Anspruch nimmt. Bedingt durch den wesentlichen Umfang der Besserungsscheinverpflichtungen könnte eine Bedienung der entsprechenden Verpflichtungen dazu führen, dass über einen mehrjährigen Zeitraum positive operative Ergebnisse durch Aufwendungen aus der Bedienung des Besserungsscheins kompensiert werden. Im Berichtsjahr hat die alleinige Gesellschafterin PSI Software AG die Besserungsscheine aus Forderungsverzichten in Höhe von TEUR 2.000 gegenüber TEUR 4.000 im Vorjahr in Anspruch genommen. Zum 31.12.2020 bestehen noch Verpflichtungen aus Besserungsscheinen in Höhe von TEUR 37.081.

4. Anzahl der Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt, ermittelt anhand von Köpfen)

nach Tätigkeitsbereichen nach Geschäftsstellen
Produktion 147 Berlin 143
Forschung und Entwicklung 11 Essen 23
Vertrieb 27 München 9
Verwaltung 11 Stuttgart 12
Aachen 9
196 196

5. Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis

Geschäftsführer sind:

Dr. Herbert Hadler, Piesendorf (Österreich)

Dr.-Phil. Dieter Deutz, Aachen bis 17.09.2020

Die Angabe zur Vergütung der Geschäftsführer wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

6. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse

Die PSI Software AG, Berlin, hält 100 % des Stammkapitals der PAI GmbH. Die PSI Software AG erstellt einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis gemäß § 315e HGB nach International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger hinterlegt.

Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen für folgende Tochterunternehmen i. S. § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen i. S. § 271 Abs. 2 HGB sind.

Anteile
in %
Eigenkapital 31.12.2020
TEUR
Jahresergebnis 2020
TEUR
PSI AG für Produkte und Systeme der Informationstechnologie, Wil, Schweiz 100,0 1.167 445
PSI Metals Non Ferrous GmbH, Aachen, Deutschland 100,0 1.005 0 1

1 Ergebnisabführungsvertrag

Im Geschäftsjahr 2009 hat die PSIPENTA GmbH (Rechtsvorgängerin der PAI GmbH) (herrschendes Unternehmen) mit der PSI Metals Non Ferrous GmbH, Aachen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2009 geschlossen. Der Ergebnisabführungsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist jedoch erstmals nach Ablauf von 5 Jahren nach Eintragung in das Handelsregister der PSI Metals Non Ferrous GmbH, Aachen, die in 2009 erfolgte, kündbar.

Zur Erstellung eines eigenen Konzernabschlusses war die PAI zum 31. Dezember 2020 nicht verpflichtet, da die PSI Software AG in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung zum 31. Dezember 2020 einen nach § 291 HGB befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht für die PAI erstellt.

7. Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare des Abschlussprüfers Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden im Konzernabschluss der PSI Software AG angegeben.

8. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss von EUR 2.740.201,61 (Vorjahr: Jahresüberschuss EUR 635.864,60) wird auf neue Rechnung vorgetragen.

9. Nachtragsbericht

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor.

 

Berlin, 7. Mai 2021

Dr. Herbert Hadler, Geschäftsführer

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2020

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2020
EUR
01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
I IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen 765.154,35 37.293,02 1.286,93 801.160,44 715.597,76 22.585,02
765.154,35 37.293,02 1.286,93 801.160,44 715.597,76 22.585,02
II SACHANLAGEN
1. Rechner und Zubehör 1.977.147,43 109.893,34 5.080,64 2.081.960,13 1.599.693,43 150.307,34
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 82.615,33 8.668,45 16.151,05 75.132,73 66.287,33 7.367,45
2.059.762,76 118.561,79 21.231,69 2.157.092,86 1.665.980,76 157.674,79
III FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 7.209.601,98 0,00 0,00 7.209.601,98 0,00 0,00
7.209.601,98 0,00 0,00 7.209.601,98 0,00 0,00
10.034.519,09 155.854,81 22.518,62 10.167.855,28 2.381.578,52 180.259,81
KUMMULIERTE ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
Abgänge
EUR
31.12.2020
EUR
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
I IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen 1.283,93 736.898,85 64.261,59 49.556,59
1.283,93 736.898,85 64.261,59 49.556,59
II SACHANLAGEN
1. Rechner und Zubehör 5.075,64 1.744.925,13 337.035,00 377.454,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.128,05 57.526,73 17.606,00 16.328,00
21.203,69 1.802.451,86 354.641,00 393.782,00
III FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 7.209.601,98 7.209.601,98
0,00 0,00 7.209.601,98 7.209.601,98
22.487,62 2.539.350,71 7.628.504,57 7.652.940,57

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die PSI Automotive & Industry GmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der PSI Automotive & Industry GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PSI Automotive & Industry GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 18. Mai 2021

Deloitte GmbH
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Gerald Reiher, Wirtschaftsprüfer

Christoph Krause, Wirtschaftsprüfer

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